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BNO verdient ein Ja (Gastbeitrag von Matthias Rufer)

Anmerkung der Red. Knapp 2 Tage vor der Gemeindeversammlung hat der folgende Text  würenblicker erreicht mit der Bitte um Veröffentlichung als Gastbeitrag. Der Bitte wird entsprochen, allerdings erscheint der Text in stark gekürzter Form. Weggelassen sind detaillierte Ausführungen über die Örtlichkeiten, die von Umzonungen und  Änderungen betroffen sind. Ohne grossformatige Illustrationen und Pläne macht die Nennung einzelner Strässchen , die selbst lange hier Ansässigen kein Begriff sind, keinen Sinn. Auch der den Abstimmungsunterlagen beiliegende Zonenplan ohne Strassennamen bietet da keine Hilfe. 

Ein in alle Haushalte verteilter Flyer ruft zur Ablehnung der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auf. Als Mitglied der Spezialkommission Nutzungsplanung war ich in die BNO-Erarbeitung involviert und möchte die Hintergründe einiger der bemängelten Anpassungen erläutern, deren Nutzen und Entstehung erklären und damit zur Genehmigung der neuen BNO an der Einwohnergemeindeversammlung aufrufen.

  • Reduktion Ausnützungsziffern und Gebäudelängen
    Die Ausnützungsziffern der Zonen W2E und W2 wurden gegenüber den alten Zonen E2 bzw. W2 reduziert. Die neuen Zonen W2E entsprechen grösstenteils den bisherigen Zonen E2. Bei den W2-Zonen ist das Bild komplexer, deutliche Veränderungen ergaben sich mit Abzonungen im Erliacher und zwischen Ahornweg und Birkenweg und der Aufzonung von W2 zu W3 zwischen Altwiesenstrasse, Aspenweg und Birkenweg sowie Umzonungen von W2 zu Dorfrandzone (DRZ) zwischen Schul- und Bachstrasse sowie im Gebiet Dollisesteig und Gartenweg.
    Was ist der Effekt dieser Umzonungen und Anpassungen bzgl. Ausnützungsziffern (AZ)?
    • Die von E2 zu W2 aufgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren aber von leicht erhöhten Höhemassen und haben weiterhin keine Längenbegrenzung – damit geringfügig mehr Gestaltungsspielraum.
    • Die von W2 zu W3 aufgezonten Parzellen haben eine um 0.05 höhere AZ, dürfen ein Geschoss mehr realisieren, profitieren von grösseren Höhen und einem reduzierten grossen Grenzabstand – damit deutliche Verbesserung.
    • Die von W2 zu DRZ umgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren von grosszügigeren Gebäudehöhen und reduziertem grossen Grenzabstand – damit eine Verbesserung.
    • Die von E2 zu W2E umgezonten Parzellen erfahren eine AZ-Reduktion um 0.05, eine leichte Erhöhung der Fassaden- und eine leichte Reduktion der Gebäudehöhe bei gleichbleibenden Grenzabständen. Neu kommt eine Längenbegrenzung auf max. 20 m Gebäudelänge hinzu – damit eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten.
    • Die von W2 zu W2E umgezonten Grundstücke erfahren eine Reduktion der AZ um 0.15, eine leichte Reduktion der Gesamthöhe und eine Reduktion der Gebäudelänge von max. 30 auf max. 20 Meter – hier ergibt sich die grösste Einschränkung.

Was waren die Hauptgründe für die Anpassungen? In den neu als W2E zonierten Gebieten prägen relativ kleinmassstäbliche Einfamilienhäuser mit viel Durchgrünung das Quartierbild. Zudem sind in der aktuell gültigen BNO die AZ hoch (E2) bis extrem hoch (W2) festgelegt. Ohne Anpassungen bei der AZ sind diese gepflegten Quartiere bedroht von einer rendite-getriebenen Entwicklung und maximalem Flächenverbrauch. Die Reduktion der Gebäudelängen und der AZ beabsichtigt, zusammen mit der Grünflächenziffer von 0.4 bzw. 0.5, einzig den Erhalt der Stärken der grösstenteils schönen, typischen Würenloser Einfamilienhausquartiere.

