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Run auf Filet-Stücke

Bewegung in der lokalen Immobilien- und Gewerbeszene. Beck Schwab geschlossen, Rössli wird verkauft. Und zweiter Grossverteiler auf Standortsuche.

Betroffenheit nicht nur bei seinen Stammkunden ausgelöst hat das Geschwisterpaar Stefanie und Martin Schwab mit ihrer kurzfristig erfolgten Mitteilung, dass die Firma Schwab-Beck den Betrieb sofort einstelle. Grund sei der Pandemie-bedingte völlige Umsatzeinbruch beim Partyservice. Mochten die Meinungen auch auseinander gegangen sein, wer denn das beste Brot backe, so ist die Schliessung eines solchen Familienbetriebs immer ein Verlust. Auch wenn dadurch kein Versorgungsengpass eintritt. Mit zwei Bäckerei-Fachgeschäften neben Coop und Volg  hatten Brotliebhaber zuvor – und haben sie noch immer – mehr Auswahl als in vielen anderen Dörfern.

Dank der starken Bevölkerungszunahme konnte von einem Lädelisterben in Würenlos nie die Rede sein, weder nach Eröffnung der Einkaufszentren in Spreitenbach noch jetzt im Zeitalter des Online-Shoppings. Mehr Läden als vor 30, 40 Jahren sind es aber nicht geworden. Nun berichten Landbesitzer, die Migros Aare sei auf der Suche nach einem Standort für einen Supermarkt in Würenlos, Kommt Migros, könnte das den Handel mit Waren des täglichen Bedarfs im Dorfe gründlich durchschütteln. Allerdings: Für grössere Ladenflächen bieten sich nur noch ganz wenige Areale an.

Möglicherweise hat Migros eines davon bereits im Auge. Einen breiten Landstreifen entlang der Landstrasse vis-a-vis der Raiffeisenbank. Der Streifen ist heute mit dem alten Bauernhof Meier (letzte Mieterin: Tauchschule) und einem Einfamilienhaus (ehemals Dorfarzt Zindel) stark unternutzt. Die rund 5300 Quadratmeter, die teils in der Wohn- und Gewerbezone, teils in der Wohnzone W2 liegen, haben unlängst die Hand gewechselt. Wie eine Grundeigentümerabfrage  auf dem Online-Karten-Portal des Aargaus (Link) zeigt, gehört das Areal jetzt drei Tochtergesellschaften der Wettinger  KMP Architektur AG

Ein Grossverteiler und Publikumsmagnet auf diesem Areal wäre zwar den planerischen Zielen eines kompakteren Dorfzentrums im Dreieck zwischen Bahnhof, Raiffeisenkreisel und Gemeinde-/Schulanlage nicht unbedingt förderlich. Der Standort wäre aber, was die Verkehrserschliessung betrifft, weniger problematisch als irgendwelche andere Möglichkeiten im eigentlichen Dorfzentrum. 

Auch ein zweiter Immobilienhandel gibt zu reden. Der altehrwürdige Gasthof Rössli wird von der Besitzerfamilie Meier verkauft. Weil der Verkauf aber noch nicht in trockenen Tüchern sei, wollte die Wirtefamilie im Mai dem Badener Tagblatt (Link) den Käufer noch nicht nennen. Wie nun aus zuverlässiger Quelle zu erfahren ist, soll es eine andere in Würenlos bestens bekannte Wettinger Immobilienfirma sein: Thalmann Steger Architekten AG. Dass sie es mit alten Gasthöfen können, haben Thalmann Steger schon beim Steinhof bewiesen. Wobei sie dort ja nicht gleich Investoren waren. Was haben sie wohl mit dem Rössli vor? 

Noch eine aktuelle Meldung aus dem Gemeindehaus zum Thema Bau und Handel: Der Gemeinderat hat der Landi Furt- und Limmattal die Baubewilligung für ihren Neubau samt Tankstelle westlich des Bahnhofs Würenlos erteilt.

