Alle Beiträge von Matthias Rufer

“Alterszentrum darf nicht an übertriebenem Ortsbild- und Denkmalschutz scheitern” (Gastbeitrag)

Autor Matthias Rufer ist Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG (also der Bauherrin im laufenden Baubewilligungsverfahren) und Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum Würenlos. Er schreibt auch im Namen dieses Vereins.

Das Baugesuch für das Alterszentrum Würenlos ist aktuell durch eine unvollständige Stellungnahme der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen blockiert. In den Medien und in diesem Blog wurde mit Getöse berichtet, dass die kantonale Denkmalpflege das Alterszentrum in der vorliegenden Form aus Ortsbildsicht als nicht genehmigungsfähig erachtet. Die Abteilung für Baubewilligungen hat diese Stellungnahme unreflektiert übernommen und verlangt eine Projektüberarbeitung. 

Das Amt für Baubewilligungen hat aber weder die Stellungnahmen der weiteren betroffenen kantonalen Stellen eingeholt, noch eine Güterabwägung vorgenommen und damit seine Arbeit nicht gemacht. Immerhin hat derselbe Kanton, der in Form der Denkmalpflege nun eine Bebauung der Zentrumswiese zumindest teilweise verneint, der Gemeinde Würenlos seit über 60 Jahren die Bebaubarkeit der Zentrumswiese bestätigt. Schon im Zonenplan von 1956 ist die ganze Zentrumswiese als Zone für öffentliche Bauten ausgeschieden. Es besteht ein Anspruch auf Bebauung. Der offensichtliche Widerspruch der kantonalen Beurteilungen muss durch den Kanton, durch das Amt für Baubewilligungen, gelöst werden. Dabei darf nicht nur die auf wackeligen Beinen stehende, allein defizit-orientierte Beurteilung der Denkmalpflege einfliessen, sondern es sind alle Interessen zu berücksichtigen, wie z.B. der Innenentwicklungsauftrag an Gemeinden des „urbanen Entwicklungsraums“ wie es Würenlos ist, die Schaffung einer seit langem überfälligen Infrastruktur für die Seniorinnen und Senioren von Würenlos, die durch dieses Projekt mögliche gemeinsame Verkehrserschliessung von Alterszentrum und künftiger Rössli-/Post-Bebauung und vor allem auch die massive Aufwertung der Zentrumswiese durch die Umgebungsgestaltung im Zusammenhang mit dem Alterszentrumsprojekt. Künftig wird die ganze Bevölkerung die Zentrumswiese nutzen können. Der Furtbach wird zugänglich, Wege und Sitzgelegenheiten werden geschaffen. 

Betrachtet man nüchtern, was auf der Zentrumswiese neu an Positivem geschaffen wird und was verloren geht, ist der Kampf mit Zähnen und Klauen um den freien Blick auf die nicht mehr als solche zu erkennende Alte Mühle nicht nachvollziehbar.

Für das Alterszentrumsprojekt ist es wichtig, dass der Kanton seine halbfertige Stellungnahme von Ende April 2022 nun dringlich ergänzt. Sondierungen haben ergeben, dass der Kanton dazu keinen Anlass sieht. Der Verein Alterszentrum Würenlos startete daher eine Petition zuhanden von Regierungsrat Stephan Attiger, um ihm mit einer grossen Anzahl Unterschriften das Interesse der Würenloser Bevölkerung zu dokumentieren und ihn dadurch zu veranlassen, seine Abteilung für Baubewilligungen mit dem Erstellen einer vollständigen Stellungnahme und einer echten Güter- und Interessenabwägung zu beauftragen.

Wer dieses Anliegen unterstützen möchte, kann dies auf der Plattform petitio.ch unter diesem Link machen: https://www.petitio.ch/petitions/1oAmL

Irreführende Markierung

Zugang zum Gmeindschäller nur für Superschlanke.
Gelbe Markierungen auf dem Schulhausplatz werden von Automobilisten für Parkfelder gehalten. Das sind sie aber nicht.
Schon um den 1. August herum habe ich mich gefragt, was es mit den neu eingezeichneten Parkfeldern auf dem Würenloser Schulhausplatz zu tun hat: Wieso ist die erste Reihe gerade auf Höhe des Eingangs zum Gemeindekeller und wieso will man nur noch zwei Parkreihen? Ist hier ein Verkehrsmanagement im Gange?

