{"id":4955,"date":"2024-07-13T16:16:55","date_gmt":"2024-07-13T14:16:55","guid":{"rendered":"https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/?p=4955"},"modified":"2024-07-16T22:20:11","modified_gmt":"2024-07-16T20:20:11","slug":"auch-regierungsrat-gegen-margerite","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/auch-regierungsrat-gegen-margerite\/","title":{"rendered":"Auch Regierungsrat gegen Margerite"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum W\u00fcrenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. Schulferienwoche dann hat er seinen Entscheid zum Alterszentrum Margerite den Parteien versandt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>Die Alterszentrum W\u00fcrenlos AG und der Gemeinderat sind mit ihrer Beschwerde gegen die ablehnende Haltung der kantonalen Denkmalpflege vollumf\u00e4nglich abgeblitzt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<figure id=\"attachment_4768\" aria-describedby=\"caption-attachment-4768\" style=\"width: 620px\" class=\"wp-caption alignnone\"><a href=\"https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/IMG_1123-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-4768\" src=\"https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/IMG_1123-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"620\" height=\"464\" srcset=\"https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/IMG_1123-300x225.jpg 300w, https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/IMG_1123-1024x768.jpg 1024w, https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/IMG_1123-768x576.jpg 768w, https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/IMG_1123-1536x1152.jpg 1536w, https:\/\/wuerenblicker.ch\/wp\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/IMG_1123-2048x1536.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 620px) 100vw, 620px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-4768\" class=\"wp-caption-text\">Verdikt des Regierungsrates: Das \u00f6ffentliche Interesse am Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Kirchturm und Alte M\u00fchle sowie an \u00a0der Wirkung, welche diese Baudenkm\u00e4ler aus der Ferne betrachtet aus\u00fcben, \u00fcberwiegen das Interesse an einer raschen Realisierung des Alterszentrums und der Vermeidung von noch mehr Planungskosten.<\/figcaption><\/figure>\n<p>Der Regierungsrat hat sich seinen am 3. Juli gefassten Beschluss <strong>nicht leicht gemacht<\/strong>. Auf 21 Seiten (die w\u00fcrenblicker vorliegen) nimmt er ausf\u00fchrlich Stellung zu juristischen Streit- wie Sachverhaltsfragen. Eine erhebliche Rolle spielen auch Eindr\u00fccke von einem <strong>Augenschein auf der Zentrumswiese<\/strong>, der am 4. Juli letzten Jahres stattfand und vom Rechtsdienst der Regierung geleitet wurde. Wer wie ich schon immer der Meinung war, <strong>das Projekt Margerite stehe am falschen Ort<\/strong> und sei auch architektonisch nicht \u00fcberzeugend, findet im Beschlussprotokoll der Regierung eine einleuchtende Best\u00e4tigung seines Bauchgef\u00fchls.<\/p>\n<p>Das Bewilligungsverfahren mit seiner <strong>grotesken Note<\/strong> ist schon oft dargelegt worden. Weil die Kantonale Denkmalpflege sich gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, <strong>verweigerte der Gemeinderat widerwillig die Baubewilligung<\/strong>. Dagegen wehrte sich als Bauherrin und Beschwerdef\u00fchrerin die gemeindeeigene Alterszentrum W\u00fcrenlos AG (AZW AG). Sie beantragte, die Sache sei an die drei Vorinstanzen \u2013 den Gemeinderat, die Abteilung f\u00fcr Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU sowie die Kantonale Denkmalpflege im Departement Bildung, Kultur und Sport \u2013 zur\u00fcckzuweisen, damit die Baubewilligung doch noch erteilt werde. Dass sich im Verfahrens der Gemeinderat auf die Seite der Beschwerdef\u00fchrerin schlug, war angesichts der Vorgeschichte verst\u00e4ndlich, setzte aber der Groteske die Krone auf.