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Nur ja kein überhasteter Neustart beim Alterszentrum

Scherbenhaufen
Das bleibt vom Projekt Margerite, 11 Jahre nach dem Standortentscheid zugunsten der Zentrumswiese: ein Scherbenhaufen.

Jetzt haben die Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG) und der Gemeinderat also die Reissleine gezogen. Der Entscheid des Regierungsrates, dass die Baubewilligung für das Alterszentrum-Projekt Margerite zu Recht verweigert wurde, wird nicht an das kantonale Verwaltungsgericht als zweite Rekursinstanz weitergezogen. Hoffentlich bleibt es nicht beim guten Vorsatz des Gemeinderats und des AZW AG-Verwaltungsrates, aus der Niederlage die Lehre zu ziehen.

Es gibt viele Enttäuschte. Entäuschte, die noch immer an Margerite glauben, weil sie von seiner Qualität felsenfest überzeugt sind. Enttäuschte, die es bedauern, dass ältere Menschen weiter vertröstet werden müssen, bis ihnen endlich mehr Wohnraum in unserer Gemeinde angeboten werden kann. Enttäuschte auch, die das viele Geld reut, das mit dem Projekt Margerite in den Sand gesetzt worden ist – laut einem Flugblatt des Vereins Alterszentrum Würenlos vom Frühjahr 2023 sind es 1,7 Mio. Franken.

Gemeinderat und  Verwaltungsrat der AZW AG schreiben in ihrer Mitteilung vom 4. September, sie hätten im Rahmen einer intensiven Klausurtagung den Entscheid des Regierungsrates detailliert analysiert. Dabei seien zwar einige Ungereimtheiten aufgetaucht, die einen Weiterzug gerechtfertigt hätten. «Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug wurden jedoch von zwei Rechtsanwaltskanzleien als sehr gering eingeschätzt 

In diesem Punkt habe ich mich geirrt. In einem früheren Beitrag
an dieser Stelle hatte ich die Ansicht vertreten, die Erfolgschancen vor der 2. Instanz, dem kantonalen Verwaltungsgericht, könnten grösser sein als im Verfahren vor dem Regierungsrat. Insbesondere weil der Gemeinderat ja das Baugesuch für Margerite nur deshalb abgelehnt hatte, weil sich die kantonale Denkmalpflege gegen das Projekt aussprach und das Verwaltungsgericht die erste verwaltungsunabhängige Instanz gewesen wäre, welche die Streitfrage entschieden hätte.

Doch der Scherbenhaufen ist angerichtet, schauen wir nach vorne, wie das auch Gemeindeammann Toni Möckel im Interview mit dem  Badener Tagblatt tut. Trotz der Niederlage sei der Gemeinderat entschlossen, das Ziel Alterszentrum weiterzuverfolgen, «gegebenenfalls an einem passenderen Standort mit geringeren rechtlichen Hürden.»

Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZW AG wollen laut ihrer Mitteilung nun in den kommenden Wochen die möglichen Ansätze und Varianten vertieft diskutieren. Warum – verflixt nochmal – ist schon wieder von Wochen die Rede, wo doch wirklich alles auf den Tisch muss und der Zeitfaktor keine Rolle spielt. Wird es doch eher zehn statt fünf Jahre dauern, bis allenfalls gebaut werden kann.

Was jetzt keinesfalls aufkommen darf, ist Hektik. Und verfehlt wäre es, ein Alterszentrum vor allem aus Prestigegründen anzustreben, nur damit auch Würenlos eines hat.

Am Anfang aller Überlegungen muss die Frage stehen, welche Angebote fürs Wohnen im Alter Würenlos in 10 und mehr Jahren bereitstellen soll. Denn nichts veraltet so rasch wie das Konzept für ein Alterszentrum. Die Grundkonzeption des nun begrabenen Projektes etwa stammte von 2016 und erfuhr mehrfache Korrekturen. So war erst von 60 betreuten Wohnungen die Rede, dann von 40, schliesslich von noch 32, die Zahl der Pflegebetten blieb nahezu gleich.

