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Eine autofreie Siedlung – Utopie oder Vision?

Am 3. Mai orientierte der Gemeinderat  über verschiedene aktuelle Geschäfte, so auch über die Planungen fürs Steinhofareal und das angrenzende Gebiet Im Grund. Viel hat man über den Stand dieser Planungen nicht erfahren, schon gar nicht wie diese Baugebiete erschlossen werden sollen. In dem letztes Jahr veröffentlichten Entwicklungsrichtplan des Gemeinderates (hier berichtete würenblicker darüber) ist vorgesehen, die Neubaugebiete Im Grund sowie Steinhof (Wiesland hinter dem Gasthof und der Scheune) über die Lättenstrasse/Hürdlistrasse zu erschliessen. Es ist zu erwarten, dass sich die Bewohner im bestehenden Wohngebiet gegen das neue Verkehrsaufkommen wehren werden. Also was tun?

Schaut man sich die Situation in Bezug auf die Erschliessung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln genau an, stellt man fest, das Wohngebiet ist hervorragend erschlossen. Beim Steinhof ist eine Bushaltestelle für den 1er und den 11er-Bus geplant, die S6 führt ohne Umsteigen nachZürich HB und verbindet zudem Würenlos mit Wettingen/Baden und von dort aus Richtung Bern/Brugg-Basel. Der 11er-Bus fährt zum Bahnhof Killwangen-Spreitenbach und findet dort Anschluss nach Zürich oder Lenzburg/Aarau/Bern/Basel.. Die erwähnten Bushaltestellen und der Bahnhof Würenlos sind vom Neubaugebiet gefahrlos innert wenigen Minuten zu Fuss erreichbar. Auf dem Bahnhofplatz gibt es zudem einen Mobility-Standort (Car-Sharing). Auch Post, Coop, Drogerie, Bäckerei etc. sind in naher Gehdistanz.

Also warum ein Auto benutzen? Warum nicht eine autofreie Siedlung planen? Die Idee klingt vielleicht etwas utopisch, trotzdem lohnt es sich darüber nachzudenken. Vielleicht kommt man zur Erkenntnis, dass es nicht eine Utopie, sondern eine realistische Vision ist. Visionen, wie sich etwas entwickeln könnte oder sollte, gab es schon immer. War nicht die Idee einer demokratischen Gesellschaft oder eines solchen Staates einmal eine Vision? Weil immer mehr Leute daran glaubten, entwickelte sich die Gesellschaft in diese Richtung. Die Vision wurde Realität.

Der Sihlbogen in Zürich-Leimbach, die bisher grösste autofreie Überbauung in der Schweiz.
Der Sihlbogen in Zürich-Leimbach, die bisher grösste autofreie Überbauung in der Schweiz. Alle 220 Mieter mussten sich verpflichten, auf ein Privatauto zu verzichten bzw. in der Überbauung und in deren Umkreis von 300 Metern keine Parkplätze zu belegen. Dafür gibts eine S-Bahn-Station gleich nebenan, grosszügige Velo-Parkings sowie Mobility-Autos und genossenschaftseigene Elektroautos zum Ausleihen. Mehr über autofreies Wohnen und über  die ersten Erfahrungen mit dem autofreien Sihlbogen gibts hier und hier zu lesen.

Autofreie Siedlungen gibt es schon, in Zürich wie auch in Bern.Sich eine  solche ausserhalb der Stadt, «auf dem Land», vorzustellen ist vielleicht erst eine Vision. Ich bin aber überzeugt, dass die Idee auch ausserhalb grosser Städte Zukunft hat. Für junge Leute hat das Auto nicht mehr den gleich hohen Prestigewert wie in früheren Zeiten. Immer mehr Junge haben kein Auto oder keinen Führerschein. In der Stadt Bern z.B. verzichten 54% der Einwohner auf ein eigenes Auto. Diese Tendenz wird zunehmen, sei es aus Gründen des Umweltschutzes oder weil mehr Autos uns im dicht besiedelten Gebiet nicht mobiler machen, sie produzieren nur mehr Verkehr.