Mit Immobilien, allerdings in bescheidenerem Ausmass, hat sich auch die Gemeindeversammlung vom 8. Juni befasst. Erworben oder verkauft wurde zwar nichts. Aber sowohl dem Reitverein Würenlos und Umgebung wie dem SV Würenlos wurden zinslose, jährlich rückzahlbare Darlehen in der Höhe von je CHF 250’000 gewährt – für den Bau der neuen Reithalle bzw. des Garderobengebäudes beim neuen Sportplatz im Tägerhard. Dies missfiel einem Stimmbürger. Er persönlich würde auch nicht Nein sagen zu einem solchen zinslosen Darlehen der Gemeinde, meinte er. Nun, dass die Gemeinde den Dorfvereinen bei grösseren Investitionen unter die Arme greift, macht schon Sinn. Wir wollen schliesslich ein vielfältiges Dorf- und Vereinsleben. Und Sinn macht auch, dass jetzt nicht wie früher jeweils à-fonds-perdu-Beiträge–, sondern Darlehen ausgerichtet werden.

Leicht irritiert hat mich, dass SVW-Präsident Edgar Gut um die Aufstockung des vom Gemeinderat  beantragten Darlehens um 100’000 Franken ersuchen musste. Denn die Baukosten würden höher und der Beitrag vom Sport-Toto merklich geringer ausfallen als ursprünglich gedacht. Hätte man das nicht vor dem Darlehensgesuch an den Gemeinderat sorgfältiger abklären können? Da ist ja nur zu hoffen, dass beim Bau des Garderobengebäudes weniger salopp ans Werk gegangen wird und die Gemeinde später nicht nochmals um Hilfe angerufen werden muss. Weil den Stimmberechtigten klar war, dass wegen dem höheren Darlehen die Welt nicht untergehen würde, zogen sie mit grossem Mehr den Antrag Gut dem offiziellen des Gemeinderats vor.

Beiträge an Kinderbetreuung: Grosszügige Gmeind

Regenbecken, Dükerleitung, Entwässerungsplan, Cashflow – eine Gemeindeversammlung wie ein «Tatort» aus Münster ohne Leiche und ohne Gerichtsmediziner – zum Glück dauerte das Ganze auch nicht länger als jeweils der sonntägliche Fernseh-Krimi. Für eine Prise Spannung sorgte die SVP mit einem Änderungsantrag zum Elternbeitragsreglement bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Das Budget 2019 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 106 % – diskussionslos genehmigt ohne Gegenstimme. Ebenfalls keine Gegenstimmen
– beim Kredit von 790 000 Franken für die Sanierung des Regenbeckens Träntsch und

– beim Bruttokredit von 1,436 Mio. Franken für den Ausbau des Regenbeckens Schyderhau in Killwangen,
– beim Kredit für den Einkauf von Würenlos in Selbiges,
– beim 655000 Franken-Kredit für die Generelle Entwässerungsplanung sowie
– beim Kredit von 1,331 Mio. Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung Buechzelglistrasse (Abschnitt Ländli bis Altwiesenstrasse),
– bei allen 14 Einbürgerungen.

Diskussionslos, aber doch mit wenigen Gegenstimmen bewilligt wurde auch der Würenloser Beitrag von 445 000 Franken an die Sanierung und Erweiterung des Sport- und Erholungszentrums Tägi in Wettingen.

Der Kredit von 860 000 Franken für die dringliche Flachdachsanierung der Schulhäuser Ländli 1 und 2 sowie der Alten Turnhalle wurde mit nur 2 Gegenstimmen zwar ebenfalls deutlich gutgeheissen. Doch stellten zwei Stimmbürgerinnen kritische Fragen zum Umstand, dass der Gemeinderat darauf verzichtet hat, die grossen Dachflächen im Zuge der Sanierung auch gleich mit Sonnenenergie-Anlagen auszustatten. Gemeindeammann Toni Möckel antwortete, das habe man geprüft, sei der Sanierungskredit erst angenommen, könne man solches erneut ins Auge fassen. – Soviel zum Elan für eine Würenloser Energiewende. Und zur Gedächtnisauffrischung ein Link zu einem früheren Beitrag über eine verpasste Riesenschance diesbezüglich.

Das 2016 vom Aargauer Volk gutgeheissene Kinderbetreuungsgesetz gab Anlass zu einer Änderung der Gemeinde-Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und über die Gemeindebeiträge daran. Bisher wurden Beiträge nur an die Betreuung von Kindern in der Würenloser Kinderoase ausgerichtet. Neu werden auch Beiträge bezahlt für Kinder, die in anderen, auch auswärtigen, Einrichtungen oder Tagesfamilien betreut werden.

