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Alterszentrum: Gemeinderat hat Stellung genommen

Am 21. Juni hat der Gemeinderat nun doch Stellung genommen zu dem von würenblicker publik gemachten Brief des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt zum Projekt des Alterszentrums Würenlos. Ferienbedingt wird würenblicker erst in der ersten Julihälfte näher darauf eingehen. Auch wenn er die Stellungnahme nicht direkt erhalten hat, möchte würenblicker die Stellungnahme seinen LeserInnen, die vermutlich nicht vollzählig zur Leserschaft der AZ-Medien gehören, nicht vorenthalten. Hier die Links zur offiziellen Stellungnahme und zum Bericht im Badener Tagblatt darüber.

Anton Möckel steht in der Verantwortung (Gastkommentar)

Autor Heinrich Nüssli gehört zum Kreis der Einwender und wohnt an der Mühlegasse 15a

In einem ausführlich begründeten Schreiben vom 7.3.2013 an die Gemeinde Würenlos hatte die Kantonale Denkmalpflege erklärt, dass Würenlos im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) als “regional bedeutend’ eingestuft wird und festgestellt: «Ein Überbauen der Zentrumswiese wird auf Grund der oben genannten Überlegungen grundsätzlich in Frage gestellt».

Am 11. Juni 2013 dann hat die Einwohnergemeindeversammlung beschlossen, die Zentrumswiese solle Standort des geplanten Alterszentrums sein. Schon bei der Präsentation des Projektes ‘Margerite’ war klar ersichtlich, dass das ausgewählte Projekt nicht erschlossen ist, diametral gegen den Masterplan PLUS verstösst und sich über das ISOS hinwegsetzt. Dies bei einem gemeindeeigenen Projekt, dem die Einhaltung der Planungsgrundsätze und der räumlichen Abstimmung speziell aufgegeben ist.

Mit Schreiben vom 25.4.2022 hat die kantonale ‘Abteilung für Baubewilligungen des Departement Bau, Verkehr und Umwelt’ das von der Alterszentrum Würenlos AG eingereichte Baugesuch mit detaillierten Begründungen und folgendem Fazit zurückgewiesen: «Das Gesuch kann in der vorliegenden Form noch nicht bewilligt werden. Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren». Dies hiesse im Klartext ‘zurück auf Feld eins’. Die westlichen Parzellen der Zentrumswiese unterliegen der Gestaltungsplan-Pflicht. Zwar ist die kantonale Forderung noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Sie zeigt jedoch mit aller Deutlichkeit auf, dass es für die Realisierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese zwingend einer Sondernutzungsplanung bedurft hätte, in der alle beteiligten Interessen umfassend gegeneinander hätten abgewogen werden können. Ein nicht ausgewogenes und überrissenes Maximalprojekt am falschen Ort kann auf der Zentrumswiese nicht funktionieren.

Auch in der Alterszentrum Würenlos AG ist der Verwaltungsrat gemäss Gesetz zur Führung der Geschäfte der Aktiengesellschaft verpflichtet und steht damit in der Verantwortung. In den vier Jahren seiner Tätigkeit versuchte der Verwaltungsrat unter Präsident Anton Möckel stur und unverantwortlich, ein nicht bewilligungsfähiges Bauvorhaben durch alle Instanzen zu boxen. Resultat: Bruchlandung und die Vernichtung von geschätzten CHF 2 Millionen Steuergeldern.

Anton Möckel muss als Verwaltungsratspräsident die Verantwortung übernehmen und folglich zurückzutreten. Die Gemeinde Würenlos als Aktionär der Alterszentrum Würenlos AG sollte eine Verantwortungsklage gegenüber dem Verwaltungsrat wegen fahrlässiger Pflichtverletzung prüfen.

Weshalb wird nicht eine aussenstehende Unternehmung ohne Interessenkonflikte mit Entwicklung, Realisierung und Betrieb des gewünschten Alterszentrums beauftragt? Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Würenloser Gemeinderates, sich als Immobilienentwickler eines Alterszentrums zu versuchen.

