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Nur ja kein überhasteter Neustart beim Alterszentrum

Scherbenhaufen
Das bleibt vom Projekt Margerite, 11 Jahre nach dem Standortentscheid zugunsten der Zentrumswiese: ein Scherbenhaufen.

Jetzt haben die Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG) und der Gemeinderat also die Reissleine gezogen. Der Entscheid des Regierungsrates, dass die Baubewilligung für das Alterszentrum-Projekt Margerite zu Recht verweigert wurde, wird nicht an das kantonale Verwaltungsgericht als zweite Rekursinstanz weitergezogen. Hoffentlich bleibt es nicht beim guten Vorsatz des Gemeinderats und des AZW AG-Verwaltungsrates, aus der Niederlage die Lehre zu ziehen.

Es gibt viele Enttäuschte. Entäuschte, die noch immer an Margerite glauben, weil sie von seiner Qualität felsenfest überzeugt sind. Enttäuschte, die es bedauern, dass ältere Menschen weiter vertröstet werden müssen, bis ihnen endlich mehr Wohnraum in unserer Gemeinde angeboten werden kann. Enttäuschte auch, die das viele Geld reut, das mit dem Projekt Margerite in den Sand gesetzt worden ist – laut einem Flugblatt des Vereins Alterszentrum Würenlos vom Frühjahr 2023 sind es 1,7 Mio. Franken.

Gemeinderat und  Verwaltungsrat der AZW AG schreiben in ihrer Mitteilung vom 4. September, sie hätten im Rahmen einer intensiven Klausurtagung den Entscheid des Regierungsrates detailliert analysiert. Dabei seien zwar einige Ungereimtheiten aufgetaucht, die einen Weiterzug gerechtfertigt hätten. «Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug wurden jedoch von zwei Rechtsanwaltskanzleien als sehr gering eingeschätzt 

In diesem Punkt habe ich mich geirrt. In einem früheren Beitrag
an dieser Stelle hatte ich die Ansicht vertreten, die Erfolgschancen vor der 2. Instanz, dem kantonalen Verwaltungsgericht, könnten grösser sein als im Verfahren vor dem Regierungsrat. Insbesondere weil der Gemeinderat ja das Baugesuch für Margerite nur deshalb abgelehnt hatte, weil sich die kantonale Denkmalpflege gegen das Projekt aussprach und das Verwaltungsgericht die erste verwaltungsunabhängige Instanz gewesen wäre, welche die Streitfrage entschieden hätte.

Doch der Scherbenhaufen ist angerichtet, schauen wir nach vorne, wie das auch Gemeindeammann Toni Möckel im Interview mit dem  Badener Tagblatt tut. Trotz der Niederlage sei der Gemeinderat entschlossen, das Ziel Alterszentrum weiterzuverfolgen, «gegebenenfalls an einem passenderen Standort mit geringeren rechtlichen Hürden.»

Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZW AG wollen laut ihrer Mitteilung nun in den kommenden Wochen die möglichen Ansätze und Varianten vertieft diskutieren. Warum – verflixt nochmal – ist schon wieder von Wochen die Rede, wo doch wirklich alles auf den Tisch muss und der Zeitfaktor keine Rolle spielt. Wird es doch eher zehn statt fünf Jahre dauern, bis allenfalls gebaut werden kann.

Was jetzt keinesfalls aufkommen darf, ist Hektik. Und verfehlt wäre es, ein Alterszentrum vor allem aus Prestigegründen anzustreben, nur damit auch Würenlos eines hat.

Am Anfang aller Überlegungen muss die Frage stehen, welche Angebote fürs Wohnen im Alter Würenlos in 10 und mehr Jahren bereitstellen soll. Denn nichts veraltet so rasch wie das Konzept für ein Alterszentrum. Die Grundkonzeption des nun begrabenen Projektes etwa stammte von 2016 und erfuhr mehrfache Korrekturen. So war erst von 60 betreuten Wohnungen die Rede, dann von 40, schliesslich von noch 32, die Zahl der Pflegebetten blieb nahezu gleich.

