“Alterszentrum darf nicht an übertriebenem Ortsbild- und Denkmalschutz scheitern” (Gastbeitrag)

Autor Matthias Rufer ist Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG (also der Bauherrin im laufenden Baubewilligungsverfahren) und Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum Würenlos. Er schreibt auch im Namen dieses Vereins.

Das Baugesuch für das Alterszentrum Würenlos ist aktuell durch eine unvollständige Stellungnahme der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen blockiert. In den Medien und in diesem Blog wurde mit Getöse berichtet, dass die kantonale Denkmalpflege das Alterszentrum in der vorliegenden Form aus Ortsbildsicht als nicht genehmigungsfähig erachtet. Die Abteilung für Baubewilligungen hat diese Stellungnahme unreflektiert übernommen und verlangt eine Projektüberarbeitung. 

Das Amt für Baubewilligungen hat aber weder die Stellungnahmen der weiteren betroffenen kantonalen Stellen eingeholt, noch eine Güterabwägung vorgenommen und damit seine Arbeit nicht gemacht. Immerhin hat derselbe Kanton, der in Form der Denkmalpflege nun eine Bebauung der Zentrumswiese zumindest teilweise verneint, der Gemeinde Würenlos seit über 60 Jahren die Bebaubarkeit der Zentrumswiese bestätigt. Schon im Zonenplan von 1956 ist die ganze Zentrumswiese als Zone für öffentliche Bauten ausgeschieden. Es besteht ein Anspruch auf Bebauung. Der offensichtliche Widerspruch der kantonalen Beurteilungen muss durch den Kanton, durch das Amt für Baubewilligungen, gelöst werden. Dabei darf nicht nur die auf wackeligen Beinen stehende, allein defizit-orientierte Beurteilung der Denkmalpflege einfliessen, sondern es sind alle Interessen zu berücksichtigen, wie z.B. der Innenentwicklungsauftrag an Gemeinden des „urbanen Entwicklungsraums“ wie es Würenlos ist, die Schaffung einer seit langem überfälligen Infrastruktur für die Seniorinnen und Senioren von Würenlos, die durch dieses Projekt mögliche gemeinsame Verkehrserschliessung von Alterszentrum und künftiger Rössli-/Post-Bebauung und vor allem auch die massive Aufwertung der Zentrumswiese durch die Umgebungsgestaltung im Zusammenhang mit dem Alterszentrumsprojekt. Künftig wird die ganze Bevölkerung die Zentrumswiese nutzen können. Der Furtbach wird zugänglich, Wege und Sitzgelegenheiten werden geschaffen. 

Betrachtet man nüchtern, was auf der Zentrumswiese neu an Positivem geschaffen wird und was verloren geht, ist der Kampf mit Zähnen und Klauen um den freien Blick auf die nicht mehr als solche zu erkennende Alte Mühle nicht nachvollziehbar.

Für das Alterszentrumsprojekt ist es wichtig, dass der Kanton seine halbfertige Stellungnahme von Ende April 2022 nun dringlich ergänzt. Sondierungen haben ergeben, dass der Kanton dazu keinen Anlass sieht. Der Verein Alterszentrum Würenlos startete daher eine Petition zuhanden von Regierungsrat Stephan Attiger, um ihm mit einer grossen Anzahl Unterschriften das Interesse der Würenloser Bevölkerung zu dokumentieren und ihn dadurch zu veranlassen, seine Abteilung für Baubewilligungen mit dem Erstellen einer vollständigen Stellungnahme und einer echten Güter- und Interessenabwägung zu beauftragen.