Einige werden sagen, ich will weiterhin mein Auto «vor der Türe» haben. Das sollen sie auch haben dürfen, Sie können weiterhin in Siedlungen wohnen, die für den privaten Autoverkehr erschlossen sind. Es gibt aber auch Leute, die kein Auto besitzen und die grossen Wert auf eine Wohnlage legen, die vollständig frei vom Auto ist. Ihnen sollte man diese Möglichkeit anbieten.

Im Siedlungsgebiet Steinhof könnte eine solche Lösung ernsthaft geprüft werden. Natürlich kann der Gemeinderat so etwas nicht verlangen, denn in der geltenden Bauordnung werden Parkplätze vorgeschrieben und darauf können sich die Bauherren berufen. Eine autofreie Siedlung auf diesem Gebiet kann also nur im Einverständnis mit den Bauwilligen geschehen. Ihr Vorteil : die Erschliessung wäre wesentlich einfacher zu lösen und sie würden Bewohner ansprechen, die heute noch kaum die Wahl eines solchen Wohnortes haben.

Anders verhält es sich mit dem Baugebiet Im Grund. Dieses Land ist in der Gewerbezone. Der Gemeinderat will es aus guten Gründen in eine Wohnzone umwandeln. Hier könnte also eine Umzonung mit der Auflage verbunden werden, eine Siedlung ohne Autoverkehr zu planen.

In der bevorstehenden Revision der Bau- und Zonenordnung sollte diese Möglichkeit jedenfalls angeboten werden. Warum nicht den Mut aufbringen und in die Zukunft investieren?

Ist es ein Privileg der Jugend, über eine bessere Zukunft nachzudenken, Visionen zu haben? Ganz und gar nicht. Es hält jung, auch  in reiferen Jahren offen zu sein für Neues und sich auch für unkonventionelle Ideen zu engagieren. Der Autor des obigen Beitrags ist Beweis dafür. Er trug und trägt mit seinen Anregungen viel zur Wohnlichkeit unseres Dorfes bei. So gehörte er auch zu den Vorkämpfern des Ortsbusses, dessen Erfolg sich viele nicht vorstellen konnten. Am 15. Mai feiert Hans Arnold seinen 80. Geburtstag. Herzliche Gratulation, Hans! Ich freue mich auf noch viele anregende Beiträge von und Diskussionen mit dir. Peter Früh

Warten auf Nägel mit Köpfen

Der Gemeinderat lud zur Informationsveranstaltung. Angekündigt waren unter anderem Infos über den Stand der Arbeiten fürs Alterszentrum und über die Planungen im Gebiet Steinhof/Im Grund. Spannend fanden das  viele Würenloserinnen und Würenloser, sie füllten den Gmeindschäller fast bis auf den letzten Platz. Doch sind sie jetzt auch klüger als zuvor? Zwar war von vielen «offenen Baustellen», Absichten und Schwierigkeiten die Rede,  konkrete Ergebnisse der vielen Bemühungen wurden aber kaum präsentiert.

Beispiel Alterszentrum: Zwar  haben die Stimmberechtigten vor Jahresfrist einem Landabtausch mit den Ortsbürgern zugestimmt und so die Einwohnergemeinde zur alleinigen Eigentümerin der Zentrumswiese gemacht. Wäre das nicht geschehen, wäre die ganze Planung noch komplizierter als sie es   ohnehin ist. Abgesehen von diesem Landtausch aber ist noch kein einziger Nagel mit Kopf  gemacht worden seit der legendären Gemeindeversammlung vor drei Jahren, als die Gemeinde mit grossem Mehr beschloss, am Standort Zentrumswiese festzuhalten. Von den wichtigsten Fragen, die  damals der Klärung harrten, ist auch heute  keine einzige endgültig beantwortet. Das ist ernüchternd. Vor allem für jene, die 2013 für den Standort Zentrumswiese gestimmt haben, weil sie meinten, hier lasse sich das Alterszentrum rascher realisieren als am Alternativstandort Wiemel. (Dieser Abschnitt wurde noch am 4.5. geändert und ergänzt.)

