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Warum auch einfach, wenn es kompliziert geht?

Arbeiten und die Kinder in der Kita betreuen lassen, ist auch für Mittelstandsfamilien oft eine Kostenfrage. Bild freepic

Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember entscheidet darüber, ob Würenlos die Bemessungsmethode ändern soll für Gemeindebeiträge an Eltern oder Alleinerziehende, welche Kinder in der Kita betreuen lassen. Ziel ist offenbar, auf Kosten von Familien einige zehntausend Franken einzusparen. Doch der Methodenwechsel ist schwach begründet. 

Gut 50 Elternpaare oder Alleinerziehende mit 80 Kindern erhalten in Würenlos Gemeindebeiträge an die von ihnen zu tragenden Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Zur Bemessung dieser Beiträge wird auf das steuerbare Einkommen und Vermögen gemäss letzter rechtskräftiger Steuerveranlagung abgestellt. Diese Berechnungsmethode ist gemäss Traktandenbericht des Gemeinderates «klar und einfach und der Aufwand für die Verwaltung so gering wie nur möglich». Rechtsgrundlage ist das Elternbeitragsreglement, dieses habe sich «bisher  in der Anwendung bzw. Umsetzung weitgehend bewährt» – Was will man mehr als eine bewährte schlanke Lösung ohne aufgeblähte Bürokratie? Warum soll das Elternbeitragsreglement partout geändert werden?

Weil die Finanzkommission seit Jahren darauf drängt. Sie will zur Berechnungsmethode wechseln, die auch bei der Bemessung der Krankenkassenverbilligungen und in vielen anderen Gemeinden angewandt wird. Besser muss sie darum nicht sein. Sie ist kompliziert und für Nicht-Fachleute kaum durchschaubar. Ihr Hauptziel scheint darin zu bestehen, ein paar Fränkli zu sparen (bei den Elternbeiträgen ist für Würenlos von CHF 60’000 bis 75’000 pro Jahr die Rede) – wenn diese Fränkli denn nicht vom bürokratischen Mehraufwand (laut Gemeindeammann Möckel etwa 15 Stellenprozente) aufgefressen werden.

Was zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet werden soll.

  • Abzüge der Kosten für Liegenschaftsunterhalt, soweit sie den Pauschalabzug übersteigen;
  • Abzüge für Einkäufe in die Pensionskasse und Beiträge an die 3. Säule;
  • Abzüge für wohltätige Spenden;
  • Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien;
  • Abzüge für Verluste früherer Geschäftsjahre bei Selbständigerwerbenden.

«Grosszügigerweise» wird bei den Betreuungsbeiträgen auf das Aufrechnen der Krankenkassenverbilligung an das steuerbare Einkommen verzichtet.

An der Info-Veranstaltung des Gemeinderates sagte Toni Möckel, es gelte vor allem, Fehlanreize zu vermeiden. Welche Fehlanreize denn? Im Traktandenbericht steht dazu, es solle mit der  Aufrechnung von steuerlichen Abzügen (siehe roter Text oben) vermieden werden, dass Gesuchstellende, die durch andere Abzüge bereits steuerlich profitieren, «zusätzlich auch bei den Gemeindebeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung profitieren.»

Wie wenn da eine mit dem anderen etwas zu tun hätte. Mit leuchtet nicht ein, weshalb eine Familie mittleren Einkommens mit höheren Kitataxen bestraft werden soll, wenn sie ihr baufälliges Eigenheim mit einer Investition, die den Pauschalabzug übersteigt, renoviert. Oder weshalb diese Familie abzustrafen ist, wenn sie Beiträge an die 3. Säule bezahlt, um später einmal der Armutsfalle Pflegeheim zu entgehen. Und wie kleinkariert ist erst die Aufrechnung von wohltätigen Spenden! 

