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Budget 2026 mit dem Steuerfuss 97% genehmigt

Die letzte Gemeindeversammlung der Amtsperiode 22 – 25 hat am Dienstagabend den kurzfristig abgespeckten Kostenvoranschlag der Einwohnergemeinde mit dem gleich bleibenden Steuerfuss von 97 % gutgeheissen. 

Das Traktandenbüchlein war, wie Gemeindeammann Toni Möckel gleich zu Beginn bekanntgab, in zwei zwei relevanten Punkten bereits überholt. Dies nach Interventionen der Finanzkommission (Fiko) und der SVP Würenlos. Kurzfristig zog der Gemeinderat  erstens einen Verpflichtungskredit von 185’000 CHF für  einen Pumpversuch (Grundwasserwärmepumpe) für den Ölheizungsersatz der Schul- und Gemeindeliegenschaften zurück. 

Stärker ins Gewicht fällt zweitens die Streichung des Budgetpostens von CHF 800000 (erste Tranche des Gemeindeanteils an den Kosten der Sanierung und Neugestaltung der Landstrasse zwischen SBB-Barriere und Kreisel Ländli).  Die Gemeinde müsste sich mit gesamthaft 3,2 Mio CHF am Strassenbauvorhaben des Kantons zu beteiligen, verteilt auf je 800’000 CHF in den Jahren 2026 und 2027, je CHF 600’000 in den Jahren 2028 und 2029 sowie auf eine Schlusszahlung von 400’000 CHF im Jahre 2030.

Nach Ansicht der Fiko und der SVP sind diese Zahlungen abzulehnen, solange der Würdeloser Souverän nicht eine Sanierung und die damit verbundenen Inverstitionen gutgeheissen hat. Auch der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die gesamte Kostenbeteiligung als eigenständiges Traktandum einer Gemeindversammlung zu unterbreiten ist.

Weitere Sparempfehlungen der Fiko lehnte aber die Versammlung ab. Bis auf eine : 25’000 CHF für eine neue Beschilderung (Signaletik) im Gemeindehaus wurden als entbehrlich gestrichen. Viel zu lange, mit Inbrunst und teilweise mit erheblicher Inkompetenz wurde um Kleinigkeiten, wie eine Lohnsumme von wenigen 1000 Franken auf der Bauverwaltung oder Stellenprozente gestritten – angesichts der möglichen Auswirkungen aufs Budget geradezu ein Musterbeispiel dafür, wie sehr ineffiziente Basisdemokratie nerven kann.

Dank der erfolgten Streichungen  reduziert sich das Finanzierungsergebnis (Verlust) aber immerhin von CHF 1’037850 auf gerade noch CHF 72’850. Die Neuverschuldung reduziert sich entsprechend. Der Antrag des Gemeinderates  zum Steuerfuss gab blieb unbestritten.

Genehmigt wurden die beiden Kreditabrechnungen Sanierung des Abwasserpumpwerkes «Tägerhard» und die Planung Dorfzentrum – 14 Jahre nach Sprechung des Kredites. Beide  Abrechnungen schlossen mit Kreditunterschreitungen. Acht Einbürgerungen wurden ohne Gegenstimmen zugesichert.

Schliesslich konnte Gemeindeammann Möckel mehrere Behördenmitglieder verabschieden, die auf Ende Jahr von ihrem Amt zurücktreten. Allen voran Gemeinderat Consuelo Senn, der drei Jahre lang das anspruchsvolle Amt des Hochbauvorstands bekleidete, aber auch nicht weniger als 20 Jahre in der Planungskommission wirkte. Dann den aktuellen und den früheren Präsidenten der Finanzkommission, Pascal Renaud-dit-Louis sowie Thomas Zollinger, der ab 2027 für die SVP im Gemeinderat Einsitz nehmen wird.

Umgestaltete Landstrasse: SVP fährt dem Gemeinderat in die Parade

Am kommenden 2. Dezember wäre eigentlich eine entspannte Gemeindeversammlung zu erwarten gewesen: Ein Budget, das zwar nicht mehr so gut abschliesst wie in den Vorjahren, aber immerhin: Der Steuerfuss von 97% kann beibehalten werden. Dazu zwei Kreditabrechnungen mit Kreditunterschreitungen. Was will man mehr in so unruhigen Zeiten wie jetzt gerade? Doch nun fährt die SVP Würenlos dem Gemeinderat in die Parade. Sie will den im Traktandenbericht nicht kommentierten, unscheinbaren Budgetposten 5610.01 in der Höhe von CHF 800’000 aus dem Voranschlag kippen. (Aktualisierung in roter Schrift weiter unten.)