Immer noch offen ist mit Stand 3. Mai 2016:
♦wer Bauherr des Alterszentrums sein wird. Die Gemeinde selbst will es ja nicht sein.
wer Betreiber das Alterszentrum  wird.
Wie gross das Alterszentrum wird. Aus Kostengründen seien Anpassungen am ursprünglichen Raumprogramm nötig, sagte Vizeammann Toni Möckel im Gmeindschäller.
♦Wie der Gestaltungsplan aussehen wird für das  Gebiet Zentrumswiese inklusive Rössli,  Post und Zentrumsscheune.
♦ wie das Gebiet besser erschlossen werden und zu welchem Preis dazu das  Postgebäude gekauft werden kann.

Niemand durfte erwarten, dass alle diese Punkte bis zum heutigen Tag geklärt seien. Aber gleich kein einziger?  Als erster konkreter Schritt drängt sich der Entscheid über den Bauträger auf. Vor drei Jahren kam’s darob zum Streit zwischen Verein Alterszentrum und Gemeinderat. Jener favorsierte eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, dieser einen privaten Investor. In der Folge dann vor einem Jahr grosser Personalwechsel im Vorstand des Vereins Alterszentrum. Und Einsetzung eines Steuerungsausschusses, gebildet aus je drei Vertretern des Gemeinderates und des Vereins.

Dieser Steuerungsausschuss scheint nun wieder auf eine gemeinnützige AG zu setzen, wie laut «Limmatwelle» an der Generalversammlung des Vereins Alterszentrum im April bekannt wurde. Im Gmeindschäller war dazu nur zu erfahren, dass Anfang Juni die Planungs- und die Finanzkommission, der Verein Alterszentrum sowie die ebenfalls involvierte Spitex über die Pläne des Steuerungsausschusses informiert werden und  dann Bis Ende Juni dazu Stellung nehmen können. Anschliessend will der Gemeinderat eine Vorlage an die Gemeindeversammlung ausarbeiten. Es dürfte laut Möckel eine ausserordentliche Gemeindeversammlung sein. Einen Termin habe ich nicht gehört.

Bis dahin muss auch Klarheit darüber bestehen, was mit dem angehäuften Altersheimfonds passiert und in welcher Form die Einwohnergemeinde das Bauland fürs Alterszentrum zur Verfügung stellt: Erteilt sie ein Baurecht oder bringt sie ihr Land als Sacheinlage in eine gemeinnützige AG ein?

Zu den Planungen Steinhof/Im Grund war auch nur wenig Neues zu erfahren. Zur Baueingabe für den Um- und Neubau des Steinhof-Ensembles (Gasthof und Scheune) habe es eine Einwendung des Aargauischen Heimatschutzes gegeben. Und die Stellungnahme des Kantons stehe noch aus.

Was den Landi-Neubau südlich des Bahnhofs betrifft, soll zwischen Gemeinde und Landi eine Vereinbarung getroffen werden, worüber genau wurde nicht gesagt, wohl auch, weil die entscheidende Verhandlung noch ausstand. Weiterhin vage blieben auch Aussagen über eine Lösung im Strassenbereich bei der Barriere, wo wegen der neuen Landi mit mehr Ab- und Einbiegeverkehr zu rechnen ist. Dafür legte Gemeindeammann Hans Ueli Reber ein flammendes Bekenntnis zur Barriere ab. Eine Tieferlegung der Bahn sei nicht finanzierbar und der Bau einer Unterführung wäre ein zu grosser Eingriff ins Ortsbild.

Die Landstrasse zwischen Steinbruch-Kreisel und Barriere soll ab nächstem Jahr bis Sommer 2018 saniert werden. Geplant sind zum Schutz der Anwohner auch Lärmschutzwände. Wie diese zu vereinbaren sind mit einer attraktiveren Gestaltung des Strassenraumes, die gemäss dem am Dienstag ebenfalls vorgestellten Leitbild zu Gemeindentwicklung anzustreben ist, steht auf einem anderen Blatt. Wie sagte doch der Gemeindeammann im Gmeindschäller? «Uns dominiert der Verkehr».– Wie wahr, aber auch wie resignativ!