Dabei ist viel Bewegung in der Pflegeheimszene. Einerseits stellen Heime in gewissen Regionen, von denen man das vor wenigen Jahren nicht erwartet hat, ihren Betrieb ein. Anderseits war auf dem Höhepunkt der Tiefzinsperiode der private Bau von Wohnraum für Betagte eine hoch interessante Anlagemöglichkeit. Doch nun sind Neu- und Umbauten spürbar teurer geworden, der Personalmangel hat sich verschärft. Das trifft Vorhaben von privaten und kommunalen Trägern gleichermassen.  

Im Kanton Aargau gibt es immer mehr Pflegebetten, gleichzeitig sinkt deren Auslastung seit 2011 stetig, wie 2023 aus der Antwort des Regierungsrates auf einen Vorstoss im Grossen Rat hervorging. Hauptverantwortlich sei für den Rückgang der Belegung der Trend zu ambulanten Angeboten, hiess es dazu aus dem Departement Gesundheit und Soziales.  

Hat vor diesem Hintergrund ein eigenes Pflegeheim in Würenlos wirklich die gleiche Priorität wie der Bau von betreuten Wohnungen oder ist es nur «nice to have»? Die bisherige Haltung dazu muss jetzt unvoreingenommen ebenso in Frage gestellt werden wie vieles anderes, was bisher tabu war: etwa die Möglichkeit der Realisierung in Etappen, die Konzentration an einem Standort, viel mehr Koordination mit anderen Gemeinden in der Region. 

Sind erst einmal diese Grundsatzfragen gewissenhaft geklärt, ist ein Projekt mit Umsicht aufzugleisen. Ohne planerische Sonderzügli und jede Hast. Wenn’s einen Gestaltungsplan braucht, brauchts halt einen. Wenns sich ein Architekturwettbewerb aufdrängt, ist er durchzuführen. Externe BeraterInnen sind mit grösster Sorgfalt auszuwählen. Für all das hat man sich die nötige Zeit zu nehmen. Das ist die wichtigste Lehre, die aus Margerite zu ziehen ist.    

Bei Margerite hatten einzelne Verantwortungstragende sich in extrem hohem Mass mit dem Projekt identifiziert und sich mit Kritik an diesem schwer getan. Ihnen ist nicht ohne Weiteres zuzutrauen,  neuen, anderen Ideen unvoreingenommen zu begegnen. Sie sollten sich nun kritisch hinterfragen, ob sie imstande sind, Margerite vollständig hinter sich zu lassen. Es wäre psychologisch durchaus verständlich, wenn sie nicht über ihren eigenen Schatten springen könnten. Dann hätten sie allerdings die Konsequenzen so rasch als möglich zu ziehen.

Schlechte Verlierer

Die Dusche war kalt, eiskalt. Nach Bekanntwerden des regierungsrätlichen Rekursentscheides zum Alterszentrum Würenlos fragte man sich, wie wohl Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG darauf reagieren würden. Würden sie sich als gute oder als schlechte Verlierer erweisen? Nun, die erste Stellungnahme (Link) ist zum Fremdschämen.

Kalte Dusche. Denn jetzt sind kühle Köpfe gefragt.
Kalte Dusche. Nun sind kühle statt heisse Köpfe gefragt.  Bild würenblicker

Bevor sie mit ihren Anwälten das Regierungsprotokoll mit der ausführlichen Begründung des Entscheids auch nur etwas vertiefter studiert haben, fahren die Gemeinde- und Verwaltungsräte in der Stellungnahme vom 16. Juli der Kantonsregierung massiv an den Karren. Und zudem auch gleich allen, welche die Begeisterung für das Projekt Margerite nicht teilen. Klar, dürfen beide Gremien ihrer Enttäuschung und ihrem Ärger  Ausdruck geben. Doch gab es Grund, die Contenance in so hohem Mass zu verlieren? Der Entscheid kam nicht aus heiterem Himmel. Im Vorfeld der Kreditvorlage für das Beschreiten des Rechtsweges war doch wiederholt von einer Erfolgschance 50:50 die Rede.