Die Schweiz ächzt unter dem Fachkräftemangel. Überall fehlts an gut ausgebildetem Personal. An Schulen, in Spitälern, Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben. Wie paradox und von gestern ist da eine Bemessungsmethode, welche junge Mütter (oder Väter) eher von Erwerbsarbeit  fern hält statt sie dazu zu ermuntern. Längst ist erwiesen, dass schon bei einem mittleren Familieneinkommen für den zweitverdienenden Elternteil sich die Erwerbsarbeit ab einem 40-50%-Pensum nicht mehr lohnt, wenn die Familie auf Kitabetreuung angewiesen ist. Die Kita-Kosten und die höheren Steuern fressen das zusätzliche Einkommen auf.

Durch die Politlandschaft geistern die unterschiedlichsten Rezepte, wie der Fachkräftemangel zu entschärfen sei. Eines der klügsten Rezepte ist, das in der Schweiz bereits ansässige Reservoir an qualifizierten Arbeitskräften voll auszuschöpfen. Dazu gehören auch Anreize, damit Mütter mit Kindern, höhere Arbeitspensen übernehmen bzw. wieder ins Erwerbsleben zu treten, solange ihre Kenntnisse noch up-to-date sind.  

Im vergangenen März hat der Nationalrat eine parlamentarischen Initiative gutgeheissen, wonach der Bund künftig verpflichtet wäre, bis zu 20 Prozent der Elternbeiträge an Kindertagesstätten zu übernehmen. Das will die  zuständige Ständeratskommission nicht und favorisiert stattdessen einen Vorschlag,  wonach die Arbeitgeber zu höheren Familienzulagen verpflichtet werden sollen. Für alliance f, die überparteiliche Dachorganisationen von rund 100 Frauenverbänden in der Schweiz,  brächte dieser Vorschlag  den Familien kaum etwas, würde aber die Arbeitgeber viel kosten. 

alliance f bevorzugt die stärkere Verbilligung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Umso mehr, als diese unter dem Strich für den Staat sehr preiswert ist. Es gibt darüber mehrere Studien. (mehr darüber). Sie kommen zum Schluss, dass jeder investierte Franken in Form von höheren Steuererträgen usw. wieder zurückkomme. Ergänzung vom 2. Dez. 2023: An der vom Krippenpool Baden, Wettingen, Ennetbaden und Obersiggenthal beim Berner Institut BASS bestellte Studie wurde etwa  die Berechnungsart des gesellschaftliche Nutzens von staatlich geförderten Kitas  in Franken und Rappen, aber die Grundaussage  wurde nicht widerlegt. Und seit Erscheinen dieser Studien vor etlichen Jahren dürfte die Kinderbetreuung in einer Kita noch massiv an volkswirtschaftlicher Bedeutung gewonnen haben. 

Meiner Meinung nach täte Würenlos gut daran, bei der bisherigen Beitragsbemessung zu bleiben. Die These, diese Bemessungsmethode schaffe Fehlanreize, könnte rasch in sich zusammenfallen, sollten dank verbilligter Betreuungstaxen auch nur einige Dutzend Elternteile zusätzlich in qualifizierten Berufen erwerbstätig werden oder mit höheren Arbeitspensen arbeiten. Die steigenden  Familieneinkommen würden der Gemeinde (und dem Kanton) zu höheren Steuereinnahmen verhelfen. Eine win-win-Situation.

Im Keller wird’s interessanter als in der Halle

Würenlos erwacht aus der politischen Winterruhe. Am 6. Juni findet die Sommer-Gemeindeversammlung statt. Zuvor aber, und das gilt es sich zu merken, am 16. Mai informiert der Gemeinderat im Gmeindschäler über allerhand. Und dieser Abend verspricht mehr Spannung als jener drei Wochen später in der Mehrzweckhalle. 

Lokalpolitisch dauernd der Teufel los – nein, so ist’s nicht in Würenlos . Man gönnt sich regelmässig längere Durchhänger. Wir scheinen nachgerade danach zu dürsten, von lokalpolitischen Fragen und Querelen möglichst lange verschont zu bleiben. Was nichts daran ändert, dass trotzdem längst nicht alles in Butter ist..