Ein zweites Leben für den Steinhof

Noch bis 13. Februar liegt das Baugesuch für den Gasthof Steinhof in der Bauverwaltung öffentlich auf. Das eingereichte Projekt wird viele Würenloser beruhigen, für die das 1850 als Brauerei erbaute, geschichtsträchtige Wirtshaus ein unverzichtbares Stück Würenlos darstellt.

Das Steinhof-Ensemble mit Gasthof (rechts) und Mehrfamilienhaus (links) von der Landstrasse aus gesehen.
Das künftige Steinhof-Ensemble mit Gasthof (rechts) sowie Mehrfamilienhaus und Einfahrt Tiefgarage (links), von der Landstrasse aus gesehen.

Der Steinhof bleibt Gasthof mit Restaurant, Gästezimmern (insgesamt 28 Betten) und einem Saal. Erhalten bleibt der Kopfbau mit dem Restaurant im Parterre  und der Baum bestandenen Gartenwirtschaft auf die Landstrasse hinaus. Im unverändert grossen Restaurant finden 50 Gäste Platz. In den grossen Kellerräumen, in denen zur Brauereizeit das Bier gelagert wurde, wird eine Bar eingerichtet und auch ein Weinkeller soll zum gemütlichen Beisammensein einladen. Hinweis an jene, die das Baugespann vor Ort studieren wollen: Nichts zu besagen hat, dass die Profilstangen  von den Aussenmauern des Kopfbaues abgerückt sind. Die Aussenmauern bleiben. Die Profile stehen nur deshalb ausserhalb, weil man dem maroden Dachstock nicht zutraut, sie sicher tragen zu können.

Der Kopfbau (links) mit dem langen Ersatzbau, von Norden (Parkplatz) aus gesehen.
Der Kopfbau (links) mit dem langen Ersatzbau, von Norden (Parkplatz) aus betrachtet.

Abgebrochen werden die an den Kopfbau anschliessenden hinteren Gebäudeteile mit einem Teil der Küche, den Toiletten, der Bar «La cage aux folles», dem  grossen, seit langem unbenützbaren Saal im Obergeschoss sowie der Wirtewohnung. Geplant ist ein länglicher Ersatzbau mit etwa gleich grossen Kubaturen. Im Erdgeschoss ist vor allem eine unterteilbarer Saal mit Buffet geplant, im 1. Ober- und im Dachgeschoss Studios sowie wiederum eine Wirtewohnung . Der Saal soll gemäss Baueingabe künftig auch die Funktion eines Gemeinschaftsraums erfüllen, der mit der auf dem weiteren Steinhof-Land geplanten Grossüberbauung erstellt werden müsste.

Blick von Süden (Coiffeur Gruber) auf das anstelle der grossen Scheune geplante Mehrfamilienhaus.
Blick von Süden (Coiffeur Gruber) auf das anstelle der grossen Scheune geplante Mehrfamilienhaus.

Abgerissen wird auch das grosse Ökonomiegebäude, das längst nicht mehr landwirtschaftliche genutzt wurde, in dem aber das «Jägerstübli» manchem fröhlichen Festchen Platz bot. In praktisch gleicher Kubatur und mit Holz verkleideter Fassade entsteht anstelle der grossen Scheune ein Mehrfamilienhaus mit 3,5- und 2,5-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage. Ingesamt sind für den ganzen Steinhof-Komplex mit Restaurant, Bar, Hotel und Wohnungen 37 Autoabstellplätze geplant, davon 17 auf dem bestehenden Parkplatz. Die Einfahrt in die Tiefgarage soll kaum in Erscheinung treten, wird sie doch von der Landstrasse her durch einen Einschnitt in der  Erdrampe erfolgen, über die einst die Heufuder direkt in die Scheune hoch fuhren.

Projektverfasser sind Thalmann Steger Architekten, Wettingen, die schon die Überbauung Hürdli geplant haben und auch bei der Grossüberbauung auf dem noch unüberbauten Steinhof-Land am Werk sind. Die Baukosten werden im Baugesuch mit 9,1 Millionen Franken veranschlagt, zuzüglich Umgebungsgestaltung.. Bauherren sind Juan und Lisa Rodriguez. Die 2009 im hohen Alter verstorbene letzte Steinhof-Wirtin Verena Maduz hatte die gesamte Liegenschaft (inkl. Bauland) testamentarisch ihren beiden langjährigen Angestellten vermacht.