Situation im Bereich Coop heute. Bilder vergrössern: 1xKlicken.
Bereich Coop: Variante mit Gehweg auf östlicher Strassenseite.
Bereich Coop: Variante ohne Gehweg auf der östlichen Strassenseite.

Es geht um die die Sanierung und Umgestaltung der Landstrasse von der SBB-Barriere bis zum Kreisel Ländli – ein kantonales Vorhaben, bei dem das Departement Bau, Verkehr und Umwelt federführend ist. Gewisse Kosten, etwa für den Leitungsbau der Werke, hat die Gemeinde ganz zu tragen. Darüber hinaus hat sie dem Kanton auch einen allgemeinen Kostenbeitrag zu leisten. Das Departement hat ihn auf rund einen Drittel der Kosten festgelegt: 3,2 Mio. CHF verteilt auf vier Jahrestranchen von je 800’000 CHF.

Wie aus einer Parteinotiz für die Limmatwelle vom 27.11. hervorgeht, stört sich die SVP Würenlos daran, dass der vom Kanton verfügte Kostenbeitrag (von rund einem Drittel der Gesamtkosten) als unscheinbarer Posten im Budget versteckt ist und der Gemeindeversammlung kein Projektkredit unterbreitet wird. Zum Budgetposten 5610.01 kann nur entweder mit Ja oder mit Nein gestimmt werden. Die Situation ist mit jener vergleichbar, wenn ein Kläranlagen-Zweckverband einen Ausbau plant. Dann kann nicht jede der beteiligten Gemeinden wenn an ihrer Gmeind den Beitrag spricht, nicht noch beliebige Änderungen am Projekt vornehmen. Ein Projektkredit, wie er laut SVP angedacht war, hätte eine sachliche und politische Diskussion an der  Gemeindeversammlung ermöglicht.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons hat in Würenlos am vergangenen 22. September öffentlich über die geplante Sanierung und Neugestaltung der Landstrasse informiert. Das präsentierte Projekt ist laut SVP Würenlos «unausgereift». Es decke sich weder mit den verkehrstechnischen Bedürfnissen von Würenlos, noch «verfolgt es bezüglich Umweltschutz einen pragmatischen Lösungsansatz mit den knappen Ressourcen an Bodenflächen».

Eine Versammlung der SVP-Ortspartei hat darum einstimmig beschlossen, den Gemeinderat zu bitten, das Projekt aus dem Budget 2026 zu streichen und für die öffentliche Auflage und die Ausarbeitung eines überarbeiteten Projektes einen Planungskredit zu beantragen. Zu gegebenerZeit soll später dann für das überarbeitete Projekt ein Verpflichtungskredit beantragt werden. Diese Bitte wurde am Freitag, 21. November der Gemeindekanzlei zugestellt. Laut dem SVP-Präsident Pascal Pfeffer haben sich bis gestern 26. November  weder Kanzlei noch Gemeinderat zum Begehren geäussert, ebenso sei keine offizielle Reaktion der offenbar vorinformierten Parteien Die Mitte, FDP, GLP und dem Jugendparlament erfolgt.

Update: Wie würenblicker aus zuverlässiger Quelle am Abend des 1. Dezembers erfährt, zieht der Gemeinderat den Budgetposten von CHF 800’000 für die Sanierung und Neugestaltung der Landstrasse zurück. Man darf gespannt sein, wie es nun weitergeht.

Sollte dem Wunsch nicht nachgekommen werden, bleibe nur die Möglichkeit offen, das kantonale Projekt mittels Antrag auf Streichung der geplanten CHF 800’000 aus dem Budget 2026 zu stoppen, droht die SVP. Man hoffe aber, dass der Gemeinderat einlenken werde, damit der Souverän an der übernächsten Gemeindeversammlung über einen Kredit entscheiden könne.

