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Mit grossen Planungen überfordertes Dorf

Eine ausserordentliche Gemeindeversammlung hat am Dienstag die Vorlage für die Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung BNO als Ganzes zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Was bleibt nach acht jährigem Planungsprozess? Ein Scherbenhaufen. Es ist beileibe nicht der erste, der in Würenlos von grossen Planungsvorhaben zurückbleibt. 

Die Mehrzweckhalle ist besetzt bis auf den letzten Stuhl, der noch in einem Abstellkämmerchen aufzutreiben war. 568 Stimmberechtigte sind erschienen (nur 19 weniger als an der «Rekord-Gmeind» 2013 zum Standortentscheid Alterszentrum), um über das Schicksal der totalrevidierten BNO zu befinden.

Je näher der Dienstag gerückt war, desto deutlicher wurde, dass es nicht der krönende Abschluss dieser Planungsgeschichte werden dürfte. Zum Auftakt geben Gemeindeammann Toni Möckel und Gemeinderat Consuelo Senn, unterstützt von Andrea Hofbauer, der stellvertretenden Leiterin der Bauverwaltung, und von Paul Keller, dem externen Projektleiter, einen straffen Überblick über das grosse Planungswerk, seine Ziele, seine Instrumente. Sie versuchen, die inhaltlichen Änderungen am am komplexen Planungswerk so anschaulich wie möglich darzustellen. Sie betonen, wie sehr die Arbeit am Planungswerk zum Wohl der ganzen Bevölkerung erfolgt sei, wie sehr der Fokus auf qualitatives Wachstum und weniger als vom Kanton gefordert auf quantitatives Wachstum gerichtet war. Man spürt, die Versammlung hat da ihre Zweifel.

Als dann die Gegner – vorab die hinter dem wenige Tage zuvor verteilten Flyer stehende Gruppe mit ihren Sprechern Beat Güller, Adrian Güller und Georges Fritz ihre zahlreichen Abänderungsanträge präsentieren, wird das Werk richtiggehend zerzaust. Von Papiertiger ist die Rede, von unnötiger Überregulierung, von unberechtigten Eingriffen ins Privateigentum. Vom Unsinn, die Ausnützungsziffern in den Wohnquartieren zu reduzieren, wo gleichzeitig innere Verdichtung gefordert würde. Die neue Grünflächenziffer völlig unnötig, Würenlos sei auch ohne schön grün geblieben. Obwohl die Gemeinde selbst nicht mit gutem Vorbild vorangehe. Und und und. Nur wenige Votanten stärken dem Gemeinderat den Rücken.

Und endlich kommt von Pascal Renaud (FDP) der schon angekündigte  Antrag, das Geschäft gesamthaft zur Überarbeitung zurückzuweisen. Über den Antrag muss sofort abgestimmt werden. Er wird klar angenommen, womit die Diskussion zur Sache sofort abgebrochen werden muss.. Etwas zu früh, findet sogar ein Votant, der an der Totalrevision keinen guten Faden lässt. Denn man habe  wegen dem Diskussionsabbruch noch nicht alle Votanten gehört, die sich noch zum Geschäft hätten äussern wollen.  

In der Tat hat man mit der totalen Rückweisung dem Gemeinderat eine schwierige Aufgabe aufgebrummt. Denn in welche Richtung soll die Überarbeitung gehen? Die geplanten Umzonungen ganz oder nur teilweise streichen, auf tiefere Ausnützungsziffern verzichten, aber nicht auf die offerierte Kompensation dafür (Wohnräume im Untergeschoss nicht mehr bei der AZ anrechnen)?

Nicht zu unterschätzen sind auch mögliche Folgen des Rückweisungsentscheids. Gar nicht im Sinne all jener, die eine möglichst geringe Zunahme der Dorfbevölkerung wollen, könnte eine indirekte Folge sein. Viele der Grundeigentümer, die sich als Verlierer der neuen BNO gesehen hätten, könnten  rasch ihre Bauland- und Ausnutzungsreserven noch gemäss alter BNO realisieren wollen. Dann könnte sich der Bauboom in Würenlos (viel früher als erwartet konnte unlängst die 7000. Einwohnerin gefeiert werden) auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Baulandreserven  von 5,38 Hektaren in Wohn- und Mischzonen könnten viel schneller aufgebraucht sein als gedacht. Das würde die Eigenheimpreise und die Mieten durch die Decke schiessen lassen. Nicht wenige, die nun für ihr Häuschen und ihre Autoabstellplätze gekämpft haben, dürften deswegen aus dem Dorf verdrängt werden.

