Alle Beiträge von Matthias Rufer

BNO verdient ein Ja (Gastbeitrag von Matthias Rufer)

Anmerkung der Red. Knapp 2 Tage vor der Gemeindeversammlung hat der folgende Text  würenblicker erreicht mit der Bitte um Veröffentlichung als Gastbeitrag. Der Bitte wird entsprochen, allerdings erscheint der Text in stark gekürzter Form. Weggelassen sind detaillierte Ausführungen über die Örtlichkeiten, die von Umzonungen und  Änderungen betroffen sind. Ohne grossformatige Illustrationen und Pläne macht die Nennung einzelner Strässchen , die selbst lange hier Ansässigen kein Begriff sind, keinen Sinn. Auch der den Abstimmungsunterlagen beiliegende Zonenplan ohne Strassennamen bietet da keine Hilfe. 

Ein in alle Haushalte verteilter Flyer ruft zur Ablehnung der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auf. Als Mitglied der Spezialkommission Nutzungsplanung war ich in die BNO-Erarbeitung involviert und möchte die Hintergründe einiger der bemängelten Anpassungen erläutern, deren Nutzen und Entstehung erklären und damit zur Genehmigung der neuen BNO an der Einwohnergemeindeversammlung aufrufen.

  • Reduktion Ausnützungsziffern und Gebäudelängen
    Die Ausnützungsziffern der Zonen W2E und W2 wurden gegenüber den alten Zonen E2 bzw. W2 reduziert. Die neuen Zonen W2E entsprechen grösstenteils den bisherigen Zonen E2. Bei den W2-Zonen ist das Bild komplexer, deutliche Veränderungen ergaben sich mit Abzonungen im Erliacher und zwischen Ahornweg und Birkenweg und der Aufzonung von W2 zu W3 zwischen Altwiesenstrasse, Aspenweg und Birkenweg sowie Umzonungen von W2 zu Dorfrandzone (DRZ) zwischen Schul- und Bachstrasse sowie im Gebiet Dollisesteig und Gartenweg.
    Was ist der Effekt dieser Umzonungen und Anpassungen bzgl. Ausnützungsziffern (AZ)?
    • Die von E2 zu W2 aufgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren aber von leicht erhöhten Höhemassen und haben weiterhin keine Längenbegrenzung – damit geringfügig mehr Gestaltungsspielraum.
    • Die von W2 zu W3 aufgezonten Parzellen haben eine um 0.05 höhere AZ, dürfen ein Geschoss mehr realisieren, profitieren von grösseren Höhen und einem reduzierten grossen Grenzabstand – damit deutliche Verbesserung.
    • Die von W2 zu DRZ umgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren von grosszügigeren Gebäudehöhen und reduziertem grossen Grenzabstand – damit eine Verbesserung.
    • Die von E2 zu W2E umgezonten Parzellen erfahren eine AZ-Reduktion um 0.05, eine leichte Erhöhung der Fassaden- und eine leichte Reduktion der Gebäudehöhe bei gleichbleibenden Grenzabständen. Neu kommt eine Längenbegrenzung auf max. 20 m Gebäudelänge hinzu – damit eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten.
    • Die von W2 zu W2E umgezonten Grundstücke erfahren eine Reduktion der AZ um 0.15, eine leichte Reduktion der Gesamthöhe und eine Reduktion der Gebäudelänge von max. 30 auf max. 20 Meter – hier ergibt sich die grösste Einschränkung.

Was waren die Hauptgründe für die Anpassungen? In den neu als W2E zonierten Gebieten prägen relativ kleinmassstäbliche Einfamilienhäuser mit viel Durchgrünung das Quartierbild. Zudem sind in der aktuell gültigen BNO die AZ hoch (E2) bis extrem hoch (W2) festgelegt. Ohne Anpassungen bei der AZ sind diese gepflegten Quartiere bedroht von einer rendite-getriebenen Entwicklung und maximalem Flächenverbrauch. Die Reduktion der Gebäudelängen und der AZ beabsichtigt, zusammen mit der Grünflächenziffer von 0.4 bzw. 0.5, einzig den Erhalt der Stärken der grösstenteils schönen, typischen Würenloser Einfamilienhausquartiere.

