Die Wette, wäre ich sie mit irgend jemandem eingegangen, hätte ich glatt verloren. Nein, nicht eine Wette wie jene des 25-jährigen Wunderkindes mit Babyface namens Leopold Aschenbrenner, der mit grossen Wetten auf KI laut NZZ soeben Milliarden verloren haben soll.
Nein, darauf hätte ich gewettet, dass das Feuerwerk- und Feuerverbot von irgendwelchen Ignoranten oder Blödianen am 1. August irgendwo im Dorf gebrochen würde. Doch junge und alte Würenloserinnen und Würenloser haben sich vorbildlich an das wegen Dürre und Rekordhitze ausgesprochene Verbot von jeglichem Feuerwerk und offenen Feuern draussen und mit Ausnahmen auch drinnen gehalten. Und aus den meisten Gemeinden im Lande wurde Gleiches berichtet.
So gut ich meine Ohren auch spitzte, kein Frauenfürzchen – Sprachpolizei ganz ruhig bleiben, so oder auch Lady-Cracker, Klein- oder Jugendfeuerwerk heissen die Dinger im Handel – zerriss die Ruhe vom frühen Morgen bis in die späte Nacht. Ganz zu schweigen von jenen Überseekoffer-grossen Feuerwerksbatterien, mit welchen an früheren Bundesfeiertagen (und Silvestern) jung gebliebene Mannsbilder mit Vorliebe nach Mitternacht Böllersalven gen Himmel schickten, währenddessen ihre Gattinnen im tiefen Keller hockten und ihren vierbeinigen Liebling sedierten.
Und nun das. Gespräche konnten mit normaler Stimmstärke geführt werden, die Natur atmete auf. Jugendliche entdeckten den Reiz, auf lautlosen Elektro-Scootern und mit deren LED-Lampen auf dunklen Quartierstrassen stille Lichterballette aufzuführen.
Beste Werbung für die sogenannnte «Feuerwerksinitiative». Ein Organisationskomitee aus parteilosen Privatpersonen hat sie lanciert. Sie kommt vors Volk, nachdem das Bundesparlament sich nicht auf einen griffigen indirekten Gegenvorschlag einigen konnte.
Laut einer Umfrage sind die Chancen gross, dass in der Bundesverfassung künftig stehen wird: «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten». Nichtlärmendes Feuerwerk wie Vulkane oder Bengal-Hölzer blieben erlaubt. Auch lärmiges öffentliches Feuerwerk bliebe ausnahmsweise erlaubt. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung, zum Beispiel Seenachtsfeste, könnten die Kantone Bewilligungen erteilen.
Und auch unser Höhenfeuer auf dem Bick gäbe es wieder, falls nicht Dürresommer wie der jetzige zur Regel werden sollten. Wie würdevoll und friedlich ist doch so ein traditionelles Feuer im Vergleich zur privaten, martialischen Billig-Ballerei made in China.