Schlagwort-Archive: Grünflächenziffer

BNO verdient ein Ja (Gastbeitrag von Matthias Rufer)

Anmerkung der Red. Knapp 2 Tage vor der Gemeindeversammlung hat der folgende Text  würenblicker erreicht mit der Bitte um Veröffentlichung als Gastbeitrag. Der Bitte wird entsprochen, allerdings erscheint der Text in stark gekürzter Form. Weggelassen sind detaillierte Ausführungen über die Örtlichkeiten, die von Umzonungen und  Änderungen betroffen sind. Ohne grossformatige Illustrationen und Pläne macht die Nennung einzelner Strässchen , die selbst lange hier Ansässigen kein Begriff sind, keinen Sinn. Auch der den Abstimmungsunterlagen beiliegende Zonenplan ohne Strassennamen bietet da keine Hilfe. 

Ein in alle Haushalte verteilter Flyer ruft zur Ablehnung der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auf. Als Mitglied der Spezialkommission Nutzungsplanung war ich in die BNO-Erarbeitung involviert und möchte die Hintergründe einiger der bemängelten Anpassungen erläutern, deren Nutzen und Entstehung erklären und damit zur Genehmigung der neuen BNO an der Einwohnergemeindeversammlung aufrufen.

  • Reduktion Ausnützungsziffern und Gebäudelängen
    Die Ausnützungsziffern der Zonen W2E und W2 wurden gegenüber den alten Zonen E2 bzw. W2 reduziert. Die neuen Zonen W2E entsprechen grösstenteils den bisherigen Zonen E2. Bei den W2-Zonen ist das Bild komplexer, deutliche Veränderungen ergaben sich mit Abzonungen im Erliacher und zwischen Ahornweg und Birkenweg und der Aufzonung von W2 zu W3 zwischen Altwiesenstrasse, Aspenweg und Birkenweg sowie Umzonungen von W2 zu Dorfrandzone (DRZ) zwischen Schul- und Bachstrasse sowie im Gebiet Dollisesteig und Gartenweg.
    Was ist der Effekt dieser Umzonungen und Anpassungen bzgl. Ausnützungsziffern (AZ)?
    • Die von E2 zu W2 aufgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren aber von leicht erhöhten Höhemassen und haben weiterhin keine Längenbegrenzung – damit geringfügig mehr Gestaltungsspielraum.
    • Die von W2 zu W3 aufgezonten Parzellen haben eine um 0.05 höhere AZ, dürfen ein Geschoss mehr realisieren, profitieren von grösseren Höhen und einem reduzierten grossen Grenzabstand – damit deutliche Verbesserung.
    • Die von W2 zu DRZ umgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren von grosszügigeren Gebäudehöhen und reduziertem grossen Grenzabstand – damit eine Verbesserung.
    • Die von E2 zu W2E umgezonten Parzellen erfahren eine AZ-Reduktion um 0.05, eine leichte Erhöhung der Fassaden- und eine leichte Reduktion der Gebäudehöhe bei gleichbleibenden Grenzabständen. Neu kommt eine Längenbegrenzung auf max. 20 m Gebäudelänge hinzu – damit eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten.
    • Die von W2 zu W2E umgezonten Grundstücke erfahren eine Reduktion der AZ um 0.15, eine leichte Reduktion der Gesamthöhe und eine Reduktion der Gebäudelänge von max. 30 auf max. 20 Meter – hier ergibt sich die grösste Einschränkung.

Was waren die Hauptgründe für die Anpassungen? In den neu als W2E zonierten Gebieten prägen relativ kleinmassstäbliche Einfamilienhäuser mit viel Durchgrünung das Quartierbild. Zudem sind in der aktuell gültigen BNO die AZ hoch (E2) bis extrem hoch (W2) festgelegt. Ohne Anpassungen bei der AZ sind diese gepflegten Quartiere bedroht von einer rendite-getriebenen Entwicklung und maximalem Flächenverbrauch. Die Reduktion der Gebäudelängen und der AZ beabsichtigt, zusammen mit der Grünflächenziffer von 0.4 bzw. 0.5, einzig den Erhalt der Stärken der grösstenteils schönen, typischen Würenloser Einfamilienhausquartiere.

