
Jetzt haben die Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG) und der Gemeinderat also die Reissleine gezogen. Der Entscheid des Regierungsrates, dass die Baubewilligung für das Alterszentrum-Projekt Margerite zu Recht verweigert wurde, wird nicht an das kantonale Verwaltungsgericht als zweite Rekursinstanz weitergezogen. Hoffentlich bleibt es nicht beim guten Vorsatz des Gemeinderats und des AZW AG-Verwaltungsrates, aus der Niederlage die Lehre zu ziehen.
Es gibt viele Enttäuschte. Entäuschte, die noch immer an Margerite glauben, weil sie von seiner Qualität felsenfest überzeugt sind. Enttäuschte, die es bedauern, dass ältere Menschen weiter vertröstet werden müssen, bis ihnen endlich mehr Wohnraum in unserer Gemeinde angeboten werden kann. Enttäuschte auch, die das viele Geld reut, das mit dem Projekt Margerite in den Sand gesetzt worden ist – laut einem Flugblatt des Vereins Alterszentrum Würenlos vom Frühjahr 2023 sind es 1,7 Mio. Franken.
Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZW AG schreiben in ihrer Mitteilung vom 4. September, sie hätten im Rahmen einer intensiven Klausurtagung den Entscheid des Regierungsrates detailliert analysiert. Dabei seien zwar einige Ungereimtheiten aufgetaucht, die einen Weiterzug gerechtfertigt hätten. «Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug wurden jedoch von zwei Rechtsanwaltskanzleien als sehr gering eingeschätzt.»
In diesem Punkt habe ich mich geirrt. In einem früheren Beitrag
an dieser Stelle hatte ich die Ansicht vertreten, die Erfolgschancen vor der 2. Instanz, dem kantonalen Verwaltungsgericht, könnten grösser sein als im Verfahren vor dem Regierungsrat. Insbesondere weil der Gemeinderat ja das Baugesuch für Margerite nur deshalb abgelehnt hatte, weil sich die kantonale Denkmalpflege gegen das Projekt aussprach und das Verwaltungsgericht die erste verwaltungsunabhängige Instanz gewesen wäre, welche die Streitfrage entschieden hätte.
Doch der Scherbenhaufen ist angerichtet, schauen wir nach vorne, wie das auch Gemeindeammann Toni Möckel im Interview mit dem Badener Tagblatt tut. Trotz der Niederlage sei der Gemeinderat entschlossen, das Ziel Alterszentrum weiterzuverfolgen, «gegebenenfalls an einem passenderen Standort mit geringeren rechtlichen Hürden.»
Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZW AG wollen laut ihrer Mitteilung nun in den kommenden Wochen die möglichen Ansätze und Varianten vertieft diskutieren. Warum – verflixt nochmal – ist schon wieder von Wochen die Rede, wo doch wirklich alles auf den Tisch muss und der Zeitfaktor keine Rolle spielt. Wird es doch eher zehn statt fünf Jahre dauern, bis allenfalls gebaut werden kann.
Was jetzt keinesfalls aufkommen darf, ist Hektik. Und verfehlt wäre es, ein Alterszentrum vor allem aus Prestigegründen anzustreben, nur damit auch Würenlos eines hat.
Am Anfang aller Überlegungen muss die Frage stehen, welche Angebote fürs Wohnen im Alter Würenlos in 10 und mehr Jahren bereitstellen soll. Denn nichts veraltet so rasch wie das Konzept für ein Alterszentrum. Die Grundkonzeption des nun begrabenen Projektes etwa stammte von 2016 und erfuhr mehrfache Korrekturen. So war erst von 60 betreuten Wohnungen die Rede, dann von 40, schliesslich von noch 32, die Zahl der Pflegebetten blieb nahezu gleich.
Dabei ist viel Bewegung in der Pflegeheimszene. Einerseits stellen Heime in gewissen Regionen, von denen man das vor wenigen Jahren nicht erwartet hat, ihren Betrieb ein. Anderseits war auf dem Höhepunkt der Tiefzinsperiode der private Bau von Wohnraum für Betagte eine hoch interessante Anlagemöglichkeit. Doch nun sind Neu- und Umbauten spürbar teurer geworden, der Personalmangel hat sich verschärft. Das trifft Vorhaben von privaten und kommunalen Trägern gleichermassen.
Im Kanton Aargau gibt es immer mehr Pflegebetten, gleichzeitig sinkt deren Auslastung seit 2011 stetig, wie 2023 aus der Antwort des Regierungsrates auf einen Vorstoss im Grossen Rat hervorging. Hauptverantwortlich sei für den Rückgang der Belegung der Trend zu ambulanten Angeboten, hiess es dazu aus dem Departement Gesundheit und Soziales.
Hat vor diesem Hintergrund ein eigenes Pflegeheim in Würenlos wirklich die gleiche Priorität wie der Bau von betreuten Wohnungen oder ist es nur «nice to have»? Die bisherige Haltung dazu muss jetzt unvoreingenommen ebenso in Frage gestellt werden wie vieles anderes, was bisher tabu war: etwa die Möglichkeit der Realisierung in Etappen, die Konzentration an einem Standort, viel mehr Koordination mit anderen Gemeinden in der Region.
Sind erst einmal diese Grundsatzfragen gewissenhaft geklärt, ist ein Projekt mit Umsicht aufzugleisen. Ohne planerische Sonderzügli und jede Hast. Wenn’s einen Gestaltungsplan braucht, brauchts halt einen. Wenns sich ein Architekturwettbewerb aufdrängt, ist er durchzuführen. Externe BeraterInnen sind mit grösster Sorgfalt auszuwählen. Für all das hat man sich die nötige Zeit zu nehmen. Das ist die wichtigste Lehre, die aus Margerite zu ziehen ist.
Bei Margerite hatten einzelne Verantwortungstragende sich in extrem hohem Mass mit dem Projekt identifiziert und sich mit Kritik an diesem schwer getan. Ihnen ist nicht ohne Weiteres zuzutrauen, neuen, anderen Ideen unvoreingenommen zu begegnen. Sie sollten sich nun kritisch hinterfragen, ob sie imstande sind, Margerite vollständig hinter sich zu lassen. Es wäre psychologisch durchaus verständlich, wenn sie nicht über ihren eigenen Schatten springen könnten. Dann hätten sie allerdings die Konsequenzen so rasch als möglich zu ziehen.