Zunichte gemacht ist die grosse Arbeit von Gemeinderäten und Angestellten der Verwaltung, von externen Fachplanern und vor allem der freiwillig Mitwirkenden in Kommissionen und Arbeitsgruppen. Zurück bleiben viele Frustrierte. Etliche werden sich die freiwillige Mitwirkung an solchen oder ähnlichen Planungsprozessen, die letztlich für die Katz sind, kein zweites Mal mehr antun wollen, ja, sich sogar von den Gemeindeversammlungen fernhalten. 

Vom finanziellen Schaden ganz zu schweigen. Fast alles Geld, das für die  Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung in zwei Schritten bewilligt wurde – insgesamt CHF 745’000 – ist  verloren. 

Und erst der Zeitverlust! Wie lange dauert’s wohl, bis eine neue BNO präsentiert werden kann, die vom Stimmvolk auch goutiert wird? Projektleiter Keller sagte auf eine Frage aus der Versammlung, in ein, zwei Jahren sei das möglich. Es wird realistischerweise wohl eher fünf Jahre oder länger dauern.

Denn fast der ganze Planungsprozess muss sinnvollerweise nochmals durchgespielt werden, mit Festlegung der Revisionsziele, Mitwirkungsverfahren, öffentlicher Auflage, Vorpüfung durch den Kanton (es brauchte aktuell deren 2, weil die erste beim Kanton durchfiel), öffentliche Informationsveranstaltungen, Einwendungsentscheide (aktuell waren es 73) usw. 

Aufgegleist war die jetzige Totalrevision durchaus besser als die früheren. Die Mitwirkung breiter Kreise, insbesondere der Grundeigentümer, war in der Organisation nicht nur eingeplant, sondern funktionierte in der Anfangszeit leidlich gut. Das Interesse an freiwilliger Mitarbeit in der Spezialkommission und in  Arbeitsgruppen war überraschend gross. Doch je mehr Zeit verstrich, desto mehr haperte es bei der Transparenz. Die Covid-Pandemie mag dazu beigetragen haben, die Hauptursache war sie gewiss nicht.

Als die jetzt gross auftrumpfenden kritischen Grundeigentümer vorerst noch als Einzelkämpfer ihre Probleme den Planungsverantwortlichen darlegten, seien sie nicht Ernst genommen worden, sagen sie. Warum wurden ihnen nicht nachträglich Sitze in der sogenannten Resonanzgruppe angeboten? Warum wurden nicht mehr öffentliche Informationsveranstaltungen als geplant durchgeführt? An denen hätten Kritikpunkte allgemein verständlich und ehrlich erläutert sowie diskutiert werden können.

Ein Grossteil der Meinungsbildung passiert  v o r  der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat muss kommunikationsmässig dringend über die Bücher. Er muss zur Präsentation solcher Monstervorlagen Kommunikationsprofis beiziehen, die alle Info-Kanäle zu bespielen  und Info-Veranstaltungen attraktiv zu inszenieren wissen. Schickt der Gemeinderat ein so wichtiges Geschäft wie eine BNO ins Rennen , darf nichts dem Zufall überlassen werden. Es braucht strategisches Denken, um sich nicht von cleveren Gegnern übertölpeln zu lassen. Beim Alterszentrum, bei der Aushubdeponie Steindler und nun bei der abgelehnten BNO haben gewiefte Gegnerschaften die politische Agenda bestimmt. 

Wie stimmte der Autor?

Bis zum Rückweisungsantrag war ich unentschieden, ob ich die BNO in einer Schlussabstimmung annehmen oder ablehnen würde. Dafür wusste ich im Voraus, wie ich zu einzelnen Abänderungsanträgen stimmen würde. Abgelehnt hätte ich einen kompletten Verzicht auf die Grünziffer oder auf jegliche Umzonungen. Bei den Arealüberbauung hätte ich für die minimale Grösse von 2000 m3 gestimmt. – Weil ich diese differenzierte Meinung wegen des Rückweisungsantrags abstimmungsmässig nicht zur Geltung bringen konnte, lehnte ich die totale Rückweisung ab. Alle Änderungsanträge zum Traktandum 3 « Ausgleich von Planungsvorteilen» habe ich abgelehnt und dem betreffenden Reglement in der gemeinderätlichen Fassung wie die Mehrheit zugestimmt. 