Damit eine dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens entsprechende Innenentwicklung mit einer Erhöhung der Belegungsdichte (Bewohner) – nicht zu verwechseln mit maximaler baulicher Verdichtung – möglich bleibt, wird beim Schaffen von Einliegerwohnungen in den W2-Zonen ein Ausnützungsbonus gewährt. Damit wird das gefördert, was das Raumplanungsgesetz bezweckt: Mehr Bewohner auf gleicher Fläche statt bloss mehr gebauter Wohnfläche. In diesem Sinne sind die für die Zonen W2E und W2 festgelegten Nutzungsmasse kein Hindernis sondern eine Hilfestellung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung.

Grünflächenziffer
Die kritisierte Grünflächenziffer ist, neben dem Ziel einer überdurchschnittlichen Durchgrünung in den Zonen W2E, in erster Linie ein Mittel der Ökologie und damit ein Gebot der Stunde. Ökologie findet nicht nur ausserhalb des Baugebiets statt, sondern wird  künftig auch im Siedlungsgebiet immer wichtiger. Grünflächen, Blumenbeete, Sträucher und Bäume sind nicht nur Labsal für die Seele und schön anzusehender Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen, sondern können lokal die Effekte der Klimaerwärmung abschwächen und die Lebensqualität erhöhen (Beschattung, Kühlung durch Verdunstung). Siedlungsökologie geht uns alle an und  darf – in Massen – von allen Bauherren erwartet werden, zum Wohle der Eigentümer aber auch der Allgemeinheit. Angesichts reduzierter AZ wird das Einhalten der Grünflächenziffer in den W2E- und W2-Zonen abgesehen von wenigen Einzelfällen kaum je problematisch sein.

Gewässerraum
Hier haben die Flugblatt-Verfasser Recht, dass sich für gewisse Parzellen massive Einschränkungen ergeben. Man hat diese Probleme mit dem Kanton wiederholt besprochen und Lösungsvorschläge eingebracht, die der Kanton allesamt mit Verweis auf das eindeutige nationale Recht abgewiesen hat. In diesem Sinne entspricht die Behauptung im kürzlich erschienenen Artikel des Badener Tagblatts, dass es Verhandlungsspielraum mit dem Kanton gibt, nicht den Tatsachen. Der Spezialkommission Nutzungsplanung und dem Gemeinderat waren in dieser Frage leider die Hände gebunden.

Mehrwertabgabe
Eine Mehrwertabgabe fällt an, wenn Parzellen aufgrund der Ein-, Um- oder Aufzonung durch die Einwohnergemeinde und ohne Zutun des Eigentümers eine massive Wertsteigerung erfahren. Der grösste Teil dieser Wertsteigerung bleibt beim Eigentümer, was richtig ist. Dass aber das Gemeinwesen, das dem Eigentümer diese Wertsteigerung ermöglicht, auch am Gewinn partizipiert, ist ebenso richtig. Es handelt sich mitnichten um eine ungerechte einseitige Abgabe, sondern im Falle von Ein- sowie gewisser Umzonungen um eine gesetzliche Pflicht. Man tut hier im Wesentlichen nur das, was das Aargauische Baugesetz will. In einem Handbuch dazu hält der Kanton fest: „Die Mehrwertabgabe stellt das Korrelat zur Minderwertentschädigung bei materieller Enteignung dar und ist dem Gedanken der Rechtsgleichheit sowie der Gerechtigkeit verpflichtet.“