Damit eine dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens entsprechende Innenentwicklung mit einer Erhöhung der Belegungsdichte (Bewohner) – nicht zu verwechseln mit maximaler baulicher Verdichtung – möglich bleibt, wird beim Schaffen von Einliegerwohnungen in den W2-Zonen ein Ausnützungsbonus gewährt. Damit wird das gefördert, was das Raumplanungsgesetz bezweckt: Mehr Bewohner auf gleicher Fläche statt bloss mehr gebauter Wohnfläche. In diesem Sinne sind die für die Zonen W2E und W2 festgelegten Nutzungsmasse kein Hindernis sondern eine Hilfestellung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung.

Grünflächenziffer
Die kritisierte Grünflächenziffer ist, neben dem Ziel einer überdurchschnittlichen Durchgrünung in den Zonen W2E, in erster Linie ein Mittel der Ökologie und damit ein Gebot der Stunde. Ökologie findet nicht nur ausserhalb des Baugebiets statt, sondern wird  künftig auch im Siedlungsgebiet immer wichtiger. Grünflächen, Blumenbeete, Sträucher und Bäume sind nicht nur Labsal für die Seele und schön anzusehender Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen, sondern können lokal die Effekte der Klimaerwärmung abschwächen und die Lebensqualität erhöhen (Beschattung, Kühlung durch Verdunstung). Siedlungsökologie geht uns alle an und  darf – in Massen – von allen Bauherren erwartet werden, zum Wohle der Eigentümer aber auch der Allgemeinheit. Angesichts reduzierter AZ wird das Einhalten der Grünflächenziffer in den W2E- und W2-Zonen abgesehen von wenigen Einzelfällen kaum je problematisch sein.

Gewässerraum
Hier haben die Flugblatt-Verfasser Recht, dass sich für gewisse Parzellen massive Einschränkungen ergeben. Man hat diese Probleme mit dem Kanton wiederholt besprochen und Lösungsvorschläge eingebracht, die der Kanton allesamt mit Verweis auf das eindeutige nationale Recht abgewiesen hat. In diesem Sinne entspricht die Behauptung im kürzlich erschienenen Artikel des Badener Tagblatts, dass es Verhandlungsspielraum mit dem Kanton gibt, nicht den Tatsachen. Der Spezialkommission Nutzungsplanung und dem Gemeinderat waren in dieser Frage leider die Hände gebunden.

Mehrwertabgabe
Eine Mehrwertabgabe fällt an, wenn Parzellen aufgrund der Ein-, Um- oder Aufzonung durch die Einwohnergemeinde und ohne Zutun des Eigentümers eine massive Wertsteigerung erfahren. Der grösste Teil dieser Wertsteigerung bleibt beim Eigentümer, was richtig ist. Dass aber das Gemeinwesen, das dem Eigentümer diese Wertsteigerung ermöglicht, auch am Gewinn partizipiert, ist ebenso richtig. Es handelt sich mitnichten um eine ungerechte einseitige Abgabe, sondern im Falle von Ein- sowie gewisser Umzonungen um eine gesetzliche Pflicht. Man tut hier im Wesentlichen nur das, was das Aargauische Baugesetz will. In einem Handbuch dazu hält der Kanton fest: „Die Mehrwertabgabe stellt das Korrelat zur Minderwertentschädigung bei materieller Enteignung dar und ist dem Gedanken der Rechtsgleichheit sowie der Gerechtigkeit verpflichtet.“

Im abschliessenden Vorprüfungsbericht zur BNO-Revision hält der Kanton fest: „Die Gemeinde Würenlos legt in der Planung den Fokus auf Qualitätsaspekte und die Natur in der Siedlung.“ Diese leichte Kritik des Kantons, der lieber eine Planung gesehen hätte, die eine Maximierung der Einwohnerzahl ermöglichen würde, ist in meinen Augen schon fast alleine Grund genug, um dieser BNO zuzustimmen. Wenn von den Fachplanern des Kantons festgestellt wird, dass die vorgeschlagenen Regelungen der Siedlungsqualität und der Natur in der Siedlung dienen, ist das in der heutigen Zeit ein Gütesiegel erster Qualität.

Alle beschlossen wie vom Gemeinderat beantragt

Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember hat alle Traktanden im Sinne des Gemeinderates entschieden. Der Steuerfuss sinkt um 2 Prozentpunkte auf 97 Prozent. Mit Anträgen zu grösseren Steuerfusssenkungen (um 3 oder gar 4 %) unterlagen die Finanzkommission samt FDP (96%) und die SVP (95%) – ebenso mit Anträgen für eine geringfügigere Erhöhung der Stellendotation im Gemeindepersonal.