Dabei ist viel Bewegung in der Pflegeheimszene. Einerseits stellen Heime in gewissen Regionen, von denen man das vor wenigen Jahren nicht erwartet hat, ihren Betrieb ein. Anderseits war auf dem Höhepunkt der Tiefzinsperiode der private Bau von Wohnraum für Betagte eine hoch interessante Anlagemöglichkeit. Doch nun sind Neu- und Umbauten spürbar teurer geworden, der Personalmangel hat sich verschärft. Das trifft Vorhaben von privaten und kommunalen Trägern gleichermassen.  

Im Kanton Aargau gibt es immer mehr Pflegebetten, gleichzeitig sinkt deren Auslastung seit 2011 stetig, wie 2023 aus der Antwort des Regierungsrates auf einen Vorstoss im Grossen Rat hervorging. Hauptverantwortlich sei für den Rückgang der Belegung der Trend zu ambulanten Angeboten, hiess es dazu aus dem Departement Gesundheit und Soziales.  

Hat vor diesem Hintergrund ein eigenes Pflegeheim in Würenlos wirklich die gleiche Priorität wie der Bau von betreuten Wohnungen oder ist es nur «nice to have»? Die bisherige Haltung dazu muss jetzt unvoreingenommen ebenso in Frage gestellt werden wie vieles anderes, was bisher tabu war: etwa die Möglichkeit der Realisierung in Etappen, die Konzentration an einem Standort, viel mehr Koordination mit anderen Gemeinden in der Region. 

Sind erst einmal diese Grundsatzfragen gewissenhaft geklärt, ist ein Projekt mit Umsicht aufzugleisen. Ohne planerische Sonderzügli und jede Hast. Wenn’s einen Gestaltungsplan braucht, brauchts halt einen. Wenns sich ein Architekturwettbewerb aufdrängt, ist er durchzuführen. Externe BeraterInnen sind mit grösster Sorgfalt auszuwählen. Für all das hat man sich die nötige Zeit zu nehmen. Das ist die wichtigste Lehre, die aus Margerite zu ziehen ist.    

Bei Margerite hatten einzelne Verantwortungstragende sich in extrem hohem Mass mit dem Projekt identifiziert und sich mit Kritik an diesem schwer getan. Ihnen ist nicht ohne Weiteres zuzutrauen,  neuen, anderen Ideen unvoreingenommen zu begegnen. Sie sollten sich nun kritisch hinterfragen, ob sie imstande sind, Margerite vollständig hinter sich zu lassen. Es wäre psychologisch durchaus verständlich, wenn sie nicht über ihren eigenen Schatten springen könnten. Dann hätten sie allerdings die Konsequenzen so rasch als möglich zu ziehen.

Auch Regierungsrat gegen Margerite

Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum Würenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. Schulferienwoche dann hat er seinen Entscheid zum Alterszentrum Margerite den Parteien versandt.  Die Alterszentrum Würenlos AG und der Gemeinderat sind mit ihrer Beschwerde gegen die ablehnende Haltung der kantonalen Denkmalpflege vollumfänglich abgeblitzt. 

Verdikt des Regierungsrates: Das öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Kirchturm und Alte Mühle sowie an  der Wirkung, welche diese Baudenkmäler aus der Ferne betrachtet ausüben, überwiegen das Interesse an einer raschen Realisierung des Alterszentrums und der Vermeidung von noch mehr Planungskosten.

Der Regierungsrat hat sich seinen am 3. Juli gefassten Beschluss nicht leicht gemacht. Auf 21 Seiten (die würenblicker vorliegen) nimmt er ausführlich Stellung zu juristischen Streit- wie Sachverhaltsfragen. Eine erhebliche Rolle spielen auch Eindrücke von einem Augenschein auf der Zentrumswiese, der am 4. Juli letzten Jahres stattfand und vom Rechtsdienst der Regierung geleitet wurde. Wer wie ich schon immer der Meinung war, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort und sei auch architektonisch nicht überzeugend, findet im Beschlussprotokoll der Regierung eine einleuchtende Bestätigung seines Bauchgefühls.