Damit eine dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens entsprechende Innenentwicklung mit einer Erhöhung der Belegungsdichte (Bewohner) – nicht zu verwechseln mit maximaler baulicher Verdichtung – möglich bleibt, wird beim Schaffen von Einliegerwohnungen in den W2-Zonen ein Ausnützungsbonus gewährt. Damit wird das gefördert, was das Raumplanungsgesetz bezweckt: Mehr Bewohner auf gleicher Fläche statt bloss mehr gebauter Wohnfläche. In diesem Sinne sind die für die Zonen W2E und W2 festgelegten Nutzungsmasse kein Hindernis sondern eine Hilfestellung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung.

Grünflächenziffer
Die kritisierte Grünflächenziffer ist, neben dem Ziel einer überdurchschnittlichen Durchgrünung in den Zonen W2E, in erster Linie ein Mittel der Ökologie und damit ein Gebot der Stunde. Ökologie findet nicht nur ausserhalb des Baugebiets statt, sondern wird  künftig auch im Siedlungsgebiet immer wichtiger. Grünflächen, Blumenbeete, Sträucher und Bäume sind nicht nur Labsal für die Seele und schön anzusehender Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen, sondern können lokal die Effekte der Klimaerwärmung abschwächen und die Lebensqualität erhöhen (Beschattung, Kühlung durch Verdunstung). Siedlungsökologie geht uns alle an und  darf – in Massen – von allen Bauherren erwartet werden, zum Wohle der Eigentümer aber auch der Allgemeinheit. Angesichts reduzierter AZ wird das Einhalten der Grünflächenziffer in den W2E- und W2-Zonen abgesehen von wenigen Einzelfällen kaum je problematisch sein.

Gewässerraum
Hier haben die Flugblatt-Verfasser Recht, dass sich für gewisse Parzellen massive Einschränkungen ergeben. Man hat diese Probleme mit dem Kanton wiederholt besprochen und Lösungsvorschläge eingebracht, die der Kanton allesamt mit Verweis auf das eindeutige nationale Recht abgewiesen hat. In diesem Sinne entspricht die Behauptung im kürzlich erschienenen Artikel des Badener Tagblatts, dass es Verhandlungsspielraum mit dem Kanton gibt, nicht den Tatsachen. Der Spezialkommission Nutzungsplanung und dem Gemeinderat waren in dieser Frage leider die Hände gebunden.

Mehrwertabgabe
Eine Mehrwertabgabe fällt an, wenn Parzellen aufgrund der Ein-, Um- oder Aufzonung durch die Einwohnergemeinde und ohne Zutun des Eigentümers eine massive Wertsteigerung erfahren. Der grösste Teil dieser Wertsteigerung bleibt beim Eigentümer, was richtig ist. Dass aber das Gemeinwesen, das dem Eigentümer diese Wertsteigerung ermöglicht, auch am Gewinn partizipiert, ist ebenso richtig. Es handelt sich mitnichten um eine ungerechte einseitige Abgabe, sondern im Falle von Ein- sowie gewisser Umzonungen um eine gesetzliche Pflicht. Man tut hier im Wesentlichen nur das, was das Aargauische Baugesetz will. In einem Handbuch dazu hält der Kanton fest: „Die Mehrwertabgabe stellt das Korrelat zur Minderwertentschädigung bei materieller Enteignung dar und ist dem Gedanken der Rechtsgleichheit sowie der Gerechtigkeit verpflichtet.“

Im abschliessenden Vorprüfungsbericht zur BNO-Revision hält der Kanton fest: „Die Gemeinde Würenlos legt in der Planung den Fokus auf Qualitätsaspekte und die Natur in der Siedlung.“ Diese leichte Kritik des Kantons, der lieber eine Planung gesehen hätte, die eine Maximierung der Einwohnerzahl ermöglichen würde, ist in meinen Augen schon fast alleine Grund genug, um dieser BNO zuzustimmen. Wenn von den Fachplanern des Kantons festgestellt wird, dass die vorgeschlagenen Regelungen der Siedlungsqualität und der Natur in der Siedlung dienen, ist das in der heutigen Zeit ein Gütesiegel erster Qualität.