Nachdem die Rechnungen der letzten Jahre  mit Ertragsüberschüssen abgeschlossen und die Verschuldung markant zurückging, lag eine Steuerfussreduktion in der Luft. Die vom Gemeinderat beantragte, von der CVP unterstützte Senkung auf 97% ging der Finanzkommission zu wenig weit, sie beantragte 96%, die FDP schloss sich diesem Antrag an. Fiko-Präsident Pascal Renaud-dit-Louis liess durchblicken, es wäre  gar eine noch kräftigere Senkung möglich, ohne die finanzpolitischen Ziele zu verfehlen. Prompt beantragte die SVP einen Steuerfuss von 95%, unterlag damit aber schon bei in der ersten Gegenüberstellung der  Anträge. In der zweiten Ausmarchung ausser Abschied und Traktanden schied auch der mehrfach gestellte Antrag, den Steuerfuss unverändert zu belassen. In der Schlussabstimmung setzte sich der Gemeinderat mit seinem Antrag (bei 33 Gegenstimmen) klar durch.

Im Budget 25 missfiel der Finanzkommission, dass in weitaus der meisten Aargauer Gemeinden sowohl der Personalaufwand pro Einwohner/in wie auch der Sach- und Betriebsaufwand niedriger sind als in Würenlos. Statt einer Erhöhung des Stellenplans um 100 Stellenprozente plädierte die Fiko deswegen für eine Erhöhung um bloss 40% (wobei der Gemeinderat entscheiden sollte, wie die zusätzlichen Stellenprozente auf die Schulsozialarbeit, aufs Steueramt und aufs Finanzwesen verteilt würden), die FDP wollte plus 50% durchgehen lassen. Doch auch hier setzte sich der Gemeinderat klar durch.

Die vorgesehene Pensenerhöhung bei der  Schulsozialarbeit, die ins Visier von Fiko uns SVP geriet,  war wohl kein schlagkräftiges, eher weltfremdes Exempel für aufgeblähte Bürokratie. Zu Recht wurde aus der Versammlung auf die Kosten verhindernde Präventionstätigkeit und alarmierenden Probleme von Jugendlichen durch Stress, Mobbing, Depressionen, aber auch Wohlstandverwahrlosung (Gemeindeammann Toni Möckel: „Ja, auch  in Würenlos“) hingewiesen.

Im übrigen genehmigte die Versammlung oppositionslos einen Wasserlieferungsvertrag und einen Bruttoinverstitionskredit von rund CHF 2,1 Mio für den Wasserverbund Limmattal (Anteil Würenlos: CHF 260’000). Schlank gingen auch drei Bauabrechnungen sowie sechs Einbürgerungen durch. Diskussionslos winkten die 151 anwesenden Stimmberechtigten auch die beantragten Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 durch. Die seit 2014 unveränderten jährlichen Pauschalentschädigungen werden um je CHF 3000 erhöht: Gemeindeammann CHF 68’000,  Vizeammann CHF 33’000 und  übrige Gemeinderäte CHF 30’000. Eine zusätzliche Entschädigung von je CHF 10’000 pro Jahr erhalten die Zuständigen für das Ressort TBW und das Bildungsressort (Mehrbelastung nach Abschaffung der Schulpflege). Dieser Abschnitt enthält nachträgliche Korrekturen. In der ursprünglichen Fassung waren Aussagen und Zahlen falsch.

Unter Verschiedenem gab Gemeindeammann Toni Möckel bekannt, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde, die sich mit der Überbauung von zwei Parzellen der Einwohner- und der Ortsbürgermeinde im Gebiet Gatteräcker Ost befassen werde. Zur prüfen sein wird unter anderem, ob das Bauland  durch die beiden Gemeinden selbst gemeinsam mit zahlbarem Wohnraum überbaut werden könnte anstatt von Privaten aufgrund von Baurechten. Einer der nächsten würenblicker-Beiträge wird sich diesem wegen dem rasanten Anstieg der Wohnkosten in Würenlos hoch aktuellen Thema annehmen.

