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Alterszentrum (2): Möckels Doppelrolle ein Gewinn?

Grundsätzlich war alles vernünftig aufgegleist, als 2016 die Gemeindeversammlung der Gründung einer Aktiengesellschaft Alterszentrum Würenlos (AZ AG) und damit auch der Trennung von Bau und Betrieb des Alterszentrums zustimmte. Die Organisationsstruktur stimmt noch immer, nur hat sie ihre Vorteile bisher nicht richtig zur Geltung bringen können.

Die Strukturen

Eine AG, die zu 100% der Gemeinde gehört und nicht profitorientiert ist, plant und baut das Altersheim – dies anstelle des bis 2016 federführenden Vereins Alterszentrum Würenlos (VAZW). Der Betrieb aber wird einer geeignete Betreiberin übertragen (mittlerweile ist diese in der Oase AG gefunden worden). Die Struktur stimmt immer noch und sie hat nicht zwangsläufig zum jetzigen, amtlich verordneten Marschhalt geführt.

Die Rechtsform der gemeinnützigen AG hat Vorteile gegenüber anderen denkbaren Rechtsformen ( Verein, Stiftung, Gemeindebetrieb). Nur muss man sie auch ausnützen. In den Verwaltungsrat sollten möglichst Personen gewählt werden, die unterschiedliche Fachkompetenzen nutzbringend für die AG einbringen können. Und weniger Leute, die einfach brennend an dem von der AG angestrebten Ziel interessiert sind. Und schon gar nicht sollten sie sich von vorgefassten Meinungen oder gar Animositäten leiten lassen.

Der Verwaltungsrat

Doch mit anfänglich je zwei Vertretern des Gemeinderates und des Vereins Alterszentrum (der vertreten sein muss) war der sechsköpfige Verwaltungsrat von Anfang an verpolitisiert. Getoppt noch dadurch, dass sich der Gemeindeammann gleich als VR-Präsident installieren liess. Die politische Dominanz dauertfort, auch wenn der Gemeinderat aktuell nur noch einen Vertreter im jetzt 5-köpfigen VR stellt.

Ums Alterszentrum wird seit Jahren hoch emotional gestritten. Mit der erwähnten Zusammensetzung wurde leider die Chance vertan, dass mehr Verwaltungsräte eine Sicht von aussen und frischen Wind hätten bringen können. So hätte das ganze Gremium weniger belastet von der leidvollen Vergangenheit 2017 die Planung offener angehen können. Und sich so nicht alsbald in alten Querelen verheddert.

Nun aber wirkte der ganze VR zeitweise überfordert. Im Gremium fehlte jemand mit dem Know-how, wie heutzutags grössere Arealentwicklungen und Infrastrukturprojekte von hoher Komplexität erfolgreich zu planen und realisieren sind. Das hätte teures Lehrgeld erspart. Zu amateurhaft, zu wenig transparent, von zu vielen Kehrtwendungen und zuletzt noch von finanziellem Kontrollverlust geprägt verlief die Projektentwicklung. Dass es auch anders ginge, zeigt etwa das neue Eishockeystadion in Zürich. Leider scheint auch der vom VAZW übernommene externe Projektleiter nicht über das nötige Rüstzeug verfügt zu haben für ein in vielerlei Hinsicht so anspruchsvolles Projekt.

Der Mann mit den zwei Hüten

An der Orientierungsversammlung vom 14. November wurde dargelegt, dass die Doppelrolle von Toni Möckel als Gemeindeammann und Verwaltungsratspräsident ein Thema im Verwaltungsrat war. Man sei der Meinung, dass die Doppelrolle «ein Mehrwert für das Projekt» darstelle, sagte Moderatorin Käthrin Härdi (Möriken). Allerdings sei die Rolle als VR-Präsident zu überdenken bezüglich einer Entlastung Möckels. Wie eine solche aussehen könnte, sagte Härdi nicht.

