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Pervertierter Datenschutz

Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Aargau macht mit ihrer Meinung zur Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsprotokollen von sich reden. Zum Glück sehen unser Gemeindeschreiber und etliche seiner Amtskollegen die Sache anders als die Rechtsanwältin aus Brugg.

Gunhilt Kersten, die kantonale Datenschutzbeauftragte.
Gunhilt Kersten, die kantonale Datenschutz-beauftragte. (© Kanton Aargau)

Von jeder Gemeindeversammlung erstellt die Gemeindekanzlei ein Wortprotokoll. Dieses muss dann von der nächsten Gemeindeversammlung genehmigt werden. Weil die Einwohnergemeinde – als zeitgemässer Bürgerservice – die Unterlagen zu allen Versammlungsgeschäften auch im Internet publiziert, sind die Protokolle früherer Einwohner-Gemeindeversammlung online einsehbar und das auf Jahre hinaus. Wo liegt das Problem?

Die Protokolle enthalten auch die Namen und Voten von Stimmberechtigten, die sich zu Wort gemeldet haben. Deshalb hält die Aargauer Datenschützerin Gunhilt Kersten, wie sie kurz vor Weihnachten in der «Aargauer Zeitung/Badener Tagblatt» erklärte, die Online-Publikation der Protokolle von Gemeindeversammlungen unter Namensnennung der Votanten für heikel. Die politische Meinungsäusserung von Personen, die nicht gewählte Politiker sind, seien besonders schützenswerte Personendaten. Eine Publikation von Meinungsäusserungen einer Person ohne deren Einwilligung stelle einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz dar.

Einspruch! Das ist pervertierter Datenschutz. Eine Meinungsäusserung an der Gemeindeversammlung ist öffentlich – öffentlicher geht nicht. Es wird ja nicht nur alles protokolliert. Ein grösserer Personenkreis bekommt mit, wer was sagt, die Presse (und auch würenblicker) berichtet über die Gemeindeversammlung und ist selbstverständlich frei (Pressefreiheit!), Voten von Bürgern auch unter Namensnennung wiederzugeben. In den elektronischen Archiven der Verlage sind die Presseberichte ebenfalls über Jahre hinaus zugänglich. Die Praxis einiger Gemeinden, die Wortprotokolle nur eine beschränkte Zeit lang online zu stellen, ist bestimmt keine Lösung. Denn was einmal ins Internet gestellt wurde, kriegt man nicht so schnell wieder raus.

Befremdlich ist, dass Kersten zwischen Aussagen von gewählten Politikern und normalen Bürgern unterscheidet. Stimmberechtigte sprechen an der Gemeindeversammlung als Teil der Legislative, der gesetzgebenden Körperschaft (genau gleich wie in gewissen grösseren Orten die gewählten Mitglieder des Einwohnerrates). Sie sind nicht blosse Pausenclowns. Das Votum eines Bürgers  hat unter Umständen mehr Gewicht als dasjenige eines gewählten Behördenvertreters.

Auch wer ein bestimmtes Votum abgegeben hat, ist oft nicht belanglos. Sei es, weil die Person in der fraglichen Materie über grosse Sachkenntnis verfügt , sei es, weil sie rein private Interessen vertritt. Anonymisierung von Namen in (wie auch immer) veröffentlichten Protokollen ist Geheimniskrämerei und Verwedelung von Tatsachen.

Natürlich kann, wenn ein Protokoll auf Jahre hinaus online verfügbar ist, einem Sprechenden dessen Votum später vorgehalten werden. Aber ist das eine Persönlichkeitsverletzung? Nein, es gehört doch zu einer offenen politische Debatte, dass jemand beim Wort genommen wird. Man soll zu seinem Wort stehen können, sonst soll man’s bleiben lassen. Wir sind doch kein Volk von Feiglingen und Angsthasen!

Werden Protokolle anonymisiert (wie das Frau Kersten empfiehlt) wird Datenschutz zum Wegbereiter des postfaktischen Zeitalters: Jeder kann ungestraft lügen und behaupten, was er will. Nicht einmal mit dem Protokoll als Beleg sollen ihm andere Bürger das Gesagte später vorhalten können. Aber warum soll man zum Beispiel dem Kandidaten für ein öffentliches Amt nicht nachweisen können, welchen Stuss er einst verzapft hat?