Auch  Stimmberechtigte, die mit der SVP nichts am Hut haben, finden es störend, dass die Würenloser an die Landstrassen-Umgestaltung zwar zahlen sollen, aber ihre Vorstellungen kaum einbringen können.  Fragt sich bloss, wie zielführend eine solche breite Mitwirkung wäre. Da könnte sich durchaus ein weiteres Planungsdebakel anbahnen. 

Sanierung und Umgestaltung von Kantonsstrassen sind Sache des Kantons. Was, wenn er mit den Ideen aus der lokalen Bevölkerung nichts anzufangen wüsste? Es könnte durchaus zum jahrelangen Planungsstillstand kommen.  Und der jetzige unbefriedigende Zustand bliebe bis in alle Ewigkeit bestehen.

Verkehrsplanungen mit Einbezug der lokalen Bevölkerungen verlaufen rasch hoch emotional. Ob ein 2 Meter breiter Mittelstreifen gut oder böse sei, wird zur Glaubensfrage. Ebenso ob Fahrbahn-Haltestellen für den Bus segensreich oder Teufelszeug seien. Oder ob Temporeduktionen den Verkehrsfluss verbessern oder ganz zum Erliegen bringen. 

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt schlägt für einzelne Abschnitte der Landstrasse  (Knoten Dorfstrasse und Bereich Coop) Varianten vor. Wie wäre es, wenn der Gemeinderat wenigstens versuchen würde, auf geeignete Weise die Meinung der Bevölkerung zu diesen Varianten zu ergründen. Allzu lang sollte er damit aber nicht zuwarten. Würden sich bei den Varianten klare Favoriten herauskristallisieren, so sollte der Gemeinderat mit Nachdruck beim Kanton für diese Favoriten eintreten. Dagegen hätte wohl niemand etwas einzuwenden. 

Einheimische Anbieter übergangen – Klientelwirtschaft? (Gastbeitrag)

Vorbemerkung : Autor dieses stark gekürzten Beitrags ist Pascal Pfeffer, seit diesem Jahr Präsident der SVP Würenlos. Diese portiert ihren Ex-Präsidenten und Grossrat Thomas Zollinger für den Gemeinderat. Pfeffer reagiert scharf auf einen Artikel in der «Limmatwelle» von letzter Woche, worin Gemeinderätin Barbara Gerster Rytz (Die Mitte) bekannt gibt, dass die Privatfirma  K&F KiTS GmbH  ab Oktober den Mittagstisch übernimmt und Tagestrukturen einführe. Pfeffer wirft dazu einige berechtigte Fragen auf.  Er gibt aber auch den Startschuss zum Wahlkampf. Nur ein Sitz wird im Gemeinderat frei (jener von Bauvorsteher Consuelo Senn, FDP, der auf eine Wiederwahl verzichtet). Stand heute möchten aber mindestens 3 -6 neue Kandidaten (darunter Thomas Zollinger SVP, Christoph Meier GLP und Fabio Blazevic SP) sowie möglicherweise noch 2-3 weitere Personen im Gemeinderat Einsitz nehmen (Anmeldefrist läuft am kommenden Freitag ab). Über mehrere Kandidaten ist von den CH-Media Zeitungen («Badener Tagblatt» und «Limmatwelle) breit und wohlwollend berichtet worden. Vor diesem Hintergrund ist wohl auch der von Pfeffer kritisierte « Limmatwelle-Beitrag » zu sehen, der in der ungünstigsten Zeit (Schulferien) erschienen ist. Pfeffer macht nun klar, wer von den Bisherigen sich trotz Sommerhitze besonders warm anziehen muss.  

Wer in der«Limmatwelle» vom 7. August 2025 auf der Würenloser Seite 15 den Artikel mit dem Titel «Tagesstrukturen werden eröffnet» liest, staunt nicht schlecht. Wenn man keine Kinder hat und sich auch bisher nicht mit dem Thema befasst hat, dem wird  suggeriert, dass es nun auch in Würenlos bald Tagesstrukturen für die Kinderbetreuung gibt. Da ich selber drei Kinder im Alter von 6, fast 8 und 10 Jahren habe und wir als Eltern beide berufstätig sind, ist uns die Situation in Würenlos seit über 8 Jahren bestens bekannt.