Brachte die Doppelrolle einen «Mehrwert» fürs Alterszentrum? Für Aussenstehende schwer zu beurteilen. Wie kann die Frage mit Ja beantwortet werden, wo doch dem Projekt bisher der Erfolg versagt blieb? Oder andersrum gefragt: Würde es ums Alterszentrum schlechter stehen als es dies heute tut, wenn jemand anders die AZ AG angeführt hätte?

Die Ressorts im Gemeinderat scheinen momentan recht gut verteilt zu sein. Doch die Liste von Möckels Aufgabenbereichen ist sehr lang. Darunter sind auch arbeitsintensive Ressorts wie das Planungs- und das Sozialwesen. Wie sinnvoll ist es da, wenn der Ammann auch noch den Lead beim grössten Bauvorhaben der Gemeinde aller Zeiten persönlich übernimmt?

Der Kapitän gehört doch auf die Kommandobrücke des Tankers, um umsichtig den Kurs zu halten, und nicht in den Maschinenraum. Würenlos hat nicht bloss e i n e «Grossbaustelle», das Alterszentrum. Viel Anderes wie etwa die neue Allgemeine Nutzungsplanung ist für unsere Zukunft wichtig, rückt aber in den Hintergrund.

Möckel hat seine Doppelrolle gesucht. Wohl aus einer Mischung von Machtstreben, was er was er aber sofort in Abrede stellen würde,und von Selbstüberschätzung. Er war zweifellos überzeugt, mit ihm an der Spitze der AG käme Würenlos am schnellsten zu seinem Alterszentrum. Doch hätte er dem Anliegen vielleicht mehr geholfen, wenn er mit seiner umgänglichen Art sich als Gemeindeammann auf die Rolle eines einfühlsamen und um Unabhängigkeit bemühten Vermittlers in der Sache beschränkt hätte. Sein VR-Präsidentenhut aber hat jenen, die dem Projekt Margerite skeptisch bis ablehnend gegenüber standen, von Anfang an signalisiert, dass der Gemeindeammann auf der anderen, moralisch richtigen Seite kämpfe. Ein taktischer Lapsus.

Nicht zum ersten Mal zeigte sich ein nicht sehr ausgeprägtes Sensorium für problematische Ämterkumulation. 2012 war Möckel als Gemeinderat zuständig für unser Alterszentrumsprojekt und sass im Vorstand des Verein Alterszentrum Würenlos. Trotzdem liess er sich in den Verwaltungsrat der St. Bernhard AG wählen, der grössten Wettinger Einrichtung fürs Wohnen im Alter. Selbst als er Anfang 2017 – nunmehr Gemeindeammann – VR-Präsident der AZ AG geworden war, blieb er länger als ein Jahr noch VR-Mitglied des St. Bernhard AG. Mögliche Interessenkollisionen? Nein, Mehrwert.

Sollen Köpfe rollen?

Im jetzigen Zeitpunkt zu fordern, Möckel solle den Hut nehmen, macht keinen Sinn. Welchen Hut von beiden? Dass er als Gemeindeammann vor Ablauf der Amtsdauer 22-25 zurücktritt, ist kaum anzunehmen. Ob er zur Entlastung gewisse Ressorts an KollegInnen abtreten soll, hat der Gemeinderat zu entscheiden. Im Verwaltungsrat der AZ AG wären personelle Rochaden verfrüht. Der VR-Präsident und das jetzige, soeben um zwei neue Mitglieder ergänzte Gremium sollten die Verantwortung tragen, wenigstens so lange, bis das Projekt Margerite auf dem Gerichtsweg ein gutes oder ein böses Ende gefunden hat. Solange die Juristen am Zug sind und die Weiterplanung sinnvollerweise ruht, nehmen ja auch Arbeitsbelastung und Einfluss automatisch ab.