Massgeblich für Beiträge an die externe Kinderbetreuung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Ihr Einkommen und Vermögen darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Im neuen Elternbeitragsreglement wählte der Gemeinderat als Bemessungsgundlage das steuerbare Einkommen. Dieses ist aber aus Sicht der SVP die falsche Bemessungsgrundlage. “Gutbetuchte Leute, die es gar nicht nötig haben, können so Beiträge geltend machen. Beiträge sollen aber nur Eltern bekommen, die es wirklich nötig haben”, so Pascal Pfeffer, der einen Abänderungsantrag des SVP begründete. Zu übernehmen sei das massgebliche Einkommen, das der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung nun als Berechnungsgrundlage nehme. Das schone auch die Gemeindefinanzen.

Tatsächlich kann das steuerbare Einkommen unter Umständen erheblich tiefer sein als das Bruttoeinkommen. Denn es dürfen in der Steuererklärung happige Abzüge gemacht werden, etwa für den Unterhalt eines Eigenheims oder für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Darum rechne nun der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung diese und weitere Abzüge wieder zum steuerbaren Einkommen hinzu. Das Berechnen dieses massgeblichen Einkommens verursache keinen grossen administrativen Mehraufwand. Dies stellte aber Steuerexperte Andreas Schorno (CVP) in Abrede. Zudem werde nur eine Scheingerechtigkeit hergestellt.

Wie auch immer: Der SVP-Antrag unterlag jenem des Gemeinderates klar mit 38 gegen 88 Stimmen. In unserer Gemeinde mit vielen Mittelstandfamilien, die in Eigenheimen leben, können sich nun mehr Väter und Mütter auf einen Zustupf freuen. Ein rigider Sparkurs mag zwar anders aussehen, aber der Zustupf mag ein Anreiz für gutausgebildete Mütter sein, wenigstens teilzeitlich berufstätig zu bleiben.

Lex Landi schadet dem Dorf

Für die Landi geht es an an der Gemeinderversammlung vom 7. Juni um viel. Lehnen die Stimmberechtigten die Teiländerung Nutzungsplanung «Grosszelg» (Lex Landi) ab, muss sie ihr Vorhaben begraben, den heutigen Laden bei der Barriere durch einen Grossmarkt mit Tankstelle und Shop zu ersetzen.

Gewerbegebiet Grosszelg mit Standort der neuen Landi (schwarz umrandet).
Seit bald 10 Jahren beschäftigen die Baupläne der mittlerweile zur überregionalen landwirtschaftlichen Genossenschaft mutierten LANDI Furt- und Limmattal mit Sitz in Regensdorf ZH Behörden, Planungsbüros und Arbeitsgruppen. (Siehe dazu auch frühere würenblicker-Artikel hier und hier.) Die lange Planungsgeschichte zeigt: Es geht um ein heikles Vorhaben. Nur mit der Nutzungsplanänderung wird eine grossflächigere Verkaufsnutzung im Gewerbegebiet Grosszelg südlich des Bahnhofs überhaupt zulässig. Doch damit handelt sich Würenlos mehr Nachteile als Vorteile ein.

Grundsätzlich wertet das Bauvorhaben die Bahnhofsumgebung nicht auf – die Hälfte des grossen Areals werden oberirdische Parkierflächen beanspruchen. Dies ist ein krasser Verstoss gegen das Gebot des haushälterischen Umgangs mit Bauland im Weichbild einer Ortschaft. Die Hauptkrux ist aber die strassenseitige Erschliessung – ein Problem, das auch mit allen Mobilitäts- und Erschliessungskonzepten nicht annähernd zufriedenstellend zu lösen ist.

Heutige Situation beim Problemknoten Land-/Bahnhofstrasse bei der Bahnschranke.

Die heutige Landi mit dem Laden vis—vis der Barriere und den übers südliche Bahnhofareal verstreuten Lagerschuppen und Freilagerflächen ist gewiss nicht mehr zeitgemäss, und das unter allen Gesichtspunkten. Sicher passt sie nicht mehr in das Shop-Konzept des mächtigen Agrokonzerns Landi. Der Laden mit den Parkplätzen davor sowie der gegenüberliegende Lagerschuppen mit einer Freilagerfläche sind aber auch ursächlich für das hässliche und gefährliche Verkehrs-Chrüsimüsi am Hauptzugang zum Bahnhof und zum Gewerbegebiet.

