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Pervertierter Datenschutz

Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Aargau macht mit ihrer Meinung zur Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsprotokollen von sich reden. Zum Glück sehen unser Gemeindeschreiber und etliche seiner Amtskollegen die Sache anders als die Rechtsanwältin aus Brugg.

Gunhilt Kersten, die kantonale Datenschutzbeauftragte.
Gunhilt Kersten, die kantonale Datenschutz-beauftragte. (© Kanton Aargau)

Von jeder Gemeindeversammlung erstellt die Gemeindekanzlei ein Wortprotokoll. Dieses muss dann von der nächsten Gemeindeversammlung genehmigt werden. Weil die Einwohnergemeinde – als zeitgemässer Bürgerservice – die Unterlagen zu allen Versammlungsgeschäften auch im Internet publiziert, sind die Protokolle früherer Einwohner-Gemeindeversammlung online einsehbar und das auf Jahre hinaus. Wo liegt das Problem?

Die Protokolle enthalten auch die Namen und Voten von Stimmberechtigten, die sich zu Wort gemeldet haben. Deshalb hält die Aargauer Datenschützerin Gunhilt Kersten, wie sie kurz vor Weihnachten in der «Aargauer Zeitung/Badener Tagblatt» erklärte, die Online-Publikation der Protokolle von Gemeindeversammlungen unter Namensnennung der Votanten für heikel. Die politische Meinungsäusserung von Personen, die nicht gewählte Politiker sind, seien besonders schützenswerte Personendaten. Eine Publikation von Meinungsäusserungen einer Person ohne deren Einwilligung stelle einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz dar.

Einspruch! Das ist pervertierter Datenschutz. Eine Meinungsäusserung an der Gemeindeversammlung ist öffentlich – öffentlicher geht nicht. Es wird ja nicht nur alles protokolliert. Ein grösserer Personenkreis bekommt mit, wer was sagt, die Presse (und auch würenblicker) berichtet über die Gemeindeversammlung und ist selbstverständlich frei (Pressefreiheit!), Voten von Bürgern auch unter Namensnennung wiederzugeben. In den elektronischen Archiven der Verlage sind die Presseberichte ebenfalls über Jahre hinaus zugänglich. Die Praxis einiger Gemeinden, die Wortprotokolle nur eine beschränkte Zeit lang online zu stellen, ist bestimmt keine Lösung. Denn was einmal ins Internet gestellt wurde, kriegt man nicht so schnell wieder raus.

Befremdlich ist, dass Kersten zwischen Aussagen von gewählten Politikern und normalen Bürgern unterscheidet. Stimmberechtigte sprechen an der Gemeindeversammlung als Teil der Legislative, der gesetzgebenden Körperschaft (genau gleich wie in gewissen grösseren Orten die gewählten Mitglieder des Einwohnerrates). Sie sind nicht blosse Pausenclowns. Das Votum eines Bürgers  hat unter Umständen mehr Gewicht als dasjenige eines gewählten Behördenvertreters.

Auch wer ein bestimmtes Votum abgegeben hat, ist oft nicht belanglos. Sei es, weil die Person in der fraglichen Materie über grosse Sachkenntnis verfügt , sei es, weil sie rein private Interessen vertritt. Anonymisierung von Namen in (wie auch immer) veröffentlichten Protokollen ist Geheimniskrämerei und Verwedelung von Tatsachen.

Natürlich kann, wenn ein Protokoll auf Jahre hinaus online verfügbar ist, einem Sprechenden dessen Votum später vorgehalten werden. Aber ist das eine Persönlichkeitsverletzung? Nein, es gehört doch zu einer offenen politische Debatte, dass jemand beim Wort genommen wird. Man soll zu seinem Wort stehen können, sonst soll man’s bleiben lassen. Wir sind doch kein Volk von Feiglingen und Angsthasen!

Werden Protokolle anonymisiert (wie das Frau Kersten empfiehlt) wird Datenschutz zum Wegbereiter des postfaktischen Zeitalters: Jeder kann ungestraft lügen und behaupten, was er will. Nicht einmal mit dem Protokoll als Beleg sollen ihm andere Bürger das Gesagte später vorhalten können. Aber warum soll man zum Beispiel dem Kandidaten für ein öffentliches Amt nicht nachweisen können, welchen Stuss er einst verzapft hat?

Tatsächlich braucht, wer an der Gemeindeversammlung das Wort ergreift, etwas Zivilcourage. Aber doch nicht, weil die spätere Publikation des Namens im Protokoll droht, sondern weil es halt etwas Mut und Überwindung braucht, um vor einer grösseren Menschenmenge zu sprechen.  Ich bin froh, dass ich in einer Gemeinde wohne, welche die Gemeindeversammlungsprotokolle vollumfänglich ins Netz stellt. Gemeindeschreiber Daniel Huggler führt dafür in der AZ überzeugende Argumente an. Gemeinderat und Verwaltung stufen, so Huggler, «das öffentliche Interesse am politischen Prozess der Meinungsbildung mindestens genauso hoch ein» wie den Schutz persönlicher Daten. Gut so!