Die vermeintliche Parkordnung wird brav eingehalten. Aber die gelben Ecken markieren Spiel- und nicht Parkierfelder.
Am Montag, 14. August war es dann tatsächlich so weit: Erste Probe der Musikgesellschaft nach der Sommerpause, verschiedenes Material, das in den Gemeindekeller transportiert hätte werden sollen und ein Auto, das so parkierte, dass schlanke Personen gerade noch in den Gemeindekeller reinkamen. (Vgl. Bild oben).
Auch am Donnerstag wurde die neue Parkordnung brav eingehalten (Bild unten), was den Verlad des Schlagwerks für ein Ständchen in der Forsthütte erschwerte (kurz nach Aufnahme des Bildes war dann wieder ein Auto unmittelbar vor dem Eingang geparkt). Die neue Parkordnung wird also brav befolgt – die Rückfrage bei der Bauverwaltung, wer denn diesen Murks angestossen habe, ergab folgende Auskunft:

«Das ist keine neue Parkordnung, sondern eine Spielfeldmarkierung für die Schüler. Bisher haben die Schüler sich die Spielfeldmarkierung mit grossen Steinen markiert (und anschliessend nicht mehr versorgt). Dies ist nun ein Test, mit einer selbst gemachten Markierung (ohne Kosten zu verursachen) auf dem Pausenplatz (der er tagsüber ist) Spielfelder für die Schüler zur Verfügung zu stellen. Geparkt soll/darf wie bisher. Wir werden sehen, ob sich das einspielt.»

In diesem Sinne ein Aufruf, die Autos wie früher zu parkieren und den Eingang zum Gemeindekeller nicht zu blockieren. Danke.

Schnappschüsse aus 125 Jahren Musikgesellschaft Würenlos

Dieses Jahr feiert die Musikgesellschaft Würenlos ihr 125-jähriges Bestehen. Sie ist damit der zweitälteste noch bestehende Dorfverein, älter ist nur die 1864 gegründete Schützengesellschaft. Dass die Musikgesellschaft ihr Jubiläum in jugendlicher Frische und mit zwei Dutzend aktiven Musikantinnen und Musikanten begehen kann, ist keine Sebstverständlichkeit. Als 2016 die Spielgemeinschaft mit Neuenhof nach etlichen Austritten aufgelöst wurde, sah es düster aus für die Zukunft.  Doch dann gelang ein Neustart. Überraschend viele junge Kräfte aus dem Oberstufenensemble und der Jugendmusik Wettingen konnten zum Mitspielen gewonnen werden. Mit öffentlichen Konzerten und Auftritten wird unsere Musikgesellschaft also auch in Zukunft das Dorfleben bereichern. Einen grossen Festakt zum 125-Jahre-Jubiläum wird es nicht geben, doch Raphael Spörri und Matthias Rufer, Präsident der Musikgesellschaft, nahmen das Jubiläum zum Anlass, sich näher mit der Vereinsgeschichte zu beschäftigen. Resultate ihrer Arbeit präsentiert würenblicker im folgenden Beitrag, dem noch einige mehr folgen dürften – ein gute Gelegenheit, die neue Rubrik «Dorfgeschichte» einzuführen. (PF)

Sechs Männer hätte die Musikgesellschaft 1982 gegründet, so steht es in der Vereinschronik, die Josef Rennhard 1992 zum 100-Jährigen der MGW verfasste, und so besagt es auch die Legende zum obenstehenden Bild. Aber es sei schwierig, die Vereinsgeschichte nachzuzeichnen, da Unterlagen älter als 1962 verlustig gegangen seien. Dies stimmt glücklicherweise nicht ganz – wurden doch erst vor kurzem beim Aufräumen im Musikarchiv Protokollbücher, die bis ins Jahr 1912 zurückreichen, gefunden. Ebenso einige wenige Informationen zu den Jahren vor 1912.

Die Musikgesellschaft ist momentan am Sichten und Aufarbeiten dieser Unterlagen. Ebenso wird sie versuchen, die Vereinschronik mit den Ereignissen der letzten 25 Jahre zu ergänzen. In welcher Form die Ergebnisse publiziert werden, ist noch nicht klar – aber einzelne Schlaglichter aus 125 Jahren Vereinsgeschichte sollen in loser Folge präsentiert werden.

