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Warum auch einfach, wenn es kompliziert geht?

Arbeiten und die Kinder in der Kita betreuen lassen, ist auch für Mittelstandsfamilien oft eine Kostenfrage. Bild freepic

Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember entscheidet darüber, ob Würenlos die Bemessungsmethode ändern soll für Gemeindebeiträge an Eltern oder Alleinerziehende, welche Kinder in der Kita betreuen lassen. Ziel ist offenbar, auf Kosten von Familien einige zehntausend Franken einzusparen. Doch der Methodenwechsel ist schwach begründet. 

Gut 50 Elternpaare oder Alleinerziehende mit 80 Kindern erhalten in Würenlos Gemeindebeiträge an die von ihnen zu tragenden Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Zur Bemessung dieser Beiträge wird auf das steuerbare Einkommen und Vermögen gemäss letzter rechtskräftiger Steuerveranlagung abgestellt. Diese Berechnungsmethode ist gemäss Traktandenbericht des Gemeinderates «klar und einfach und der Aufwand für die Verwaltung so gering wie nur möglich». Rechtsgrundlage ist das Elternbeitragsreglement, dieses habe sich «bisher  in der Anwendung bzw. Umsetzung weitgehend bewährt» – Was will man mehr als eine bewährte schlanke Lösung ohne aufgeblähte Bürokratie? Warum soll das Elternbeitragsreglement partout geändert werden?

Weil die Finanzkommission seit Jahren darauf drängt. Sie will zur Berechnungsmethode wechseln, die auch bei der Bemessung der Krankenkassenverbilligungen und in vielen anderen Gemeinden angewandt wird. Besser muss sie darum nicht sein. Sie ist kompliziert und für Nicht-Fachleute kaum durchschaubar. Ihr Hauptziel scheint darin zu bestehen, ein paar Fränkli zu sparen (bei den Elternbeiträgen ist für Würenlos von CHF 60’000 bis 75’000 pro Jahr die Rede) – wenn diese Fränkli denn nicht vom bürokratischen Mehraufwand (laut Gemeindeammann Möckel etwa 15 Stellenprozente) aufgefressen werden.

Was zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet werden soll.

  • Abzüge der Kosten für Liegenschaftsunterhalt, soweit sie den Pauschalabzug übersteigen;
  • Abzüge für Einkäufe in die Pensionskasse und Beiträge an die 3. Säule;
  • Abzüge für wohltätige Spenden;
  • Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien;
  • Abzüge für Verluste früherer Geschäftsjahre bei Selbständigerwerbenden.

«Grosszügigerweise» wird bei den Betreuungsbeiträgen auf das Aufrechnen der Krankenkassenverbilligung an das steuerbare Einkommen verzichtet.

An der Info-Veranstaltung des Gemeinderates sagte Toni Möckel, es gelte vor allem, Fehlanreize zu vermeiden. Welche Fehlanreize denn? Im Traktandenbericht steht dazu, es solle mit der  Aufrechnung von steuerlichen Abzügen (siehe roter Text oben) vermieden werden, dass Gesuchstellende, die durch andere Abzüge bereits steuerlich profitieren, «zusätzlich auch bei den Gemeindebeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung profitieren.»

Wie wenn da eine mit dem anderen etwas zu tun hätte. Mit leuchtet nicht ein, weshalb eine Familie mittleren Einkommens mit höheren Kitataxen bestraft werden soll, wenn sie ihr baufälliges Eigenheim mit einer Investition, die den Pauschalabzug übersteigt, renoviert. Oder weshalb diese Familie abzustrafen ist, wenn sie Beiträge an die 3. Säule bezahlt, um später einmal der Armutsfalle Pflegeheim zu entgehen. Und wie kleinkariert ist erst die Aufrechnung von wohltätigen Spenden! 

