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Alterszentrum: Gemeinderat hat Stellung genommen

Am 21. Juni hat der Gemeinderat nun doch Stellung genommen zu dem von würenblicker publik gemachten Brief des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt zum Projekt des Alterszentrums Würenlos. Ferienbedingt wird würenblicker erst in der ersten Julihälfte näher darauf eingehen. Auch wenn er die Stellungnahme nicht direkt erhalten hat, möchte würenblicker die Stellungnahme seinen LeserInnen, die vermutlich nicht vollzählig zur Leserschaft der AZ-Medien gehören, nicht vorenthalten. Hier die Links zur offiziellen Stellungnahme und zum Bericht im Badener Tagblatt darüber.

Alterszentrum in bedrohlicher Schieflage

Dramatische Entwicklung beim Alterszentrum: Als der Gemeinderat am 10. Mai an seinem Informationsabend über den Stand des Vorhabens informierte, erweckte er den Anschein, zur Erteilung der Baubewilligung gelte es nur noch das längst fällige Okay des Kantons zum Projekt abzuwarten. Dabei wusste der Gemeinderat zu jenem Zeitpunkt seit über einem Monat, dass das Verfahren in Aarau sistiert ist. Denn die kantonale Denkmalpflege will das grosse Bauwerk auf jenem Teil der Zentrumswiese, auf dem es jetzt geplant ist, nicht zulassen.

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Der geplante Standort fürs Alterszentrum passt der kantonalen Denkmalpflege ganz und gar nicht. Sie verlangt, dass das künftige Alterszentrum auf die vom Furtbach abgewandte Seite der Zentrumswiese verschoben wird.

Bevor der Gemeinderat über das Baugesuch der gemeindeeigenen Alterszentrum Würenlos AG entscheiden kann, braucht er grünes Licht von mehreren kantonalen Amtsstellen. Diese haben mitzureden, wenn es etwa um den Furtbach, die Verkehrserschliessung oder den Ortsbildschutz geht. Die Abteilung für Baubewilligungen beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt koordiniert und sammelt die Stellungnahmen der einzelnen Ämter und ist für den Gemeinderat der Ansprechpartner.

Nun liegt würenblicker ein Schreiben der Abteilung für Baubewilligungen an den Gemeinderat vom 25. April vor. Darin wird mitgeteilt, dass das Geschäft beim Kanton sistiert ist bis das Alterszentrum vom Furtbach weg verschoben sei. Die kantonale Denkmalpflege opponiert dem Bau am vorgesehenen Ort.

Im Schreiben mit dem harmlosen Titel «Unterlagenergänzung» folgt der Hammer am Schluss der 2 A4-Seiten füllenden Erwägungen: «Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren.» Das ist exakt das, was die Einwender unter anderem fordern. Andere ihrer Argumente stehen dem Okay aus Aarau offenbar nicht im Wege. Für die Einwender ist der Brief aus Aarau trotzdem ein weiterer Teilerfolg. Sie sehen sich ihrem Ziel, das Alterszentrum auf der Zentrumswiese mindestens entlang dem Furtbach zu verhindern, wieder ein Stück näher. Und einige ihrer Exponenten fordern jetzt schon personelle Konsequenzen (Link zum nachfolgenden Gastkommentar).

Das Schreiben aus Aarau schliesst mit dem Satz: «Wir danken Ihnen für die umgehende Unterlagenergänzung, damit das Geschäft behandelt werden kann.» – «Umgehend» werden die Unterlagen wohl nicht ergänzt werden können. Das  aktuelle Projekt auf dem Computer huschhusch auf den nördlichen und westlichen Teil der Zentrumswiese zu verschieben, geht kaum. Dem steht die Geländebeschaffenheit entgegen. Aber auch der Zonenplan: Der neue Standort befände sich grösstenteils nicht mehr in der Zone für öffentliche Bauten, sondern in der Kernzone. In dieser sind so voluminöse Bauten wie die geplante nur möglich, wenn vorgängig ein Gestaltungsplan erstellt wird. Einen solchen gibt es nicht, die Erarbeitung dauert rasch einmal Jahre.