Nötig gewesen wäre als Erstes neben dem Hinweis auf die Gefühlslage der  Stellungnehmenden bloss noch die Aussage, dass man den Entscheid eingehend studieren und dann gemeinsam darüber entscheiden werde, ob der Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen werde oder nicht. Leider liess man es nicht dabei bewenden. Wer  so Dampf ablässt,  wie das die zwei Gremien getan haben, dem glaubt man nicht unbedingt, «dass noch alles offen sei, und man sich noch nicht festgelegt habe, in welche Richtung es gehe». So zitiert das «Badener Tagblatt» Gemeindeammann Toni Möckel.

Um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen,  spricht die erste Stellungnahme zu sehr die Sprache der wenigen Scharfmacher unter den Alterszentrum-Befürwortern. Diese tun so, als ob alle anderen nur nicht sie das Alterszentrum in den Schlamassel geritten hätten. Dabei hat genau solche Besserwisserei und Rechthaberei die Alterszentrum-Planung von Anfang an schwer belastet.

Möckel glaubt, es der Bevölkerung  schuldig zu sein, den Regierungsrat spüren zu lassen, «dass wir unzufrieden und verärgert sind.» Ob alle Gemeinderäte und Alterszentrum-Würenlos-AG-Verwaltungsräte wirklich so genau wissen, wie die ganze Bevölkerung tickt? Auch etwas  mehr Selbstkritik würde Vertrauen schaffen. Viele Würenloserinnen und Würenloser mögen das Projekt Margerite bis heute unterstützen, damit endlich etwas vorwärts geht beim Wohnen im Alter. Doch denken sie eben auch, dass die eigenen Verantwortungsträger die verfuhrwerkte Situation zumindest mitverursacht haben.

Als Gipfel der Verunglimpfung wird in der gemeinsamen Pressemitteilung das unsägliche Totschlagargument wiederholt: Wer gegen das Projekt Margerite ist, ist gegen die alten Menschen. Wie fies und populistisch ist das denn! Und wie unfair gegenüber dem knappen Drittel jener Würenloserinnen und Würenloser, die an der Urne das Geld für das Beschreiten des Rechtsweges verweigert haben. Wer sich im Auftrag der Bevölkerung auf einen Rechtsweg begibt, sollte das stets mit Besonnenheit und ohne rüdes Gepolter tun.

 

 

Wieder Dorffest statt Bauprofile und verspätete Busse

Thema 1: Kurz vor dem Regierungsratsentscheid zum Alterszentrum Margerite werden Pläne für ein abermaliges Dorffest auf der Zentrumswiese geschmiedet. – Thema 2: Das Bundesamt für Verkehr rügt die RVBW, weil «unsere» Buslinie 1 schweizweit die unpünktlichste Buslinie sein soll. Eine Pförtneranlage als Lösung?

Das Dorffest 2022 soll nicht das letzte auf der Zentrumswiese gewesen sein. Werden die Profilstangen fürs Alterszentrum Margerite ein weiteres Mal abgebaut und wieder aufgestellt? (Bild reporter on tour)

Ums Alterszentrum ist’s still geworden. Seit Anfang Jahr in einer Referendumsabstimmung das Geld bereitgestellt wurde, um das weitere Funktionieren der gemeindeeigenen AG als Bauherrin zu ermöglichen und die Verweigerung der Baubewilligung auf dem Rechtsweg anzufechten, heisst es warten und warten. Der Rekursentscheid des Regierungsrats werde noch vor den Sommerferien vorliegen. Dies habe der kantonale Rechtsdienst in Aussicht gestellt, sagte Hochbauvorsteher und Gemeinderat Consuelo Senn an der Gemeinderats-Infoveranstaltung im Mai.