Die Behörden schätzen natürlich Phasen, in denen sie unbelästigt von unangenehmen Fragen und aufsässigen Nörglern ihres Amtes walten können. Und stattdessen unbeschwert an allerlei Anlässen sportlicher, wirtschaftlicher oder wohltätiger Natur unverfängliche Kontakte mit der Bevölkerung pflegen können. Doch sich mal öffentlich zu Wort melden, wenn’s nicht gerade brennt? Denkste.  Nur ja keine schlafenden Hunde wecken

Auch würenblicker hat sich einlullen lassen und hat die digitale Feder eine Zeit lang zur Seite gelegt. Doch nicht zu früh gefreut, Freunde! Es war ja rund um uns herum genug los, was Expertinnen und Experten aus allen Löchern kriechen und sich äussern liess. Zu ach so reizenden Mitmenschen auf Fussball- und Finanzplätzen, zu aufrechten und vielleicht sogar aufrichtigen Eidgenoss:innen, zu königlichen Kronen und darunter steckenden Häuptern… Langweilig wurde es uns jedenfalls nicht.  

In Würenlos scheint die politische Schonzeit, die nach der Referendumsabstimmung ums Alterszentrum ausbrach, ihrem Ende entgegen zu gehen. Kurz bevor es in die längere Sommerpause geht, steht noch eine Gemeindeversammlung an. Am Dienstag, 6. Juni. Die Traktanden sind bereits bekannt. Gähhhn. Es werden keine Entscheidung zu fällen sein, die schwerer fallen dürfte als jene, welche sich jeweils ganz zuletzt stellt, nachdem sich die Wand in den hinteren Teil der Halle geöffnet hat: «E Chli Wiisse, oder doch es Bierli oder öppe gar en Orangschesaft?

Ein kleiner Tipp: Wenn ich mich nicht irre, stellt sich diese Schicksalsfrage jeweils auch im Anschluss an die grundsätzlich öffentlichen Info-Veranstaltungen des Gemeinderates. Die nächste findet bereits am Dienstag, 16. Mai statt. Im Gmeindschäller (ebenfalls um 19.30h). Und sie verspricht doch um einiges interessanter zu werden als die drei Wochen später stattfindende Gemeindeversammlung. Was wir nicht alles erfahren werden!

1. Weshalb es seit Monaten so ruhig geworden ist um die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung. Vielleicht auch, weshalb gleich mehrere fürs Jahr 2022 versprochene Infoveranstaltungen dazu bis heute nicht stattgefunden haben. Nur zur Erinnerung: Die nicht unwichtige Gesamtrevision der neuen Nutzungs- und Bauordnung sollte nach ursprünglichem Zeitplan bis Ende 2021 in trockenen Tüchern sein. Das heisst: Von der Gemeindeversammlung verabschiedet und vom Regierungsrat in Kraft gesetzt. Vor einem Jahr hiess es noch, die entscheidende Gemeindeversammlung könne bestenfalls im Dezember 2023 – also ab jetzt in  7 Monaten –  stattfinden. Und nun? Die neue Nutzungsplanung wird gewiss nicht vor dem Sommer nächsten Jahres in Kraft treten können – im allerallerbesten Fall.

2. Informationen zum Alterszentrum werden für den 16. Mai ebenfalls in Aussicht gestellt: Berichtet werden soll über den Stand des Baubewilligungsverfahrens und über die neue Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Alterszentrum Würenlos AG. Wer übernimmt den durch Demission von Gemeindeammann Toni Möckel frei werdenden Verwaltungsratssitz – die Stelle war öffentlich ausgeschrieben. Und wer folgt Möckel auf dem VR-Präsidentenstuhl?

3. Die Rede wird auch sein von einem Fernwärmeprojekt für Würenlos. Und wer weiss, vielleicht sickert auch etwas von anderen Themen durch, die schon lange in der Pipeline stecken: Etwa über eine neue Unternehmensstrategie der Technischen Betriebe TBW oder darüber, was eigentlich der Stand ist bei der Umgestaltung der Land- und der Schulstrasse – beides Strassen in kantonalem Hoheitsbereich, aber im Gemeindehaus steht man ja hoffentlich diesbezüglich in engem Kontakt mit dem Kanton.