Alterszentrum: Baugesuch abgewiesen, jetzt sind die Juristen dran

Der Gemeinderat hat das Baugesuch der Alterszentrum Würenlos AG für das Alterszentrum abgewiesen. Gezwungenermassen. Die Abteilung für Baubewilligungen beim kantonalen Departement für Bau, Verkehr und Umwelt verweigerte die Zustimmung zum Baugesuch. 

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Bauprofile und Informationstafel für das Alterszentrum. Die Chancen, dass hier so gebaut
wird, wie die Profile zeigen, liegen bei knapp 50 %.

Es war kein Freudentag für all jene, die darauf hoffen, das Alterszentrum werde bald gebaut. Gemeinderat und Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG (im folgenden AZ AG) orientierten am Dienstagabend über den aktuellen Stand der Dinge. Wie schon im letzten Sommer absehbar war, hat der Kanton die Ampel für die Erteilung der Baubewilligung durch den Gemeinderat auf Rot gestellt. Die kantonale Denkmalpflege (angesiedelt im Departement Bildung, Kultur und Sport) macht geltend, das Projekt Margerite auf dem Furtbach-seitigen Teil der Zentrumswiese beeinträchtige die Umgebung der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm zu stark. Andere Dienstabteilungen des Kantons, die auch mitzureden haben, z.B. wegen des Furtbachs oder der Verkehrserschliessung, hatten gegen eine Baubewilligung nichts einzuwenden.

Am Info-Abend war zu erfahren, dass sich der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der AZ AG an einer gemeinsamen Sitzung, moderiert durch eine Mediatorin, mit der entstandenen Situation auseinandergesetzt haben. Für das weitere Vorgehen sehen sie vier Optionen:  

  1. Beschwerde der AZ AG beim Regierungsrat gegen den Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen.
  2. Neues Projekt auf der Zentrumswiese, aber an anderer Stelle (wie es die Denkmalpflege schon im Sommer empfahl).
  3. Neues Projekt an einem anderen Standort (z.B. Wiemel).
  4. Totalabbruch der Planung für ein Alterszentrum. 

Option 4 will will niemand. Die Optionen 1 – 3 sind alle mit erheblichen Risiken behaftet. Die AZ AG selbst schätzt ihre Chancen bei einem Weiterzug (Option 1) auf «knapp 50%»

Doch Gemeinderat und AZ AG mussten sich für das ihrer Meinung nach geringste Übel entscheiden: Die AZ AG wird den Rechtsweg beschreiten mit dem Ziel, dass der Regierungsrat oder wenn nötig später das Verwaltungsgericht oder erst das Bundesgericht den Weg frei macht zur Erteilung der Baubewilligung. Das ist mit erheblichen Kosten für Anwälte, Gerichts- und andere Gebühren verbunden und es dauert. Unterliegt die AZ AG in letzter Instanz, so ist man in 5, 6 Jahren gleich weit wie heute. 

Sollte aber die AZ AG beim Regierungsrat obsiegen, so machte Heinrich Nüssli als Sprecher von Einwendern am Info-Abend unmissverständlich klar, dass sie sich damit nicht abfinden und den Rechtsweg beschreiten würden.  (Folgen siehe letzter Absatz). Wortmeldungen aus dem Publikum machten deutlich, dass viele Würenloserinnen und Würenloser in ihrer Enttäuschung Mühe haben, sich damit abzufinden, dass sich der Kampf ums Alterszentrum nun definitiv auf die juristische Ebene verlagert hat. Mit emotionalen Argumenten, wie sie seit Jahrzehnten die Thematik belasten, ist nun kein Stich mehr zu holen. Und «Aarau» ist nicht an allem schuld.

Gemeinderat und AZ AG gaben sich verhalten selbstkritisch. Ihre vier wichtigsten Einsichten: Die Denkmalpflege sei nicht frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden worden, im Spannungsfeld zwischen effizienten Betriebsabläufen im Alterszentrum und der denkmalpflegerischen Sichtweise sei keine befriedigende Lösung gefunden worden, der Planungsperimeter fürs Alterszentrum sei zu kleinflächig festgelegt worden und im Verwaltungsrat sei die Kostenkontrolle zu kurz gekommen, worauf der Bauherrenvertreter zu wenig darauf aufmerksam gemacht habe.