Strapazierte Geduld

Wir Würenloserinnen und Würenloser haben ja nicht den Ruf, politisch besonders flink zu agieren. Doch sogar unsere Geduld kann gehörig strapaziert werden. Etwa, wenn der Kanton in einer Gemeindeangelegenheit ein wichtiges Wort mitzureden hat. An der Info-Veranstaltung des Gemeinderats im Vorfeld der Sommer-Gemeindeversammlung ist das an zwei Beispielen illustriert worden.

Das Geld für die Revision der Allgemeinen Nutzungs
planung ist schon 2018 bewilligt worden.

7 Monate wird es gedauert haben, wenn der Kanton voraussichtlich im August zum Projekt Alterszentrum Würenlos Stellung nehmen wird, wie der neue Hochbauvorstand Consuelo Senn dem spärlich erschienen Pubikum am Info-Abend vorrechnete. Die Abteilung für Baubewilligungen des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt prüft Baugesuche für ein Projekt, wenn dieses etwa die Verkehrsverhältnisse auf Kantonsstrassen (Landstrasse) beeinflusst oder Gewässer (Furtbach) tangiert. Die Projektunterlagen seien dem Kanton im Januar – parallel zur öffentlichen Auflage im Baubewilligungsverfahren – unterbreitet worden.. Bis die Stellungnahme aus Aarau eintreffe, sei der Gemeinderat als Baubehörde «auf Stand-by», so Senn.

Dass der Kanton für die Prüfung des Bauprojektes sieben oder mehr Monate brauche, sei unverständlich, sagte Sigi Zihlmann (Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum) an der Info-Veranstaltung. Es sei schliesslich davon auszugehen, dass der Kanton schon lange vor dem Januar 2022  in die Projektierung einbezogen worden sei. 

Allerdings kommt vielleicht die Verzögerung gerade recht, hat doch auch auch die Gemeinde noch Hausaufgaben zu erledigen. Die verkehrsmässige Erschliessung der Zentrumswiese ist noch nicht endgültig geregelt. Für den Ausbau der Poststrasse im Süden ist das Baugesuch eben publiziert worden. Und über die Norderschliessung (Rössliweg bei Kinderoase) wird noch gehirnt. Ein erstes Projekt hat die Gemeindeversammlung Ende 2021 zurückgewiesen, weil für den Ausbaug  des Rössliwegs nicht nur angrenzendes Privatland beansprucht werden solle.

7 Monate – von Juni 2021 bis Februar 2022 – lag  auch die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung beim Kanton zur Vorprüfung. Nach der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung Ende 2016 gings im Januar 2018 richtig los. Das beauftragte Planungsbüro, Fachspezialisten, eine Spezialkommission und Arbeitsgruppen, für welche sich über 40 Bürgerinnen und Bürger beworben hatten, nahmen ihre Arbeit auf. Gemäss damaligem Ablaufplan hätte die Gesamtrevision von der Sommergmeind 2021 verabschiedet und bis Ende 2021 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt werden sollen.
 
Doch Ende letzten Jahres war das kantonale Baudepartement (Abteilung für Baubewilligungen) noch an der Vorprüfung des Entwurfs. Im Februar 22 dann die Stellungnahme aus Aarau mit 25 Vorbehalten und 50 so genannten Hinweisen. Ins Gewicht fallen vor allem die Vorbehalte. Dazu zwei Beispiele: Aarau hält das Würenloser Bevölkerungsziel von 7300 Personen für den Planungszeitraum von 15 – 20 Jahren für zu tief –  Stichwort innere Verdichtung.  Und verlangt wird die Einführung der Grünflächenziffer (zwecks besserer Durchgrünung des Siedlungsgebiets) nicht nur in Wohnzonen, sondern auch in gemischten Wohn- und Gewerbezonen. Im Juni treffen sich Gemeinde- und Kantonsvertreter zu einer ersten Besprechung. Wird die neue Nutzungsplanung teilweise noch korrigiert, unterzieht sie der Kanton einer zweiten Vorprüfung . Man hofft, sie möge weniger lang dauern als die erste.