Alterszentrum: Verwelkende Margerite

Reizvolles Zusammenspiel von Zentrumswiese, Furtbach, Alter Mühle und Anhöhe mit der Kirche. Erhaltenswert finden die einen, zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege. Nein, genau dahin müsse das Alterszentrum zu stehen kommen, meinen die anderen. Dorfidyllen wie diese hätten wir noch einige. (Bild: würenblicker)

Am 12. März stimmen wir Würenloserinnen und Würenloser darüber ab, ob der insolvent gewordenen Alterszentrum Würenlos AG mit einer Viertelmillion Franken unter die Arme gegriffen werden soll. Das Geld benötigt die gemeindeeigene AG hauptsächlich, um die vom Gemeinderat verweigerte  Baubewilligung für das Alterszentrumsprojekt Margerite auf dem Rechtsweg doch noch erkämpfen zu können. Anders als Margerite-Befürworter behaupten, macht ein «Ja» aber noch längst nicht «den Weg frei für ein Alterszentrum im Herzen von Würenlos». 

Die Margerite-Geschichte für jene, die sie nicht schon kennen. Links anklicken und lesen.

Worum geht es in der Abstimmung?

Die Alterszentrum Würenlos AG (AZ AG) ist aktuell praktisch pleite. 2016 hatte die Gemeindeversammlung beschlossen, für den Bau des Alterszentrum diese AG zu gründen und ihr einen Rahmenkredit von 4 Mio. Franken zu gewähren. Von dem wurden vorerst 1,5 Mio. Franken zur Auszahlung freigegeben. Dieses Geld war rascher ausgegeben als geplant. Der Verwaltungsrat der AZ AG hatte die Kontrolle über die Ausgaben vernachlässigt und es versäumt, rechtzeitig um die Freigabe zusätzlicher Mittel zu ersuchen. 2022 war die AG verschuldet und ihr fehlte das Geld, um die Baubewilligung für das Projekt Margerite auf dem Rechtsweg doch noch zu erstreiten. Der Gemeinderat hatte das Baugesuch ablehnen müssen, da der Kanton, genauer die kantonale Denkmalpflege, die erforderliche Zustimmung verweigert hatte.

Die Denkmalpflege vertritt den Standpunkt, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort auf der Zentrumswiese. Der Neubau zerstöre die Einheit von Wiese und Furtbach und beinträchtige das Ortsbild zu stark, namentlich die unter kommunalem Schutz stehenden Bauten Alte Mühle und Turm der katholischen Kirche.

«Notfallmässig» hat die Gemeindeversammlung im Dezember 2022 schliesslich doch noch zwei weitere Kredittranchen genehmigt. Die eine in der Höhe von 350’000 Franken zum Tilgen bereits aufgelaufener Schulden ist mittlerweile rechtskräftig. Gegen die andere in der Höhe von 250’000 Franken, mit der das Rechtsmittelverfahren (Anwalt- und Verfahrenskosten) und der Weiterbetrieb der AG (Verwaltungsratshonorare, andere Unkosten) finanziert werden sollen, ist das Referendum ergriffen worden.

Die Erfolgschancen, auf dem Rechtsweg doch noch zur Baubewilligung für das Projekt Margerite zu kommen, schätzt die AZ AG auf «knapp 50%» ein, für das Referendumskomitee liegen sie weit darunter. Deshalb sei es klüger, schon jetzt die Reissleine zu ziehen und das so eingesparte Geld in ein neues Projekt mit grösseren Realisierungschancen zu investieren.  Nach dem Motto «Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende». 

Was geschieht, wenn eine Mehrheit «Ja» stimmt?

Die Alterszentrum Würenlos AG erhält das Geld, um sich gegen die Verweigerung der Baubewilligung zu wehren. Der Rechtsweg führt falls nötig über drei Instanzen: Regierungsrat, Verwaltungsgericht, Bundesgericht. Das Verfahren vor dem Regierungsrat ist bereits hängig. Ob ein für die AZ AG ungünstiger Entscheid ans Verwaltungs- und allenfalls gar ans Bundesgericht weiter gezogen würde, lassen die AG und der Gemeinderat noch offen. Die AZ AG erhält auch die Mittel, um ihr Funktionieren vorerst sicherzustellen ( Verwaltungsratshonorare, andere Unkosten).