Es gibt im Planungsprozess mehrere solcher Episoden, die das Vertrauen der Würenloserinnen und Würenloser in die Alterszentrum-Planung nicht eben gefördert haben. Eine weitere, für das weitere Verfahren wohl belanglose Geschichte gab am Info-Abend zu reden. Die kantonale Denkmalpflege hat schon 2013 in einem Brief an die örtliche Ortsbildschutzkommission ein Überbauen der Zentrumswiese «grundsätzlich in Frage gestellt». Er habe diesen Brief nie gesehen, sagte Möckel erst. Nachdem Heinrich Nüssli sowie SVP-Vizepräsident Pascal Pfeffer belegen konnten, dass er und das VR-Mitglied Matthias Rufer seinerzeit sehr wohl eine Briefkopie erhalten hätten, bat Möckel um Verständnis für seine Erinnerungslücke. 

Eine wichtige Quelle allen Übels ist der Umstand, dass wegen des Alterszentrum bei der Entwicklung des Areals Zentrumswiese vom normalen Planungsablauf abgewichen wurde – wohl in der nichterfüllten Hoffnung, Zeit zu sparen. Ein Sondernutzungsplan für die gesamte Zentrumswiese, inklusive Post, Rössli und Zentrumsscheune wurde in Angriff genommen, aber dann nicht weiterverfolgt. Eine solche Sondernutzungsplanung (Gestaltungsplan, Erschliessungsplan) hätte denkmalpflegerische Aspekte früher in den Fokus gerückt und der Bevölkerung Gelegenheit geboten, über die Positionierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese mitzureden. 

Es war überraschend, dass der frühere Gemeindeammann Hans Ueli Reber  – wie zuvor schon Heinrich Nüssli von der Einwenderseite – dem Gemeinderat dringend empfahl, den schwierigen Weg über einen Sondernutzungsplan doch noch zu beschreiten. – Nicht auszuschliessen, dass ein zeitraubender Sondernutzungplan der Königsweg sein wird, irgendwann doch noch zu einem Alterszentrum auf der Zentrumswiese zu kommen.

In einer weiteren Folge wird sich würenblicker unter anderem mit den Organisationsstrukturen beim Alterszentrum Würenlos und mit der umstrittenen Doppelrolle von Toni Möckel als Gemeindeammann und VR-Präsident der AZ AG befassen.

Es hat sich was getan bei der SBB-Barriere

Am Donnerstag dieser Woche wurden die längst fälligen Zebrastreifen bei der Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse gespritzt.

Gerade noch rechtzeitig auf die Eröffnung der neuen Landi am 20. Oktober hin sind sie gekommen, die Zebrastreifen, welche die zuvor schon erstellten provisorischen Schutzinseln verbinden (siehe dazu auch den Beitrag vom 12. September). Das Bild oben zeigt, dass die Situation unter anderem wegen wartenden Fahrzeugen für alte Verkehrsteilnehmer noch nicht so übersichtlich ist, wie das wünschbar wäre. Für die Sicherheit wichtig ist, dass dem Fussverkehr diszipliniert Vortritt gewährt wird. Das gilt auch für gehetzte Lieferdienste und in den Feierabend drängelnde Handwerker… Wie sich das neue Verkehrsregime nach Inbetriebnahme der neuen Landi bewährt, wird sich weisen. würenblicker bleibt dran.

Die Umfrage über die Entsorgung von Altpapier und Karton läuft noch. Siehe rechte Randspalte.

Zebrastreifen müssen bald da sein, sonst…

Trotz zweier Inseln kann die Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse zu Fuss erst dann sicher überquert werden, wenn der Fussverkehr dank Zebrastreifen Vortritt erhält. Solange dies nicht der Fall ist, dürfte die neue Landi eigentlich nicht eröffnet werden.