Aber leider ist es nicht so, dass mit dem Neubau weiter hinten im Gewerbegebiet alles besser wird. Zwar eröffnet sich die Chance, das Chrüsimüsi im Zugangsbereich des Bahnhofs etwas zu entwirren. Weil aber der neue Fachmarkt samt Tankstelle und Lebensmittelshop (auch Sonntags- und Spätabend-Verkauf möglich!) erheblichen Mehrverkehr generiert – man spricht von über 1000 Fahrten (500 Zu- und 500 Wegfahrten) pro Tag – entstehen neue Probleme.

Gemäss einem Verkehrsgutachten wird der Betrieb der neuen Landi nicht gleich zu einem totalen Verkehrschaos führen. In der Morgen- und vor allem in der Abendspitze, wo heute schon oft ziemlich prekäre Verhältnisse herrschen, wird die Belastung des Knotens Land-/Bahnhofstrasse kritisch. Baulichen Massnahmen sollen das totale Chaos verhindern. Eine Linksabbiegespur in der Bahnhofstrasse soll bei geschlossener Barriere die freie Wegfahrt in Richtung Dorf ermöglichen, und auf einem Mehrzweckstreifen zwischen den Fahrbahnen der Landstrasse (von der Einmündung der Dorfstrasse bis zur Barriere) sollen Linksabbieger einspuren und den Verkehr in Richtung Wettingen nicht zusätzlich behindern.

Selbst wenn dadurch das totale Chaos verhindert werden kann: Passt ein neu verursachtes Fast-Chaos in ein Dorf, das sich eine Verbesserung der Lebensqualität seiner Bevölkerung auf die Fahne geschrieben hat?

Das Kernproblem ist und bleibt, dass das Gewerbegebiet Grosszelg aus heutiger Sicht eigentlich am falschen Ort liegt. Früher war die Bahnhofsnähe für die Spedition von Gütern noch wichtig. Heute ist die Bahnnähe nur noch ein Hindernis. Für die strassenseitige Erschliessung des Gewerbegebietes lässt sich so nahe der SBB-Barriere nie und nimmer eine auch nur einigermassen befriedigende Lösung finden.

Ausgerechnet in einem solchen Gebiet neu eine Verkaufsnutzung auf grosser Fläche zu ermöglichen, ist mehr als fragwürdig. Der Landi-Fachmarkt ist ja nicht allein für die Würenloser Kundschaft gedacht. Für diese bräuchte es nicht rund 50 Parkplätze – rund fünfmal mehr als beim heutigen Laden. Wenn der Gemeinderat die Meinung vertritt, die Ansiedlung der Landi am neuen Standort liege im öffentlichen Interesse, hat er das Wohlergehen der Gemeinde aus den Augen verloren. Es geht primär ums Wohlergehen des Landi-Konzerns. Unter einem noch grösseren Verkehrspuff bei der Barriere werden nicht zuletzt die heute schon im “Grosszelg” ansässigen Gewerbebetriebe leiden.

Dazu kommt, dass die vom Kanton im Zusammenhang mit dem Landi-Bauvorhaben energisch geforderte Privilegierung des Verkehrs auf der Landstrasse weitreichende Folgen hat. Der Kanton hat das in einer ersten Fassung längst vorliegende Konzept für eine Neugestaltung der Landstrasse überarbeitet. Bei Publikation dieses Artikels, 10 Tage vor der Abstimmung über die Lex Landi, weiss die Öffentlichkeit noch nicht, wie es im Detail aussieht. Zu erwarten ist, dass wegen des langen Mehrzweckstreifens im Landstrassenabschnitt Dorfstrasse bis Barriere keine Radstreifen mehr Platz finden. Wegen der neuen Landi also null Sicherheitsgewinn für den Langsamverkehr (z.B. Bez-Schüler)!

Wesentlich mehr im öffentlichen Interesse als die Lex Landi liegt die Doppelvorlage für einen zentralen Werkhof des Bauamtes und der Technischen Betriebe im neuen Gewerbegebiet Tägerhard. Mit einem zweifachen Ja – zum Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde und zum Verpflichtungskredit von rund 5 Millionen Franken (1,9 Mio. Franken hat die Einwohnergemeinde zu übernehmen) können TBW und Bauamt ihren Betrieb effizienter gestalten. Heute sind ihr Material, ihre Fahrzeuge und Maschinen an diversen, teils eher ungeeigneten Standorten untergebracht.