Dem Ziel, möglichst rasch zu einem Alterszentrum zu kommen, wurde insbesondere von der Alterszentrum Würenlos AG unter Leitung ihres VR-Präsidenten. Gemeindeammann Toni Möckel, und dem Lobbyverein Alterszentrum Würenlos alles andere untergeordnet. Und der Gemeinderat schaute zu. Von einem ursprünglich angekündigten Gestaltungsplan für die Zentrumswiese inklusive Rössli- und Postareal wurde sang- und klanglos abgesehen und stattdessen hurtig ein Studienwettbewerb nur fürs Alterszentrum ausgeschrieben: Siegerprojekt Margerite.  Bei dessen Bekanntgabe konnte nicht genug betont werden, Margerite haben eben gerade den Vorzug , dass nur Land in der Zone für öffentliche Bauten beansprucht und so ein Gestaltungsplan entbehrlich werde. 

Welche Ironie des Schicksals! Die Beschleunigung des Planungsprozesses kehrt sich spätestens jetzt ins Gegenteil. Das Alterszentrum verzögert sich weiter, ja droht gar zu scheitern. Denkmalpflegerische Aspekte wurden bei der Planung von Anfang an zu wenig beachtet. Dabei hatte die kantonale Denkmalpflege schon 2013 in einem Brief an den Gemeinderat die gleiche Haltung wie heute vertreten. Später kam ein vom Gemeinderat bestelltes Ortsbildgutachten zum Schluss, dass Margerite abgespeckt werden müsse, was dann auch erfolgte. Doch das genügte offenbar nicht. 

Hauptproblematik beim aktuellen-Projekt ist für die kantonale Denkmalpflege, «dass die vorgesehene Platzierung der Neubauten die Zentrumswiese in eine Restfläche nördlich des Rössliweges und in einen verhältnismässig schmalen Bereich entlang des Furtbach teilt.» Die Identität der historischen Zentrumswiese ändere sich dadurch «fundamental»: Der Furtbach wäre nicht mehr Teil der Zentrumswiese. Diese stelle aber seit je her das Vorfeld der Mühle, des Ortskerns jenseits am Furtbach und den darüber sich erhebenden Kirchenbauten samt dem einzigartigen Turm dar. Mühle wie Turm stehen unter kantonalem Schutz.

Ihren Entscheid stützt die kantonale Denkmalpflege ab auf das aargauische Kulturgesetz (samt Verordnung dazu). Demnach können Bauten in der Umgebung von unter Schutz gestellten Denkmälern untersagt werden, wenn sie ein Denkmal in seiner Wirkung beeinträchtigen. «In nicht ausreichendem Ausmass in die Planung eingeflossen» sind laut Denkmalpflege die Erkenntnisse des vom Gemeinderat beschlossenen und für ihn verbindlichen Masterplans Plus «Zentrum Würenlos» vom März 2019. Der weise explizit darauf hin, dass die Zentrumswiese mit dem Furtbach und dem historischen Ortskern mit Schutzobjekten räumlich-visuell verknüpft bleiben sollte.

Es ist zu vermuten, dass hinter den Kulissen bereits lobbyiert wird, damit die kantonale Denkmalpflege von ihrer Haltung abrückt. Doch auch wenn der Gemeinderat letztlich das Okay erhielte, die Baubewilligung zu erteilen, so wäre das Alterszentrum längst noch nicht gebaut. Für die Einwender im Baubewilligungsverfahren ist der Brief der Abteilung für Baubewilligungen allemal eine «Steilvorlage». Er erhöht ihre Chancen auf dem allenfalls zu beschreitenden Weg durch die Beschwerdeinstanzen markant.

Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG wurden am Samstag, 4. Juni, 18 h, per Mail um Stellungnahmen zum Brief aus Aarau ersucht. Bis18. Juni, 18h, ist keine offizielle Reaktion erfolgt.

Anton Möckel steht in der Verantwortung (Gastkommentar)

Autor Heinrich Nüssli gehört zum Kreis der Einwender und wohnt an der Mühlegasse 15a

In einem ausführlich begründeten Schreiben vom 7.3.2013 an die Gemeinde Würenlos hatte die Kantonale Denkmalpflege erklärt, dass Würenlos im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) als “regional bedeutend’ eingestuft wird und festgestellt: «Ein Überbauen der Zentrumswiese wird auf Grund der oben genannten Überlegungen grundsätzlich in Frage gestellt».