Finanzielle Dribbelkünstler

Das Geschäft, das an Gemeindeversammlung vom 3. Dezember die  grössten Emotionen ausgelöst hätte, wird gar nicht behandelt. So entschied der Gemeinderat. Denn der Kunstrasen-Sportplatz im Tägi kommt viel teurer zu stehen als bisher angenommen. Wurden 3,5 Millionen Franken von Lobbyisten des Sportvereins Würenlos SVW noch im Sommer als viel zu hoch bezeichnet, sollen es nach seriöserer Berechnung jetzt gar 4,6 Millionen sein.

Situation Sportanlagen Tägerhard (gemäss Masterplan von 2012): Spielfeld 1, gebauter Naturrasenplatz; Spielfeld 2, geplanter Kunstrasenplatz; am unteren Bildrand die SBB-Linie Würenlos – Wettingen.

An der Wintergmeind vor einem Jahr lancierte der SVW einen Überraschungscoup. Unter dem Traktandum Verschiedenes stellte Daniel Zehnder namens des SV Würenlos folgenden Antrag: «Der Gemeinderat bringt den Antrag für einen Baukredit zum Bau eines zweiten Sportplatzes im ‚Tägerhard‘ Würenlos in Form eines Kunstrasenplatzes mit Ziel Sommer-Gemeindeversammlung 2024 zur Abstimmung.»

Die Sportkommission (in der zwei SVW-Vertreter sitzen) und der Gemeinderat waren quasi in letzter Minute über den Antrag ins Bild gesetzt worden und hätten so umdribbelt werden sollen. Aushebeln wollte der SVW auch das ordentliche Verfahren – zuerst ein Projektierungskredit vor die Gemeindeversammlung, später der Verpflichtungskredit. Die Fussballer wollten das Projekt inklusive Kostenvoranschlag gleich selbst liefern. Als Vorleistung, das der Gemeinde Kosten erspare. Die Gemeindeversammlung hätte so nur noch den Verpflichtungs- (Baukredit) absegnen müssen. Das Publikum applaudierte.

Zum Glück liess sich der Gemeinderat nicht übertölpeln. Gemeindeammann Toni Möckel wies daraufhin, dass der Kunstrasenplatz nicht auf dem Finanzplan für die nächsten Jahre stehe. Aber wenn die Stimmberechtigten einen vorgezogenen Bau wünschten, lasse die gute Finanzlage der Gemeinde einen solchen zu. Das aber nur, wenn zuerst über einen Projektierungskredit abgestimmt werde. Möckel laut Protokoll: «Wir müssen hier schon korrekt bleiben.» Der  Gemeinderat könne den SVW-Vorschlag in abgeschwächter Form entgegennehmen und der nächsten Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit unterbreiten.» Ein Verpflichtungskredit könne dann frühestens an der Dezember-Gmeind 24 zur Abstimmung kommen.

Den abgeschwächten Antrag genehmigte die damalige Versammlung mit grosser Mehrheit und 15 Gegenstimmen. Dass ein weiterer Sportplatz mit Kunstrasen im Tägi möglichst rasch realisiert werden sollte, leuchtete den Stimmberechtigten ein. Denn die bestehenden Rasenplätze genügen für die zahlreichen SVW-Mannschaften und den Rugby-Club kaum noch. Im Winter müssen die Fussballer fürs Training oft in die ohnehin stark belegte Mehrzweckhalle ausweichen. Ein Kunstrasen kann auch bei schlechtem Wetter intensiver genutzt werden als ein Naturrrasen, die Mehrzweckhalle würde also von Fussballtrainings entlastet.

Der Gemeindeversammlung vom Sommer 24 wurde ein Projektierungskredit in der Höhe von 72’000 Franken tatsächlich vorgelegt und mit nur 4 Gegenstimmen gutgeheissen. Erstmals waren  auch Zahlen über die Kosten des Bauvorhabens zu hören. Lukas Wopmann, für Sport zuständiger Gemeinderat, nannte nach Vorabklärungen einen Betrag von 2,5 – 3,5 Mio. Franken. Darauf folgte eine Debatte, die Stoff für eine Realsatire mit dem Thema «Donald Trump orchestriert die Fussball-Lobby an einer Aargauer Gemeindeversammlung». Originalton aus dem Protokoll:

Jürg Frei (Präsident Verein für ein lebenswertes Würenlos, Ex-Präsident SVW , rasender Reporter): «Ich habe gleich noch eine kleine Korrektur. Ein Kunstrasenplatz, ich habe das auch mal ausgerechnet, kostet etwa 1,8 bis 2 Mio. Franken. Herr Wopmann hat, wenn ich mich recht erinnere, vorhin von 2 bis 2,5 Mio. Franken gesprochen…»

Lukas Wopmann: «Es dürften 2,5 bis 3,5 Mio. Franken sein.»