Das Bewilligungsverfahren mit seiner grotesken Note ist schon oft dargelegt worden. Weil die Kantonale Denkmalpflege sich gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, verweigerte der Gemeinderat widerwillig die Baubewilligung. Dagegen wehrte sich als Bauherrin und Beschwerdeführerin die gemeindeeigene Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG). Sie beantragte, die Sache sei an die drei Vorinstanzen – den Gemeinderat, die Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU sowie die Kantonale Denkmalpflege im Departement Bildung, Kultur und Sport – zurückzuweisen, damit die Baubewilligung doch noch erteilt werde. Dass sich im Verfahrens der Gemeinderat auf die Seite der Beschwerdeführerin schlug, war angesichts der Vorgeschichte verständlich, setzte aber der Groteske die Krone auf.

Die AZW AG und der Gemeinderat bzw. deren Anwälte setzten auf mehrere Argumentationslinien. Keine davon hat beim Regierungsrat gestochen. In erster Rekursinstanz eine Niederlage der AZW AG und des Gemeinde auf der ganzen Linie also.

Argumentationslinie 1: Die Kantonale Denkmalpflege habe den Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm (neben kath. Kirche) falsch festgelegt. Sie gehe unrichtigerweise davon aus, dass nur die Freihaltung des östlichen Teils der Zentrumswiese (zwischen Rössliweg und Furtbach) den Umgebungsschutz beider Schutzobjekte zu gewährleisten vermöge. Weil es sich beim geplanten Alterszentrum um eine öffentliche Einrichtung handle und die Umgebung damit ebenfalls allgemein zugänglich werde, werde überdies eine neue relevante Sichtbeziehung zu den Schutzobjekten entstehen.

Der Regierungsrat dazu: Gemäss dem kantonalen Kulturgesetz (samt Verordnung dazu) umfasse der Umgebungsschutz von Schutzobjekten sowohl einen Nah- wie auch einen Fernschutz. «Der historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden räumlichen Qualitäten sind besonders von der Zentrumswiese aus ‚erlebbar‘.» Durch die vorgesehene Setzung der Neubauten werde dieser bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich längs des Furtbachs geteilt. Das wirke sich so aus, «dass die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne nicht nur eingeschränkt, sondern weitestgehend aufgehoben wird und die Wirkung der Alten Mühle aus der Ferne sogar vollständig dahinfällt.» 

Die Regierung zweifelt überdies daran, dass der neue öffentliche Weg auf dem schmalen Streifen entlang des Furtbachs die entfallende Sicht aus der Ferne auf Mühle und darüber thronenden Kirchbezirk kompensieren würde. Dieser Aussenraum sei wegen der Nähe zu den hohen Bauten  doch eher für die Bewohner des Alterszentrums ausgelegt. 

Argumentationslinie 2: Mit der Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sei faktisch ein Bauverbot im östlichen Bereich (zwischen Rössliweg und Furtbach) ausgesprochen worden.

Der Regierungsrat dazu: Die Überbauung des östlichen Bereichs der Zentrumswiese sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aus den Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege im Verfahren gehe explizit hervor, dass die Überbauung grundsätzlich möglich sei, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeinträchtigung führe. Beispielsweise wenn es sich dabei um ein wesentlich kleineres Volumen mit einer erheblich grösseren räumlichen und visuellen Durchlässigkeit zu den geschützten Baudenkmälern handle. 

Argumentationslinie 3: Die Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege habe unverhältnismässige Folgen und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Das Projekt könne nicht einfach verschoben werden. Vielmehr wäre eine komplette Neuentwicklung  des Unter- und Erdgeschosses nötig. Eine Projektänderung führe zudem zu einer weiteren Verzögerung der Realisierung des Alterszentrums und höheren Projektkosten. 

Die Regierung dazu: «Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegen Eigentumsbeschränkungen, die dem Schutz von Baudenkmälern dienen, allgemein im öffentlichen Interesse». Die ablehnende Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege sei nicht unverhältnismässig, weil nicht ersichtlich sei, wie das angestrebte Ergebnis  (hier der Umgebungsschutz zweier kantonaler Schutzobjekte)  durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden könnte und weil die Einschränkung nicht über das angestrebte Ziel hinausgehe.  In einer Interessenabwägung wiegen laut Regierung  die «privaten Interessen» der AZW AG  zwar nicht leicht, insbesondere in Anbetracht der längeren Planungsgeschichte und der damit bereits entstandenen Kosten. Doch dieses Interesse vermöge das erhebliche öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der Baudenkmäler nicht zu überwiegen.