Am 11. Juni 2013 dann hat die Einwohnergemeindeversammlung beschlossen, die Zentrumswiese solle Standort des geplanten Alterszentrums sein. Schon bei der Präsentation des Projektes ‘Margerite’ war klar ersichtlich, dass das ausgewählte Projekt nicht erschlossen ist, diametral gegen den Masterplan PLUS verstösst und sich über das ISOS hinwegsetzt. Dies bei einem gemeindeeigenen Projekt, dem die Einhaltung der Planungsgrundsätze und der räumlichen Abstimmung speziell aufgegeben ist.

Mit Schreiben vom 25.4.2022 hat die kantonale ‘Abteilung für Baubewilligungen des Departement Bau, Verkehr und Umwelt’ das von der Alterszentrum Würenlos AG eingereichte Baugesuch mit detaillierten Begründungen und folgendem Fazit zurückgewiesen: «Das Gesuch kann in der vorliegenden Form noch nicht bewilligt werden. Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren». Dies hiesse im Klartext ‘zurück auf Feld eins’. Die westlichen Parzellen der Zentrumswiese unterliegen der Gestaltungsplan-Pflicht. Zwar ist die kantonale Forderung noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Sie zeigt jedoch mit aller Deutlichkeit auf, dass es für die Realisierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese zwingend einer Sondernutzungsplanung bedurft hätte, in der alle beteiligten Interessen umfassend gegeneinander hätten abgewogen werden können. Ein nicht ausgewogenes und überrissenes Maximalprojekt am falschen Ort kann auf der Zentrumswiese nicht funktionieren.

Auch in der Alterszentrum Würenlos AG ist der Verwaltungsrat gemäss Gesetz zur Führung der Geschäfte der Aktiengesellschaft verpflichtet und steht damit in der Verantwortung. In den vier Jahren seiner Tätigkeit versuchte der Verwaltungsrat unter Präsident Anton Möckel stur und unverantwortlich, ein nicht bewilligungsfähiges Bauvorhaben durch alle Instanzen zu boxen. Resultat: Bruchlandung und die Vernichtung von geschätzten CHF 2 Millionen Steuergeldern.

Anton Möckel muss als Verwaltungsratspräsident die Verantwortung übernehmen und folglich zurückzutreten. Die Gemeinde Würenlos als Aktionär der Alterszentrum Würenlos AG sollte eine Verantwortungsklage gegenüber dem Verwaltungsrat wegen fahrlässiger Pflichtverletzung prüfen.

Weshalb wird nicht eine aussenstehende Unternehmung ohne Interessenkonflikte mit Entwicklung, Realisierung und Betrieb des gewünschten Alterszentrums beauftragt? Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Würenloser Gemeinderates, sich als Immobilienentwickler eines Alterszentrums zu versuchen.

Dem Gemeinderat “die Knöpfe eingetan”

Die Referendumsabstimmung über den Zusatzkredit für den erweiterten Umbau des Gemeindehauses ist mit einer klaren Niederlage des Gemeinderat ausgegangen. Gerade mal 439 Stimmberechtigte haben dessen Antrag unterstützt, 1133 haben ihn abgelehnt.

Nur 28 % der Abstimmenden sind somit dem Gemeinderat gefolgt und wollten im Zuge der Umbauarbeiten auch das gesamte Untergeschoss des Westtraktes auszubauen. 72 % finden das im Moment unnötig. Sie haben auf die Finanzkommission gehört, die schon an der Gemeindeversammlung Ablehnung des Zusatzkredites empfohlen hatte. Bei einem Stimmenpatt war die Vorlage damals nur dank Stichentscheid von Gemeindeammann Toni Möckel angenommen worden. Die SVP ergriff das Referendum. Mit durchschlagendem Erfolg, wie die Abstimmung zeigt.