 

Die Extra-Gemeindeversammlung wird eine lange werden

Vier Tage vor der ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung kommt eine nicht zu unterschätzende  Gruppe von Gegnerinnen und Gegner aus der Deckung. Ihr Argumenten-Mix kann der seit acht Jahren erarbeiteten Vorlage gefährlich werden.

Staubtrockene Infos gegen Argumentenmix, der packt. (Bild würenblicker)

Es sei im Vorfeld schwer abzuschätzen, wie eine Gemeindeversammlung zu einer totalrevidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) verlaufen werde, sagt Paul Keller von Arcoplan und  externer Projektleiter für die Gesamtrevision unserer Allgemeinen Nutzungsplanung. Mal werde das Geschäft fast diskussionslos durchgewinkt, mal ziehe es sich fast endlos in die Länge.

Diese Unsicherheit ist nun weg. Im Nu durchgewinkt wird am kommenden Dienstag, 29. April, wohl gar nichts. Am Freitag lag ein Flugblatt einer Gruppierung im Briefkasten, die für ein Nein zur neuen Bau- und Nutzungsordnung weibelt. Die vorgeschlagene BNO reguliere zu viel und greife zu tief in die Eigentumsfreiheit ein, ihr Credo. 

Die gegnerische Gruppe vereint Grundeigentümer, die aus diversen Gründen von der vorgeschlagenen BNO negativ betroffen sind. Beispiele:

– weil für sie in der Wohnzone W2E die Ausnutzungsziffer von 0,45 auf 0,4 sinken soll;  
– weil die in allen Wohnzonen neu eingeführte Grünflächenziffer sie in der Gestaltung des Umschwungs ihres Heims einschränkt.
– weil ihre Parzelle durch den neu eingeführten Gewässerraum Furtbach mit einem totalen oder teilweisen Bauverbot belegt würde.

Ein Argumenten- und Gegnermix, welcher der Vorlage gefährlich werden kann.

Etwas muss schief gelaufen sein in der Erarbeitung der neuen BNO,. Acht Jahre dauerte sie. 40 Personen hatten sich 2017 für die Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen gemeldet. Die Bevölkerung,  auch einige ständige Kommissionen wie die Planungs- und die Baukommission schienen breit vertreten zu sein. Von den 31 Personen, die nun das gegnerische Flugblatt unterzeichnen, war allerdings niemand darunter, dabei war eigens eine für kritisches Feedback gedachte Resonanzgruppe gebildet worden, für die sich 14 Freiwillige gemeldet hatten. 

Das ist bedauerlich, aber ein Stück weit auch verständlich. Viele mögen durchaus achtenswerte Gründe für eine Nicht-Mitwirkung gehabt haben. Andere mögen erst für die BNO Revision sensibilisiert worden sein, als sie der Folgen für sich persönlich gewahr wurden.

Anzuerkennen ist, dass die Gruppe namentlich zu ihren Argumenten steht. Das Flugblatt ist in relativ moderatem Ton gehalten. Wesentlich zugespitzter sind die Ausführungen von Repräsentanten der Gruppe im parallel erschienenen Artikel des «Badener Tagblatts» mit dem Titel «Wir werden enteignet.»  Lässt sich belegen, was der Besitzer eines Grundstücks an der Bachwiesenstrassse, von dem das Zitat im BT-Titel stammt, behauptet? In Sachen Gewässerraum verstecke sich der Gemeinderat hinter dem Kanton, indem er sage, dieser bestimme den Gewässerraum. Die Gemeinde habe durchaus einen Gestaltungsspielraum. Man habe einfach schlecht verhandelt.  

Auch das zweite Beispiel im BT-Artikel überzeugt nicht. Da plant eine junge Familie auf einem 1000 Quadratmeter grossen Grundstück ein Mehrgenerationenhaus mit zwei Einliegerwohnungen. 