<\/p>\n<p>Die AZW AG und der Gemeinderat bzw. deren Anw\u00e4lte setzten auf <strong>mehrere Argumentationslinien<\/strong>. Keine davon hat beim Regierungsrat gestochen. In erster Rekursinstanz <strong>eine Niederlage der AZW AG und des Gemeinde auf der ganzen Linie also.<\/strong><\/p>\n<p><i>Argumentationslinie 1:<\/i> <i>Die Kantonale Denkmalpflege habe den Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Alte M\u00fchle und Kirchturm (neben kath. Kirche) falsch festgelegt. Sie gehe unrichtigerweise davon aus, dass nur die Freihaltung des \u00f6stlichen Teils der Zentrumswiese (zwischen R\u00f6ssliweg und Furtbach) den Umgebungsschutz beider Schutzobjekte zu gew\u00e4hrleisten verm\u00f6ge. Weil es sich beim geplanten Alterszentrum um eine \u00f6ffentliche Einrichtung handle und die Umgebung damit ebenfalls allgemein zug\u00e4nglich werde, werde \u00fcberdies eine neue relevante Sichtbeziehung zu den Schutzobjekten entstehen.<\/i><\/p>\n<p>Der Regierungsrat dazu: Gem\u00e4ss dem kantonalen Kulturgesetz (samt Verordnung dazu) umfasse der Umgebungsschutz von Schutzobjekten <strong>sowohl einen Nah- wie auch einen Fernschutz<\/strong>. \u00abDer historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden r\u00e4umlichen Qualit\u00e4ten sind besonders von der Zentrumswiese aus \u201aerlebbar\u2018.\u00bb Durch die vorgesehene Setzung der Neubauten werde dieser bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich l\u00e4ngs des Furtbachs geteilt. Das wirke sich so\u00a0aus, <strong>\u00abdass die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne nicht nur eingeschr\u00e4nkt, sondern weitestgehend aufgehoben wird und die Wirkung der Alten M\u00fchle aus der Ferne sogar vollst\u00e4ndig dahinf\u00e4llt.\u00bb<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Regierung zweifelt \u00fcberdies daran, dass der neue \u00f6ffentliche Weg auf dem schmalen Streifen entlang des Furtbachs die entfallende Sicht aus der Ferne auf M\u00fchle und dar\u00fcber thronenden Kirchbezirk kompensieren w\u00fcrde. Dieser Aussenraum sei wegen der N\u00e4he zu den hohen Bauten<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>doch eher f\u00fcr die Bewohner des Alterszentrums ausgelegt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><i>Argumentationslinie 2: Mit der Verf\u00fcgung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sei faktisch ein Bauverbot im \u00f6stlichen Bereich (zwischen R\u00f6ssliweg und Furtbach) ausgesprochen worden.<\/i><\/p>\n<p>Der Regierungsrat dazu: Die \u00dcberbauung des \u00f6stlichen Bereichs der Zentrumswiese sei nicht grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Aus den Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege im Verfahren gehe explizit hervor, dass die <strong>\u00dcberbauung grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich sei, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeintr\u00e4chtigung f\u00fchre<\/strong>. Beispielsweise wenn es sich dabei um ein wesentlich kleineres Volumen mit einer erheblich gr\u00f6sseren r\u00e4umlichen und visuellen Durchl\u00e4ssigkeit zu den gesch\u00fctzten Baudenkm\u00e4lern\u00a0handle.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><i>Argumentationslinie 3: Die Verf\u00fcgung der Kantonalen Denkmalpflege habe unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Folgen und stelle einen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Das Projekt k\u00f6nne nicht einfach verschoben werden. Vielmehr w\u00e4re eine komplette Neuentwicklung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>des Unter- und Erdgeschosses n\u00f6tig. Eine Projekt\u00e4nderung f\u00fchre zudem zu einer weiteren Verz\u00f6gerung der Realisierung des Alterszentrums und h\u00f6heren Projektkosten.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n<p>Die Regierung dazu: \u00abNach Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegen <strong>Eigentumsbeschr\u00e4nkungen, die dem Schutz von Baudenkm\u00e4lern dienen, allgemein im \u00f6ffentlichen Interesse\u00bb<\/strong>. Die ablehnende Verf\u00fcgung der Kantonalen Denkmalpflege sei <strong>nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig<\/strong>, weil nicht ersichtlich sei, wie das angestrebte Ergebnis<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>(hier der Umgebungsschutz zweier kantonaler Schutzobjekte) \u00a0durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden k\u00f6nnte und weil die Einschr\u00e4nkung nicht \u00fcber das angestrebte Ziel hinausgehe.