Später war für den in der Wohn- und Gewerbezone liegenden  Steinhof ein Gesuch für den vollständigen Abbruch eingereicht und von der Gemeinde auch bewilligt worden. (Link zum damaligen Artikel).  Die Befürchtung wurde laut, die Tage des  Steinhofs als Gasthof könnten gezählt sein. Jetzt  präsentiert sich die Lage anders. Allerdings dürfte  es eine ziemlich grosse betriebswirtschaftliche Herausforderung sein , die Gastronomie in dem für viel Geld um- und neu gebauten Haus erfolgreich zu gestalten. Ob die Besitzerfamilie selbst oder jemand anders den Betrieb führen wird, ist dem Vernehmen nach noch offen.

Lange Zeit war das Projekt Steinhof blockiert durch die Entwicklungsplanung  «Im Grund», die das ganze Gebiet südlich des Bahnhofs umfasst. Auch schien es lange so, als sei das Gasthof-Projekt erst finanzierbar, wenn das ebenfalls von der Familie Rodriguez geerbte Bauland im Gebiet «Im Grund» baureif sei und verkauft werden könne.    Auch darüber hat würenblicker schon berichtet. (Link dazu) Nun konnte das Schicksal des Steinhofs planerisch und offenbar auch finanziell abgekoppelt werden.

Was sich südlich des Bahnhofs tun soll

Der Gemeinderat hat den Entwicklungsrichtplan für die Gebiete Bahnhof, Gewerbe Grosszelg und Im Grund sowie Wohngebiet Steinhof /Im Grund veröffentlicht. Mit dem Planwerk sagt der Gemeinderat, wie sich dieses Baugebiet, das teils stark unternutzt, teils noch nicht überbaut ist, in den nächsten Jahrzehnten entwickeln soll. Diese Zielvorstellung spurt nächste Planungsschritte vor.

Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).
Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).


Das Wichtigste in Kürze:

Nutzung (Download Richtplankarte : entwicklungsrichtplan_im_grund_nutzungen_zonen_ortsbild:

  • Wohn- und Gewerbezone WG3 im vorderen Areal Steinhof (entlang Landstrasse). Gasthof-Kopfbau und Gartenwirtschaft sollen erhalten bleiben.
  • Wohnzone im hinteren Areal Steinhof und im angrenzenden Gebiet Im Grund, dreigeschossig, in einem Streifen links und rechts der Grundstrasse zweigeschossig (je plus Attika). Damit wird die Siedlungsstruktur des Quartiers Hürdli grossomodo übernommen. Das Land westlich der Grundstrasse müsste aber erst eingezont werden.
  • Gewerbezone Bahnhof sowie Grosszelg. Vorrangig bleibt die gewerbliche Nutzung. Wohnungen dürfen nur für Hauswarte bzw, Betriebsinhaber gebaut werden. Im Dreieck südlich des Bahnhofs (heute Tankstelle und Lagerschuppen) soll die neue Landi gebaut werden.

Verkehr–Download Richtplankarte Mobilität, Verkehr, Parkierung und Erschliessung: entwicklungsrichtplan_im_grund_mobilitaet_verkehr_erschliessung_parkierung

  • Ganzes Gebiet Bahnhof (mit P&R und neuer Landi) + Gewerbegebiet Grosszelg: Zu- und Wegfahrt via Bahnhofstrasse.
  • Gebiet Steinhof: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse mit neuer Stichstrasse. Parkplatz Gasthof wie bisher.
  • Wohngebiet Im Grund: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse via Lättenstrasse-Hürdlistrasse.
  • Neue Fusswege zwischen Hürdlistrasse und Bahnhof, zwischen Juch- und Lättenstrasse sowie Unterführung für Langsamverkehr bei der SBB-Barriere.
  • Neue Streckenführung des Ortsbusses: ab Bahnhof via Grosszelgstrasse-Grundstrasse-Hungerbühlstrasse-Lättenstrasse in die Landstrasse. Alternative: Ab Hungerbühlstrasse via Juchstrasse.
  • Als blosse Option: Bahnüberführung Grundstrasse – Tägerhardweg für Velos und allenfalls Busse.