An der Dorfstrasse und dem Rössliweg gibt es seit 1998 die KinderOase (ehemals Verein Wiki), die mit einem hervorragenden Angebot beste Arbeit leistet. (Ein Satz nachträglich gekürzt. Red.)

Als bestehende Kunden der KinderOase erhalten wir regelmässige Informationen. Aus allem geht hervor, dass die Leitung der KinderOase.ch GmbH grundsätzlich sehr zufrieden mit dem Standort in Würenlos ist und gerne mit der Gemeinde zusammenarbeitet. Am Elternabend vom 15. Januar dieses Jahres erfuhren die anwesenden Eltern, dass die KinderOase über die Absichten und die Umfrage, welche im letzten Winter von der Schule Würenlos an die Eltern gegangen ist, nicht informiert wurde.

Warum spielt die Gemeinde den «Steigbügelhalter» für ein auswärtiges ‚Grossunternehmen‘ in Würenlos und konkurrenziert so das professionelle bestehende Angebot? Aus meiner Sicht ist dies keine Aufgabe der Gemeinde. Und wie kommt Gemeinderätin und Juristin Barbara Gerster Rytz zur Aussage, dass die K&F KiTS GmbH sämtliche gesetzlichen Vorgaben für eine qualitativ hochwertige, professionelle sowie pädagogisch fundierte Betreuung erfülle – ganz im Sinne der Qualitätsansprüche  der Gemeinde Würenlos? 

Als Steuerzahler hätte ich zumindest die minimale Erwartung gehabt, dass die KinderOase, und der Mittagstisch bei der erwähnten Umfrage und Bedarfserhebung miteinbezogen werden und die Chance bekommen, ihr Angebot zu verbessern, falls es nicht genügen sollte.

Über den Wechsel bei den Tagesstrukturen wurde die KinderOase einen Tag vor der öffentlichen Ankündigung vom 7. August in Kenntnis gesetzt. Geht man so mit seinem lokalen Anbieter um, der sich jahrzehntelang mit viel Herzblut und Professionalität um die Betreuung der Kinder gekümmert hat? Nein.

Nächste Frage, wer ist die K&F KiTS GmbH und wer steckt dahinter? Die Webseite offenbart, dass es sich im Bereich der Kinderbetreuung um einen grossen Anbieter handelt. In 12 Gemeinden (inkl. Würenlos) wird die Firma ab Oktober Tagesstrukturen anbieten. Wenn man im zentralen Firmenindex nachschaut, verfügt die Firma über ein Stammkapital von 100’000 Franken, verteilt auf vier Gesellschafter. Auf der Webseite der K&F KiTS GmbH fehlen im Impressum gesetzlich  notwendige Angaben wie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder die Angabe zur  Geschäftsleitung. Auch die  Datenschutzerklärung ist mangelhaft. 

Weiter liest man auf der Webseite der K&F KiTS GmbH folgenden Hinweis: Die K&F KiTS GmbH ist eine Partnerfirma der K&F Fachstelle Kinder&Familien, welche seit mehr als 20 Jahren im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung tätig ist. Durch diese Zusammenarbeit kann die K&F KiTS GmbH von der langjährigen Erfahrung und dem fundierten Wissen profitieren. (https://kits-gmbh.ch/ueber-uns)

Kommen wir nochmals zurück zur Umfrage. Der Fragebogen für die Abklärung des Bedarfs an familienergänzender Kinderbetreuung datiert vom 7. Januar 2025, ging via KLAPP über die Schule an die Eltern und wurde unterzeichnet mit «Gemeinderat Würenlos». 

Und nun: Die K&F Fachstelle Kinder&Familien führt die Umfrage im Auftrag durch, ermittelt einen Bedarf, schliesst dabei die Dienstleistungen der lokalen Anbieter KinderOase und Mittagstisch komplett aus, und bringt dann ihre Partnerfirma K&F KiTS GmbH als optimale Lösung ins Spiel. Und in der «Limmatwelle» wird die K&F KiTS GmbH gar als ultimative Lösung für Würenlos präsentiert.

Die K&F Fachstelle Kinder&Familien und die K&F KiTS GmbH sind an derselben Adresse gemeldet und durch dieselben Führungspersonen wie Amanda Wildi und Marianna Ryf-Busslinger vertreten. Dies unterstreicht die These, dass man zuerst ein Bedürfnis generiert, womit man dann der Partnerfirma einen Auftrag vermitteln kann. So funktioniert Klientelpolitk, die das Gemeinwohl ausklammert.