Jürg Frei: «Also 3,5 Mio. Franken finde ich sehr sehr viel – aber egal.»

Edgar Gut ( SVW-Präsident): «Dass der Platz dort 3,5 Mio. Franken kosten soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wir haben Folien vorbereitet, wo von viel tieferen Zahlen die Rede ist, also etwa in der Grössenordnung von vielleicht 1,9 bis maximal 2,3 Mio. Franken.»

Im vergangenen September nun präsentierten die beauftragten Planer ihr Projekt samt Kostenvoranschlag – eine böse Überraschung. Auf 4,6 Millionen Franken schätzen sie die Baukosten. Nur ein Beispiel zum Vergleich: Schon im Jahre 2019 war in Muhen AG ein vergleichbarer Kunstrasenplatz zu Kosten von 3,8 Mio. Franken dem Volk vorgelegt worden.

Zu Recht hatte der SVW darauf hingewiesen, dass Würenlos einen Sonderbeitrag von 400 000 Franken für den Sportplatz erhalten könne aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Der Regierungsrat will so das Manko an Kunstrasenplätzen im Kanton beheben. Wenn nur das Wörtchen wenn nicht wär. 11 Gemeinden kriegen was, nun wollen aber 23 an den Sondertopf. Eine Zusicherung, dass es bei Erfüllung aller Kriterien (inkl. Baubewilligung) bis 2027 einen Betrag erhalte, hat Würenlos bisher nicht erhalten.

Finanziell nicht unbeachtlich sind  die Folgekosten des Vorhabens. Der Kunstrasen hält bestenfalls 15 Jahre und muss dann ersetzt werden, Kostenpunkt etwa 800’000 Franken. Abgeschrieben muss der ganze Sportplatz aber gemäss Finanzverordnung innert 10 Jahren. Macht nach Inbetriebnahme pro Jahr etwa 460’000 Franken. Oder wie Pascal Renaud-dit-Louis , Präsident der Finanzkommission, an der Info-Veranstaltung ergänzte: «2 Steuerprozente während 10 Jahren». Und das in Jahren, in denen gemäss Finanzplan andere grosse Investitionsbrocken auf die Gemeinde zukommen.

Aufgrund der Sachlage hat der Gemeinderat darum kurzfristig entschieden, das Traktandum für die kommende Gemeindeversammlung zu streichen. «Ein Projekt in diesem finanziellen Ausmass in so kurzer Zeit für die Gemeindeversammlung vorzubereiten, empfanden wir als unseriös. Zudem erachten wir es als sehr schwierig, vom Stimmvolk einen Betrag von 4,5 Millionen für einen Platz zum Fussball-, Rugbyspielen und Turnen zu verlangen», sagte Lukas Wopmann jüngst am Info-Anlass des Gemeinderates. Auch Einsparmöglichkeiten sollen nun geprüft werden.

Mögen die finanziellen Dribbelkünstler vom SVW mit ihrem Powerplay bloss nicht ein Eigentor geschossen haben!

Link zum AZ-Bericht über die Informationsveranstaltung des Gemeinderates vom 12. November, an der auch über den jetzigen Stand bezüglich Alterszentrum und Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung informiert wurde.

Wenn die Basis für Betrieb sorgt und die Steuern sinken

Es seien an diesem Abend etliche basisdemokratische Aktionen zu erwarten, sagte Gemeindeammann Toni Möckel zur Eröffnung der Einwohnergemeindeversammlung am Dienstag. Die wurde tatsächlich eine der lebhaftesten der letzten Jahre, die 167 anwesenden Stimmberechtigten hatten rund 3 Stunden und 15 Minuten auszuharren. Doch grosse Überraschungen blieben aus. 