Im abschliessenden Vorprüfungsbericht zur BNO-Revision hält der Kanton fest: „Die Gemeinde Würenlos legt in der Planung den Fokus auf Qualitätsaspekte und die Natur in der Siedlung.“ Diese leichte Kritik des Kantons, der lieber eine Planung gesehen hätte, die eine Maximierung der Einwohnerzahl ermöglichen würde, ist in meinen Augen schon fast alleine Grund genug, um dieser BNO zuzustimmen. Wenn von den Fachplanern des Kantons festgestellt wird, dass die vorgeschlagenen Regelungen der Siedlungsqualität und der Natur in der Siedlung dienen, ist das in der heutigen Zeit ein Gütesiegel erster Qualität.

Die Extra-Gemeindeversammlung wird eine lange werden

Vier Tage vor der ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung kommt eine nicht zu unterschätzende  Gruppe von Gegnerinnen und Gegner aus der Deckung. Ihr Argumenten-Mix kann der seit acht Jahren erarbeiteten Vorlage gefährlich werden.

Staubtrockene Infos gegen Argumentenmix, der packt. (Bild würenblicker)

Es sei im Vorfeld schwer abzuschätzen, wie eine Gemeindeversammlung zu einer totalrevidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) verlaufen werde, sagt Paul Keller von Arcoplan und  externer Projektleiter für die Gesamtrevision unserer Allgemeinen Nutzungsplanung. Mal werde das Geschäft fast diskussionslos durchgewinkt, mal ziehe es sich fast endlos in die Länge.

Diese Unsicherheit ist nun weg. Im Nu durchgewinkt wird am kommenden Dienstag, 29. April, wohl gar nichts. Am Freitag lag ein Flugblatt einer Gruppierung im Briefkasten, die für ein Nein zur neuen Bau- und Nutzungsordnung weibelt. Die vorgeschlagene BNO reguliere zu viel und greife zu tief in die Eigentumsfreiheit ein, ihr Credo. 

Die gegnerische Gruppe vereint Grundeigentümer, die aus diversen Gründen von der vorgeschlagenen BNO negativ betroffen sind. Beispiele:

– weil für sie in der Wohnzone W2E die Ausnutzungsziffer von 0,45 auf 0,4 sinken soll;  
– weil die in allen Wohnzonen neu eingeführte Grünflächenziffer sie in der Gestaltung des Umschwungs ihres Heims einschränkt.
– weil ihre Parzelle durch den neu eingeführten Gewässerraum Furtbach mit einem totalen oder teilweisen Bauverbot belegt würde.

Ein Argumenten- und Gegnermix, welcher der Vorlage gefährlich werden kann.

Etwas muss schief gelaufen sein in der Erarbeitung der neuen BNO,. Acht Jahre dauerte sie. 40 Personen hatten sich 2017 für die Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen gemeldet. Die Bevölkerung,  auch einige ständige Kommissionen wie die Planungs- und die Baukommission schienen breit vertreten zu sein. Von den 31 Personen, die nun das gegnerische Flugblatt unterzeichnen, war allerdings niemand darunter, dabei war eigens eine für kritisches Feedback gedachte Resonanzgruppe gebildet worden, für die sich 14 Freiwillige gemeldet hatten. 

Das ist bedauerlich, aber ein Stück weit auch verständlich. Viele mögen durchaus achtenswerte Gründe für eine Nicht-Mitwirkung gehabt haben. Andere mögen erst für die BNO Revision sensibilisiert worden sein, als sie der Folgen für sich persönlich gewahr wurden.

Anzuerkennen ist, dass die Gruppe namentlich zu ihren Argumenten steht. Das Flugblatt ist in relativ moderatem Ton gehalten. Wesentlich zugespitzter sind die Ausführungen von Repräsentanten der Gruppe im parallel erschienenen Artikel des «Badener Tagblatts» mit dem Titel «Wir werden enteignet.»  Lässt sich belegen, was der Besitzer eines Grundstücks an der Bachwiesenstrassse, von dem das Zitat im BT-Titel stammt, behauptet? In Sachen Gewässerraum verstecke sich der Gemeinderat hinter dem Kanton, indem er sage, dieser bestimme den Gewässerraum. Die Gemeinde habe durchaus einen Gestaltungsspielraum. Man habe einfach schlecht verhandelt.  