Bei der Interesseabwägung ist gemäss Regierung zu berücksichtigen, dass es die AZW AG unterlassen hat, die Kantonale Denkmalpflege in die Projektierung einzubeziehen. Sie habe es somit selbst zu verantworten, «dass sich das vorliegenden Projekt in Bezug auf die denkmalpflegerischen Anforderungen als rechtswidrig erweist»  Denn die Denkmalpflege habe zuvor mehrmals auf die denkmalpflegerischen Anliegen bei einer allfälligen Überbauung der Zentrumswiese hingewiesen. Auch im seinerzeitigen Studienwettbewerb, aus dem das Projekt Margerite siegreich hervorging, sei die Kantonale Denkmalpflege nicht involviert gewesen und habe weder bei der Erarbeitung des Pflichtenhefts/Programms noch bei der Jurierung ihre Anliegen einbringen können. 

Das «Badener Tagblatt» hat am 12./13. Juli erstmals über die Ablehnung der Würenloser Beschwerde berichtet. Laut «BT» hat der Verwaltungsrat der AZW AG bereits online getagt. Kommende Woche soll sodann eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat stattfinden. Thema: Wie weiter? Wegen der Gerichtsferien haben AZW AG und Gemeinderat gut einen Monat länger Zeit, das Verwaltungsgericht anzurufen. 

Mit dem negativen Regierungsentscheid, bei dem übrigens zwei von fünf Regierungsräten (BKS-Vorsteher Alex Hürzeler und BVU-Vorsteher Stephan Attiger) in den Ausstand traten, weil Amtsstellen von ihnen in den Fall involviert sind,  mussten die AZW AG und der Gemeinderat rechnen. Weil das Baurecht, insbesondere in Denkmalschutzfällen, komplex und unberechenbar ist und vorliegend Amtsstellen zweier Regierungsräte involviert waren. Und welches fünfköpfige Gremium lässt  schon gerne zwei seiner Mitglieder im Regen stehen? Darum mögen die Prozesschancen vor dem Verwaltungsgericht gar etwas grösser sein. 

Ein heikles Unterfangen wäre es überdies, einen Verzicht auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges den Würenloserinnen und Würenlosern zu erklären. Hat doch Anfang dieses Jahres eine satte Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden in einer Referendumsabstimmung die Mittel für das Beschreiten des Rechtsweges im Fall Margerite bewilligt. Das könnte durchaus als Wählerauftrag interpretiert werden, Margerite durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht «durchzustieren», koste es was es wolle.  

Alterszentrum: Möckel bestätigt „Schwierigkeiten“ mit Aarau

Stich in ein Wespennest. Am Dienstag, 7. Juni, vor Tagesanbruch sind an dieser Stelle zwei Artikel zum Alterszentrum erschienen. Sie brachten ans Licht, dass beim Gemeinderat bereits Ende April ein Brief aus Aarau eingetroffen ist. Darin teilt die kantonale Abteilung für Baubewilligungen mit, dass  sie das bei ihr hängige Verfahren zum Alterszentrum vorerst aussetzt. Solange bis das Bauvorhaben auf den nördlichen und/oder westlichen Teil der Zentrumswiese verschoben ist. 

Die beiden Artikel machten das drohende Aus für das schon dritte Alterszentrum-Projekt zum Dorfgespräch. Dem Gemeinderat und der Alterszentrum Würenlos AG als Bauherrin aber hat es erst einmal acht Tage lang die Sprache verschlagen. Den von Würenblicker veröffentlichte Brief aus Aarau hätte man lieber noch unter dem Deckel gehalten.

Erst als 9 Tage später auch das «Badener Tagblatt», gestützt auf würenblicker und eigene Recherchen, das Thema aufgriff, äusserte sich erstmals auch Toni Möckel, Gemeindeammann und VR-Präsident der  Alterszentrum Würenlos AG. (Link zum zahlungspflichtigen BT-Artikel). Nicht zum Brief aus Aarau und seinem Inhalt, wegen des laufenden Verfahrens.  Aber er bestätigte laut BT, dass es «Schwierigkeiten» gebe: «Es finden Gespräche mit dem Kanton statt.» 