Wer dieses Anliegen unterstützen möchte, kann dies auf der Plattform petitio.ch unter diesem Link machen: https://www.petitio.ch/petitions/1oAmL

12 Gedanken zu „“Alterszentrum darf nicht an übertriebenem Ortsbild- und Denkmalschutz scheitern” (Gastbeitrag)“

  1. Was ich von der verzwickten Situation halte, in die das Projekt fürs Alterszentrum geraten ist, habe ich bereits früher dargelegt. Von der nun lancierten Petition halte ich nichts. Wenn eine Bauherrschaft, und sei es auch nur eines ihrer Verwaltungsratsmitglieder, in einem laufenden Baubewilligungsverfahren mit einer Unterschriftensammlung politisch Stimmung zu machen versucht, ist das unsympathisch und in der Regel kontraproduktiv. Das Baugesuchsverfahren als juristisch genau definierter Prozess gibt allen Beteiligten ausreichend Gelegenheit, ihre Interessen zu vertreten. Im Fall Alterszentrum zu fassen sind nun Entscheide in komplexen Rechtsfragen. Das ist Sache der involvierten Behörden (Gemeinderat und kantonales Departement Bau, Verkehr und Umwelt) und muss “ohne Druck von der Strasse” erfolgen. Demokratie und Rechtsstaat bedingen einander gegenseitig. Die Mehrheit hat nicht immer Recht. Der weitere Fortgang der Sache wird zeigen, auf welcher Seite grundlose Sturheit das Alterszentrum blockierte. Und wer – vielleicht in vermeintlich bester Absicht – planungs- und verfahrensrechtlich die grösseren Böcke geschossen hat.

  2. Es erstaunt mich schon sehr, wie ignorant man mit jahrelang vorhandenen Informationen bezüglich der Haltung der Denkmalpflege in Würenlos umgeht und insbesondere mit Steuergeldern ein riesiges Projekt finanziert, welches so gar nicht bewilligungsfähig ist.
    Die Denkmalpflege hat schon 2013 aufgrund mir vorliegender Dokumente kommuniziert, dass ein solcher Bau auf dem unteren Teil der Zentrumswiese nicht bewilligungsfähig ist und dass dieser Teil bei einer nächsten Revision des Zonenplans deshalb in eine Freihaltezone umgezont werden soll. Darüber hat vor der Gemeindeversammlung, an der über den möglichen Standort (Zentrumswiese oder Wiemel) entschieden wurde, auch unser Gemeindeschreiber in den Gemeindenachrichten informiert und auf die immensen Risiken hingewiesen. Auch das hat man konsequent ignoriert, mit fatalen finanziellen Folgen für den Steuerzahler.
    Für das Erteilen der Baubewilligung ist im Wesentlichen auch noch nicht einmal die Erschliessung geregelt, was als Grundlage jeder zu erteilender Baubewilligung üblicherweise vorzulegen ist. Ich bedaure dieses stümperhafte Vorgehen sehr, vor allem gegenüber der älteren Bevölkerung, welche schon seit mehr als 60 Jahren (!) ein Alterszentrum wünscht.
    Um in Würenlos so rasch wie möglich ein Alterszentrum zu bauen, wird – kurz zusammengefasst – folgendes benötigt:

    1. Ein privater Gestaltungsplan in Absprache mit der Denkmalpflege für den oberen Teil der Zentrumswiese, inkl. Postareal, womit auch die Zufahrt geregelt wird. Eine Erschliessung über den Rössliweg erachte ich als unrealistisch, da sich weder der angrenzende Grundeigentümer sich seines Landes entledigen will, noch ein Abriss und Neubau von Hort und Krippe aktuell finanziell tragbar sind. Auch eine Erschliessung nur über die beiden Liegenschaften von Hort und Krippe ist nicht möglich, da dies den Betrieb verunmöglichen würde.
    2. Eine klare personelle Trennung zwischen dem Verwaltungsratspräsidium der Alterszentrum Würenlos AG und dem Gemeinderat. Als Verwaltungsratspräsident wird ein Profi benötigt, der sich mit solchen Belangen auskennt und die Vorgeschichte der letzten 20 Jahre bis ins hinterletzte Detail kennt oder sich dem annimmt und dies entsprechend berücksichtigt. Ein Beisitzer des Gemeinderats im Verwaltungsrat (nicht der, welcher den Hochbau unter sich hat) ist ausreichend.
    Ich empfehle, im Sinne einer raschen Realisierung eines Alterszentrums keine Zeit zu verlieren und kein Geld mehr mit dem Projekt Margerite zu verschwenden.