Gewiss gibt das angesichts der geringen Grundstückgrösse keine verschwenderisch grossen Wohneinheiten. Stutzig wird, wer weiter liest. Das Grundstück liegt am Hang, die Autozufahrt müsse von oben erfolgen. Eine Tiefgarage würde der Bauherrschaft zu teuer. Die geforderte Grünflächenziffer könne seinen Traum vom Eigenheim zum Platzen bringen.  Habe ich richtig gelesen? Von den 1000 m2 kostbaren Landes werden nicht weniger als 300 m2 für eine oberirdische Strassenzufahrt verschwendet. Wie ewiggestrig ist denn so etwas? Mein Mitleid hält sich in Grenzen. 

Der vom BT zitierte Bauherr findet weiter, die Grünflächenziffer sei bei grossen Arealüberbauungen durchaus angebracht, um die Qualität der Freiflächen sicherzustellen. Doch sicherlich nicht bei Einfamilienhausquartieren, «die Würenlos mit ein paar Ausnahmen schon zu einem grünen Dorf machen  – Schärfere Gesetze sind schon recht, «but not in my backyard» (aber sicher nicht in meinem Garten). Hoch lebe das das St. Floriansprinzip! 

«Grünes Dorf», doch ist es so grün? Die Flugblatt-Gruppe stört sich auch daran, dass selbst auf privatem Grund hohe Bäume und Hecken geschützt werden könnten. Ich kenne aber kaum eine andere Gemeinde, in deren Privatgärten so gnadenlos Bäume abgeholzt werden, sobald sie nur einige Zentimeter den Hausfirst überragen. Ziemlich kurzsichtig und töricht in einer Zeit, in der Hitzesommer häufiger werden und Schatten spendende Bäume auf öffentlichem und privaten Boden fürs Mikroklima sehr wichtig werden dürften.

Es liegt mir fern, die neue BNO durch alle Böden zu verteidigen. Irgendwann sind neue kritische Stimmen zu wenig gehört worden. An den letzten paar öffentlichen Informationsveranstaltungen haben sich die Planungsverantwortlichen viel zu sehr in einer staubtrockenen Litanei von Planungsgrundlagen und -zielen verloren, statt anschaulich und allgemein verständlich auf die Themen einzugehen, die den Leuten unter den Nägeln brennen. 

Auch mir ist nach mehreren Info-Veranstaltungen bis heute nicht klar, weshalb die tieferen Ausnutzungsziffern in den Wohnzonen nicht so schlimm sein sollen, weil ja neu neben den Dachgeschossen auch bewohnbare Untergeschosse nicht mehr an die Wohnfläche gemäss Ausnutzungsziffer angerechnet würden. Die Nichtanrechnung kann doch nur an an Hanglagen zu befriedigenden Lösungen führen, weil wenigstens auf der Talseite normal grosse Fenster und attraktive UG-Wohnungen möglich sind. Hochproblematisch sind hingegen UG-Wohnungen mit kleinen Kellerfenstern, die noch in Schächte verlocht werden. «Wir wollen nicht im Keller wohnen », sagt ein Kritiker zu Recht. 

Die neue BNO mit Bauzonen- und Kulturlandplan kann von der Gemeindeversammlung als Ganzes oder in Teilen bewilligt werden. Wesentliche Änderungen einzelner Bestimmungen  kann die Versammlung nur anbringen, wenn der betroffene Teil an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen wird. Die Flugblatt-Gruppe wirbt für ein Nein zur BNO und gleichzeitig für Unterstützung von nicht näher spezifizierten Rückweisungsanträgen.

So oder so werden Totalablehnung und viele Rückweisungen dazu führen, dass die Überarbeitung der BNO noch Jahre lang auf der lokalpolitischen Pendenzenliste  und die  bisherige BNO noch für Jahre massgebend bleiben. Ob der Kanton eine teilrevidierte BNO, welche die wichtigsten Änderungen ausklammert, überhaupt in Kraft setzen würde, bezweifle ich.

Die Flugblattgruppe glaubt, mit einer Ablehnung mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Doch wenn zum Beispiel die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen in der BNO mit jenen im Planungsrecht von Bund und Kanton unterbleibt, könnte für Bauwillige eher weniger Rechtssicherheit entstehen. 

Zum Schluss noch dies: Die Würenloser Bevölkerung hat wiederholt den Wunsch geäussert, die Bevölkerung möge nur noch wenig anwachsen. Der Gemeinderat trug dem Rechnung, indem er seine Wachstumsziele stets erheblich unter den kantonalen Bevölkerungsprognosen angsetzte. 