Und nun das: Ein kleiner Veranstaltungshinweis im «Badener Tagblatt» und eine Website ohne Impressum künden ein weiteres Dorffest an. Es soll vom 21. –  23. August 2025 stattfinden.  «Mit einem abwechslungsreichen Programm wird die Zentrumswiese zum Mittelpunkt des Dorffestes», so der Text im BT.  Nanu, im Ab- und Wiederaufbau der Margerite-Bauprofile hat man ja Erfahrung. Interessierte Beizer  erhalten am kommenden 5. Juni  im Gmeindschäller nähere Infos.

Wer jetzt für den nächsten Sommer auf der Zentrumswiese ein Dorffest plant und das wird ja wohl nicht ohne Wissen der Gemeinde passieren, geht offensichtlich davon aus, dass es auch nach einem positiven Entscheid der Kantonsregierung noch lange dauern wird, bis die Bagger auffahren, wenn sie dies überhaupt jemals tun werden.  Alles andere wäre ja  ein bitzeli naiv. Ein Riesenprojekt im Dornröschenschlaf, dass lässt sich nicht mit einem Prinzenkuss zum Leben erwecken.

Was taten eigentlich die Verwaltungsräte der Alterszentrum Würenlos AG in der Zeit des Wartens auf den Entscheid aus Aarau? Erstmals ist im Rechenschaftsbericht des Gemeinderates fürs Jahr 2023 nachzulesen, was die gemeindeeigene AG so tat: «Der Verwaltungsrat behandelte insbesondere die Themen interne Organisation (Entwurf Organisationsreglement), Finanz- und Liquiditätsplanung (Planungstool, Zusammenarbeit mit Treuhandstelle) sowie Öffentlichkeitsarbeit (Stake-holder-Analyse, Entwurf Website). Es wurde ein AZWAG-Logo erarbeitet; dies als klares Bekenntnis des Verwaltungsrats zum Projekt „Margerite“ und um diesem künftig mehr Sichtbarkeit zu geben. Die Finanz- und Liquiditätsplanung ist ständiges Traktandum der Vorstandssitzungen.» 

Von grösseren Planungsschritten ist nicht die Rede. Angesichts der unsicheren Rechtslage wären solche kaum vernünftig gewesen. Vorläufig gilt es hohe Ausgaben zu vermeiden. Es werden noch genug hohe Planungskosten anfallen bis zu einem allfälligen Baustart. Allein die Vorbereitung der Auftragsvergabe für die Baugrube kann etliche Monate in Anspruch nehmen.

Freuen wir uns also aufs nächste Dorffest! Das letzte von 2022 ist noch in bester Erinnerung. Falls noch Ideen für eine Volksbelustigung gefragt sind, so schlage ich statt eines Säuli- oder Schneckenrennens ein Wettbüro vor: «Kommt das Alterszentrum oder kommt es nicht? – Auszahlung der Gewinne am übernächsten Dorffest. Wer weiss, vielleicht wieder auf der Zentrumswiese.

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Die Spitzen des Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen RVBW (Würenlos ist Aktionärin) sind muff. Das  Bundesamt für Verkehr hat ihnen laut einem «BT»-Bericht für die Unpünktlichkeit ihrer Busse die schlechteste Note landesweit gegeben. Die RVBW-Sprecherin monierte: «Getestet wurde nur die Linie 1, die zwischen Würenlos und Gebenstorf verkehrt. Und dort sind die Voraussetzungen sehr schwierig.» So sorge der Bahnübergang in Würenlos und im vergangenen Jahr Jahr die Grossbaustelle auf der Kantonsstrasse in Gebenstorf für Verzögerung. Die Linie 1 sei für das ganze Liniennetz nicht repräsentativ. 