Auch das zweite Beispiel im BT-Artikel überzeugt nicht. Da plant eine junge Familie auf einem 1000 Quadratmeter grossen Grundstück ein Mehrgenerationenhaus mit zwei Einliegerwohnungen. 

Gewiss gibt das angesichts der geringen Grundstückgrösse keine verschwenderisch grossen Wohneinheiten. Stutzig wird, wer weiter liest. Das Grundstück liegt am Hang, die Autozufahrt müsse von oben erfolgen. Eine Tiefgarage würde der Bauherrschaft zu teuer. Die geforderte Grünflächenziffer könne seinen Traum vom Eigenheim zum Platzen bringen.  Habe ich richtig gelesen? Von den 1000 m2 kostbaren Landes werden nicht weniger als 300 m2 für eine oberirdische Strassenzufahrt verschwendet. Wie ewiggestrig ist denn so etwas? Mein Mitleid hält sich in Grenzen. 

Der vom BT zitierte Bauherr findet weiter, die Grünflächenziffer sei bei grossen Arealüberbauungen durchaus angebracht, um die Qualität der Freiflächen sicherzustellen. Doch sicherlich nicht bei Einfamilienhausquartieren, «die Würenlos mit ein paar Ausnahmen schon zu einem grünen Dorf machen  – Schärfere Gesetze sind schon recht, «but not in my backyard» (aber sicher nicht in meinem Garten). Hoch lebe das das St. Floriansprinzip! 

«Grünes Dorf», doch ist es so grün? Die Flugblatt-Gruppe stört sich auch daran, dass selbst auf privatem Grund hohe Bäume und Hecken geschützt werden könnten. Ich kenne aber kaum eine andere Gemeinde, in deren Privatgärten so gnadenlos Bäume abgeholzt werden, sobald sie nur einige Zentimeter den Hausfirst überragen. Ziemlich kurzsichtig und töricht in einer Zeit, in der Hitzesommer häufiger werden und Schatten spendende Bäume auf öffentlichem und privaten Boden fürs Mikroklima sehr wichtig werden dürften.

Es liegt mir fern, die neue BNO durch alle Böden zu verteidigen. Irgendwann sind neue kritische Stimmen zu wenig gehört worden. An den letzten paar öffentlichen Informationsveranstaltungen haben sich die Planungsverantwortlichen viel zu sehr in einer staubtrockenen Litanei von Planungsgrundlagen und -zielen verloren, statt anschaulich und allgemein verständlich auf die Themen einzugehen, die den Leuten unter den Nägeln brennen. 

Auch mir ist nach mehreren Info-Veranstaltungen bis heute nicht klar, weshalb die tieferen Ausnutzungsziffern in den Wohnzonen nicht so schlimm sein sollen, weil ja neu neben den Dachgeschossen auch bewohnbare Untergeschosse nicht mehr an die Wohnfläche gemäss Ausnutzungsziffer angerechnet würden. Die Nichtanrechnung kann doch nur an an Hanglagen zu befriedigenden Lösungen führen, weil wenigstens auf der Talseite normal grosse Fenster und attraktive UG-Wohnungen möglich sind. Hochproblematisch sind hingegen UG-Wohnungen mit kleinen Kellerfenstern, die noch in Schächte verlocht werden. «Wir wollen nicht im Keller wohnen », sagt ein Kritiker zu Recht. 