Unlängst konnte  Würenlos  – früher als erwartet – die 7000. Einwohnerin feiern. Das zeigt , wie wenig die Bevölkerungsgrösse als Richtgrösse für die lokale Raumplanung taugt. Bleiben zum Beispiel die alten Ausnutzungsziffern noch Jahre in Kraft, dann könnten die Besitzer unternutzter Liegenschaften versucht sein, einer künftigen Reduktion der Ausnutzungsziffer zuvorzukommen und noch rasch einen Umbau oder Ersatzbau zu realisieren. Die Verdichtungsreserven könnten dann viel früher als gedacht aufgebraucht sein, was wiederum Eigenheimpreise und Mieten bei anhaltend hoher Nachfrage in ungeahnte Höhen treiben könnte.  

Am liebsten gar kein Wachstum

Würenlos ist gut, so wie es ist. So wenig Bevölkerungswachstum und so wenig Veränderung wie möglich in den nächsten 20 Jahren – dies die Quintessenz des Ziel-Workshops für die Bevölkerung im Rahmen der Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung.

Thema Nutzungsplanung

Die Gesamtrevision bestimmt ein Stück weit die Zukunft unseres Dorfes. Die Spezialkommission für das Vorhaben ist seit März dieses Jahres an der Arbeit. Am Workshop vom 20. Oktober hat sie erste Resultate vorgestellt: neben einer Analyse aller Quartiere auch den Entwurf eines räumlichen Entwicklungsleitbildes. Seine sechs Hauptziele sind:
1. Erhalten und Entwickeln der Standortattraktivität und der Identität als eigenständige, gut vernetzte Gemeinde unter Berücksichtigung der vorhandenen dörflichen Strukturen.
2. Weiterführung einer kontinuierlichen Bevölkerungsentwicklung, welche mit gut in die dörflichen Strukturen integrierten Bauten erreicht wird und sich primär an qualitativen Wachstumszielen orientiert.
3. Erhaltung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze im kleinteiligen dörflichen Kontext wie auch in den beiden grossflächigen Arealen Grosszelg und Tägerhard.
4. Qualitative und massvolle (innere) Siedlungsentwicklung.
5. Gesamthaft optimierte Abstimmung Siedlung und Verkehr, in welcher eine sorgfältige und gleichberechtigte Abwägung der funktionalen, wirtschaftlichen und gestalterischen Belange vorgenommen wird.
6. Beibehaltung der vielfältigen Kulturlandschaften und Naturräume sowie des breiten Freizeit- und Erholungsangebotes.

Ein Musterbeispiel für verständliche, anschauliche Sprache sind diese Formulierungen gewiss nicht. Gleichwohl haben die Workshop-Teilnehmer die Hauptziele in zehn Diskussionsgruppen engagiert diskutiert. Im grossen Ganzen stiess die Stossrichtung auf Zustimmung, auch wenn da und dort die Akzente von den Bürgerinnen und Bürgern etwas anders gesetzt und die Formulierungen präziser gewählt worden wären.

Einhellig – so scheint es – wünscht man, dass Würenlos einen dörflichen Charakter behält. «Keine Urbanisierung, auch wenn wir Agglo sind» brachte es der Sprecher einer Gruppe auf den Punkt. Grosse Einigkeit auch darüber, dass sich das Wachstum im vergangenen Jahrzehnt in der kommenden Planungsperiode nicht in gleichem Masse fortsetzen darf. Die Bevölkerungsentwicklung solle darum nicht «kontinuierlich» weitergeführt werden. Eine Atempause täte dem Dorf ab und zu gut, findet man.

Wie viele Menschen sollen Deiner Meinung nach im Jahre 2035 in Würenlos wohnen können? Jetzt abstimmen in der rechten Randspalte.

Diese Haltung passt nicht unbedingt zu dem, was die kantonale Raumplanung für Würenlos vorsieht: Urbaner Entwicklungsraum sollen wir sein. Und das sind wir wohl bereits, wenn wir mal ganz ehrlich zu uns selber sind. Unser Lebensstil ist näher bei jenem in Zürich-Höngg als bei jenem in Mettau oder Zeiningen. Vom urban-dörflichen Bau-Mischmasch ganz zu schweigen.