Die Schweiz ächzt unter dem Fachkräftemangel. Überall fehlts an gut ausgebildetem Personal. An Schulen, in Spitälern, Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben. Wie paradox und von gestern ist da eine Bemessungsmethode, welche junge Mütter (oder Väter) eher von Erwerbsarbeit  fern hält statt sie dazu zu ermuntern. Längst ist erwiesen, dass schon bei einem mittleren Familieneinkommen für den zweitverdienenden Elternteil sich die Erwerbsarbeit ab einem 40-50%-Pensum nicht mehr lohnt, wenn die Familie auf Kitabetreuung angewiesen ist. Die Kita-Kosten und die höheren Steuern fressen das zusätzliche Einkommen auf.

Durch die Politlandschaft geistern die unterschiedlichsten Rezepte, wie der Fachkräftemangel zu entschärfen sei. Eines der klügsten Rezepte ist, das in der Schweiz bereits ansässige Reservoir an qualifizierten Arbeitskräften voll auszuschöpfen. Dazu gehören auch Anreize, damit Mütter mit Kindern, höhere Arbeitspensen übernehmen bzw. wieder ins Erwerbsleben zu treten, solange ihre Kenntnisse noch up-to-date sind.  

Im vergangenen März hat der Nationalrat eine parlamentarischen Initiative gutgeheissen, wonach der Bund künftig verpflichtet wäre, bis zu 20 Prozent der Elternbeiträge an Kindertagesstätten zu übernehmen. Das will die  zuständige Ständeratskommission nicht und favorisiert stattdessen einen Vorschlag,  wonach die Arbeitgeber zu höheren Familienzulagen verpflichtet werden sollen. Für alliance f, die überparteiliche Dachorganisationen von rund 100 Frauenverbänden in der Schweiz,  brächte dieser Vorschlag  den Familien kaum etwas, würde aber die Arbeitgeber viel kosten. 

alliance f bevorzugt die stärkere Verbilligung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Umso mehr, als diese unter dem Strich für den Staat sehr preiswert ist. Es gibt darüber mehrere Studien. (mehr darüber). Sie kommen zum Schluss, dass jeder investierte Franken in Form von höheren Steuererträgen usw. wieder zurückkomme. Ergänzung vom 2. Dez. 2023: An der vom Krippenpool Baden, Wettingen, Ennetbaden und Obersiggenthal beim Berner Institut BASS bestellte Studie wurde etwa  die Berechnungsart des gesellschaftliche Nutzens von staatlich geförderten Kitas  in Franken und Rappen, aber die Grundaussage  wurde nicht widerlegt. Und seit Erscheinen dieser Studien vor etlichen Jahren dürfte die Kinderbetreuung in einer Kita noch massiv an volkswirtschaftlicher Bedeutung gewonnen haben. 

Meiner Meinung nach täte Würenlos gut daran, bei der bisherigen Beitragsbemessung zu bleiben. Die These, diese Bemessungsmethode schaffe Fehlanreize, könnte rasch in sich zusammenfallen, sollten dank verbilligter Betreuungstaxen auch nur einige Dutzend Elternteile zusätzlich in qualifizierten Berufen erwerbstätig werden oder mit höheren Arbeitspensen arbeiten. Die steigenden  Familieneinkommen würden der Gemeinde (und dem Kanton) zu höheren Steuereinnahmen verhelfen. Eine win-win-Situation.

Beiträge an Kinderbetreuung: Grosszügige Gmeind

Regenbecken, Dükerleitung, Entwässerungsplan, Cashflow – eine Gemeindeversammlung wie ein «Tatort» aus Münster ohne Leiche und ohne Gerichtsmediziner – zum Glück dauerte das Ganze auch nicht länger als jeweils der sonntägliche Fernseh-Krimi. Für eine Prise Spannung sorgte die SVP mit einem Änderungsantrag zum Elternbeitragsreglement bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Das Budget 2019 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 106 % – diskussionslos genehmigt ohne Gegenstimme. Ebenfalls keine Gegenstimmen
– beim Kredit von 790 000 Franken für die Sanierung des Regenbeckens Träntsch und

– beim Bruttokredit von 1,436 Mio. Franken für den Ausbau des Regenbeckens Schyderhau in Killwangen,
– beim Kredit für den Einkauf von Würenlos in Selbiges,
– beim 655000 Franken-Kredit für die Generelle Entwässerungsplanung sowie
– beim Kredit von 1,331 Mio. Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung Buechzelglistrasse (Abschnitt Ländli bis Altwiesenstrasse),
– bei allen 14 Einbürgerungen.