\u00a0\u00a0In einer Interessenabw\u00e4gung wiegen laut Regierung \u00a0die \u00abprivaten Interessen\u00bb der AZW AG \u00a0zwar nicht leicht, insbesondere in Anbetracht der l\u00e4ngeren Planungsgeschichte und der damit bereits entstandenen Kosten. Doch dieses Interesse verm\u00f6ge das\u00a0erhebliche \u00f6ffentliche Interesse am Umgebungsschutz der Baudenkm\u00e4ler <strong>nicht zu \u00fcberwiegen<\/strong>.<\/p>\n<p>Bei der Interesseabw\u00e4gung ist gem\u00e4ss Regierung zu ber\u00fccksichtigen, <strong>dass es die AZW AG unterlassen hat, die Kantonale Denkmalpflege in die Projektierung einzubeziehen. Sie habe es somit selbst zu verantworten, \u00abdass sich das vorliegenden Projekt in Bezug auf die denkmalpflegerischen Anforderungen als rechtswidrig erweist\u00bb\u00a0<\/strong>\u00a0Denn die Denkmalpflege habe zuvor mehrmals auf die denkmalpflegerischen Anliegen bei einer allf\u00e4lligen \u00dcberbauung der Zentrumswiese hingewiesen. Auch im seinerzeitigen Studienwettbewerb, aus dem das Projekt Margerite siegreich hervorging, sei die Kantonale Denkmalpflege nicht involviert gewesen und habe <strong>weder bei der Erarbeitung des Pflichtenhefts\/Programms noch bei der Jurierung<\/strong> ihre Anliegen einbringen k\u00f6nnen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.aargauerzeitung.ch\/aargau\/baden\/wuerenlos-alterszentrum-vor-dem-aus-aargauer-regierungsrat-lehnt-beschwerde-der-bauherrschaft-ab-ld.2645913\">\u00abBadener Tagblatt\u00bb<\/a> hat am 12.\/13. Juli erstmals \u00fcber die Ablehnung der W\u00fcrenloser Beschwerde berichtet. Laut \u00abBT\u00bb hat der Verwaltungsrat der AZW AG bereits online getagt. Kommende Woche soll sodann eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat stattfinden. <strong>Thema: Wie weiter?<\/strong> Wegen der Gerichtsferien haben AZW AG und Gemeinderat gut einen Monat l\u00e4nger Zeit, das Verwaltungsgericht anzurufen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><strong>Mit dem negativen Regierungsentscheid<\/strong>, bei dem \u00fcbrigens zwei von f\u00fcnf Regierungsr\u00e4ten (BKS-Vorsteher Alex H\u00fcrzeler und BVU-Vorsteher Stephan Attiger) in den Ausstand traten, weil Amtsstellen von ihnen in den Fall involviert sind,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><strong>mussten die AZW AG und der Gemeinderat rechnen<\/strong>. Weil das <strong>Baurecht<\/strong>, insbesondere in Denkmalschutzf\u00e4llen, <strong>komplex und unberechenbar<\/strong> ist und vorliegend <strong>Amtsstellen zweier Regierungsr\u00e4te involviert<\/strong> waren. Und welches f\u00fcnfk\u00f6pfige Gremium l\u00e4sst<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>schon gerne zwei seiner Mitglieder im Regen stehen? Darum m\u00f6gen die <strong>Prozesschancen vor dem Verwaltungsgericht gar etwas gr\u00f6sser<\/strong> sein.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Ein <strong>heikles Unterfangen<\/strong> w\u00e4re es \u00fcberdies, einen Verzicht auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges den W\u00fcrenloserinnen und W\u00fcrenlosern zu erkl\u00e4ren. Hat doch Anfang dieses Jahres eine <strong>satte Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden<\/strong> in einer Referendumsabstimmung die <strong>Mittel f\u00fcr das Beschreiten des Rechtsweges im Fall Margerite bewilligt.\u00a0<\/strong>Das k\u00f6nnte durchaus als W\u00e4hlerauftrag interpretiert werden, Margerite durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht <strong>\u00abdurchzustieren\u00bb, koste es was es wolle<\/strong>.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum W\u00fcrenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. 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