Tatsächlich braucht, wer an der Gemeindeversammlung das Wort ergreift, etwas Zivilcourage. Aber doch nicht, weil die spätere Publikation des Namens im Protokoll droht, sondern weil es halt etwas Mut und Überwindung braucht, um vor einer grösseren Menschenmenge zu sprechen.  Ich bin froh, dass ich in einer Gemeinde wohne, welche die Gemeindeversammlungsprotokolle vollumfänglich ins Netz stellt. Gemeindeschreiber Daniel Huggler führt dafür in der AZ überzeugende Argumente an. Gemeinderat und Verwaltung stufen, so Huggler, «das öffentliche Interesse am politischen Prozess der Meinungsbildung mindestens genauso hoch ein» wie den Schutz persönlicher Daten. Gut so!

Ja, Ja, Ja und Ja, Ja, Ja

Die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember hat alle Vorlagen im Sinne des Gemeinderates gutgeheissen – durchs Band weg mit grossem Mehr.  Die Teilnahme von 242 Stimmberechtigten war recht hoch. Das zeigt, dass gewisse Entscheide – insbesondere jene zum Alterszentrum und zum Musikschulregelement –  doch mit einiger Spannung erwartet wurden.

Als Bauträgerin des Alterszentrums kann eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ins Leben gerufen werden. Die Versammlung hat – ohne  Federlesen – grünes Licht zur Gründung gegeben. Als Kapital wird die Einwohnergemeinde die 4 Millionen aus dem so genannten Altersheimfonds einwerfen. Und etwa 6000 Quadratmeter auf der Zentrumswiese werden als Baugrund  zur Verfügung gestellt – ob als Sacheinlage in die AG oder im Baurecht wird die Gemeindeversammlung später  entscheiden.

Mit der AG, die sich voll und ganz im Besitz der Einwohnergemeinde befinden wird, tritt bald  eine neue Akteurin in den Entstehungsprozess des Alterszentrums. Sie kann und wird hoffentlich in die Sache zusätzlichen Schwung und Dynamik  bringen. In einer AG sind die Entscheidungswege relativ kurz, Der  Verwaltungsrat wird das grösste öffentliche Bauvorhaben aller Zeiten in unserer Gemeinde verantworten, bestimmt wird er  vom Gemeinderat. Recht hatte FDP-Ortsparteipräsident Consuelo Senn, wenn er sagte,  diesem Gremium sollten «möglichst wenige Politiker und möglichst viele Fachleute» angehören. Ohne Politiker gehe es aber auch nicht, erwiderte wollte Vizeammann Toni Möckel, der die Vorlage vor der Versammlung vertrat. Man wird sehen, was rauskommt.

Die Politik bleibt im weiteren Entstehungsprozess des Alterszentrums ja nicht aussen vor. Der Gemeinderat  ist extrem gefordert beim Setzen weiterer Meilensteine  auf dem  Weg zum Alterszentrum.  Denken wir nur an den noch ausstehenden neuen Gestaltungsplan  für das ganze Zentrum inklusive Areale Post und Rössli) oder an die Leistungsvereinbarungen, die  mit der AG als Bauträgerin und später mit der noch zu bestimmenden Betreiberin des Alterszentrums abzuschliessen sind. Auch die Gemeindeversammlung wird  noch zwei Mal zum Handkuss kommen: beim Gestaltungsplan sowie beim Entscheid, in welcher Form das Bauland fürs Alterszentrum der AG zur Verfügung gestellt werden soll.

Einen Stolperstein in der Alterszentrumsplanung hat die Versammlung schon mal weggeräumt: Für 1,9 Millionen Franken kauft die Gemeinde das Postgebäude. Dies erleichtert die Gesamtplanung im Zentrum und ermöglicht, das künftige Alterszentrum besser zu erschliessen, als es über die heutige schmale Poststrasse möglich wäre. Ob das Postgebäude ganz wegkommt, wird die weitere Planung zeigen. Jedenfalls soll die Liegenschaft, soweit sie zur besseren Erschliessung der Zentrumswiese nicht benötigt wird,  später wieder verkauft werden Der Gemeinderat hofft, dafür dann noch etwa 1,6 Millionen Franken zu erhalten.

Können wir auf einen Platz im Alterszentrum hoffen oder erst unsere Kinder? Man würde es ja nur zu gerne wissen. Angesichts der vielen Unwägbarkeiten, der  noch zu lösenden Aufgaben und der an Rückschlägen reichen Geschichte des Alterszentrums will der Gemeinderat aber keinen Terminplan bis zur Eröffnung nennen.. Dafür hat die Gemeindeversammlung Verständnis. Oder ist es eher die Erkenntnis, dass man einen solchen Terminplan ja eh nicht zum Nennwert nehmen könnte? Jedenfalls lehnte die Versammlung einen Antrag der FDP deutlich ab, welcher den Gemeinderat verknurrt hätte, bis zur nächsten Gemeindeversammlung einen wenigstens ungefähren Zeitplan zu präsentieren.