Der Termin steht seit langem fest: Am 20. Oktober, in gut zwei Monaten also, wird die neue Landi im Gewerbegebiet südlich des Bahnhofs eröffnet. Baulich scheint dem nichts im Wege zu stehen. Doch das neue Geschäft  darf streng genommen erst eröffnet werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist: Der Einmündungsbereich der Bahnhof- in die Landstrasse muss so umgestaltet sein, dass für alle Verkehrsteilnehmenden eine genügende und sichere Lösung besteht.» Bis jetzt besteht sie noch nicht.

2021 wurde der Knoten Bahnhof-/Landstrasse umgestaltet – vorerst provisorisch, weil noch nicht klar ist, wie der Kanton die Landstrasse umgestalten will. Auf der Bahnhofstrasse sind eine Linksabbiegespur (Richtung Wettingen) und eine Rechtsabbiegespur (in Richtung Dorfzentrum) markiert  und zwei Schutzinseln angelegt worden. Damit besserte sich die Situation für den motorisierten Verkehr: Links- und Rechtsabbieger stehen sich nicht mehr im Wege.

Wer zu Fuss die Einmündung überquert, fühlt sich nicht sicherer als zuvor – trotz der Schutzinseln. Aus drei Richtungen fahren Autos teils in beachtlichem Tempo auf den Fussgängerübergang zu. Die Übersicht zu behalten fällt schwer. Nur mit einem Vortrittsrecht auf einem Zebrastreifen kann die Sicherheit erhöht werden, namentlich für kleinere Kinder und ältere oder sehbehinderte Personen.

Der Würenloserin E.B. ist nicht entgangen, dass in allen allen bisherigen Plänen (siehe Kasten) nebst der Einführung von Tempo 30 auf der Bahnhof-, der Grosszelgstrasse und der Grundstrasse an drei Stellen der Landi-Zufahrt Zebrastreifen vorgesehen sind. Von ihnen ist bis jetzt nichts zu sehen. Dass auf der Bahnhofstrasse bei der SBB-Barriere Zebrastreifen hingehören, ist im Gemeindehaus unbestritten. Aber weil sie die Landstrasse tangieren, würden keine markiert, so lange der Kanton dazu sein Plazet nicht gegeben habe, erklärte Bauverwalter Markus Roth im Frühjahr gegenüber würenblicker.

Die Zeit drängt. In den Sondernutzungsvorschriften steht zum Knoten Land-/Bahnhofstrasse klipp und klar:  «Ein Verkaufsgeschäft in der «Gewerbezone für Verkaufsnutzungen Grosszelg» (neue Landi!, Red.) darf erst eröffnet werden, wenn eine für alle Verkehrsteilnehmer genügende und sichere (Übergangs-) Lösung besteht.» E.B. hat mit Bauverwalter Roth das Gespräch gesucht und erfahren, dass der Kanton noch eine Fussgängerzählung verlange. Die werde man in den kommenden zwei Wochen durchführen. Wurde da etwas verlauert? Schwer zu glauben, dass die Zählung erst kürzlich einverlangt wurde.  

Das Fehlen von Zebrastreifen an diesem Ort ist nicht länger hinzunehmen. Entlang der stark befahrenen Landstrasse ist nur neben der Fahrbahn in Richtung Zentrum ein Trottoir durchgehend vorhanden. Dieses benützen Bahnreisende und die Bevölkerung im Dorfteil nördlich der Barriere rege. Davon und dass es dabei gelegentlich zu brenzligen Situationen kommt, kann sich jede(r) überzeugen, ein Diplom als Verkehrsexperte ist nicht erforderlich.  