„Alterszentrum darf nicht an übertriebenem Ortsbild- und Denkmalschutz scheitern“ (Gastbeitrag)

Autor Matthias Rufer ist Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG (also der Bauherrin im laufenden Baubewilligungsverfahren) und Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum Würenlos. Er schreibt auch im Namen dieses Vereins.

Das Baugesuch für das Alterszentrum Würenlos ist aktuell durch eine unvollständige Stellungnahme der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen blockiert. In den Medien und in diesem Blog wurde mit Getöse berichtet, dass die kantonale Denkmalpflege das Alterszentrum in der vorliegenden Form aus Ortsbildsicht als nicht genehmigungsfähig erachtet. Die Abteilung für Baubewilligungen hat diese Stellungnahme unreflektiert übernommen und verlangt eine Projektüberarbeitung. 

Das Amt für Baubewilligungen hat aber weder die Stellungnahmen der weiteren betroffenen kantonalen Stellen eingeholt, noch eine Güterabwägung vorgenommen und damit seine Arbeit nicht gemacht. Immerhin hat derselbe Kanton, der in Form der Denkmalpflege nun eine Bebauung der Zentrumswiese zumindest teilweise verneint, der Gemeinde Würenlos seit über 60 Jahren die Bebaubarkeit der Zentrumswiese bestätigt. Schon im Zonenplan von 1956 ist die ganze Zentrumswiese als Zone für öffentliche Bauten ausgeschieden. Es besteht ein Anspruch auf Bebauung. Der offensichtliche Widerspruch der kantonalen Beurteilungen muss durch den Kanton, durch das Amt für Baubewilligungen, gelöst werden. Dabei darf nicht nur die auf wackeligen Beinen stehende, allein defizit-orientierte Beurteilung der Denkmalpflege einfliessen, sondern es sind alle Interessen zu berücksichtigen, wie z.B. der Innenentwicklungsauftrag an Gemeinden des „urbanen Entwicklungsraums“ wie es Würenlos ist, die Schaffung einer seit langem überfälligen Infrastruktur für die Seniorinnen und Senioren von Würenlos, die durch dieses Projekt mögliche gemeinsame Verkehrserschliessung von Alterszentrum und künftiger Rössli-/Post-Bebauung und vor allem auch die massive Aufwertung der Zentrumswiese durch die Umgebungsgestaltung im Zusammenhang mit dem Alterszentrumsprojekt. Künftig wird die ganze Bevölkerung die Zentrumswiese nutzen können. Der Furtbach wird zugänglich, Wege und Sitzgelegenheiten werden geschaffen. 

Betrachtet man nüchtern, was auf der Zentrumswiese neu an Positivem geschaffen wird und was verloren geht, ist der Kampf mit Zähnen und Klauen um den freien Blick auf die nicht mehr als solche zu erkennende Alte Mühle nicht nachvollziehbar.

Für das Alterszentrumsprojekt ist es wichtig, dass der Kanton seine halbfertige Stellungnahme von Ende April 2022 nun dringlich ergänzt. Sondierungen haben ergeben, dass der Kanton dazu keinen Anlass sieht. Der Verein Alterszentrum Würenlos startete daher eine Petition zuhanden von Regierungsrat Stephan Attiger, um ihm mit einer grossen Anzahl Unterschriften das Interesse der Würenloser Bevölkerung zu dokumentieren und ihn dadurch zu veranlassen, seine Abteilung für Baubewilligungen mit dem Erstellen einer vollständigen Stellungnahme und einer echten Güter- und Interessenabwägung zu beauftragen.