Mit grossem Mehr genehmigt wurde  das neue Musikschulreglement. Die grösste Änderung ist, dass die Eltern mit ihren Beträgen künftig 40% der gesamten Musikschulkosten (und nicht bloss der Musiklehrerlöhne) tragen sollen. Das hat leicht höhere Elternbeiträge zur Folge. Die Finanzkommission beantragte erfolglos die Rüschweisung des Geschäfts, auf dass es der  Sommer-Gmeinde 2017 mit aufschlussreicherer Begründung erneut vorgelegt werde. Die Fiko rügte auch, sie habe  kaum Zeit gehabt, die ihr erst spät unterbreitete Voprlage eingehend zu prüfen.

Wäre auch ein Elternbeitrag genehm, der 50 Prozent der Kosten decken und die Gemeinde entsprechend entlasten würde? Die Finanzkommission wollte es wissen und stellte einen solchen Antrag. Der wurde aber haushoch abgeschmettert.  In Würenlos hängt der Himmel eben voller Geigen – auch wenn die Nachhaltigkeit des Musikunterrichts nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Zumindest wenn man sieht, wie wenige Musikschüler ihrem Instrument nach der Schulzeit und im Erwachsenenalter treu bleiben.

Diskussionslos beschlossen wurden

  • der Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde für den künftigen Rasensportplatz im Tägerhard,
  • ein Verpflichtungskredit von 525 000 Franken für die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung.
  • die Einbürgerung von11 Frauen, Männern und Jugendlichen.
  • gähn, gähn: diverse Anträge betreffend Aufnahme von Bergdietikon in den Regionalen Bevölkerungsschutz Wettingen-Limmattal
  • und die Kreditababrechnung für  den Ausbau der Kläranlage in Killwangen.

Ach ja. Bevor wir es vergessen. Das Gemeindebudget fürs nächste Jahr wurde auch mit grossen Mehr angenommen. Der Steuerfuss bleibt auf 109 Prozent. Gesamthaft präsentiert sich die finanzielle Lage  weniger düster als auch schon, obwohl der Steuerertrag pro Kopf stagniert, gewisse Ausgabenposten (Asylwesen, Sozialhilfe) steigen und die geplante Neuregelung des Finanzausgleichs im Aargau  für Würenlos  nachteilig sein dürfte, wie Finanzvorstand Lukas Wopmann darlegte.

 

Bald ein Volk von Petitionären?

Die AZ-Medien (u.a. Badener Tagblatt, Limmatwelle) lancieren eine Internetplattform, die es der Bevölkerung in über 400 Gemeinden (darunter Würenlos) erleichtern soll, mit einer Petition Forderungen und Wünsche an ihren Gemeinderat heranzutragen.

«Politikfrust lokal bekämpfen» so kommentiert das Badener Tagblatt vom 1.12. sein neuestes Projekt für die Gemeinden im Marktgebiet der AZ-Medien. Drückt irgendwen aus Würenlos der Schuh, so kann er oder sie auf petitio.ch ein Begehren formulieren und begründen. Wird diese Petition im Internet von 200 Personen unterstützt (die Zahl variiert je nach Bevölkerungsgrösse), so schreiben die AZ-Medien dem Gemeinderat einen Brief mit der Bitte, die Petition innert 30 Tagen zu beantworten.

Die Plattform gebe auch solchen Bürgern die Möglichkeit, sich einzubringen, die sich vielleicht sonst nicht politisch engagieren, zitiert die AZ einen Politikforscher des Zentrums für Demokratie in Aarau. Grundsätzlich ist jedes Vorhaben zu begrüssen, das zu einer aktiveren Mitwirkung der Bevölkerung an der Gestaltung ihres engsten Lebensraumes führen kann. Das Internet bietet dazu neue Möglichkeiten., wie petitio.ch zeigt.

petitio.ch ist  ein Kind der AZ-Medien, wurde aber pikanterweise vom Medienriesen Google gefördert Nicht zuletzt wegen Google sind weltweit die traditionellen Medienunternehmen in Bedrängnis geraten, verlieren zahlende Abonnenten und Inserenten. Im Überlebenskampf verfallen die gebeutelten Medienfirmen auf vielerlei Ideen. petitio.ch gehört gewiss nicht zu den dümmsten.

