Alterszentrum: Baugesuch abgewiesen, jetzt sind die Juristen dran

Der Gemeinderat hat das Baugesuch der Alterszentrum Würenlos AG für das Alterszentrum abgewiesen. Gezwungenermassen. Die Abteilung für Baubewilligungen beim kantonalen Departement für Bau, Verkehr und Umwelt verweigerte die Zustimmung zum Baugesuch. 

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Bauprofile und Informationstafel für das Alterszentrum. Die Chancen, dass hier so gebaut
wird, wie die Profile zeigen, liegen bei knapp 50 %.

Es war kein Freudentag für all jene, die darauf hoffen, das Alterszentrum werde bald gebaut. Gemeinderat und Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG (im folgenden AZ AG) orientierten am Dienstagabend über den aktuellen Stand der Dinge. Wie schon im letzten Sommer absehbar war, hat der Kanton die Ampel für die Erteilung der Baubewilligung durch den Gemeinderat auf Rot gestellt. Die kantonale Denkmalpflege (angesiedelt im Departement Bildung, Kultur und Sport) macht geltend, das Projekt Margerite auf dem Furtbach-seitigen Teil der Zentrumswiese beeinträchtige die Umgebung der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm zu stark. Andere Dienstabteilungen des Kantons, die auch mitzureden haben, z.B. wegen des Furtbachs oder der Verkehrserschliessung, hatten gegen eine Baubewilligung nichts einzuwenden.

Am Info-Abend war zu erfahren, dass sich der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der AZ AG an einer gemeinsamen Sitzung, moderiert durch eine Mediatorin, mit der entstandenen Situation auseinandergesetzt haben. Für das weitere Vorgehen sehen sie vier Optionen:  

  1. Beschwerde der AZ AG beim Regierungsrat gegen den Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen.
  2. Neues Projekt auf der Zentrumswiese, aber an anderer Stelle (wie es die Denkmalpflege schon im Sommer empfahl).
  3. Neues Projekt an einem anderen Standort (z.B. Wiemel).
  4. Totalabbruch der Planung für ein Alterszentrum. 

Option 4 will will niemand. Die Optionen 1 – 3 sind alle mit erheblichen Risiken behaftet. Die AZ AG selbst schätzt ihre Chancen bei einem Weiterzug (Option 1) auf «knapp 50%»

Doch Gemeinderat und AZ AG mussten sich für das ihrer Meinung nach geringste Übel entscheiden: Die AZ AG wird den Rechtsweg beschreiten mit dem Ziel, dass der Regierungsrat oder wenn nötig später das Verwaltungsgericht oder erst das Bundesgericht den Weg frei macht zur Erteilung der Baubewilligung. Das ist mit erheblichen Kosten für Anwälte, Gerichts- und andere Gebühren verbunden und es dauert. Unterliegt die AZ AG in letzter Instanz, so ist man in 5, 6 Jahren gleich weit wie heute. 

Sollte aber die AZ AG beim Regierungsrat obsiegen, so machte Heinrich Nüssli als Sprecher von Einwendern am Info-Abend unmissverständlich klar, dass sie sich damit nicht abfinden und den Rechtsweg beschreiten würden.  (Folgen siehe letzter Absatz). Wortmeldungen aus dem Publikum machten deutlich, dass viele Würenloserinnen und Würenloser in ihrer Enttäuschung Mühe haben, sich damit abzufinden, dass sich der Kampf ums Alterszentrum nun definitiv auf die juristische Ebene verlagert hat. Mit emotionalen Argumenten, wie sie seit Jahrzehnten die Thematik belasten, ist nun kein Stich mehr zu holen. Und «Aarau» ist nicht an allem schuld.

Gemeinderat und AZ AG gaben sich verhalten selbstkritisch. Ihre vier wichtigsten Einsichten: Die Denkmalpflege sei nicht frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden worden, im Spannungsfeld zwischen effizienten Betriebsabläufen im Alterszentrum und der denkmalpflegerischen Sichtweise sei keine befriedigende Lösung gefunden worden, der Planungsperimeter fürs Alterszentrum sei zu kleinflächig festgelegt worden und im Verwaltungsrat sei die Kostenkontrolle zu kurz gekommen, worauf der Bauherrenvertreter zu wenig darauf aufmerksam gemacht habe.

Es gibt im Planungsprozess mehrere solcher Episoden, die das Vertrauen der Würenloserinnen und Würenloser in die Alterszentrum-Planung nicht eben gefördert haben. Eine weitere, für das weitere Verfahren wohl belanglose Geschichte gab am Info-Abend zu reden. Die kantonale Denkmalpflege hat schon 2013 in einem Brief an die örtliche Ortsbildschutzkommission ein Überbauen der Zentrumswiese «grundsätzlich in Frage gestellt». Er habe diesen Brief nie gesehen, sagte Möckel erst. Nachdem Heinrich Nüssli sowie SVP-Vizepräsident Pascal Pfeffer belegen konnten, dass er und das VR-Mitglied Matthias Rufer seinerzeit sehr wohl eine Briefkopie erhalten hätten, bat Möckel um Verständnis für seine Erinnerungslücke. 

