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Gastbeitrag: Alterszentrum – den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen

Die Würenloserinnen und Würenloser sind sich einig: Ein Alterszentrum für Würenlos ist nötig und überfällig. An Gemeindeversammlungen wurden zwei wichtige Festlegungen getroffen: Das Alterszentrum kommt auf die Zentrumswiese zu stehen (Juni 2013) und wird durch eine gemeinnützige Aktiengesellschaft im Alleinbesitz der Gemeinde realisiert (Dezember 2016). Seither hat die Alterszentrum Würenlos AG weitere Meilensteine erreicht. Das Raumprogramm für das Alterszentrum wurde mit Fachleuten überprüft und bereinigt. Gestützt darauf wurde ein Studienauftrag durchgeführt und das bestgeeignete Projekt ermittelt. Die Betreiberin des Alterszentrums wurde gewählt. Aktuell ist das Bauprojekt in Erarbeitung.

Nun steht ein weiterer Meilenstein an. An der Einwohnergemeinde-versammlung vom 8. Dezember wird über einen Baurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und der Alterszentrum Würenlos AG abgestimmt. Das Land auf der Zentrumswiese gehört der Gemeinde. Damit das Projekt realisiert werden kann, muss das Land der Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Ohne den Baurechtsvertrag kann das Alterszentrum nicht gebaut werden.
Der Vorstand des Vereins Alterszentrum Würenlos unterstützt das auf der Zentrumswiese geplante Projekt vorbehaltlos. 

◼︎Die Zentrumswiese ist der richtige Standort für das Alterszentrum. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2013 wurde dies von einer überwiegenden Mehrheit (419 zu 89 Stimmen) erkannt und festgelegt. Die Nähe des Alterszentrums zu anderen Nutzungen (Einkaufen, Gastronomie, Post) schafft kurze Wege. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums sind Nahe am „Herz der Gemeinde“ und wohnen dennoch an einer ruhigen, geschützten und sonnigen Lage. Gleichzeitig wird auch das Zentrum von Würenlos gestärkt und damit für andere Nutzerinnen und Nutzer attraktiver.

◼︎Das Alterszentrum wird mit 48 Pflegebetten und 32 „Wohnungen mit Dienstleistungen“ gross, ist aber auf die Bedürfnisse der Gemeinde Würenlos abgestimmt. Dies bestätigten ein externes Fachgutachten wie auch die verschiedenen Unternehmen, die sich für den Betrieb des Alterszentrums beworben haben. Wer glaubt, mit einem deutlich kleineren Projekt die Bedürfnisse von Würenlos abzudecken, verkennt die Realität. Umgekehrt ist eine Erweiterung des Alterszentrums im Umfeld der Zentrumswiese möglich. 

◼︎Die Planung des Alterszentrumsprojekts erfolgt korrekt und zielgerichtet. Man kann einzig bedauern, dass der Fortschritt nicht rascher ist. Wer davon redet, mit der Planung nochmals von vorne zu beginnen, sich auf veraltete Unterlagen bezieht (Masterplan von 2007 statt 2019) oder zusätzliche, nicht vorgeschriebene Planungsinstrumente (Gestaltungsplan) verlangt, will einzig das Alterszentrum verzögern oder verhindern. Der gültige Masterplan (Link) sieht explizit ein Alterszentrum auf der Zentrumswiese vor und empfiehlt zur Sicherstellung einer „guten Gesamtwirkung“ ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren. Mit dem Studienauftrag, aus dem das Projekt Margerite zur Realisierung empfohlen wurde, geschah genau dies. 
Der vom Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG angestrebte Vorentscheid ist ein übliches Verfahren nach Paragraf 62 des Baugesetzes. Es dient dazu, wichtige Einzelaspekte eines Vorhabens zu klären und rechtsverbindlich zu entscheiden. Es ist Ausdruck eines kostenbewussten Vorgehens, dass der Verwaltungsrat die zentralen Eckwerte des künftigen Alterszentrums (z.B. Gebäudedimensionen, Erschliessung) sichern wollte, bevor er mit der teuren Detailplanung beginnt. Der beschrittene Weg war trotz Rückzugs des Vorentscheidgesuchs zielführend, als kritische Punkte erkannt und in der weiteren Projektentwicklung bereits berücksichtigt wurden. Die angebliche Verletzung von Bau- und Nutzungsordnung sowie Ortsbildschutz ist aber nicht wie von Gegnern des Alterszentrums suggeriert eine Tatsache, sondern eine Meinung. 

Das Alterszentrum-Projekt kommt stetig voran. Eine Aufgabe nach der anderen wird vom Verwaltungsrat be- und abgearbeitet. Dies mit dem einzigen Ziel, den Seniorinnen und Senioren von Würenlos bis Ende 2024 ein attraktives Angebot für das „Wohnen im Alter“ anbieten zu können. Es braucht jetzt keinen Marschhalt, sondern die Unterstützung der Alterszentrum Würenlos AG und des mit Fachleuten erarbeiteten Projekts Margerite. Mit der Zustimmung zum Baurechtsvertrag wird dieses wichtige Signal gegeben und der in früheren Gemeindeversammlungen deutlich bestimmte Weg bestätigt.

Anmerkungen der Red.: Zu jedem Beitrag im würenblicker wird normalerweise eine namentlich genannte Person als Autor in der Zeile unter dem Titel aufgeführt. Bei diesem Gastbeitrag wird eine Ausnahme gemacht. Dem als Autor aufgeführten Vorstand des privaten Vereins Alterszentrum Würenlos gehören folgende Personen an: Alain Cornuz (Präsident), Monika Ender, Matthias Rufer, Andrea Vogt und Sigi Zihlmann. Cornuz und Rufer vertreten den Verein im Verwaltungsrat der gemeindeeigenen Alterszentrum Würenlos AG.

Feststellungen und Wertungen im obigen Text stehen teilweise im diametralen Gegensatz zu Feststellungen und Wertungen in meinen vorangegangenen Beiträgen zum Alterszentrum. Zu meinen Aussagen stehe ich nach wie vor voll und ganz. Peter Früh