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Nutzungsplanung: Interesse steigt schon noch

15. Juli: Zig Würenloser Familien geniessen das langersehnte Strandleben oder wandern durch die einheimische Bergwelt. Es beginnt aber auch das öffentliche MItwirkungsverfahren zur Totalrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung unserer Gemeinde. Anderthalb Monate lang bis 30. August können die Entwürfe des Bauzonenplans, des Kulturlandplans, sowie der Bau- und Nutzungsordnung BNO) beim Bauamt eingesehen und auf der Website www.wuerenlos.ch heruntergeladen werden. 

Im Vorfeld fand eine Orientierungsversammlung statt. Die «Limmatwelle» hat am 8. Juli über die Veranstaltung geschrieben, was dazu geschrieben werden kann: Die Arbeit an der Totalrevision dauerte lang, viele haben mitgewirkt, eine Spezialkommission, Fachplaner, mehrere Arbeitsgruppen mit BürgerInnen-Beteiligung. Eine Vielzahl übergeordneter Bestimmungen waren zu beachten, Begriffe durch neue zu ersetzen, Veraltetes zu streichen. Nach den Referaten brummt mir noch jetzt der Kopf. Gibt es keine moderneren Präsentationsformen als eine Parade überladener Folien und Pläne, um ein von Fachwissen unbelastetes Publikum zu informieren? Zu informieren über ein Geschäft, worüber dereinst eine Gemeindeversammlung – vermutlich im Dezember nächsten Jahres – entscheiden wird. 

Die Nutzungsplanung spurt die weitere Entwicklung unserer Gemeinde vor. Aber im Publikum am meisten interessiert doch, ob das eigene Grundstück von Änderungen betroffen ist. Wenn ja, hoffentlich im positiven Sinn. Anders als bei früheren Revisionen der Nutzungsplanung wird es diesmal nicht zum grossen Feilschen um Einzonungen kommen. Dafür haben Bund und Kanton gesorgt. Der weiteren Zersiedelung des Landes ist Einhalt zu gebieten. Durch Wachstum nach Innen, Verdichtung der Siedlungen. Und dafür, dass diese Verdichtung und das mögliche Wachstum unserer Gemeinde moderat ausfallen werden, dafür hat der Gemeinderat mit seinen Vorgaben gesorgt. Wir wollen ja ein Dorf bleiben und als solches auch baulich wahrgenommen werden. 

Wie klärt der planungs- und baurechtlich nicht versierte Grundeigentümer – es kann auch eine um ihre günstige Altbau-Wohnung fürchtende Mieterin sein – die persönliche Betroffenheit ab?Ohne gleich «den Doktor in Baurecht zu machen»?

Ein guter Anfang ist, den neuen Bauzonenplan zu studieren. Heisst die Bauzone, in der die eigene Parzelle liegt, plötzlich W2E statt E2 oder ÜD statt D? Legt sich über die Parzelle am Furtbach blaue Farbe?  Dann ist es sicher ratsam, sich darüber schlau zu machen, was das bedeutet.

Selbst wenn das Grundstück vor und nach der Revision in der gleichen Bauzone liegt, wäre Entwarnung verfrüht. In der Zone W 2 z.B. sinkt neu die Ausnutzungsziffer von bisher 0.55 auf 0.45. Und 7.50 Meter betrug bisher die maximale Gebäudehöhe, nun darf die Fassadenhöhe maximal 7.50 Meter betragen. Wo liegt der Unterschied, was bedeuten die neuen Masse?

Hilfreich wäre es gewiss, für Erklärungen eine Architektin, ein Architekt zur Hand zu haben, etwa als Schwiegertochter oder Kegelbruder. Falls nicht, wirft die Gemeinde den Rettungsring. Auf Voranmeldung hin werden Auskünfte erteilt auf individuelle Fragen. Wann? Am Dienstag, 10. August, von 9 – 11 und von 17 – 20 Uhr, sowie am Samstag, 14 August von 8 – 12 Uhr. Die Schulferien werden dann vorbei sein.

Bis 30. August kann jede und jeder zum Entwurf der Nutzungsplanung schriftlich Stellung nehmen und Änderungen vorschlagen – es gibt hierfür ein Formular. Gemeindeammann Toni Möckel hat an der Infoveranstaltung dazu aufgerufen, davon Gebrauch zu machen, wenn man mit irgendetwas nicht einverstanden sei. Denn so könne man sich noch auf konstruktive Weise einschalten.

Wer ein Interesse gelten machen kann, kann aber später nochmals intervenieren. Der Gemeindeversammlung geht nämlich noch das eigentliche Auflageverfahren voran. Darin kann gegen missliebige Inhalte der Allgemeinen Nutzungsplanung eine  Einwendung (Einsprache) gemacht werden. Nach einer Einwendungsverhandlung entscheidet der Gemeinderat dann formell. Doch daran wird die Gemeindeversammlung nicht gebunden sein, Will sie am Entwurf wesentliche Änderungen vornehmen, so kann sie den betreffenden Teil zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückweisen.

Der mit 60 Teilnehmenden am Infoabend eher geringe Zulauf darf nicht täuschen. Das Interesse an der Revision wird wachsen, je näher die entscheidende Gemeindeversammlung rückt. Gemeindeversammlungen über Allgemeine Nutzungsplanungen erreichen in der Regel Rekordbeteiligungen.