Spannendes zu den Jahren zwischen der Vereinsgründung und dem ersten Weltkrieg kann einem Brief von Johan Isler an Johann Wiedemeier Wetzel aus dem Jahre 1956 entnommen werden, den wir erst vor wenigen Tagen entdeckt haben:
«Liebe Musikanten von Würenlos!
Nachdem ich den Werdegang eurer Musik seit 1912 gelesen habe, so will ich noch womöglich etwas dazu tun, was vor 1910 gegangen ist. So lange ich weiss hat immer eine Musik von 6 Mann bestanden, die dann an den Tanzsonntagen im Rössli gespielt hat. Auch Hüttikon und Dänikon hatten so eine Musik von 6 Mann, die jeweils im Steinhofsaal zum Tanz spielten, aber etwas besser als die Würenloser. Sonst hörte man das Jahr hindurch wenig Musik im Dorf. Wenn Theater gespielt wurde, war die Musik dabei und spielte einige Stücklein. Im Jahr 1905 gründeten wir Jungen eine neue Musik. Hirsbrunner Aarau gab uns leihweise 6 Instrumente à Fr. 3.- pro Monat, das jeder selber bezahlen musste. Wir übten fleissig im Gemeindesaal des damals neuen Schulhauses. Wir machten Tanzmusik in Niederhasli, in [der] Sonne Wettingen und hernach im Rössli Würenlos. Die alte Garde vertrug dieses Verhältnis nicht lange, so kam im Jahre 1907 der Zusammenschluss der beiden Vereine […]. Von Protokoll keine Rede. Der damalige Funktionär bediente sich seines eigenen Notizbuchs (u. Alkohol). Bald machten wir eine Musik, die man damals hören durfte und erweckte[n] Freude in der ganzen Gemeinde. Es folgten Ausflüge, Glashütte Buchs[,] Pfannenstiel – Rapperswil. Konzerte in Zürich, Sihlhölzli, Pfingstweid, usw. Eine Tombola-Verlosung brachte die neue Uniform wie mehr Arbeit. Maifeier Umzüge in Zürich. Auch die Mitgliederzahl war gestiegen. So kam 1910 der Beschluss, das Musikfest in Schwyz zu besuchen, das uns ängstlichen Musikanten ein Eichenkranz erübrigte [?], den wir dann auf der Reise nach Luzern verloren haben! Ohne Zögern melden wir uns für ein Musikfest nach Singen, Deutschland an. Wir übten das gleiche Stück nochmals, aber gründlich ein, unter Zuzug vom damaligen Direktor (Stadtmusik) Baden. Am 6. Juni 1910 bin ich von Würenlos nach St.Gallen. Bin dann am Samstag später nochmals heimgekommen zu letzten Proben und spielte am Feste in Singen, was wirklich sehr schön war, und der Musik von Würenlos ein[en] schöner Lorbeer brachte, noch freudig mit.[…]
Alles Gute wünschend, Grüsst Isler Johann“


Haben Sie Informationen oder Bezüge zu diesen Ereignissen? Kennen Sie Personen auf den hier gezeigten Bildern? Gerne nehmen wir Hinweise entgegen. Dankbar sind wir auch für weitere Hinweise, Geschichten, Erlebnisse oder auch Bilder und Materialien zur Musikgeschichte. Melden Sie sich doch beim Autor des Artikels (matthias.rufer@gmx.ch).

Plan-los im «letzten Kampf um den Buechrai»?

Am 24. März hat der Aargauer Grosse Rat das Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan festgelegt. Zum dritten Mal nach 2002 und 2005 hat er es abgelehnt, den Würenloser Buechrai dem Siedlungsgebiet zuzuschlagen. Dafür kämpfen die Grundeigentümer am Buechrai seit Jahren. Und vor dem jetzigen Grossratsentscheid hat ihnen dabei auch der Gemeinderat unter die Arme gegriffen. Laut AZ Badener Tagblatt hat er mit einem Brief an alle Grossräte versucht, im Sinne der Grundeigentümer Einfluss aufs Kantonsparlament zu nehmen. Wieso aber der Entscheid des Grossen Rates sinnvoll ist, zeigt der folgende Beitrag.

Der Buechrai unterhalb des Waldrandes, vom Brunnenweg aus gesehen

Der Buechrai unterhalb des Waldrandes, vom Brunnenweg aus gesehen.

Ist der Gemeinderat Würenlos, wie im Leserbrief von Roger Wiederkehr in der AZ vom 18. März 2015 suggeriert, tatsächlich planungs- und respektlos, wenn es um die Zuweisung des Buechrai zum Siedlungsgebiet geht? Ich wäre eher geneigt zu sagen: beratungsresistent!

Tatsache ist, dass die seit der Genehmigung der aktuellen Bau- und Nutzungsordnung im Jahre 2002 hängige rechtskräftige Zonierung des Gebiets Buechrai nicht tragbar ist. Allerdings ist die Ausgangslage – entgegen des unkritischen Artikels von Dieter Minder in der Aargauer Zeitung vom 13. März 2015 – relativ klar: Der Grosse Rat hat die Zuweisung des Buechrai zum Baugebiet zweimal (2002 und 2005) abgelehnt. Die Gemeinde wurde aufgefordert, das Gebiet einer anderen, Nicht-Bauzone zuzuweisen. Seither wird versucht, das Gebiet doch noch in die Bauzone zu«murksen». Dass die Grundeigentümer dies versuchen, ist ihr gutes Recht. Dass sich der Gemeinderat vor deren Karren spannt und nun aus eigener Initiative die Grossräte beackert und Briefe zuschickt, wirft aber zumindest Fragezeichen auf. Dies umso mehr, als die 2010 durchgeführte Testplanung Würenlos ganz klar zum Schluss kam, dass der Buechrai nicht eingezont werden sollte.