Keine Überraschungen waren zum Vornherein beim Budget 2024 zu erwarten. Zu komfortabel ist die momentane Finanzsituation der Gemeinde. Der Selbstfinanzierungsgrad bei den Investitionen wird 129 Prozent betragen. Und trotz erneut steigendem Aufwand ist ein  weiterer Abbau der Nettoschuld und erst noch eine Steuersenkung möglich. Der Steuerfuss der Einwohnergemeinde beträgt 2024 noch 99 %, bisher lag er bei 101%. Thomas Zollinger als Präsident der Finanzkommission deponierte  vor allem die Forderung, der Finanzplan sei formal zu überarbeiten.

Eine kleine Überraschung gab es bei den traktandierten Bauabrechnungen. Jene für den Umbau des Gemeindehauses zog der Gemeinderat kurzfristig zurück, da der Finanzkommission zu wenig Zeit für die Überprüfung zur Verfügung gestanden habe. Der Planungsablauf beim Umbau war suboptimal verlaufen. Eine Ablehnung wäre  eine Unmutäusserung gewesen, weiter gehende direkte Konsequenzen haben abgelehnte Bauabrechnungen nicht.

Alterszentrum: Keine Gutachten von Bundes-Kommissionen für den Regierungsrat

Noch immer warten die Alterszentrum Würenlos AG und der Gemeinderat auf den regierungsrätlichen Entscheid zu ihrem Rekurs gegen die verweigerte Baubewilligung fürs Alterszentrum. Weil sich die kantonale Denkmalpflege gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, musste der Gemeinderat widerwillig der Alterszentrum Würenlos AG die Baubewilligung verweigern. Bei einem Augenschein im Sommer war ein auf einem Gutachten basierender Vergleichsvorschlag gescheitert. Trotzdem bestellte der Aargauer Regierungsrat  Gutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimtschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege. Wie nun Gemeinderat Consuelo Senn an der Gemeindeversammlung bekannt gab, weigern sich die beiden Kommissionen solche Gutachten zu erstellen. Gründe: 1. Keine der geschützten Bauten nahe des geplanten Alterszentrums stehe im Bundesinventar der geschützten Ortsbilder. 2. Diese kantonal geschützten Objekte (Alte Mühle, Turm der katholischen Kirche) seien nicht in ihrer Substanz . „Wie  diese Begründung den weiteren Verlauf des Rechtsweges beeinflussen wird, ist offen. „Jetzt ist aber Zeit für den Entscheid des Regierungsrates“, sagte Senn. Zu erwarten sei der Entscheid aber kaum vor 2024. 

Erste basisdemokratische Interventionen gab es bei der Endgestaltung des Kiesabbaugebietes Flüefeld/Tägerhardrütene. Im Rahmen der Rekultivierung der ehemaligen Kiesgrube will die Einwohnergemeinde eine ökologische Ausgleichsfläche schaffen. Dorfwärts der Firma Peterhans soll  das Wasser vom so genannten Hasebrünneli durch einen naturnahen Bachlauf auf eine Versickerungsfläche im Gebiet Flüerütenen geleitet werden. Zudem ist eine sogenannte Schwalbenwand geplant:  Weil in den Wänden der verschwindenden Kiesgrube Uferschwalben brüten, sollen mit einer künstliche Sandschüttung neue Brutplätze für die Vögel geschaffen werden. 

Namens der SVP beantragte Thomas Zollinger Rückweisung des Kreditantrages von rund 290’000 Franken. Die Kosten, namentlich auch für den jährlich wiederkehrenden Unterhalt, seien zu hoch. Erst später wird der Kanton als Besitzer des neuen Bächleins auch den Unterhalt des Biotops übernehmen. Eine Innovation schlug ein anderes Fiko-Mitglied, Markus Städler, vor: ein Park mit essbaren Wildpflanzen auf der ökologischen Ausgleichsfläche. Somit hätten nicht nur nur die  Tiere, sondern auch die Bevölkerung einen Nutzen. 

Der Rückweisungsantrag der SVP scheiterte. Einwohner- und Ortsbürgergemeinde hätten dank der Kiesgrube aus Entschädigungen bzw. Steuererträgen Millionen kassiert, da sei Sparen bei der Ausgleichsfläche nicht angebracht, meinte Sigi Zihlmann. Zum Wildpflanzenpark sagte Zoologe Christoph Meier (Präsident Grünliberale Bezirk Baden), für viele Tierarten werde der Lebensraum zunehmend knapper, deshalb solle wenigsten einmal der Mensch zugunsten der Tierwelt zurücktreten. Er fand Gehör, der gemeinderätliche Antrag fand klare Zustimmung.