Die Würenloser mussten zweifellos schon über wichtigere Geschäfte abstimmen als über diese Vorlage. Es wäre ein schlechtes Signal, wenn unsere Verwaltung nach dem Nein nun schlechter funktionieren als zuvor. Weil nach dem Nein nach dem Wegzug von TBW und Bauamt in den eigenen Werkhof nur 1,9 statt 2,77 Millionen Franken verbaut werden, geht die Welt gewiss nicht unter. Es können dafür etwas mehr Schulden abgebaut werden.

Weil neben der Gemeindeabstimmung keine kantonale oder nationale Abstimmung stattfand, lag die die Stimmbeteiligung tiefer als sonst. Bei einem solchen Sololauf gehen vor allem jene abstimmen, die sich für Politik auf Gemeindeebene interessieren. Stimmen auch viele andere mit, haben Behördenvorlagen eher leichtes Spiel.

Das Resultat zeigt, dass der Gemeinderat bei einem beträchtlichen Teil der Stimmberechtigten kein blindes Vertrauen geniesst. Zieht man in Betracht, dass an der Gemeindeversammlung zwei weitere gemeinderätliche Vorlagen zurückgewiesen worden sind (Verkauf des Postareals und Ausbau des Rössliweges Ostteil) liegt der Schluss nahe, dass die Stimmberechtigten nun die Gelegenheit wahrnahmen, dem Gemeinderat zu zeigen “wo Gott hockt”. Mit gleich mehreren überstürzt zur Abstimmung gebrachten Vorlagen hat der Gemeinderat jedenfalls eine bedenkliche Hemdsärmeligkeit und Überrumpelungstaktik an den Tag gelegt.

Umso positiver, dass die Finanzkommission – die letzte vom Volk gewählte – Kommission sich von den gemeinderrätlichen Argumenten nicht hat einlullen lassen. An der Gemeindeversammlung war es ja zu seinem überaus gehässigen Wortgefecht zwischen einem Kommissionsmitglied und dem Gemeindeammann gekommen. Und darauf wurden aus den Reihen der “Mitte” der Finanzkomission wegen Amtsanmassung die Leviten gelesen. Doch die Finanzkommission ist eben nicht eine beratende Kommission des Gemeinderates wie all die anderen – oft zu ihrem eigenen Leidwesen ziemlich zahnlosen – Kommissionen.

Die Finanzkommsion prüft die dem Souverän vorgelegten Finanzgeschäfte (inkl. Budgets und Rechnungen) nicht als Hilfsorgan des Gemeinderates, sondern sie tut dies im Auftrage des Souveräns (aller Stimmberechtigten). Nach Abschaffung der Schulpflege ist die Aiko das einzige Gremium auf lokaler Ebene mit einer (beschränkten) Aufsichtsfunktion über den Gemeinderat. So gesehen kam das durchaus vertretbare Nein zur genau richtigen Zeit.

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Und noch kurz zu einem anderen Thema. Seit Anfang Jahr stehen auf der Zentrumswiese die Bauprofile für das Alterszentrum-Projekt. Vier Einwendungen sind bekanntlich während der Projektauflage eingegangen, darunter eine von mehreren Anwohnern. Sie üben unter anderem wegen des Ortsbildschutzes seit langem Kritik am Projekt und an dessen Standort entlang des Furtbachs. Alle Einwender sind nicht namentlich bekannt. Nun ist in der Gemeinde da und dort zu hören, wahrscheinlich sei auch der Aargauer Heimatschutz unter den Einwendern. Dem ist nicht so, wie eine Anfrage von würenblicker bim Aargauer Heimatschutz ergab.

Heimatschutz-Geschäftsführer Henri Leuzinger schrieb würenblicker: “Der Aargauer Heimatschutz hat sich in der Tat intensiv mit den verschiedenen Phasen der Planung und Projektierung des Alterszentrums befasst. Am Ende und in Abwägung aller Verfahrensschritte hat die Geschäftsleitung entschieden, von einer Intervention abzusehen, weil das Projekt selbst sowie die Änderungen, welche an ihm vorgenommen wurden, zu einem vertretbaren Resultat geführt haben.”

Das ist eine gute Botschaft für all jene, die bangen und hoffen, das Baubewilligungsverfahren möge durch die Einwender nicht allzu sehr in die Länge gezogen werden. Der Heimatschutz wäre ein Kontrahent gewesen, mit dem nicht zu spassen gewesen wäre.