Hat er mit einer ablehnenden Haltung der kantonalen Denkmalpflege gerechnet, fragte das BT. Möckel: «Gerechnet nicht, das wäre ja fahrlässig gewesen. Wir sind immer davon ausgegangen, dass es eine Interessenabwägung geben wird zwischen baurechtlichen und denkmalpflegerischen Aspekten. Und dass es einen Ermessensspielraum gibt. Wir hatten nie eine Klarheit darüber, dass ein Teil der Zentrumswiese nicht überbaut werden darf. Ansonsten hätte das Land ja umgezont werden müssen.»

Die Erklärung Möckels steht in teilweises Widerspruch zu Aussagen vom Kanton. Heiko Dobler von der kantonalen Denkmalpflege sagte dem BT, dass die Denkmalpflege im Frühjahr 2021 an einem Gespräch mit der Gemeinde und den Projektverfassern die Gelegenheit gehabt habe, «die denkmalpflegerische Sichtweise einzubringen». Und weiter wörtlich: «An der grundsätzlichen Einschätzung hat sich seither nichts geändert, insofern deckt sich die jetzige schriftliche Stellungnahme weitgehend mit den damaligen Aussagen.» Kommt dazu, dass die Denkmalpflege schon 2013 in einem Brief an die Gemeinde (Möckel gehörte damals schon dem Gemeinderat an und an die Ortsbildschutzkommission geschrieben hatte, ein Überbauen der Zentrumswiese sei «grundsätzlich in Frage gestellt». 

Nach dem Standortentscheid 2013 zugunsten der Zentrumswiese hatten die Stimmberechtigten (auch würenblicker) dem Gemeinderat einen grossen Vertrauensbonus gewährt. Indem sie mehrfach Ja sagten: zu zusätzlichem Landerwerb auf der Zentrumswiese, zur Gründung der Alterszentrum Würenlos AG und zum Baurecht für diese AG.

Der Vertrauensbonus scheint nun aufgebraucht  zu sein.  Zwar wurden in den letztjährigen Wahlen die vier erneut kandidierenden Gemeinderatsmitglieder komfortabel wiedergewählt, am schlechtesten allerdings Gemeindeammann Möckel. Vor und nach den Wahlen wurde der Gemeinderat 2021 aber tüchtig abgestraft:

Niederlagen im Multipack an der Dezember-Gemeindeversammlung:
1. Der Verkauf des Postareals zu dubiosen Bedingungen gestoppt;
2. Der Ausbau des Rössliweges (Ost) zurückgewiesen;
3. Der Zusatzkredit für den Gemeindehaus-Umbau in der Referendumsabstimmung abgelehnt (zuvor noch an der Gmeind mit Stichentscheid Möckels bewilligt).

Aushubdeponie Steindler torpediert: 1060 ablehnende Eingaben von WürenloserInnen zwangen den Gemeinderat richtiggehend, seinen Antrag, die Deponie auf Würenloser Boden in den kantonalen Richtplan einzutragen, zurückzuziehen.

Der Vertrauensverlust ist auch Folge der von diversen Seiten immer wieder kritisierten Kommunikationspolitik im Gemeindehaus. Sie geht so: Offenheit, wenn es darum geht, Erfolge und Wohltaten für die Bevölkerung zu zeigen. Verschweigen, schön- oder kleinreden wenn’s nicht rund läuft. Sollte es im Gemeinderatsgremium Mitglieder geben, die das anders machen würden, so setzen sie sich nicht durch. 

Mein publizistisches Vorpreschen am 7. Juni mag einige verärgert haben. Aber die Veröffentlichung des Briefes aus Aarau war überfällig. Dass dem Projekt der Alterszentrum Würenlos AG ernsthafte Gefahr droht, hätte den Eigentümern der AG sofort zur Kenntnis gebracht werden müssen. Eigentümer der AG sind weder der Gemeinderat noch der Verein Alterszentrum Würenlos noch der VR der AG. Sondern wir, die Stimmberechtigten und Steuerzahlenden.