Ein Drittel des 45-seitigen Traktandenbüchleins füllten Antrag, Begründung und Alt-/Neu-Darstellung des Reglements über die Gemeindebeträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. Allein der Titel der Vorlage, kurz Elternbeitragsreglement, verhiess keine leicht verständliche Kost. Hatte der Bürokratie-Elefant eine Supermaus geboren? Im letzten Beitrag in diesem Blog wurde dies vermutet und auch begründet. Jedenfalls läuft die Änderung den Bemühungen diametral entgegen, angesichts des Fachkräftemangels (zum Beispiel Lehrpersonen an den Schulen, Pflegepersonal in Spitälern und Pflegeheimen) möglichst viele Mütter oder Väter zu einem früheren Wiedereinstieg ins Berufsleben oder zu höheren Teilzeitpensen zu animieren. 

Anstelle der bisher relativ einfachen Bemessung der Beiträge, welche Eltern an die selbst zu tragenden teilweise sehr hohen  Kita-Kosten erhalten, sollte eine schwerer verständliche Bemessungsmethode treten. Zur die Bemessung des massgeblichen Einkommens sollen neu diverse legitime Steuerabzüge, welche die Antragsstellenden in ihrer Steuererklärung gemacht werden, wieder hinzugerechnet werden. 

Die Vorlage sei eine reine Sparvolage, und abzulehnen, sagte, faktenreich begründet, Christoph Meier. Silvia Schorno namens der kritischen Mitte-Partei stelle einen leicht entschärften Abänderungsantrag. Dieser hatte ebenso wie der Ablehnungsantrag keine Chance. Das neue Regelement wurde mit 122 gegen 19 Stimmen klar angenommen.

Für die Finanzkommission sagte Pascal Renaud-dit-Louis, dass es nicht ums Sparen gehe, sondern darum, Ungerechtigkeiten, welche das alte Reglement mit sich bringe, zu beseitigen. Einige Empfänger hätten dank Steueroptimierung sehr hohe Elternbeiträge erhalten. Das sei ungerecht gegenüber anderen Steuerzahlenden, die keine Abzüge machten oder keine zu betreuende Kinder hätten. Doch mit keinem Wort ging Renaud-di-Louis auf die dank familienergänzende Kinderbetreuung möglich werdenden höheren Steuererträge ein – ein Hauptargument des schweizerischen Frauen-Dachverbandes alliance f für günstigere Elternbeiträge. 

Quasi in Luft aufgelöst hatten sich seit der Info-Veranstaltung des Gemeinderates vor einigen Wochen die damals doch recht hoch bezifferten Mehrkosten, welche die neue Bemessungsmethode verursacht. Sie sollen jetzt gemäss Berechnungen der Finanzverwalterin noch wenige hundert Franken pro Jahr betragen. Möglich trifft dies für die Finanzverwaltung so zu. Aus anderen Gemeinden weiss man aber, dass die neue Berechnungsmethode bei den Gesuchstellenden einen recht hohen Beratungsbedarf auslöst – nur spüren den eben die Sozialdienste und sie sind eine andere Kostenstelle. 

Auf Granit biss auch Daniel Zehnder, der namens des SV Würenlos auf die starke Übernutzung der  Sportplätze hinwies. Ein weiterer Platz mit Kunstrasen sei darum dringend nötig. Zum Glück sei neben dem neuen Sportplatz Tägerhard noch Platz dafür. Der Gemeinderat solle der nächsten Sommer-Gemeindeversammlung einen Baukredit unterbreiten. Der SVW sei bereit, die selbst vorangetriebene Projektierung «vorzuschiessen». 

So gehe das nicht, stellte Gemeindeammann Möckel klar. Das jedem Stimmberechtigten zustehende Vorschlagsrecht sehe nicht vor, dass Begehren, die der Gemeinde Kosten verursachen, ausserhalb des ordentlichen Budgetierungsweges gestellt werden könnten. Wenn die Versammlung dem Vorschlag des SVW zustimme (was sie auch tat), sei der  Gemeinderat aber bereit, sich um das Anliegen des SVW zu kümmern. Im nächsten Sommer werde man bestenfalls einen Projektierungskredit beantragen können.