Immerhin ist die Linie 1 knapp vor der Linie 2 absoluter Spitzenreiter im RVBW-Netz. Fast jeder Fünfte aller 15 Millionen RVBW-Fahrgäste benützte 2023 den Einer. Und im laufenden Jahr ist die Unpünktlichkeit gefühlt grösser denn je. Mehr als eine Stunde habe ich mit etlichen Würenloserinnen und Würenlosern am Abend des 13. März auf den Bus nach Wettingen-Baden gewartet.

Die Linie 1 würde viel pünktlicher verkehren, wenn eine Pförtner- oder Dosieranlage auf der Kantonsstrasse von Oetwil her die abends immer wieder auftretenden Totalblockaden beim Kreisel Ländli verhindern würde. Was zwischen Freienwil und Hertenstein zugunsten von Obersiggenthal möglich ist (Link), müsste doch auch vor Würenlos möglich sein. Auch die Linie 11 Würenlos – Killwangen würde davon profitieren. Für eine solche Lösung sollten sich das kantonale Bau-, Umwelt- und Verkehrsdepartement, BadenRegio, die RVBW und der Gemeinderat Würenlos energisch einsetzen.

Völlig unverständlich ist, dass von dem mit viel Getöse vorangetriebenen «Gesamtverkehrskonzept Aargau Ost» die Gemeinden Würenlos und Spreitenbach von Anfang an ausgeschlossen blieben und BadenRegio das einfach hingenommen hat. So erfolgten Verkehrsmessungen zwar auf der Autobahnausfahrt Wettingen Ost und auf der Wettinger Landstrasse, nicht aber auf der Strecke Oetwil – Würenlos. Die sich vor allem in den frühen Abendstunden in die Quere kommendenVerkehrsströme beim Kreisel Ländli (Oetwil – Furttal, Furttal – Wettingen, Limmattal – Furttal) wurden nicht analysiert. So lässt sich gut behaupten, ein Grossteil des Verkehrs durch unser Dorf sei «hausgemacht». Unser Kommunaler Gesamtplan Verkehr (2020 vom Gemeinderat verabschiedet) musste sich auf veraltete Verkehrsmessungen auf der Landstrasse (K 275) und der Schulstrasse (K 423) aus dem Jahr 2009 abstützen – ein Witz! 

Strapazierte Geduld

Wir Würenloserinnen und Würenloser haben ja nicht den Ruf, politisch besonders flink zu agieren. Doch sogar unsere Geduld kann gehörig strapaziert werden. Etwa, wenn der Kanton in einer Gemeindeangelegenheit ein wichtiges Wort mitzureden hat. An der Info-Veranstaltung des Gemeinderats im Vorfeld der Sommer-Gemeindeversammlung ist das an zwei Beispielen illustriert worden.

Das Geld für die Revision der Allgemeinen Nutzungs
planung ist schon 2018 bewilligt worden.

7 Monate wird es gedauert haben, wenn der Kanton voraussichtlich im August zum Projekt Alterszentrum Würenlos Stellung nehmen wird, wie der neue Hochbauvorstand Consuelo Senn dem spärlich erschienen Pubikum am Info-Abend vorrechnete. Die Abteilung für Baubewilligungen des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt prüft Baugesuche für ein Projekt, wenn dieses etwa die Verkehrsverhältnisse auf Kantonsstrassen (Landstrasse) beeinflusst oder Gewässer (Furtbach) tangiert. Die Projektunterlagen seien dem Kanton im Januar – parallel zur öffentlichen Auflage im Baubewilligungsverfahren – unterbreitet worden.. Bis die Stellungnahme aus Aarau eintreffe, sei der Gemeinderat als Baubehörde «auf Stand-by», so Senn.

Dass der Kanton für die Prüfung des Bauprojektes sieben oder mehr Monate brauche, sei unverständlich, sagte Sigi Zihlmann (Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum) an der Info-Veranstaltung. Es sei schliesslich davon auszugehen, dass der Kanton schon lange vor dem Januar 2022  in die Projektierung einbezogen worden sei. 