BNO verdient ein Ja (Gastbeitrag von Matthias Rufer)

Anmerkung der Red. Knapp 2 Tage vor der Gemeindeversammlung hat der folgende Text  würenblicker erreicht mit der Bitte um Veröffentlichung als Gastbeitrag. Der Bitte wird entsprochen, allerdings erscheint der Text in stark gekürzter Form. Weggelassen sind detaillierte Ausführungen über die Örtlichkeiten, die von Umzonungen und  Änderungen betroffen sind. Ohne grossformatige Illustrationen und Pläne macht die Nennung einzelner Strässchen , die selbst lange hier Ansässigen kein Begriff sind, keinen Sinn. Auch der den Abstimmungsunterlagen beiliegende Zonenplan ohne Strassennamen bietet da keine Hilfe. 

Ein in alle Haushalte verteilter Flyer ruft zur Ablehnung der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auf. Als Mitglied der Spezialkommission Nutzungsplanung war ich in die BNO-Erarbeitung involviert und möchte die Hintergründe einiger der bemängelten Anpassungen erläutern, deren Nutzen und Entstehung erklären und damit zur Genehmigung der neuen BNO an der Einwohnergemeindeversammlung aufrufen.

  • Reduktion Ausnützungsziffern und Gebäudelängen
    Die Ausnützungsziffern der Zonen W2E und W2 wurden gegenüber den alten Zonen E2 bzw. W2 reduziert. Die neuen Zonen W2E entsprechen grösstenteils den bisherigen Zonen E2. Bei den W2-Zonen ist das Bild komplexer, deutliche Veränderungen ergaben sich mit Abzonungen im Erliacher und zwischen Ahornweg und Birkenweg und der Aufzonung von W2 zu W3 zwischen Altwiesenstrasse, Aspenweg und Birkenweg sowie Umzonungen von W2 zu Dorfrandzone (DRZ) zwischen Schul- und Bachstrasse sowie im Gebiet Dollisesteig und Gartenweg.
    Was ist der Effekt dieser Umzonungen und Anpassungen bzgl. Ausnützungsziffern (AZ)?
    • Die von E2 zu W2 aufgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren aber von leicht erhöhten Höhemassen und haben weiterhin keine Längenbegrenzung – damit geringfügig mehr Gestaltungsspielraum.
    • Die von W2 zu W3 aufgezonten Parzellen haben eine um 0.05 höhere AZ, dürfen ein Geschoss mehr realisieren, profitieren von grösseren Höhen und einem reduzierten grossen Grenzabstand – damit deutliche Verbesserung.
    • Die von W2 zu DRZ umgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren von grosszügigeren Gebäudehöhen und reduziertem grossen Grenzabstand – damit eine Verbesserung.
    • Die von E2 zu W2E umgezonten Parzellen erfahren eine AZ-Reduktion um 0.05, eine leichte Erhöhung der Fassaden- und eine leichte Reduktion der Gebäudehöhe bei gleichbleibenden Grenzabständen. Neu kommt eine Längenbegrenzung auf max. 20 m Gebäudelänge hinzu – damit eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten.
    • Die von W2 zu W2E umgezonten Grundstücke erfahren eine Reduktion der AZ um 0.15, eine leichte Reduktion der Gesamthöhe und eine Reduktion der Gebäudelänge von max. 30 auf max. 20 Meter – hier ergibt sich die grösste Einschränkung.

Was waren die Hauptgründe für die Anpassungen? In den neu als W2E zonierten Gebieten prägen relativ kleinmassstäbliche Einfamilienhäuser mit viel Durchgrünung das Quartierbild. Zudem sind in der aktuell gültigen BNO die AZ hoch (E2) bis extrem hoch (W2) festgelegt. Ohne Anpassungen bei der AZ sind diese gepflegten Quartiere bedroht von einer rendite-getriebenen Entwicklung und maximalem Flächenverbrauch. Die Reduktion der Gebäudelängen und der AZ beabsichtigt, zusammen mit der Grünflächenziffer von 0.4 bzw. 0.5, einzig den Erhalt der Stärken der grösstenteils schönen, typischen Würenloser Einfamilienhausquartiere.