Der Entwicklungsrichtplan enthält auf den ersten Blick viele vernünftige Ideen und  Anordnungen. So werden für fürs Wohngebiet Im Grund sowie das gesamte Steinhof-Areal Sondernutzungspläne (Erschliessungs- und Gestaltungspläne) vorgeschrieben. Die Parkierung soll hier unterirdisch sein und es ist Raum für einen Kindergarten (allenfalls Kindertagesstätte) vorzusehen. Download Bestimmungen: entwicklungsrichtplan_im_grund_bestimmungen

Der nun vorgelegte  Entwicklungsrichtplan ist der Versuch, möglichst allen der sich teilweise widersprechenden Interessen Rechnung zu tragen.  Damit soll wohl eine noch längere Blockierung von Bauvorhaben in einzelnen Gebieten (z.B. Steinhof) vermieden werden. Der Kompromiss hat Schwachstellen. So sollen bestehende Wohngebiete durch den entstehenden Mehrverkehr möglichst wenig belastet werden. Mit der Erschliessung des neuen Wohngebiets im Grund (via Hürdlistrasse) geschieht aber genau das im Quartier Hürdli. Wäre aber die an sich sinnvollere Verkehrserschliessung via Bahnhof- und Grosszelglistrasse gewählt worden, hätte wohl die Landi ihren Grossmarkt nie bauen können. Auch so wird sie zuwarten müssen, bis für die schwierige Verkehrssituation bei der Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse eine Lösung nicht nur gefunden, sondern auch realisiert ist. .

Überhaupt: Die Verkehrserschliessung ist – wie schon wiederholt dargestellt – die Krux bei diesem Planungsvorhaben. Die schwierigen Rahmenbedingungen und auseinandergehenden Meinungen von Gemeinderat und Kanton erschweren den Planungsprozess wohl auch weiterhin.

Der Entwicklungsrichtplan hat eine längere Vorgeschichte. Im Rahmen eines sogenannten Testplanverfahrens machte ein Expertenteam schon 2010 Vorschläge für die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet. Dem Gemeinderat passten diese Ideen aber nicht und er beauftragte die Zürcher Raumentwicklungsfirma SwissSpaGroup (Ex-Würenloser Rolf Wieland ist Mitglied der Geschäftsleitung) mit der Ausarbeitung des Entwicklungsrichtplans.

Mitgeredet hat eine 14-köpfigen Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Gemeindeammann Hans Ueli Reber. Ihre Besetzung ist beachtenswert: Dabei waren je zwei Vertreter des Bauamtes, der Planungskommission, des mit der Ortsplanung beauftragten Büros Minikus Vogt & Partner AG,  je ein Vertreter der Steinhof-Grundstücke und des Expertenteams im Testplanverfahren sowie – man staune – volle vier  Landi-Interessenvertreter (wobei bei einem im Bericht der SwissSpaGroup die enge Beziehung zur Landi unerwähnt bleibt.)

In einem sogenannten Mitwirkungsverfahren können nun Landeigentümer und Anstösser, denen das Planwerk an einer Versammlung vorgestellt wurde, bis 1. Oktober schriftlich Stellung nehmen. Die Eingaben werde der Gemeinderat bewerten und beurteilen und im Entwicklungsrichtplan berücksichtigen, heisst es in der Mitteilung auf der Gemeinde-Homepage. In einem Mitwirkungsbericht wird der Gemeinderat sagen, wie er die Eingaben bewertet hat.

Den Entwicklungsrichtplan beschliessen kann der Gemeinderat. Damit wird der Plan für den Gemeinderat, nicht aber für die Grundeigentümer verbindlich. Der Regionalplanung und dem Kanton wird er zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Gemeindeversammlung kommt erst zum Zug, wenn die Bauordnung und der Zonenplan abgeändert oder Projektierungs- und Baukredite nötig werden (z.B für Strassen).