Entscheidet der Regierungsrat zugunsten der AZ AG, so wäre dies aber nur ein Teilerfolg für die AG. Denn die privaten Einwender im Baubewilligungsverfahren lassen keinen Zweifel daran, dass sie eine nachträglich erteilte Baubewilligung anfechten würden. Ins jetzige Verfahren vor Regierungsrat sind sie nicht involviert, weil die auf Druck des Kantons erfolgte Verweigerung der Baubewilligung durch den Gemeinderat durchaus in ihrem Sinn lag. 

Was geschieht bei einem «Nein»? 

Der Entscheid der Gemeindeversammlung wird annulliert. Die 250’000 Franken aus dem Rahmenkredit werden nicht freigegeben. Unklar ist, welche Möglichkeiten bestünden, damit die Alterszentrum AG trotzdem den Konkurs vermeiden und den Rechtsweg allenfalls weiter beschreiten könnte. Abgesehen von einem ungeschickten Vorpreschen von Toni Möckel, dem Gemeindeammann und VR-Präsidenten der Alterszentrum Würenlos AG, hat sich der Gemeinderat dazu bisher nicht geäussert.

Ein «Nein» an der Urne würde wohl je nach Interessenlage unterschiedlich interpretiert. Als generelles Nein zu einem Alterszentrum der Gemeinde in irgendeiner Form dürfte es aber nicht interpretiert werden. Zu offensichtlich ist der in Jahrzehnten entstandene Nachholbedarf beim Wohnen im Alter. 

Wie kommt Würenlos schneller zu einem Alterszentrum?

Ob bei einem «Ja» oder bei einem «Nein» an der Urne, das kann im Moment niemand mit Gewissheit sagen. Alle bisher genannten Daten für die Eröffnung des Alterszentrums haben sich als krasse Fehleinschätzungen erwiesen. Werden zwei oder drei Rekursinstanzen angerufen, vergehen rasch Jahre. Ebenso, wenn das Projekt Margerite nach einem «Nein» beerdigt und ein anderes Projekt – wo auch immer, wie gross auch immer – aufgegleist und realisiert würde.

So oder so ist die Abstimmung wichtig. Da am 12. März keine kantonale oder eidgenössische Vorlage zur Abstimmung kommt, ist eine eher tiefe Stimmbeteiligung zu erwarten. Bei einer 35%igen Stimmbeteiligung würden etwa 1500 Stimmberechtigte über die Vorlage entscheiden (an der Gemeindeversammlung waren es 172 Stimmberechtigte). Der Entscheid an der Urne könnte knapp ausfallen, knapper jedenfalls als an der Gemeindeversammlung (60% Ja). Es hängt wesentlich davon ab, welches Lager mehr Abstimmende mobilisieren kann.  Eine Petition im Sommer 2022 zugunsten des Projektes Margerite fand 483 Unterstützende, das Referendum gegen die 250’000-Franken-Geldspritze kam mit 507 gültigen Unterschriften zustande. 

Die bisherige Planung ist keine Erfolgsgeschichte. Vielleicht in bester Absicht, nach Jahrzehnten vergeblichen Bemühens raschmöglichst zu einem Alterszentrum zu kommen, sind Dinge passiert, die so nie hätten passieren dürfen, die hätten vermieden werden können oder die zumindest sehr viel besser hätten erklärt werden müssen. (Siehe grau unterlegte Textbox am Schluss)

Die Gesamtheit dieser Vorkommnisse hat das Vertrauen in den Verwaltungsrat der AZ AG, ein Stück weit aber auch in den Gemeinderat (=Generalversammlung der AZ AG) erschüttert. Werden sie das «Abenteuer Margerite» aus der verfahrenen Situation herausführen können? Dass VR-Präsident Toni Möckel nun seinen Rückzug aus der AZ AG angekündigt hat, aber noch nicht klar ist, wer an seine Stelle treten wird, erleichtert uns Stimmberechtigten die Entscheidung nicht.