Herausfinden, was die Leute bewegt und daraus eine interessante Geschichte machen, das hat guten Journalismus schon immer ausgezeichnet. petitio.ch verknüpft den Journalismus geschickt mit der Mobilisierungstechnologie im Internet – bewährt etwa im Crowdfunding. Allerdings ist eine Petition ein völlig unverbindliches Instrument der Mitsprache. Um eine Petition an unseren Gemeinderat unterzeichnen zu dürfen, muss man weder in Würenlos stimmberechtigt noch wohnhaft zu sein. Alle dürfen: Schweizer, Ausländer, Kinder Erwachsene, demnächst wohl auch noch die Hunde :-7. Die Identität der Unterzeichnenden wird nicht geprüft, eine bestimmte Zahl von Unterschriften ist nicht erforderlich.

Die Petitionsfreiheit ist ein verfassungsmässiges Grundrecht: «Jedermann kann an die Behörden Gesuche und Eingaben richten. Diese sind zu beantworten.» (§ 19 der aarg. Kantonsverfassung) Doch damit hat sich’s auch schon. Anders als etwa eine Initiative ist die Petition für die Behörden in keiner Weise bindend. Die Antwort der Behörde darf völlig unverbindlich ausfallen.

Ob petitio.ch die Erwartungen erfüllt, muss sich erst noch zeigen. Alle Aargauer Gemeinden haben eine Grösse, die den persönlichen Zugang zu den Behörden einigermassen leicht macht. So kann jede Person in Würenlos eine Sprechstunde mit dem Gemeindeammann vereinbaren – eine aber eher selten benutzte Möglichkeit, wie mir Gemeindeammann Hans Ueli Reber einmal gesagt hat.

Anders als die Petition oder der persönliche Behördenkontakt sind die demokratischen Rechte Jugendlichen unter 18 oder ausländischen Einwohnern verwehrt. Jeder Stimmberechtigte kann  an der Gemeindeversammlung zur Tätigkeit der Gemeindebehörden oder der Gemeindeverwaltung eine Anfrage stellen. Und 10 Prozent der Stimmberechtigten – das sind gegenwärtig bei uns etwa 430  – können in einem begründeten Schreiben verlangen, dass ein Thema an der Gemeindeversammlung zur Sprache kommt (Initiative). Die dazu erforderlichen Unterschriften sind keine unüberwindliche Hürde. Das zeigen mehrere Referenden (für die sind  gleich viele Unterschriften erforderlich), die in den letzten Jahren zustande gekommen sind.

Die Petition ist oft ein Druckmittel, wenn andere Vorstösse nichts gefruchtet haben. Wenn sich Leute mit ihrem Anliegen von den Behörden nicht ernst genommen fühlen, kann es richtig sein, auf diese Weise den Behörden Dampf zu machen. Doch Behörden mit einer Petition und erst noch mit Schützenhilfe eines mächtigen Medienkonzerns unter Druck zu setzen, kann auch  kontraproduktiv sein. Die Kunst der Einflussnahme besteht gelegentlich auch in einem diskreteren Vorgehen.

Petitionen wecken oft  falsche Hoffnungen. Bleiben sie erfolglos, so führt das eher zu mehr statt zu weniger Politikverdrossenheit. Auf petitio.ch sind schon einige Petitionen aufgeschaltet. Mit der einen möchte ein Herr aus Niederwil verhindern, dass die dortige Poststelle geschlossen wird. Es hat in der Schweiz schon Dutzende von Petitionen gegen die Schliessung von Post- und Bahnschaltern gegeben, und mir ist keine einzige bekannt, die zum Erfolg geführt hätte. Der Gemeinderat ist, wie im Beispiel Niederwil, eben oft nicht der richtige Adressat. Vielleicht geht er sogar mit den Petitionären einig und kann dann nur den Briefträger spielen zur Post, zum Kanton, zur SBB, zur Kantonspolizei oder wer auch immer zuständig ist.

In seinem AZ-Kommentar verspricht sich Rolf Cavalli, Chef  der AZ-Regionalausgaben, von petitio.ch auch keine blauen Wunder. Aber im besten Fall würden alle profitieren, die Bürger, die Behörden und «wir Journalisten, die dank petitio.ch lokale Themen entdecken, die uns sonst vielleicht durch die Lappen gehen würden». Liebe AZ-Leute: Was Würenlos anbelangt, könnt ihr das auch einfacher haben:  Regelmässig würenblicker lesen!

Musikalische Förderung und Künstlerpech

Die Musikschule soll für die Eltern etwas teurer werden. Am 8. Dezember befindet die Gemeindeversammlung über ein neues Reglement für die Musikschule. Und der Bau des neuen Sportplatzes im Tägerhard ist vorübergehend eingestellt. 