Wem ist der Gemeinderat nun denn in erster Linie verpflichtet? Einer sinnvollen, gezielten Dorfentwicklung oder einzelnen Interessenvertretern? Allen Leuten recht getan… natürlich ist das schwierig. Der Umgang mit «unerwünschten» Planungsresultaten wie z.B. aus der Testplanung oder der Entwicklungsstudieb«im Grund» zeugt zumindest von einer massiven Skepsis gegenüber Planungsfachleuten.

Was aber spricht denn tatsächlich gegen eine Einzonung des Buechrai?

  • Das Gebot der Innenverdichtung, wie es im revidierten Raumplanungsgesetz verankert wurde. Dieses hat hier zwei Aspekte: Ersten sollten Neu-Einzonungen nur mit grosser Zurückhaltung erfolgen. Zum anderen sind Einzonungen dort sinnvoll, wo verdichtet gebaut und zahlreicher Wohnraum erstellt werden kann. Gebiete wie der Buechrai, die sich aufgrund ihrer Topographie nur für wenig dichte Zonen wie E2 oder allenfalls W2 eignen, sind nicht (mehr) einzuzonen.
  • Die (verkehrliche) Erschliessung ist, anders als im AZ-Artikel suggeriert, nicht gesichert. Die Zelglistrasse kann dazu nicht dienen, da eine Erschliessung über Landwirtschaftsland (beim «Obersten»-Bauernhof) nicht zulässig ist. Diese etwas legalistische Argumentation kann mit einer inhaltlichen ergänzt werden: Die Notwendigkeit eines Fahrverbots für den Durchgangsverkehr auf der Zelglistrasse, wie es kürzlich publiziert wurde, zeigt, dass kein zusätzlicher Verkehr verkraftet werden kann. Eine Erschliessung durch den Kempfhof muss aus den gleichen Gründen kritisch beurteilt werden.
  • Der Buechrai liegt falsch. Würenlos soll nicht am Dorfrand wachsen, da hier Zwangs-Automobilität generiert wird. Die öV-Erschliessung ist miserabel und ausser von ökologischen «Überzeugungstätern» wird von hier nicht zu Fuss oder mit dem Rad, sondern mit dem Auto eingekauft. Das ist nicht per se «des Teufels», aber aus Planungssicht sollte an zentraler, gut erschlossener Lage gebaut werden. Das ist z.B. hinter dem Steinhof der Fall. Aus den gleichen Überlegungen wurde eine Zuweisung der Bebauungslücke in der Bünte zum Siedlungsgebiet verworfen.
  • Kein Bedarf in Würenlos für weitere E2-/W2-Zonen. Das Argument, dass hier «gute» Steuerzahler einziehen werden, die die Würenloser Gemeindefinanzen zur Gesundung bringen, ist nicht realistisch und wird querbeet in den Agglomerationsgemeinden der Schweiz widerlegt (vergleiche dazu den „RGB-Simulator“ der Hochschule Luzern). Wer wirklich finanzkräftig ist, wünscht sich eine schönere Aussicht als aufs Furttal und die Bahnlinie. Zudem wünscht auch der Gemeinderat eine moderate Bevölkerungsentwicklung, was grosszügige Einzonungen kurzfristig ausschliessen sollte. Nur schon die Entwicklung in den verbleibenden rechtskräftigen Bauzonen (Gatterächer, Steinhof-Areal) wird zu einer Belastung für die Gemeindefinanzen werden. Es braucht keine zusätzlichen Bauzonen.
  • Aspekte wie Exposition (Ost bis Südost) und zwingende Lärmschutz-Architektur sind ein bisschen Geschmackssache, aber sprechen sicher nicht für eine bevorzugte Einzonung.

Mit dem Entscheid des Grossen Rates vom 24. März (vgl. Aargauer Zeitung) scheint «der letzte Kampf» um den Buechrai vorerst (Zeithorizont 2040) geschlagen zu sein, eine Zuweisung zum Siedlungsgebiet und damit zur Bauzone nicht möglich. Der Gemeinderat wäre jetzt gut beraten, nicht über die Hintertüre des kantonalen Kontingents für «örtlich nicht zugewiesenes Siedlungsgebiet» dennoch eine Einzonung anzustreben. Eine Weisheit der Dakota-Indianer besagt, dass man ein totes Pferd nicht weiter reiten, sondern von ihm absteigen solle. Lassen wir den Buechrai-Gaul nun ruhen!