Man braucht sich nicht zu schämen, Vorbehalte gegenüber dem Projekt Margerite zu haben. Ich persönlich habe mich von Anfang an sehr gewundert, weshalb ausgerechnet dieses Projekt im seinerzeitigen Studienwettbewerb das Rennen gemacht hat. Später haben mich die zutage getretenen Fehler, Demokratie- und Informationsdefizite immer stärker gestört. Ich halte die jetzige Situation für derart verfuhrwerkt, dass die personellen und finanziellen Mittel besser für einen gut überlegten Neuanfang beim Wohnen im Alter eingesetzt werden.

Der Weg ins Desaster
Eine subjektive Einschätzung, zu der würenblicker nach reiflicher Überlegung gelangt ist.
Verzicht auf einen Gestaltungsplan für das Gesamtareal Zentrumswiese, Rössli, Post.
Irreführender (behördenverbindlicher) Masterplan plus für das Zentrumsareal.
Mangelnde Sensibilität gewisser Akteure fürs Ortsbild in einer stark wachsenden Agglomerationsgemeinde.
Viel zu später Einbezug der Kant. Denkmalpflege in die Planung.
Ignorieren von kritischen Stimmen (z.B. Ortsbildschutzkommission).
Versuch, das Postareal an eine Spekulantengruppe zu verscherbeln, bevor der Zweck des seinerzeitigen Kaufs (Spielraum für die Planung Alterszentrum) erreicht war.*
Vernachlässigte Kostenkontrolle/Illiquidität der Alterszentrum AG. Eine Peinlichkeit sondergleichen. Als Ausrede musste sogar der Tod eines Verwaltungsratsmitglieds herhalten, wie wenn ein Verwaltungsratsgremium als Ganzes nicht verantwortlich wäre für eine ordnungsgemässe Geschäftsführung.
Bessere Verkehrserschliessung der Zentrumswiese bis heute nicht gesichert.* 
(*Anträge dazu von der Gemeindeversammlung 2021 zurückgewiesen)

Referendum zustande gekommen – aber wird Abstimmung zur Farce?

Ob der Alterszentrum Würenlos AG (AZ AG) eine weitere Kredittranche von 250 000 Franken ausbezahlt wird, damit sie die Baubewilligung für ihr Projekt Margerite auf dem Rechtsweg erstreiten kann, darüber werden die Würenloser Stimmberechtigten wohl an der Urne entscheiden. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung im Dezember, das Geld auszuzahlen, war das Referendum ergriffen worden. Nun sind fristgerecht die Referendumsbögen mit 529 Unterschriften (nötig wären 432) auf der Gemeindekanzlei eingereicht worden. Ob das Referendum sein wahres Ziel, einen sofortigen planerischen Neustart fürs Alterszentrum, erreichen kann, ist fraglich. Die AZ AG will an ihrem Projekt auch bei einem Nein an der Urne festhalten. Droht ein lokalpolitischer Riesen-Knatsch?

Ein achtköpfiges Komitee hat das Referendum ohne Unterstützung einer Ortspartei lanciert. Dank vorausschauendem Agieren, Einsatz und Erfahrung hat es über die Weihnachts- und Neujahrstage, an denen erfahrungsgemäss viele WürenloserInnen ortsabwesend sind, rund ein Fünftel mehr als die nötigen Unterschriften zusammengebracht. Bestätigt sich bei der amtlichen Unterschriftenkontrolle das Zustandekommen des Referendums, so wird der Gemeinderat einen Abstimmungstermin festsetzen müssen. Da die nächsten Volksabstimmungen in Bund und Kanton erst am 18. Juni stattfinden wird gemäss neuesten Infos aus dem Gemeindehaus eine separate Gemeindeabstimmung stattfinden (wie jüngst für den 2. Wahlgang Stimmenzählerin-Stv..). Wahrscheinlicher Termin: 12. März.  

