Sozialwohnungen, oder was?

Wenn im oben stehenden Beitrag Hans Arnold eine Lanze bricht für den «genossenschaftlichen Wohnungsbau», so sind einige Vorbemerkungen unerlässlich. Denn selbst in Würenloser Behörden soll der Wissenstand zu diesem Thema teilweise nicht gerade gross sein.

Offiziell ist heute meistens vom gemeinnützigen Wohnungsbau die Rede. Denn Bauträgerinnen können nicht nur Genossenschaften sein, sondern auch Stiftungen, gemeinnützige Aktiengesellschaften, Ortsbürger- und Einwohnergemeinden. Auf dem Wohnungsmarkt sind sie Akteure wie andere auch. Doch im Unterschied zu Privaten, Pensionskassen oder Immobiliengesellschaften streben sie nicht nach Gewinn, sondern bemessen die Mieten aufgrund der Kosten (Prinzip der Kostenmiete). Ihre Wohnungen sind daher in der Regel günstiger, insbesondere mittel- und langfristig.

Im gemeinnützigen Wohnungsbau entstehen nicht automatisch Sozialwohnungen für Minderbemittelte, gebaut wird meistens für den Mittelstand. Nur 10 % des Gesamtbestands im gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau sind Sozialwohnungen, die vom Staat direkt subventioniert sind und für deren Mieter strikte Einkommens- und Vermögensobergrenzen gelten.