Jetzt nimmt es die Öffentlichkeit natürlich brennend wunder, wie es weitergeht auf der Zentrumswiese. Darüber muss möglichst rasch Klarheit herrschen. Auch wenn andere Geschäfte wie die Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung nicht weniger dringlich sind. Sollte sich abzeichnen, dass eine „Zurück an den Start“-Lösung am raschesten zu einem Alterszentrum – auf der Zentrumswiese oder woanders – führen könnte, darf vor diesem Entscheid und seiner Bekanntgabe nicht zurückgeschreckt werden. Spätestens ein planerischer Neuanfang müsste aus meiner Sicht aber von frischen, unvoreingenommenen Kräften an den wichtigsten Schaltstellen initiiert und begleitet werden.

würenblicker wurde in den letzten Tagen so stark beachtet wie noch nie in seiner bald 9-jährigen Geschichte. In den ersten 11 Tagen nach Veröffentlichung wurden rund 2400 BesucherInnen gezählt (ein Besuch sind 1 oder mehrere Aufrufe vom gleichen Endgerät aus innert 30 Minuten). Und noch nie hat ein Beitrag so viele «Likes» (Däumchen nach oben) von Lesenden erhalten wie der Gastkommentar von Heinrich Nüssli: Bis 5. Juli schon fast 400.

Alterszentrum in bedrohlicher Schieflage

Dramatische Entwicklung beim Alterszentrum: Als der Gemeinderat am 10. Mai an seinem Informationsabend über den Stand des Vorhabens informierte, erweckte er den Anschein, zur Erteilung der Baubewilligung gelte es nur noch das längst fällige Okay des Kantons zum Projekt abzuwarten. Dabei wusste der Gemeinderat zu jenem Zeitpunkt seit über einem Monat, dass das Verfahren in Aarau sistiert ist. Denn die kantonale Denkmalpflege will das grosse Bauwerk auf jenem Teil der Zentrumswiese, auf dem es jetzt geplant ist, nicht zulassen.

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Der geplante Standort fürs Alterszentrum passt der kantonalen Denkmalpflege ganz und gar nicht. Sie verlangt, dass das künftige Alterszentrum auf die vom Furtbach abgewandte Seite der Zentrumswiese verschoben wird.

Bevor der Gemeinderat über das Baugesuch der gemeindeeigenen Alterszentrum Würenlos AG entscheiden kann, braucht er grünes Licht von mehreren kantonalen Amtsstellen. Diese haben mitzureden, wenn es etwa um den Furtbach, die Verkehrserschliessung oder den Ortsbildschutz geht. Die Abteilung für Baubewilligungen beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt koordiniert und sammelt die Stellungnahmen der einzelnen Ämter und ist für den Gemeinderat der Ansprechpartner.

Nun liegt würenblicker ein Schreiben der Abteilung für Baubewilligungen an den Gemeinderat vom 25. April vor. Darin wird mitgeteilt, dass das Geschäft beim Kanton sistiert ist bis das Alterszentrum vom Furtbach weg verschoben sei. Die kantonale Denkmalpflege opponiert dem Bau am vorgesehenen Ort.

Im Schreiben mit dem harmlosen Titel «Unterlagenergänzung» folgt der Hammer am Schluss der 2 A4-Seiten füllenden Erwägungen: «Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren.» Das ist exakt das, was die Einwender unter anderem fordern. Andere ihrer Argumente stehen dem Okay aus Aarau offenbar nicht im Wege. Für die Einwender ist der Brief aus Aarau trotzdem ein weiterer Teilerfolg. Sie sehen sich ihrem Ziel, das Alterszentrum auf der Zentrumswiese mindestens entlang dem Furtbach zu verhindern, wieder ein Stück näher. Und einige ihrer Exponenten fordern jetzt schon personelle Konsequenzen (Link zum nachfolgenden Gastkommentar).

Das Schreiben aus Aarau schliesst mit dem Satz: «Wir danken Ihnen für die umgehende Unterlagenergänzung, damit das Geschäft behandelt werden kann.» – «Umgehend» werden die Unterlagen wohl nicht ergänzt werden können. Das  aktuelle Projekt auf dem Computer huschhusch auf den nördlichen und westlichen Teil der Zentrumswiese zu verschieben, geht kaum. Dem steht die Geländebeschaffenheit entgegen. Aber auch der Zonenplan: Der neue Standort befände sich grösstenteils nicht mehr in der Zone für öffentliche Bauten, sondern in der Kernzone. In dieser sind so voluminöse Bauten wie die geplante nur möglich, wenn vorgängig ein Gestaltungsplan erstellt wird. Einen solchen gibt es nicht, die Erarbeitung dauert rasch einmal Jahre.