In der Gemeindeabstimmung geht es vordergründig nur um die Zahlung von einer Viertelmillion Franken aus einem 2016 beschlossenen Rahmenkredit an die nun insolvent gewordene AZ AG (zur Vorgeschichte hier und hier). Der Rahmenkredit hatte die Gemeindeversammlung 2016 beschlossen, gleichzeitig mit dem Okay zur Gründung der  AZ AG. Doch dem Referendumkomitee geht es nicht um den Betrag an sich. Wie aus dem Begleittext auf dem Referendumsbogen hervorgeht, wollen das Komitee und vermutlich eine Grosszahl der Unterzeichnenden verhindern, dass in einem Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang um das Projekt Margerite wertvolle Zeit und Geld verloren geht. Es gelte jetzt, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen und das Geld in eine «baubare», sprich auch der kantonalen Denkmalpflege genehme Lösung zu investieren.

Für Toni Möckel, Verwaltungsratspräsident der AZ AG und darum in Sachen Alterszentrum als Gemeindeammann offiziell im Dauerausstand, würde ein Nein an der Urne keineswegs bedeuten, dass das Projekt Margerite gestorben wäre. Im «Badener Tagblatt» vom 23. Dezember hat er sich weit aus dem Fenster gelehnt und für den Fall eines Nein an der Urne erklärt: «Die Alterszentrum Würenlos AG würde zwar zahlungsunfähig werden. Das Projekt für das Alterszentrum würden wir aber nicht fallen lassen.» Möckel zufolge könnte der Gemeinderat einen Notkredit für die Fortsetzung des Verfahrens sprechen. Schliesslich gehöre die AG zu 100% der Einwohnergemeinde, Bauherrschaft sei letztlich die Gemeinde. Mit der Zustimmung zum Baurechtsvertrag mit der AZ AG Ende 2020 habe das Volk überdies «klar ausgedrückt, dass es das Projekt auf den Parzellen entlang des Furtbachs wolle.

Ob der von Toni Möckel erwogene Weg juristisch «verhebed», falls die Freigabe der Kredittranche von CHF 250 000 verweigert wird? Möckels vom BT zitierte Aussage, es gebe noch andere Möglichkeiten als die verweigerte Kredittranche, damit die AZ AG nicht Konkurs gehen müsse und ihren Rechtsstreit um die Baubewilligung fortsetzen könne, mag juristisch zumindest teilweise zutreffen. Eine gemeinnützige AG  wie die AZ AG ist – auch wenn sie zu 100% einer Einwohnergemeinde gehört – eine Gesellschaft privaten Rechts und und nicht direkt an basisdemokratische Entscheide gebunden.

Aber was ihr Eigenkapital betrifft, ist die AZ AG eben vollumfänglich von der Einwohnergemeinde abhängig und diese ist wiederum an politische Regeln gebunden. Grundsätzlich stehen einer AG verschiedene Möglichkeiten offen, um bei einer Unterbilanz oder gar Überschuldung den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Doch bei der AZ AG dürfen etwa keine weiteren Geldgeber Aktionäre werden, weil vor der Gründung der AZ AG uns Stimmberechtigten hoch und heilig versprochen wurde, die AG bleibe zu 100% im Gemeindeeigentum. Und könnte ein vom Gemeinderat gesprochener Notkredit das Problem des fehlenden Eigenkapital tatsächlich lösen, wenn der Souverän zuvor die Auszahlung aus einem (bewilligten) Rahmenkredit verweigert hat?

Wozu überhaupt, frage ich mich doch da als Stimmberechtigte(r), soll ich über einzelne Auszahlungstranchen des Rahmenkredits entscheiden, wenn der Gemeinderat nach einem ihm nicht passenden Volksentscheid doch machen kann, was er will? Was wäre das für eine politische Farce! Ich käme mir echt beschissen vor.

Die kommende Referendumsabstimmung hat jedenfalls das Potential zu einer der brisantesten Episoden in der «never ending story» Alterszentrum zu werden.
(Text aktualisiert am 11.1., 21.45)