Der Gemeinderat hatte die Stimmung in der Bevölkerung wohl richtig erfasst, als er vor zwei Jahren in seinem Leitbild zwar nicht gerade von Null-Wachstum, aber doch von einem «quantitativ moderaten Wachstum» in den nächsten 15 Jahren sprach und von einer Obergrenze von 7300 Einwohnern. Dagegen wäre eine Bevölkerung von etwa 8400 Einwohnern, wie sie eine kantonale Bevölkerungsprognose von 2013 fürs Jahre 2044 voraussagt – offenbar der blanke Horror. Zum Glück ist es nur eine Prognose und nicht etwa ein vom Kanton diktiertes Ziel.

Eine Vorgabe gibt der kantonale Richtplan aber doch: Die Dichte im Siedlungsgebiet soll neu 70 Einwohner pro Hektare betragen, heute sind es in Würenlos 60 Einwohner/ha, bei einer Bauzonenfläche von 107 ha. Rechne: Für etwa 7500 Einwohner müsste geplant werden. Mit dem Wachstumsziel des Gemeinderates würde die verlangte Dichte um wenige Prozentpunkte verfehlt. Im Entwicklungsleitbild der Spezialkommission ist Verdichtung des überbauten Baugebietes durch grossflächige Aufzonierungen, z. B. W 3 statt W 2, nicht vorgesehen.
Wird der Kanton im Laufe des Genehmigungsverfahrens darauf bestehen, dass wir in unserer Nutzungsplanung die höhere Dichte erreichen?

Ein noch geringeres Wachstum als das vom Gemeinderat anvisierte, wäre vollends unrealistisch. Denn 7300 Einwohner werden laut Paul Keller, dem Projektleiter für die Nutzungsplanrevision, schon erreicht, wenn alle heute angedachten und in Planung befindlichen Überbauungen realisiert sein werden (v.a. Steinhofareal, Im Grund, Gatterächer). Totalrevision der Nutzungsplanung hin oder her.

Zu Beginn des Workshops hatten die Teilnehmenden die Ergebnisse der oben erwähnten Quartieranalysen diskutiert – dies in Gruppen, die vorwiegend aus Bewohnern des jeweiligen Quartiers bestanden. Die Spezialkommission scheint die Stärken und Schwächen der Quartiere recht gut eruiert zu haben. Mal empfanden die Quartierbewohner eine Schwäche ihres Quartiers als weniger gravierend, mal beurteilten alteingessenene Bewohner ihr Quartier gnädiger als neu zugezogene, mal kamen innerhalb eines Quartiers Bewohner von Mehrfamilienhäusern zu einem anderen Befund als Bewohner von Einfamilienhäusern. Das zeigt, wie anspruchsvoll eine mehrheitsfähige und in sich schlüssige Nutzungsplanung ist.

Auffallend war, wie oft die Lärmbelastung (Auto-, Flug-, Bahnverkehr) als Schwachpunkt mancher Quartiere genannt worden ist. Unter den Nägeln brannte auch das Thema Verkehr, obwohl es an diesem Samstag nicht im Vordergrund stand. Es wird Schwerpunkt eines weiteren Workshops für die Bevölkerung im Frühling 2019 sein. Ob dann die originellsten zwei Vorschläge dieses Samstags _ ein Dampfschiff-Shuttle auf dem Furtbach und ein Lift von der Mühlegasse zum Areal der katholischen Kirche – nochmals zur Sprache kommen?

Leider reichte die Zeit nicht, um die Quartieranalysen vertiefter zu studieren. Das wird die Spezialkommision sicher berücksichtigen müssen, wenn sie die Rückmeldungen aus dem Workshop in ihre Arbeit einfliessen lässt. Zu beachten haben wird sie auch, dass am Ziel-Workshop – wie ein Teilnehmer richtig bemerkte – die 20- bis 40-Jährigen eher schwach vertreten waren.

Gleichwohl ist es positiv, wieviel Interesse die Bevölkerung an der oft abstrakten und komplexen Nutzungsplanung zeigt. Das Echo war schon gross, als Mitglieder für die Spezialkommission und die Arbeitsgruppen gesucht wurden. Und dass nun an diesem ersten Workshop rund 80 Frauen und Männer teilnahmen, hat Projektleiter Paul Keller nach ganz anderen Erfahrungen in ähnlich grossen Gemeinden überrascht.