Wer dieses Anliegen unterstützen möchte, kann dies auf der Plattform petitio.ch unter diesem Link machen: https://www.petitio.ch/petitions/1oAmL

Irreführende Markierung

Zugang zum Gmeindschäller nur für Superschlanke.
Gelbe Markierungen auf dem Schulhausplatz werden von Automobilisten für Parkfelder gehalten. Das sind sie aber nicht.
Schon um den 1. August herum habe ich mich gefragt, was es mit den neu eingezeichneten Parkfeldern auf dem Würenloser Schulhausplatz zu tun hat: Wieso ist die erste Reihe gerade auf Höhe des Eingangs zum Gemeindekeller und wieso will man nur noch zwei Parkreihen? Ist hier ein Verkehrsmanagement im Gange?

Die vermeintliche Parkordnung wird brav eingehalten. Aber die gelben Ecken markieren Spiel- und nicht Parkierfelder.
Am Montag, 14. August war es dann tatsächlich so weit: Erste Probe der Musikgesellschaft nach der Sommerpause, verschiedenes Material, das in den Gemeindekeller transportiert hätte werden sollen und ein Auto, das so parkierte, dass schlanke Personen gerade noch in den Gemeindekeller reinkamen. (Vgl. Bild oben).
Auch am Donnerstag wurde die neue Parkordnung brav eingehalten (Bild unten), was den Verlad des Schlagwerks für ein Ständchen in der Forsthütte erschwerte (kurz nach Aufnahme des Bildes war dann wieder ein Auto unmittelbar vor dem Eingang geparkt). Die neue Parkordnung wird also brav befolgt – die Rückfrage bei der Bauverwaltung, wer denn diesen Murks angestossen habe, ergab folgende Auskunft:

«Das ist keine neue Parkordnung, sondern eine Spielfeldmarkierung für die Schüler. Bisher haben die Schüler sich die Spielfeldmarkierung mit grossen Steinen markiert (und anschliessend nicht mehr versorgt). Dies ist nun ein Test, mit einer selbst gemachten Markierung (ohne Kosten zu verursachen) auf dem Pausenplatz (der er tagsüber ist) Spielfelder für die Schüler zur Verfügung zu stellen. Geparkt soll/darf wie bisher. Wir werden sehen, ob sich das einspielt.»

In diesem Sinne ein Aufruf, die Autos wie früher zu parkieren und den Eingang zum Gemeindekeller nicht zu blockieren. Danke.

Schnappschüsse aus 125 Jahren Musikgesellschaft Würenlos

Dieses Jahr feiert die Musikgesellschaft Würenlos ihr 125-jähriges Bestehen. Sie ist damit der zweitälteste noch bestehende Dorfverein, älter ist nur die 1864 gegründete Schützengesellschaft. Dass die Musikgesellschaft ihr Jubiläum in jugendlicher Frische und mit zwei Dutzend aktiven Musikantinnen und Musikanten begehen kann, ist keine Sebstverständlichkeit. Als 2016 die Spielgemeinschaft mit Neuenhof nach etlichen Austritten aufgelöst wurde, sah es düster aus für die Zukunft.  Doch dann gelang ein Neustart. Überraschend viele junge Kräfte aus dem Oberstufenensemble und der Jugendmusik Wettingen konnten zum Mitspielen gewonnen werden. Mit öffentlichen Konzerten und Auftritten wird unsere Musikgesellschaft also auch in Zukunft das Dorfleben bereichern. Einen grossen Festakt zum 125-Jahre-Jubiläum wird es nicht geben, doch Raphael Spörri und Matthias Rufer, Präsident der Musikgesellschaft, nahmen das Jubiläum zum Anlass, sich näher mit der Vereinsgeschichte zu beschäftigen. Resultate ihrer Arbeit präsentiert würenblicker im folgenden Beitrag, dem noch einige mehr folgen dürften – ein gute Gelegenheit, die neue Rubrik «Dorfgeschichte» einzuführen. (PF)

Sechs Männer hätte die Musikgesellschaft 1982 gegründet, so steht es in der Vereinschronik, die Josef Rennhard 1992 zum 100-Jährigen der MGW verfasste, und so besagt es auch die Legende zum obenstehenden Bild. Aber es sei schwierig, die Vereinsgeschichte nachzuzeichnen, da Unterlagen älter als 1962 verlustig gegangen seien. Dies stimmt glücklicherweise nicht ganz – wurden doch erst vor kurzem beim Aufräumen im Musikarchiv Protokollbücher, die bis ins Jahr 1912 zurückreichen, gefunden. Ebenso einige wenige Informationen zu den Jahren vor 1912.