Die angespannte Finanzlage der Gemeinde hat vor zwei Jahren auch die Musikschule Würenlos stärker in den Fokus der Sparbemühungen gerückt. Nicht ohne Grund. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden zeigt: Würenlos gibt vergleichsweise viel Geld für die musikalische Förderung seiner Jugend aus. Diesen Befund bestätigt nun der Gemeinderat im Traktandenbericht zur Gesamtrevision des Musikschul-Reglements.

Die wichtigste Änderung: Die Elternbeiträge werden neu berechnet und erhöhen sich darum. Eine 25-Minuten-Einzellektion wird laut Gemeinderat um 40 Franken pro Semester teurer, längere Lektionen verteuern sich entsprechend. Neu bezahlen die Eltern nicht mehr 40 Prozent der Bruttolohnsumme der Musiklehrer, sondern 40 Prozent der Gesamtkosten der Musikschule. Sie leisten also etwa auch einen Beitrag an die Leitung und Administration  (2016 sind allein dafür rund 72 000 Franken budgetiert). 60 Prozent der Gesamtkosten trägt weiterhin die Gemeinde.

Laut Gemeinderat entlasten  die Elternbeiträge dank der Neuberechnung das Gemeindebudget umrund 25 000 Franken  pro Jahr,  Im Voranschlag  fürs nächste Jahr wird mit Gesamtkosten für die Musikschule von rund 709 000 Franken und Einnahmen (Elternbeiträge) von 264 000 Franken gerechnet – von der Gemeinde zu deckender Beitrag also 445 000 Franken. 2015 zahlte die Einwohnergemeinde an die Musikschule 465 500 Franken.

Der mit der Neuregelung erzielte Spareffekt ist relativ gering, einigen Kritikern mag er zu gering erscheinen. Allerdings sind die Elternbeiträge an den freiwilligen Musikunterricht in Würenlos heute schon höher als in den meisten Nachbargemeinden (z.B. Spreitenbach, Killwangen, Bergdietikon und Wettingen). Der Gemeinderat erachtet die Erhöhung der Elternbeiträge gleichwohl als «zumutbar». Dem ist wohl so. An den Rabatten für finanzschwächere Eltern und solche mit mehreren Musikschülern wird nicht gerüttelt. Polemisch liesse sich auch sagen, es läge auch noch ein höherer Elternbeitrag drin – zumindest kommt man auf diesen Gedanken, wenn man sieht, welche Unmengen von Süssigkeiten jeweils nach Schulschluss von Schulkindern im Volg-Laden erstanden werden oder wenn man sieht, welche Spielzeugberge sich in Würenloser Gärten und Wohnungen türmen…

Die im Vergleich zu anderen Gemeinden hohen Kosten der Musikschule Würenlos haben laut Gemeinderat übrigens zwei Hauptgründe: Einerseits der im Verhältnis zur Bevölkerung hohe Anteil an schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen und zweitens die Beliebtheit und Attraktivität unserer Musikschule: Von 7 Schulkindern nutzen 3 deren Angebot.

Von der Kunstförderung zum Künstlerpech. Zu den Würenloser Vorhaben, die aufs Pech abonniert sind, gehört zweifellos der neue Sportplatz. Die Erdarbeiten am künftigen Rasenspielfeld im Tägerhard sind vorübergehend eingestellt, weil der Baugrund (eine aufgefüllte Kiesgrube) doch weniger tragfähig ist als erwartet. Periodische Setzungsmessungen, die seit längerem auf dem Areal vorgenommen worden sind,  hätten keine Hinweise auf die jetzigen Probleme geliefert, so der Gemeinderat. Mag sein. Unschön ist aber bestimmt, dass im Verpflichtungskredit, welcher der Gemeindeversammlung vor einem Jahr unterbreitet worden ist, praktisch keine Reserven für Unvorhergesehenes enthält (vergleiche Blog vom 28.10.15). Man wollte eben den Kredit möglichst tief halten, nachdem 2014 schon ein Projektierungskredit am Referendum gescheitert war. Kreditkosmetik also, wie sie sich bei Politikern grosser Beliebtheit erfreut. Da kann man nur hoffen, dass jetzt nicht Massnahmen zur Bodenstabilisierung in einem Umfang nötig sind, die den bewilligten Kreditrahmen beträchtlich sprengen.

Zum Schluss noch dies:: Die im vorletzten Blog vorgestellte Broschüre mit den Lebenserinnerungen des bald 91-jährigen Würenlosers Franz Notter ist erhältlich am Würenloser Christchindlimärt vom 26. November und zwar am Stand von drüArt (Petra Burkart und Claudia Kaiser mit ihren lustigen Holzspruchtäfeli) sowie am Würenloser Träff 55 plus vom Montag, 28. November, 14.30 Uhr in der Alten Kirche. Preis: 12 Franken.