Parallel zur Vorprüfung lief im Juli und August 2021 das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Dabei wurden 60 Anträge zu insgesamt 200 diversen Punkten der Nutzungsplanung gestellt. Nach den Sommerferien will der Gemeinderat über die Anträge beschliessen und seine Entscheide in einem Mitwirkungsbericht zusammenfassen und begründen. Es folgen zwei Info-Veranstaltungen, eine Im August 22 für alle Grundeigentümer und eine im Herbst für die Furtbachanstösser, welche teilweise durch einen neu festgelegten «Gewässerraum» eingeschränkt werden.

Die weiteren Etappen, bis die geänderte Nutzungsplanung rechtskräftig wird, sind:

  • öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit für alle. 
  • Verabschiedung durch die —Gemeindeversammlung. Laut Senn könnte  sie bestenfalls im Dezember 2023 stattfinden – der zweitgenannte Termin vom Sommer 2024 scheint mir realistischer. 
  • Inkraftsetzung durch den Regierungsrat. Wird’s Anfang 2024? Mit zweijähriger Verspätung auf den ursprünglichen Zeitplan, wovon ein Teil auf pandemiebedingte Erschwernisse zurückzuführen sein mag

Ein sechsjähriger Planungs- und Entscheidungsprozess ist zu lang für eine Nutzungsplanung, die laut Raumplanungsrecht auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten ist. Viele der zugrundeliegenden Fakten und Annahmen sind nach sechs Jahren  durch die Wirklichkeit längst überholt. Sollte man nicht schon 2024 die nächste Gesamtrevision einleiten, ganz nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig. Soll ich sie gleich flicken?»….

Anschauungsunterricht auf dem Gipf

Aussichtspunkt Gipf, der ideale Ort, um das Verkehrsgeschehen in und um Würenlos 1:1 zu beobachten.
Der Gipf oberhalb des Bickguts: Ein guter Ort, um das Verkehrsgeschehen in und um Würenlos 1:1 und in Echtzeit zu studieren.

Erfundene Szene, basierend auf realen Beobachtungen: Kurz vor 16 Uhr auf dem Gipf, oberhalb des Rebbergs, unweit der Stelle, wo jeweils am 1. August das Höhenfeuer lodert, Die Abendsonne steht schon tief überm Heitersberg und taucht die Landschaft in warmes Licht. Am Horizont schimmern rötlich die frisch verschneiten Alpen. Eine Schulklasse mit Lehrer (pardon, Lehrperson). 

LehrerIn: Wir sind hier für einen Anschauungsunterricht. Lasst bitte den Blick schweifen hinüber zur Autobahn hinter den dampfenden Kaminen der Zweifel-Pommes-Chips-Fabrik. Was seht Ihr?

SchülerIn: Die Autobahn, der Verkehr darauf ist dicht, rollt aber flüssig.

Richtig. Und wendet jetzt den Blick nach rechts, was seht Ihr auf dem Teilstück der Landstrasse zwischen Bickgut und Raiffeisenkreisel?

Es fahren in beide Richtungen nur wenige Autos.

Behaltet nun die Landstrasse einige Minuten lang im Auge.

(5 Minuten später:) Jetzt kommen mehr Autos, viel mehr Autos! 

Richtig. Blickt jetzt zur Autobahn rüber.

Dort stockt auf beiden Spuren in Richtung Baden der Verkehr.

Was passiert jetzt auf der Landstrasse unter uns?

Die Autos stauen sich, der Stau reicht schon bis zu Wanners Schlössli.

Was könnte der Grund sein?