Nach Bezug des Werkhofs wird eine ziemlich grosse Fläche im Gemeindehaus frei für andere Nutzungen durch die Gemeindeverwaltung. Zudem entfallen Mietausgaben und auch für die Nutzung der historischen Zentrumsscheune eröffnen sich neue Möglichkeiten.

Vision Würenlos

Was meint der Titel dieses Beitrags? Im Gegensatz zu einem Leitbild, das häufig angewendet wird und das einem Gemeinwesen den Weg weist, wie es sich in der Zukunft weiterentwickeln soll, setzt die Vision ein Ziel, wohin der Weg gehen könnte. Dieses Ziel kann realistisch sein oder auch nur eine Hoffnung, dass man irgendeinmal dort ankommt. Eine Vision kann ein Blick in die nähere, aber auch in die fernere Zukunft sein.

Mit der Vision Würenlos versuche ich fünf visionäre Ziele zu formulieren und zu beschreiben, wie man diese Ziele erreichen könnte.

1. SBB-Linie Wettingen-Würenlos-Otelfingen: Diese Bahnlinie mit der S6 ist Teil unserer guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Der Nachteil ist, dass das Dorf zerschnitten wird und grosse Teile davon unter zunehmender Lärmbelastung durch den Güterverkehr leiden. Die Barriere verursacht regelmässig Verkehrsstaus durch das ganze Dorf.

  • Vision: Ein Bahntunnel ab Kempfhof bis zum Bahnhof. Diese Idee ist nicht neu, sie wird immer wieder diskutiert.
  • Was ist zu tun? Diese Vision in die Leitlinien der Gemeinde aufnehmen, damit das Ziel immer präsent bleibt. Denn irgendwann in der Zukunft muss eine neue Lösung für die Kreuzung von Bahn und Strasse gefunden werden.
  • Was erreichen wir? Rund 15 000 Quadratmeter Grünfläche würden gewonnen, die auf unterschiedliche Art genutzt werden könnten. Keine Lärmbelastung durch den Güterverkehr und keine Verkehrsstaus wegen geschlossener Barriere und damit eine Verbesserung der Wohnqualität.

2. Beim Bauen mehr aufs Gesamtbild achten: Schaut man sich die Bebauung von Würenlos an, stellt man fest, dass sich die meisten Einzelobjekte oder Überbauungen weitgehend nach den Bedürfnissen der Bauwilligen richten. Es wird wenig Rücksicht auf ein harmonisches Gesamtbild genommen. Dadurch entstand ein Sammelsurium von unterschiedlichster und sich oft gegenseitig «beissender Architektur». Gebäude stehen 50 bis 100 Jahre und wenn sie falsch geplant sind, sind sie dann noch da, wenn der Bauherr schon lange gestorben ist.

  • Vision: Würenlos strebt eine Siedlungsstruktur von guter Architektur, hoher Wohn- Siedlungs- und Lebensqualität an. Bei der Verdichtung des bestehenden Baugebietes werden diese Kriterien besonders beachtet.
  • Was ist zu tun? In der Bau- und Zonenordnung wird eine Beratungspflicht eingeführt. Vor Planungsbeginn soll mit der Baubehörde geklärt werden, welches die Bedürfnisse der Allgemeinheit sind. Damit soll eine ganzheitliche Betrachtung von Aussenraum und Gebäude gewährleisten werden. Auch externe Fachleute wären beizuziehen. Beratungspflicht ist keine neue Idee: Die Gemeinde Bergell, die kürzlich den Wakkerpreis des Schweizer Heimatschutzes erhalten hat, kennt die Beratungspflicht.
  • Was erreichen wir? Die Qualität der Quartiere und des Dorfes wird langfristig aufgewertet. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Bauwilligen selbst. 

3. Autonome Energieversorgung. Es ist kaum noch bestritten, dass die Umwelt durch den grossen Energieverbrauch immer stärker belastet wird. Anzeichen einer Klimaänderung sind unverkennbar.