Allerdings kommt vielleicht die Verzögerung gerade recht, hat doch auch auch die Gemeinde noch Hausaufgaben zu erledigen. Die verkehrsmässige Erschliessung der Zentrumswiese ist noch nicht endgültig geregelt. Für den Ausbau der Poststrasse im Süden ist das Baugesuch eben publiziert worden. Und über die Norderschliessung (Rössliweg bei Kinderoase) wird noch gehirnt. Ein erstes Projekt hat die Gemeindeversammlung Ende 2021 zurückgewiesen, weil für den Ausbaug  des Rössliwegs nicht nur angrenzendes Privatland beansprucht werden solle.

7 Monate – von Juni 2021 bis Februar 2022 – lag  auch die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung beim Kanton zur Vorprüfung. Nach der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung Ende 2016 gings im Januar 2018 richtig los. Das beauftragte Planungsbüro, Fachspezialisten, eine Spezialkommission und Arbeitsgruppen, für welche sich über 40 Bürgerinnen und Bürger beworben hatten, nahmen ihre Arbeit auf. Gemäss damaligem Ablaufplan hätte die Gesamtrevision von der Sommergmeind 2021 verabschiedet und bis Ende 2021 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt werden sollen.
 
Doch Ende letzten Jahres war das kantonale Baudepartement (Abteilung für Baubewilligungen) noch an der Vorprüfung des Entwurfs. Im Februar 22 dann die Stellungnahme aus Aarau mit 25 Vorbehalten und 50 so genannten Hinweisen. Ins Gewicht fallen vor allem die Vorbehalte. Dazu zwei Beispiele: Aarau hält das Würenloser Bevölkerungsziel von 7300 Personen für den Planungszeitraum von 15 – 20 Jahren für zu tief –  Stichwort innere Verdichtung.  Und verlangt wird die Einführung der Grünflächenziffer (zwecks besserer Durchgrünung des Siedlungsgebiets) nicht nur in Wohnzonen, sondern auch in gemischten Wohn- und Gewerbezonen. Im Juni treffen sich Gemeinde- und Kantonsvertreter zu einer ersten Besprechung. Wird die neue Nutzungsplanung teilweise noch korrigiert, unterzieht sie der Kanton einer zweiten Vorprüfung . Man hofft, sie möge weniger lang dauern als die erste.

Parallel zur Vorprüfung lief im Juli und August 2021 das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Dabei wurden 60 Anträge zu insgesamt 200 diversen Punkten der Nutzungsplanung gestellt. Nach den Sommerferien will der Gemeinderat über die Anträge beschliessen und seine Entscheide in einem Mitwirkungsbericht zusammenfassen und begründen. Es folgen zwei Info-Veranstaltungen, eine Im August 22 für alle Grundeigentümer und eine im Herbst für die Furtbachanstösser, welche teilweise durch einen neu festgelegten «Gewässerraum» eingeschränkt werden.

Die weiteren Etappen, bis die geänderte Nutzungsplanung rechtskräftig wird, sind:

  • öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit für alle. 
  • Verabschiedung durch die —Gemeindeversammlung. Laut Senn könnte  sie bestenfalls im Dezember 2023 stattfinden – der zweitgenannte Termin vom Sommer 2024 scheint mir realistischer. 
  • Inkraftsetzung durch den Regierungsrat. Wird’s Anfang 2024? Mit zweijähriger Verspätung auf den ursprünglichen Zeitplan, wovon ein Teil auf pandemiebedingte Erschwernisse zurückzuführen sein mag

Ein sechsjähriger Planungs- und Entscheidungsprozess ist zu lang für eine Nutzungsplanung, die laut Raumplanungsrecht auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten ist. Viele der zugrundeliegenden Fakten und Annahmen sind nach sechs Jahren  durch die Wirklichkeit längst überholt. Sollte man nicht schon 2024 die nächste Gesamtrevision einleiten, ganz nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig. Soll ich sie gleich flicken?»….