Noch etwas machte E.B. stutzig. Auch ein in den Plänen vorgesehener Zebrastreifen direkt vor dem Landi-Eingang, soll in Frage gestellt sein. Sie bat nun Markus Roth schriftlich, die Situation nochmals zu überdenken, zumal die in den Planungen erwähnte Tempo-30-Zone erst in einigen Jahren kommen soll. Die Bahnhof-, die Grosszelg-und die Grundstrasse dürften also immer noch mit 50 km/h durchfahren werden.

Auf der Grosszelgstrasse bei der Kreuzung mit der Grundstrasse war eigentlich ein Zebra-
streifen direkt zum Eingang der neuen Landi (links) geplant, doch ob er kommt, ist sehr fraglich.

«Deshalb wäre es umso wichtiger, wenn wir Fussgänger eine eingezeichnete Fussgängerquerung erhielten.» Ein Zebrastreifen erhöhe die Aufmerksamkeit der Auto- und Lastwagenfahrer. Und den Leuten zu Fuss würde klar,  wo sie die Grosszelgstrasse überqueren sollen. Nicht gelten lässt E.B. das Argument, es würden sich so zu viele Zebrastreifen in kurzem Abstand folgen. Auf der Landstrasse seien die Abstände nicht grösser. 

Der gut 180 Meter lange Fuss- und Veloweg entlang der Wohnüberbauung Steinhof
(rechts) bis zur Grosszelgstrasse beim Bahnhof (hinten) ist in Bälde benutzbar.

Gut, dass wenigstens e i n e Verbesserung für den Langsamverkehr rechtzeitig auf die Landi-Eröffnung hin eintritt. Der Fuss- und Veloweg zwischen Hürdli- und Bahnhofstrasse ist jetzt fast fertig. Er ist – mit anschliessenden Quartierstrassen  – für Fussgänger und Pedaleure eine angenehme und sichere  Alternative zur Landstrasse. Bloss: vom sicheren Übergang über die Grosszelgstrasse (unterhalb Glas-Sammelstelle), wo in den Plänen zumindest ein Fussgängerstreifen eingezeichnet ist, und vom kurzen Verbindungsstück zum Bahnhofplatz ist noch gar nichts zu sehen.

Das gilt auch für die Umgestaltung des Bahnhof-Vorplatzes. Autos, Lastwagen, Velos und Bahnreisende bewegen sich kreuz und quer auf dem Platz. Vor allem bei Dunkelheit und Regen eine gefährliche Situation. Doch für die Platz-Umgestaltung ist im Finanzplan erst für die Jahre 2026/27 ein Gesamtbetrag von 3,37 Millionen Franken eingestellt. Dass der Platz frühestens in fünf Jahren zum attraktiven Eingangstor ins Dorf wird, ist bedauerlich. Es ist sehr zu hoffen, dass für den motorisierten, den Velo- und den Fussverkehr gleichzeitig mit der Landi-Eröffnung wenigstens separate Verkehrsflächen auf dem Platz und entlang dem alten Landischuppen markiert werden.  

Seit 2013 wurde geplant
Im September 2013 beschloss der Gemeinderat, einen Entwicklungsrichtplan (ERP) für die Gebiete Bahnhof, Grosszelg, Im Grund sowie Steinhof auszuarbeiten. Anlass dazu gaben grössere Bauvorhaben:
– Wohnüberbauungen im Gebiet Steinhof und Im Grund:
– LANDI-Verkaufsladen mit Tankstelle und Shop zwischen Grosszelg- und Bahnhofstrasse;
– Aufwertung des Bahnhofplatzes:;
– Neugestaltung der Landstrasse, südlich der SBB-Barriere.
Die Grösse der Verkaufsfläche in der neuen Landi erforderte eine Änderung der kommunalen Nutzungsplanung.  Ein Sondernutzungsplan (Erschliessungsplan) und ein Mobilitätskonzept für das Gebiet wurden zur Pflicht. Die Sondernutzungsvorschriften, die vom Gemeinderat und vom kantonalem Departement BVU genehmigt worden sind, enthalten detaillierte Anweisungen zur Umsetzung des Erschliessungsplans.