Eine wichtige Quelle allen Übels ist der Umstand, dass wegen des Alterszentrum bei der Entwicklung des Areals Zentrumswiese vom normalen Planungsablauf abgewichen wurde – wohl in der nichterfüllten Hoffnung, Zeit zu sparen. Ein Sondernutzungsplan für die gesamte Zentrumswiese, inklusive Post, Rössli und Zentrumsscheune wurde in Angriff genommen, aber dann nicht weiterverfolgt. Eine solche Sondernutzungsplanung (Gestaltungsplan, Erschliessungsplan) hätte denkmalpflegerische Aspekte früher in den Fokus gerückt und der Bevölkerung Gelegenheit geboten, über die Positionierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese mitzureden. 

Es war überraschend, dass der frühere Gemeindeammann Hans Ueli Reber  – wie zuvor schon Heinrich Nüssli von der Einwenderseite – dem Gemeinderat dringend empfahl, den schwierigen Weg über einen Sondernutzungsplan doch noch zu beschreiten. – Nicht auszuschliessen, dass ein zeitraubender Sondernutzungplan der Königsweg sein wird, irgendwann doch noch zu einem Alterszentrum auf der Zentrumswiese zu kommen.

In einer weiteren Folge wird sich würenblicker unter anderem mit den Organisationsstrukturen beim Alterszentrum Würenlos und mit der umstrittenen Doppelrolle von Toni Möckel als Gemeindeammann und VR-Präsident der AZ AG befassen.

3 Gedanken zu „Alterszentrum: Baugesuch abgewiesen, jetzt sind die Juristen dran“

  1. Kleine Korrektur: Die Gründung der Alterszentrum Würenlos AG sowie der dazugehörige Verpflichtungskredit wurde 2016 an der Gemeindeversammlung genehmigt. Die Gründung selbst war jedoch im Jahr 2017.

    Gemäss Toni Möckel beträgt das Honorar für den Verwaltungsratspräsidenten und die VRe “nur” 5’000.- bzw. 3’000.-. Also ich weiss ja nicht, aber ich könnte damit jedes Jahr schöne Ferien machen. Bei 6 Mitgliedern macht das seit Gründung 100’000.-! Eine ordentliche Summe für eine nicht gewinnorienterte Aktiengesellschaft, die zu 100% im Besitz der Einwohner ist. Gemäss den Traktanden zur Gemeindeversammlung werden auch noch Sitzungsgelder und Organisationskosten von jährlich 40’000. – erwähnt. Findet die Sitzung jeweils auf goldenen Sesseln statt? Ich bin Stiftungsrat bei der Pensionskasse der Bank Julius Bär. Es würde mir nie in den Sinn kommen, ein Honorar oder ein Sitzungsgeld zu verlangen.

    Kürzlich sind drei Personen aus dem VR ausgeschieden und zwei neue hinzugekommen. Bei der aktuellen Sachlage macht es meines Erachtens NULL Sinn, neue VRe aufzunehmen. Dabei geht es mir nicht um die Personen an sich, sondern um eine rein ökonomische Betrachtung. Sie erhalten nun wahrscheinlich ein Honorar, ohne überhaupt einen Mehrwert zu generieren. Ich nehme nicht an, dass sie die Beschwerde (sofern das Geld gesprochen wird) positiv beeinflussen können. Die Zusammensetzung des VR hätte man problemlos nach einer erfolgreichen Beschwerde anpassen können. Wird die Beschwerde abgewiesen, ist das Alterszentrum m.E. ohnehin Geschichte… Man wähnt sich hier wahrlich in einer Novelle von Gottfried Keller…

    1. Mich stört es, wenn Sie so pauschal urteilen und dann noch mit ihrem Ferienbudget von 3000 CHF für ihre ganze Familie im Jahr aufwarten. Sie sind Bankfachmann. Sie schreiben, dass Sie Stiftungsrat der Pensionskasse Julius Bär sind, Da gehe ich davon aus, dass sie bei dieser Bank tätig sind, sonst könnten Sie vermutlich dieses Amt nicht ausführen. Ihre Arbeit im Stiftungsrat erfolgt vermutlich auch während der Arbeitszeit und Sie haben auch noch Eigeninteresse an diesem Job, weil es auch um ihre Vorsorge geht. So sehen Vergleiche aus.
      Nehmen wir die beiden Vertreter im Verwaltungsrates vom Verein Alterszentrum, die bekommen kein Gehalt von der AG Alterszentrum, sondern arbeiten für 3000 CHF im Jahr- das sind 250 CHF im Monat. Ich weiss nicht, wie viele Arbeitsstunden Sie in diesen Jahren für das Alterszentrum schon geleistet haben, und da denke ich, da rechtfertigt sich doch dieser Obolus als Entschädigung!

  2. Die meisten Einwohner von Würenlos sind sicher keine Sachverständigen für öffentliche Bauten, ich auch nicht. Dass aber ein Herr Möckel, der schon seit 2010 im Gemeinderat ist und als Gemeindeammann noch ein Bauamt zur Hilfe für solche Abklärungen hat, nicht vorher mit der kant. Denkmalpflege an den Tisch sass, erstaunt sehr. Das darf eigentlich nicht passieren. Nun ist es passiert und dann sollte man auch das Rückgrat haben, zu dem Fehler zu stehen und nicht dem Kanton die Schuld geben. Vor allem wenn die Mehrkosten dann die Einwohner zahlen müssen, via Zusatzkredit.

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