Damit eine dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens entsprechende Innenentwicklung mit einer Erhöhung der Belegungsdichte (Bewohner) – nicht zu verwechseln mit maximaler baulicher Verdichtung – möglich bleibt, wird beim Schaffen von Einliegerwohnungen in den W2-Zonen ein Ausnützungsbonus gewährt. Damit wird das gefördert, was das Raumplanungsgesetz bezweckt: Mehr Bewohner auf gleicher Fläche statt bloss mehr gebauter Wohnfläche. In diesem Sinne sind die für die Zonen W2E und W2 festgelegten Nutzungsmasse kein Hindernis sondern eine Hilfestellung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung.

Grünflächenziffer
Die kritisierte Grünflächenziffer ist, neben dem Ziel einer überdurchschnittlichen Durchgrünung in den Zonen W2E, in erster Linie ein Mittel der Ökologie und damit ein Gebot der Stunde. Ökologie findet nicht nur ausserhalb des Baugebiets statt, sondern wird  künftig auch im Siedlungsgebiet immer wichtiger. Grünflächen, Blumenbeete, Sträucher und Bäume sind nicht nur Labsal für die Seele und schön anzusehender Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen, sondern können lokal die Effekte der Klimaerwärmung abschwächen und die Lebensqualität erhöhen (Beschattung, Kühlung durch Verdunstung). Siedlungsökologie geht uns alle an und  darf – in Massen – von allen Bauherren erwartet werden, zum Wohle der Eigentümer aber auch der Allgemeinheit. Angesichts reduzierter AZ wird das Einhalten der Grünflächenziffer in den W2E- und W2-Zonen abgesehen von wenigen Einzelfällen kaum je problematisch sein.

Gewässerraum
Hier haben die Flugblatt-Verfasser Recht, dass sich für gewisse Parzellen massive Einschränkungen ergeben. Man hat diese Probleme mit dem Kanton wiederholt besprochen und Lösungsvorschläge eingebracht, die der Kanton allesamt mit Verweis auf das eindeutige nationale Recht abgewiesen hat. In diesem Sinne entspricht die Behauptung im kürzlich erschienenen Artikel des Badener Tagblatts, dass es Verhandlungsspielraum mit dem Kanton gibt, nicht den Tatsachen. Der Spezialkommission Nutzungsplanung und dem Gemeinderat waren in dieser Frage leider die Hände gebunden.

Mehrwertabgabe
Eine Mehrwertabgabe fällt an, wenn Parzellen aufgrund der Ein-, Um- oder Aufzonung durch die Einwohnergemeinde und ohne Zutun des Eigentümers eine massive Wertsteigerung erfahren. Der grösste Teil dieser Wertsteigerung bleibt beim Eigentümer, was richtig ist. Dass aber das Gemeinwesen, das dem Eigentümer diese Wertsteigerung ermöglicht, auch am Gewinn partizipiert, ist ebenso richtig. Es handelt sich mitnichten um eine ungerechte einseitige Abgabe, sondern im Falle von Ein- sowie gewisser Umzonungen um eine gesetzliche Pflicht. Man tut hier im Wesentlichen nur das, was das Aargauische Baugesetz will. In einem Handbuch dazu hält der Kanton fest: „Die Mehrwertabgabe stellt das Korrelat zur Minderwertentschädigung bei materieller Enteignung dar und ist dem Gedanken der Rechtsgleichheit sowie der Gerechtigkeit verpflichtet.“

Im abschliessenden Vorprüfungsbericht zur BNO-Revision hält der Kanton fest: „Die Gemeinde Würenlos legt in der Planung den Fokus auf Qualitätsaspekte und die Natur in der Siedlung.“ Diese leichte Kritik des Kantons, der lieber eine Planung gesehen hätte, die eine Maximierung der Einwohnerzahl ermöglichen würde, ist in meinen Augen schon fast alleine Grund genug, um dieser BNO zuzustimmen. Wenn von den Fachplanern des Kantons festgestellt wird, dass die vorgeschlagenen Regelungen der Siedlungsqualität und der Natur in der Siedlung dienen, ist das in der heutigen Zeit ein Gütesiegel erster Qualität.