Die neue BNO mit Bauzonen- und Kulturlandplan kann von der Gemeindeversammlung als Ganzes oder in Teilen bewilligt werden. Wesentliche Änderungen einzelner Bestimmungen  kann die Versammlung nur anbringen, wenn der betroffene Teil an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen wird. Die Flugblatt-Gruppe wirbt für ein Nein zur BNO und gleichzeitig für Unterstützung von nicht näher spezifizierten Rückweisungsanträgen.

So oder so werden Totalablehnung und viele Rückweisungen dazu führen, dass die Überarbeitung der BNO noch Jahre lang auf der lokalpolitischen Pendenzenliste  und die  bisherige BNO noch für Jahre massgebend bleiben. Ob der Kanton eine teilrevidierte BNO, welche die wichtigsten Änderungen ausklammert, überhaupt in Kraft setzen würde, bezweifle ich.

Die Flugblattgruppe glaubt, mit einer Ablehnung mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Doch wenn zum Beispiel die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen in der BNO mit jenen im Planungsrecht von Bund und Kanton unterbleibt, könnte für Bauwillige eher weniger Rechtssicherheit entstehen. 

Zum Schluss noch dies: Die Würenloser Bevölkerung hat wiederholt den Wunsch geäussert, die Bevölkerung möge nur noch wenig anwachsen. Der Gemeinderat trug dem Rechnung, indem er seine Wachstumsziele stets erheblich unter den kantonalen Bevölkerungsprognosen angsetzte. 

Unlängst konnte  Würenlos  – früher als erwartet – die 7000. Einwohnerin feiern. Das zeigt , wie wenig die Bevölkerungsgrösse als Richtgrösse für die lokale Raumplanung taugt. Bleiben zum Beispiel die alten Ausnutzungsziffern noch Jahre in Kraft, dann könnten die Besitzer unternutzter Liegenschaften versucht sein, einer künftigen Reduktion der Ausnutzungsziffer zuvorzukommen und noch rasch einen Umbau oder Ersatzbau zu realisieren. Die Verdichtungsreserven könnten dann viel früher als gedacht aufgebraucht sein, was wiederum Eigenheimpreise und Mieten bei anhaltend hoher Nachfrage in ungeahnte Höhen treiben könnte.  

Strapazierte Geduld

Wir Würenloserinnen und Würenloser haben ja nicht den Ruf, politisch besonders flink zu agieren. Doch sogar unsere Geduld kann gehörig strapaziert werden. Etwa, wenn der Kanton in einer Gemeindeangelegenheit ein wichtiges Wort mitzureden hat. An der Info-Veranstaltung des Gemeinderats im Vorfeld der Sommer-Gemeindeversammlung ist das an zwei Beispielen illustriert worden.

Das Geld für die Revision der Allgemeinen Nutzungs
planung ist schon 2018 bewilligt worden.

7 Monate wird es gedauert haben, wenn der Kanton voraussichtlich im August zum Projekt Alterszentrum Würenlos Stellung nehmen wird, wie der neue Hochbauvorstand Consuelo Senn dem spärlich erschienen Pubikum am Info-Abend vorrechnete. Die Abteilung für Baubewilligungen des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt prüft Baugesuche für ein Projekt, wenn dieses etwa die Verkehrsverhältnisse auf Kantonsstrassen (Landstrasse) beeinflusst oder Gewässer (Furtbach) tangiert. Die Projektunterlagen seien dem Kanton im Januar – parallel zur öffentlichen Auflage im Baubewilligungsverfahren – unterbreitet worden.. Bis die Stellungnahme aus Aarau eintreffe, sei der Gemeinderat als Baubehörde «auf Stand-by», so Senn.

Dass der Kanton für die Prüfung des Bauprojektes sieben oder mehr Monate brauche, sei unverständlich, sagte Sigi Zihlmann (Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum) an der Info-Veranstaltung. Es sei schliesslich davon auszugehen, dass der Kanton schon lange vor dem Januar 2022  in die Projektierung einbezogen worden sei. 