Dem Ziel, möglichst rasch zu einem Alterszentrum zu kommen, wurde insbesondere von der Alterszentrum Würenlos AG unter Leitung ihres VR-Präsidenten. Gemeindeammann Toni Möckel, und dem Lobbyverein Alterszentrum Würenlos alles andere untergeordnet. Und der Gemeinderat schaute zu. Von einem ursprünglich angekündigten Gestaltungsplan für die Zentrumswiese inklusive Rössli- und Postareal wurde sang- und klanglos abgesehen und stattdessen hurtig ein Studienwettbewerb nur fürs Alterszentrum ausgeschrieben: Siegerprojekt Margerite.  Bei dessen Bekanntgabe konnte nicht genug betont werden, Margerite haben eben gerade den Vorzug , dass nur Land in der Zone für öffentliche Bauten beansprucht und so ein Gestaltungsplan entbehrlich werde. 

Welche Ironie des Schicksals! Die Beschleunigung des Planungsprozesses kehrt sich spätestens jetzt ins Gegenteil. Das Alterszentrum verzögert sich weiter, ja droht gar zu scheitern. Denkmalpflegerische Aspekte wurden bei der Planung von Anfang an zu wenig beachtet. Dabei hatte die kantonale Denkmalpflege schon 2013 in einem Brief an den Gemeinderat die gleiche Haltung wie heute vertreten. Später kam ein vom Gemeinderat bestelltes Ortsbildgutachten zum Schluss, dass Margerite abgespeckt werden müsse, was dann auch erfolgte. Doch das genügte offenbar nicht. 

Hauptproblematik beim aktuellen-Projekt ist für die kantonale Denkmalpflege, «dass die vorgesehene Platzierung der Neubauten die Zentrumswiese in eine Restfläche nördlich des Rössliweges und in einen verhältnismässig schmalen Bereich entlang des Furtbach teilt.» Die Identität der historischen Zentrumswiese ändere sich dadurch «fundamental»: Der Furtbach wäre nicht mehr Teil der Zentrumswiese. Diese stelle aber seit je her das Vorfeld der Mühle, des Ortskerns jenseits am Furtbach und den darüber sich erhebenden Kirchenbauten samt dem einzigartigen Turm dar. Mühle wie Turm stehen unter kantonalem Schutz.

Ihren Entscheid stützt die kantonale Denkmalpflege ab auf das aargauische Kulturgesetz (samt Verordnung dazu). Demnach können Bauten in der Umgebung von unter Schutz gestellten Denkmälern untersagt werden, wenn sie ein Denkmal in seiner Wirkung beeinträchtigen. «In nicht ausreichendem Ausmass in die Planung eingeflossen» sind laut Denkmalpflege die Erkenntnisse des vom Gemeinderat beschlossenen und für ihn verbindlichen Masterplans Plus «Zentrum Würenlos» vom März 2019. Der weise explizit darauf hin, dass die Zentrumswiese mit dem Furtbach und dem historischen Ortskern mit Schutzobjekten räumlich-visuell verknüpft bleiben sollte.

Es ist zu vermuten, dass hinter den Kulissen bereits lobbyiert wird, damit die kantonale Denkmalpflege von ihrer Haltung abrückt. Doch auch wenn der Gemeinderat letztlich das Okay erhielte, die Baubewilligung zu erteilen, so wäre das Alterszentrum längst noch nicht gebaut. Für die Einwender im Baubewilligungsverfahren ist der Brief der Abteilung für Baubewilligungen allemal eine «Steilvorlage». Er erhöht ihre Chancen auf dem allenfalls zu beschreitenden Weg durch die Beschwerdeinstanzen markant.

Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG wurden am Samstag, 4. Juni, 18 h, per Mail um Stellungnahmen zum Brief aus Aarau ersucht. Bis18. Juni, 18h, ist keine offizielle Reaktion erfolgt.