Schlagwort-Archive: Landabtausch

Kurz und bündig

Die Gemeindeversammlung vom Dienstagabend hat allen Vorlagen ohne Federlesen zugestimmt. Nach genau anderthalb Stunden war die Traktandenliste abgearbeitet. Alle Vorlagen angenommen, meist ohne Gegenstimme. So auch die erfreulich abschliessende Rechnung 2014 und der Landabtausch mit den Ortsbürgern, womit die Einwohnergemeinde alleinige Eigentümerin der Zentrumswiese wird. Diskussionslos  ging das Allermeiste über die Bühne, viel zu reden gab kein Geschäft.  Die beiden Einbürgerungen durchgewinkt, sinnig die Winkefähnchen, die jeweils den aufgenommenen Kandidaten überreicht werden. Durchgewinkt auch die Abrechnung der Entwicklungsplanung «Im Grund», zu welcher der Präsident der Finanzkommission immerhin anmerkte, mit Expertenhonoraren durchwegs am oberen Limit und Verflegungskosten von 3000 Franken an den Sitzungen und Workshops sei sie wohl «ein Beispiel für die teure Planung in Würenlos». Schwamm darüber. Und zu essen gabs für die Planer nur Brötli mit Schinken oder Eiern mit Mayonnaise drauf, wie Gemeindeammann Hans Ueli Reber klarstellte. Interessante Hintergründe und Erklärungen zur Entwicklungsplanung «Im Grund» (ganzes Areal Steinhof bis Gewerbezone Bahnhof) liefert der zu diesem Beitrag eingegangene Kommentar von Matthias Rufer.

Es war eine Gemeindeversammlung, wie  sie alle lieben, die am langen Tisch vorne, und wir im Saal. Der Schreiber freut sich, dass es keine ausufernden Voten korrekt zu protokollieren gilt, der Gemeindeammann als Versammlungsleiter, dass keine Anträge den vorbereiteten Ablauf über den Haufen werfen, die gemeinderätlichen Referenten, dass ihnen niemand so richtig auf den Zahn fühlt, die Stimmberechtigten, dass ihr Sitzfleisch nicht übermässig strapaziert wird. Selbst jene, die lieber schon mit den Hühnern zu Bett gegangen wären, schreiten nach der Verabschiedung der abtretenden Gemeinderätin Karin Funk und ihren Abschiedsworten ohne schlechtes Gewissen zum anschliessenden Umtrunk. Ein , zwei oder gar mehr Gläschen, sie sind wohlverdient. Hat doch jeder anwesende Stimmberechtigte die  Büez auch stellvertretend für 33 Abwesende verrichtet . 3 Prozent oder 121 der 4032 Stimmberechtigten kamen in die Mehrzweckhalle. Die 3911 anderen hatten bestimmt Gescheiteres zu tun – Matula und die Bachelorette lassen grüssen…

Zugegeben – Gemeindeversammlungen solcher Art möchte man  ausländischen Freunden oder afrikanischen Potentaten nicht unbedingt als Beispiele lebendiger Direktdemokratie vorführen. Null Sexappeal , ein Unterhaltungswert  wie die 37. ordentliche Generalversammlung der Kafferahmdeckeli-Sammlergilde Mokkagruss. Ein wohltuender Abend also für Friedfertige und Bluthochdruckpatienten . Doch es werden auch wieder aufregendere Abende in der Mehrzweckhalle kommen – garantiert!

Einwohnergemeinde ist am Zug

Die Ortsbürgergemeinde hat am Dienstagabend nach kurzer Diskussion den Tauschvertrag mit der Einwohnergemeinde genehmigt. Dies meldet das Badener Tagblatt  in seiner Ausgabe von Fronleichnam. Wenn auch die Versammlung der Einwohnergemeinde am kommenden Dienstag, 9. Juni, dem Vertrag zustimmt, geht die ganze Zentrumswiese in das Eigentum der Einwohnergemeinde über, im Gegenzug erhalten die Ortsbürger eine Baulandparzelle im Gebiet Gatterächer Ost.

Mit einem Ja am 9. Juni werden die Eigentumsverhältnisse auf der Zentrumswiese vereinfacht, womit ein  wichtiger Schritt zur Realisierung des Alterszentrums getan wäre. Für das Alterszentrum würde die Einwohnergemeinde das benötigte Land im Baurecht abtreten. Zu welchen Bedingungen (Baurechtszins) wird später bestimmt. Im Traktandenbericht zur Gemeindeversammlung versichert der Gemeinderat , die künftigen Wohnkosten im Alterszentrum nicht durch einen hohen Baurechtszins in die Höhe treiben zu wollen. Theoretisch möglich wäre auch ein symbolischer Baurechtszins von einem Franken pro Jahr. Dies aber wohl nur dann, wenn der Baurechtsnehmer (Bauherr) des Alterszentrums sich verpflichtet, den gesamten Kostenvorteil  den künftigen Bewohnern weiterzugeben.

Einem Ja der Einwohnergemeinde zum Tauschvertrag sollte eigentlich nichts im Wege stehen. Auch wenn der vorliegende Vertrag etwas einseitig zugunsten der Ortsbürger ausgefallen sein mag. Die Ortsbürger haben sich nämlich ausbedungen, dass die Einwohnergemeinde keinen Gewinn aus diesem Landhandel schlagen darf. Sollte die Einwohnergemeinde innert der nächsten 40 Jahre dennoch einen Gewinn erzielen – etwa, wenn das Alterszentrum doch nicht realisiert und das Land irgendjemandem zum Höchstpreis verkauft würde – , dann fiele der Gewinn der Ortsbürgergemeinde zu. Die Ortsbürger ihrerseits sind absolut frei, was sie mit dem Land im Gatterächer anfangen und zu welchen Bedingungen sie es zum Überbauen abgeben.

Die Ortsbürger sitzen bei diesem Tauschhandel am längeren Hebel. Die Vertragsklausel zu ihren Gunsten zeigt auch ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Gemeinderat, wie ernst er es mit dem Bau eines Alterszentrums auf der Zentrumswiese meint.  Die Klausel sollte aber für die Einwohnergemeinde kein Grund sein, den Vertrag abzulehnen. Denn einerseits ist sie,  wie die Ortsbürger,  am Bau des Alteszentrums interessiert – die Rekordgemeindeversammlung vonm Sommer 2013 hat dies eindrücklich demonstriert.  Anderseits läge es wohl in der Hand der Stimmberechtigten, einen gewinnabwerfenden Verkauf der Zentrumswiese  zu verhindern. Diese Kostbarkeit im Herzen unseres Dorfes gilt es auf alle Fälle in öffentlichem Eigentum zu behalten. Und abgesehen davon bin ich nicht restlos davon überzeugt, dass es in 40 Jahren die Ortsbürgergemeinde in ihrer heutigen Form noch geben wird. Diese komische Institution – Gemeinschaftseigentum aufgrund eines Vorrechts der Geburt – scheint mir eher ins 19. als ins 21. Jahrhundert zu passen. In vielen anderen Kantonen sind solche Konstrukte  längst abgeschafft worden.