Allerdings kommt vielleicht die Verzögerung gerade recht, hat doch auch auch die Gemeinde noch Hausaufgaben zu erledigen. Die verkehrsmässige Erschliessung der Zentrumswiese ist noch nicht endgültig geregelt. Für den Ausbau der Poststrasse im Süden ist das Baugesuch eben publiziert worden. Und über die Norderschliessung (Rössliweg bei Kinderoase) wird noch gehirnt. Ein erstes Projekt hat die Gemeindeversammlung Ende 2021 zurückgewiesen, weil für den Ausbaug  des Rössliwegs nicht nur angrenzendes Privatland beansprucht werden solle.

7 Monate – von Juni 2021 bis Februar 2022 – lag  auch die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung beim Kanton zur Vorprüfung. Nach der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung Ende 2016 gings im Januar 2018 richtig los. Das beauftragte Planungsbüro, Fachspezialisten, eine Spezialkommission und Arbeitsgruppen, für welche sich über 40 Bürgerinnen und Bürger beworben hatten, nahmen ihre Arbeit auf. Gemäss damaligem Ablaufplan hätte die Gesamtrevision von der Sommergmeind 2021 verabschiedet und bis Ende 2021 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt werden sollen.
 
Doch Ende letzten Jahres war das kantonale Baudepartement (Abteilung für Baubewilligungen) noch an der Vorprüfung des Entwurfs. Im Februar 22 dann die Stellungnahme aus Aarau mit 25 Vorbehalten und 50 so genannten Hinweisen. Ins Gewicht fallen vor allem die Vorbehalte. Dazu zwei Beispiele: Aarau hält das Würenloser Bevölkerungsziel von 7300 Personen für den Planungszeitraum von 15 – 20 Jahren für zu tief –  Stichwort innere Verdichtung.  Und verlangt wird die Einführung der Grünflächenziffer (zwecks besserer Durchgrünung des Siedlungsgebiets) nicht nur in Wohnzonen, sondern auch in gemischten Wohn- und Gewerbezonen. Im Juni treffen sich Gemeinde- und Kantonsvertreter zu einer ersten Besprechung. Wird die neue Nutzungsplanung teilweise noch korrigiert, unterzieht sie der Kanton einer zweiten Vorprüfung . Man hofft, sie möge weniger lang dauern als die erste.

Parallel zur Vorprüfung lief im Juli und August 2021 das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Dabei wurden 60 Anträge zu insgesamt 200 diversen Punkten der Nutzungsplanung gestellt. Nach den Sommerferien will der Gemeinderat über die Anträge beschliessen und seine Entscheide in einem Mitwirkungsbericht zusammenfassen und begründen. Es folgen zwei Info-Veranstaltungen, eine Im August 22 für alle Grundeigentümer und eine im Herbst für die Furtbachanstösser, welche teilweise durch einen neu festgelegten «Gewässerraum» eingeschränkt werden.

Die weiteren Etappen, bis die geänderte Nutzungsplanung rechtskräftig wird, sind:

  • öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit für alle. 
  • Verabschiedung durch die —Gemeindeversammlung. Laut Senn könnte  sie bestenfalls im Dezember 2023 stattfinden – der zweitgenannte Termin vom Sommer 2024 scheint mir realistischer. 
  • Inkraftsetzung durch den Regierungsrat. Wird’s Anfang 2024? Mit zweijähriger Verspätung auf den ursprünglichen Zeitplan, wovon ein Teil auf pandemiebedingte Erschwernisse zurückzuführen sein mag

Ein sechsjähriger Planungs- und Entscheidungsprozess ist zu lang für eine Nutzungsplanung, die laut Raumplanungsrecht auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten ist. Viele der zugrundeliegenden Fakten und Annahmen sind nach sechs Jahren  durch die Wirklichkeit längst überholt. Sollte man nicht schon 2024 die nächste Gesamtrevision einleiten, ganz nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig. Soll ich sie gleich flicken?»….