Die Musikgesellschaft ist momentan am Sichten und Aufarbeiten dieser Unterlagen. Ebenso wird sie versuchen, die Vereinschronik mit den Ereignissen der letzten 25 Jahre zu ergänzen. In welcher Form die Ergebnisse publiziert werden, ist noch nicht klar – aber einzelne Schlaglichter aus 125 Jahren Vereinsgeschichte sollen in loser Folge präsentiert werden.

Spannendes zu den Jahren zwischen der Vereinsgründung und dem ersten Weltkrieg kann einem Brief von Johan Isler an Johann Wiedemeier Wetzel aus dem Jahre 1956 entnommen werden, den wir erst vor wenigen Tagen entdeckt haben:
«Liebe Musikanten von Würenlos!
Nachdem ich den Werdegang eurer Musik seit 1912 gelesen habe, so will ich noch womöglich etwas dazu tun, was vor 1910 gegangen ist. So lange ich weiss hat immer eine Musik von 6 Mann bestanden, die dann an den Tanzsonntagen im Rössli gespielt hat. Auch Hüttikon und Dänikon hatten so eine Musik von 6 Mann, die jeweils im Steinhofsaal zum Tanz spielten, aber etwas besser als die Würenloser. Sonst hörte man das Jahr hindurch wenig Musik im Dorf. Wenn Theater gespielt wurde, war die Musik dabei und spielte einige Stücklein. Im Jahr 1905 gründeten wir Jungen eine neue Musik. Hirsbrunner Aarau gab uns leihweise 6 Instrumente à Fr. 3.- pro Monat, das jeder selber bezahlen musste. Wir übten fleissig im Gemeindesaal des damals neuen Schulhauses. Wir machten Tanzmusik in Niederhasli, in [der] Sonne Wettingen und hernach im Rössli Würenlos. Die alte Garde vertrug dieses Verhältnis nicht lange, so kam im Jahre 1907 der Zusammenschluss der beiden Vereine […]. Von Protokoll keine Rede. Der damalige Funktionär bediente sich seines eigenen Notizbuchs (u. Alkohol). Bald machten wir eine Musik, die man damals hören durfte und erweckte[n] Freude in der ganzen Gemeinde. Es folgten Ausflüge, Glashütte Buchs[,] Pfannenstiel – Rapperswil. Konzerte in Zürich, Sihlhölzli, Pfingstweid, usw. Eine Tombola-Verlosung brachte die neue Uniform wie mehr Arbeit. Maifeier Umzüge in Zürich. Auch die Mitgliederzahl war gestiegen. So kam 1910 der Beschluss, das Musikfest in Schwyz zu besuchen, das uns ängstlichen Musikanten ein Eichenkranz erübrigte [?], den wir dann auf der Reise nach Luzern verloren haben! Ohne Zögern melden wir uns für ein Musikfest nach Singen, Deutschland an. Wir übten das gleiche Stück nochmals, aber gründlich ein, unter Zuzug vom damaligen Direktor (Stadtmusik) Baden. Am 6. Juni 1910 bin ich von Würenlos nach St.Gallen. Bin dann am Samstag später nochmals heimgekommen zu letzten Proben und spielte am Feste in Singen, was wirklich sehr schön war, und der Musik von Würenlos ein[en] schöner Lorbeer brachte, noch freudig mit.[…]
Alles Gute wünschend, Grüsst Isler Johann“


Haben Sie Informationen oder Bezüge zu diesen Ereignissen? Kennen Sie Personen auf den hier gezeigten Bildern? Gerne nehmen wir Hinweise entgegen. Dankbar sind wir auch für weitere Hinweise, Geschichten, Erlebnisse oder auch Bilder und Materialien zur Musikgeschichte. Melden Sie sich doch beim Autor des Artikels (matthias.rufer@gmx.ch).