Das rote Häuschen

Würenlos wird in den nächsten vier Jahren seine Nutzungsplanung überarbeiten. Das wird noch viel zu reden geben, auch im würenblicker. Denn es geht um Weichenstellungen für die kommenden Jahrzehnte. Würenlos wird weiter wachsen – die kantonalen Raumplanung zählt unser Dorf zum so genannten «urbanen Entwicklungsraum». Anders als bei früheren Revisionen steht nun nicht mehr die Ausweitung des Siedlungsgebietes im Vordergrund, sondern die bauliche Entwicklung «nach innen». Ein fast schon philosophischer Einstieg ins Thema von Hans Arnold. (Red.)

Inmitten von Neubauten steht das renovierte, dunkelrote Häuschen im Zentrum von Rüti ZH*. (Foto: Leonhard Arnold)

Nicht ganz dicht – unter diesem Titel erschien im «Tages-Anzeiger»  vom 25. Januar ein Text über die bauliche Verdichtung inZentrum von Rüti im Kanton Zürich. Links vom roten Haus (auf dem Bild oben in der Mitte) war ein kleines Hochhaus geplant, als Ergänzung zu den anderen Neubauten. Es gab Einsprachen, und schliesslich einigte man sich auf diese Lösung. An Stelle des Hochhauses entstand ein Neubau (links), der sich architektonisch dem Dorfbild anpasst, und das Häuschen blieb stehen.

Auch Würenlos muss sich in Zukunft mit der Frage der Verdichtung befassen. An der letzten Gemeindeversammlung wurde ein Kredit von Fr. 525’000 für die «Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung». gesprochen. Überarbeitet wird also das lokale Gesetzeswerk, das besagt, wo und wie gebaut werden darf.

In der Vorlage ist nachzulesen:«Das Raumplanungsgesetz fordert verstärkte Anstrengungen zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung nach innen.» Mit dieser Umschreibung wurde der ungeliebte Begriff «Verdichten» geschickt umgangen.

Mich erinnert das Bild dieses Häuschens an ein Szenario, das Sie wahrscheinlich auch bei sich zu Hause antreffen. Als sie Ihre Wohnung einrichteten, kauften sie zeitgemässes Mobiliar. Von Ihrer Grossmutter haben sie einen alten Sekretär oder ein anderes schönes Möbelstück geerbt. Sie freuen sich immer wieder über das Erbstück, denn es ist mit vielen  Erinnerungen verbunden, während sie die anderen Möbel weniger beachten.

Wahrscheinlich nutzen sie dieses Erbstück, um Kinderzeichnungen, Liebesbriefe aus schönerer Zeit oder ähnliche Kostbarkeiten aufzubewahren. Also Sachen, die Sie nicht täglich brauchen, denn die Schubladen sind schwergängig und können nicht voll herausgezogen werden. Gegenstände, die wir täglich gebrauchen, versorgen wir lieber in einem modernen Möbel, bei dem sich die Schubladen auf Rollen ganz herausziehen lassen und sich  von selber wieder schliessen.

Und ist es mit diesem roten Häuschen nicht ähnlich? Alle sehen das Kleinod, viele halten es für das schönste Haus an diesem Ort. Stehen sie aber vor der Wahl, im Altbau oder im Neubau wohnen zu dürfen, werden sie Vergleiche anstellen.

Dieses rote Bijou hat keinen Lift, also wie gelange ich ins Obergeschoss mit meinem kaputten Rücken? Die Türen haben Schwellen, und das ist für meinen Rollator schwierig. Der Balkon ist nur 2 Quadratmeter gross, wie soll ich da einen Liegestuhl und einen Tisch mit Stühlen platzieren? Das Wohnzimmer misst nur 18 Quadratmeter, wie kann ich da meine Sofalandschaft unterbringen? Die Küche ist klein und das Haus hat auch keine Garage, also muss ich mein geliebtes Auto draussen stehen lassen.

Im Neubau hingegen finde ich einen Lift, das Wohnzimmer ist mit 40 Quadratmeter angemessen gross, auf dem Balkon kann ich meine Outdoor-Sofalandschaft unterbringen, ja, und die Küche steht im Wohnzimmer und ist mit den neuesten Apparaten wie Steamer und Mikrowellenofen ausgerüstet. Das erlaubt mir, in Anwesenheit meiner Gäste diese von meinen Kochkünsten zu überzeugen. Schaue ich aus den Fenstern des hübschen Häuschens, sehe ich nebenan stillose Neubauten. Umgekehrt aber, wenn ich aus den Fenstern der Neubauten schaue, habe ich eine schöne Sicht auf das rote Kleinod.

Vielleicht ist die Überbauung in Rüti deshalb ein guter Kompromiss.  Wir wohnen so, wie es unseren Bedürfnissen entspricht und freuen uns am Erbstück in Sichtweite, das von der Vergangenheit erzählt.

*  Rüti ZH figuriert im Inventar der schützenswerten  Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und zwar in der Kategorie  «verstädtertes Dorf». Würenlos figuriert nicht im ISOS, wohl aber das zu unserer Gemeinde gehörende Kloster Fahr und zwar in der Kategorie «Spezialfall».  Zur Liste aller 1274  schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung geht es hier: ISOS