  • Vision: Würenlos strebt eine autonome Energieversorgung bis im Jahre 2040 an.
  • Was erreichen wir? Wir leisten einen angemessenen Beitrag an den Klimaschutz. Längerfristig sparen wir Energiekosten und werden unabhängig von Marktpreisen.
  • Was ist zu tun? Das Minergiehaus soll in der Gemeinde Standard werden. Ziel ist das Nullenergiehaus. Auch bei Umbauten und Renovationen soll dieses Ziel angestrebt werden. Erzeugung der notwendigen Energie mit Solaranlagen, Erdwärme, Wärme-Kraftkopplung,  Holzschnitzelheizungen etc. Die Gemeinde fördert diese Entwicklung mit Beratung und Auflagen in  der Bauordnung. Sie geht mit dem guten Beispiel voran, indem sie ihre eigenen Gebäude nach diesem Standard baut und aufrüstet.

4. Wohn- statt Gewerbezone Grosszelg: Sie läge an bester Wohnlage (Bahnhofsnähe, ruhige, sonnige Lage in der Nähe der Erholungsräume Tägerhardwald und Gmeumeri.

  • Vision: Umwandlung der Gewerbezone Grosszelg in eine Wohnzone.  Als Kompensation Schaffung einer Unterniveau-Gewerbezone im Gebiet Tägerhard.     Diese Vision wurde im Testplanverfahren 2010 postuliert.
  • Was ist zu tun? In der Bauordnung vermerken, dass es das Ziel ist, dieses Gebiet langfristig in eine Wohnzone umzuwandeln. Dem bestehenden Gewerbe kann eine Bestandesgarantie von 30-50 Jahren gewährt werden. Gewerbeneubauten werden ab
    z.B. 5 Jahren nicht mehr zugelassen. Wohnbauten oder Umwandlung von Gewerbe in Wohnbauten wären möglich.  Als Kompensation für die wegfallende Gewerbezone würde eine Unterniveaugewerbezone in die Planung der Landschaftsspange   Wettingen- Würenlos eingebracht (siehe unten).
  • Was erreichen wir? Würenlos könnte auch in der Zukunft moderat wachsen, ohne neues Land einzuzonen. Die Gemeinde würde teilweise vom Gewerbeverkehr entlastet. Gewerbe könnte sich in der Nähe ansiedeln. Viele Gewerbebauten, Einkaufszentren und Lager benötigen wenig bis kein natürliches Licht, verstellen aber mit grossen Kuben unsere Landschaft.

Die Vision einer unterirdischen Gewerbezone im Bereich des Autobahnanschlusses Wettingen-Ost, mit Lichthöfen auf der Grünfläche links und rechts der Furttalstrasse.
Die Vision einer unterirdischen Gewerbezone im Bereich des Autobahnanschlusses Wettingen-Ost, mit Lichthöfen auf der Grünfläche links und rechts der Furttalstrasse.

5. Das unterirdische Gewerbegebiet Tägerhard: Beidseits der Autobahnausfahrt Wettingen-Ost/Würenlos wird eine 3-4-geschossige Unterniveau-Gewerbezone geplant, Nutzfläche ca. 650 000 Quadratmeter. Dies würde etwa einem dreigeschossigen Kubus von 20 Meter Breite und 1,2 Kilometer Länge entsprechen, der sonst oberirdisch die Landschaft verstellen würde. Das Gebiet ist sehr gut erschlossen und könnte noch besser erschlossen werden (Autobahn A1, S6, 2 Buslinien 1 und 8). Hier könnten sich Gewerbe, Lagerräume, Detailhandel etc. ansiedeln. Lichthöfe bringen natürliches Licht in Räume, die solches benötigen. Diese Vision würde die geplante Landschaftsspange kaum beeinträchtigen.

Wie könnten solche Vision gefördert werden? 

  • Sie finden das, liebe Leserin, lieber Leser, utopisch? Der Glaube kann Berge versetzen oder durchbohren. Haben Sie visionäre Ideen? Senden Sie uns diese, der würenblicker würde sich darüber freuen und sie gerne publizieren.
  • Der Gemeinderat sollte Leitlinien verfassen, die die Weiterentwicklung der Gemeinde aufzeigt.
  • Eine Gruppe von kreativen Leuten könnte einen Katalog von Visionen ausarbeiten, die in die weitere Zukunft weisen.

Sowohl dieser Visionen-Katalog wie die Leitlinien des Gemeinderates müssten an öffentlichen Veranstaltungen diskutiert werden.

Ein späterer Beitrag wird aufzeigen, wie sinnvoll es wäre, wenn sich der Gemeinderat bei seinem Handeln an einem aktuellen Leitbild und an Regierungsrichtlinien orientieren könnte. Ein letztes solches Papier stammt aus dem Jahre 2004.