Aehhh… (ratlose Blicke)

Schaut mal rüber zum Dorfzentrum, was seht ihr hinter dem Turm der katholischen Kirche?

Eine S-Bahn fährt in Richtung Otelfingen. Da muss die Barriere wohl schon einige Minuten geschlossen sein. Und hier unten beim Bickacker biegen immer mehr Autos von der Landstrasse rechts ab.

Gut beobachtet. Das sind wohl solche, die dem Stau vor dem Raiffeisenkreisel über den Ländliweg oder die Feldstrasse ausweichen wollen. Aber löst sich der Stau jetzt auf, da der Zug sich schon Otelfingen nähert und die Barriere längst wieder offen sein muss? 

Nein, jetzt stehen die Autos schon vor der Kurve beim Bickgut. (Es vergehen vier Minuten.) Sehen Sie, jetzt kommt eine S-Bahn von Otelfingen her!

Dieser Zug ist verspätet, Normalerweise kreuzen sich die S-Bahn-Züge ja in Würenlos. Ob die Barriere zwischen den beiden Zügen kurz geöffnet wurde, konnten wir von hier aus nicht sehen. 

(Wieder drei Minuten später:) Die Kolonne auf der Landstrasse fährt wieder. 

Interessant! Was seht ihr auf der Autobahn?

Die Autos schleichen noch immer in Richtung Baden. Aber hier unten ist die Landstrasse manchmal ganz leer, dann kommen wieder Päckli mit mehreren Autos.

Ja, diese Päckli entstehen durch die Lichtsignale bei der Autobahnausfahrt Dietikon. Machen wir eine halbe Stunde Pause.

(Nach der Pause:) Wie siehts auf der Landstrasse unten aus? 

Kein Stau weit und breit. Aber jetzt fährt die S6 nach Otelfingen. Wegen der Barriere wird der Rückstau auf der Landstrasse wohl bald wieder bis zum Bickgut reichen.

Ich sehe aber hier unten eine ziemlich leere Landstrasse. 

Die S6 in Richtung Baden hat schon wieder Verspätung und naht erst jetzt von Otelfingen. Also muss die Barriere schon wieder oder noch immer zu sein. Trotzdem bleibt’s hier unten ruhig. 

(5 Minuten später:) Wow, jetzt kommt noch ein Güterzug von Otelfingen. Die Barriere muss schon wieder unten sein.

Aber noch immer kein Stau vom Raiffeisenkreisel her. Schaut doch mal wieder zur Autobahn hinüber.

Aha, der Verkehr in Richtung Baden rollt wieder flüssig, flüssiger noch als vor einer Stunde.

Gut, brechen wir ab. Was habt Ihr gelernt?

Stockt der Verkehr auf der Autobahn, nimmt der Verkehr auf der Landstrasse sofort zu. Kommst auch hier zum Stau, wird sofort versucht, ihm auf Quartierstrassen auszuweichen.

Gut, noch etwas?

Ist die Barriere beim Bahnhof Würenlos mal längere Zeit oder mehrmals mehrmals innert kurzer Zeit zu, so kann sich bei starkem Verkehr ein Rückstau bis hinter das Bickgut bilden. 

Und?

Was auf den Strassen durch Würenlos passiert, ist kompliziert und hängt sehr stark vom Verhalten der AutofahrerInnen ab.

Sehr gut. Genug für heute! Jetzt noch die Hausaufgabe. Überlegt bis morgen, was wohl in Würenlos abgehen wird, wenn in fünf Jahren die dritte Röhre des Gubristtunnels in Betrieb geht und dank einer dritten Fahrspur im Tunnel in einem bestimmten Zeitraum anderthalb mal so viele Autos wie heute ins Limmattal fahren können. 

Die Sonne versinkt hinter dem Heitersberg, das Limmattal versinkt im Schatten. Laut rattert ein Güterzug von Würenlos kommend zum Rangierbahnhof.