Diskussionslos, aber doch mit wenigen Gegenstimmen bewilligt wurde auch der Würenloser Beitrag von 445 000 Franken an die Sanierung und Erweiterung des Sport- und Erholungszentrums Tägi in Wettingen.

Der Kredit von 860 000 Franken für die dringliche Flachdachsanierung der Schulhäuser Ländli 1 und 2 sowie der Alten Turnhalle wurde mit nur 2 Gegenstimmen zwar ebenfalls deutlich gutgeheissen. Doch stellten zwei Stimmbürgerinnen kritische Fragen zum Umstand, dass der Gemeinderat darauf verzichtet hat, die grossen Dachflächen im Zuge der Sanierung auch gleich mit Sonnenenergie-Anlagen auszustatten. Gemeindeammann Toni Möckel antwortete, das habe man geprüft, sei der Sanierungskredit erst angenommen, könne man solches erneut ins Auge fassen. – Soviel zum Elan für eine Würenloser Energiewende. Und zur Gedächtnisauffrischung ein Link zu einem früheren Beitrag über eine verpasste Riesenschance diesbezüglich.

Das 2016 vom Aargauer Volk gutgeheissene Kinderbetreuungsgesetz gab Anlass zu einer Änderung der Gemeinde-Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und über die Gemeindebeiträge daran. Bisher wurden Beiträge nur an die Betreuung von Kindern in der Würenloser Kinderoase ausgerichtet. Neu werden auch Beiträge bezahlt für Kinder, die in anderen, auch auswärtigen, Einrichtungen oder Tagesfamilien betreut werden.

Massgeblich für Beiträge an die externe Kinderbetreuung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Ihr Einkommen und Vermögen darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Im neuen Elternbeitragsreglement wählte der Gemeinderat als Bemessungsgundlage das steuerbare Einkommen. Dieses ist aber aus Sicht der SVP die falsche Bemessungsgrundlage. “Gutbetuchte Leute, die es gar nicht nötig haben, können so Beiträge geltend machen. Beiträge sollen aber nur Eltern bekommen, die es wirklich nötig haben”, so Pascal Pfeffer, der einen Abänderungsantrag des SVP begründete. Zu übernehmen sei das massgebliche Einkommen, das der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung nun als Berechnungsgrundlage nehme. Das schone auch die Gemeindefinanzen.

Tatsächlich kann das steuerbare Einkommen unter Umständen erheblich tiefer sein als das Bruttoeinkommen. Denn es dürfen in der Steuererklärung happige Abzüge gemacht werden, etwa für den Unterhalt eines Eigenheims oder für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Darum rechne nun der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung diese und weitere Abzüge wieder zum steuerbaren Einkommen hinzu. Das Berechnen dieses massgeblichen Einkommens verursache keinen grossen administrativen Mehraufwand. Dies stellte aber Steuerexperte Andreas Schorno (CVP) in Abrede. Zudem werde nur eine Scheingerechtigkeit hergestellt.

Wie auch immer: Der SVP-Antrag unterlag jenem des Gemeinderates klar mit 38 gegen 88 Stimmen. In unserer Gemeinde mit vielen Mittelstandfamilien, die in Eigenheimen leben, können sich nun mehr Väter und Mütter auf einen Zustupf freuen. Ein rigider Sparkurs mag zwar anders aussehen, aber der Zustupf mag ein Anreiz für gutausgebildete Mütter sein, wenigstens teilzeitlich berufstätig zu bleiben.