    1. Die kantonale Denkmalpflege schrieb 2013:
      1) Ein Erhalt der Zentrumsscheune sei anzustreben.
      2) Aus Sicht Umgebungsschutz (der kantonal geschützten Alten Mühle) könne eine Beurteilung erst nach Vorliegen eines konkreten Projekts erfolgen.
      3) Unter Verweis auf das ISOS (Ortsbild regionaler Bedeutung) wurde die Bebaubarkeit der Zentrumswiese in Frage gestellt. Sollte man sich für eine Überbauung aussprechen, wäre eine Beurteilung durch die Fachstelle Ortsbild des BVU einzuholen.

      Das ISOS ist aber für Würenlos direkt gar nicht anwendbar, da Würenlos kein Ortsbild nationaler Bedeutung ist. Dies sagt das für das ISOS zuständige Bundesamt für Kultur. Nicht erstaunlich hat die kantonale Denkmalpflege in ihrer Stellungnahme von 2022 das ISOS nicht mehr erwähnt.
      Die Planung des Alterszentrums war daher weder ignorant noch stümperhaft – nebenbei: pejorative Adjektive geben den eigenen Argumenten nicht mehr Kraft.
      Ihrem Wunsch entsprechend ist eine derjenigen Personen, die die Geschichte der Alterszentrumsprojekte in Würenlos am fundiertesten kennt, Präsident der Alterszentrum AG.

  3. Ich habe mich vor meinen Ferien entschieden, nichts mehr zu schreiben betreffs Alterszentrum. Nun haben mich aber die Kommentare von Peter Früh und Pascal Pfeffer zu obigem Gastbeitrag dazu bewogen, doch noch aktiv zu werden. 
2011 im Testplanverfahren haben wir als Bürgergruppe folgenden Leitsatz aufgenommen: 
Wir sind enkeltauglich. 
Zu Dorfleben, Soziales, Kultur, Sport haben wir folgendes ausgesagt:
 Wir tragen dazu bei, dass das aktive Dorfleben erhalten und weiter ausgebaut wird.
 Wir sorgen dafür, dass Würenlos ein attraktiver Wohnort für Familien mit Kindern bleibt.
 Wir fördern weiterhin kulturelle Aktivitäten aller Art im Dorf.
 Wir setzen uns dafür ein, dass sportliche Tätigkeiten unter guten Bedingungen ausgeübt werden können.
 Wir setzen uns für die baldige Realisierung des Alters- und Pflegheimes ein.
 Wir fördern das gute Einvernehmen zwischen den verschiedenen Altersgruppen.
    Und nun liegt ein baureifes Projekt für die Überbauung des Zentrums mit tollem Bezug vom Restaurant des Alterszentrums zur mal als Kulturscheune umzubauenden Zentrumsscheune und einem Zentrumsplatz mit grüner Freilufttribüne vor, wo zukünftig Konzerte und Veranstaltungen durchgeführt werden können. 
So sind die im Testplanverfahren artikulierten Ziele erfüllt, jedoch nicht so, wie die Einsprecher und die kantonalen Stellen das sehen, nämlich eine Zentrumswiese im Bereiche des Furtbaches und der Zentrumsscheune und eines Alterszentrums auf der ansteigenden Wiese.
    Nach dem Entscheid des Ideenwettbewerbes haben sich einzig Peter Früh betreffs der Volumina der Gebäude und die Einsprecher in einem anonymen Flugblatt gemeldet.
 In der Zwischenzeit wurden die Volumina angepasst. 
Das stimmt mich das traurig und nachdenklich, was heute darüber geschrieben wird. Wir das Volk sind das oberste Organ betreffs Entwicklung einer Gemeinde. Und auch hier sollten die Entscheide zum richtigen Zeitpunkt gefällt werden.
    Und eine konkrete Frage zum Schluss: Wo findet man in den kantonalen- oder Gemeindevorschriften eine Aussage zum Schutze der Zentrumswiese im Bereiche des Furtbaches und der Zentrumsscheune? Ich habe bisher nichts gefunden. Bin gespannt, ob mir jemand eine klare Antwort geben kann. Die kantonalen Instanzen dürfen dazu im Moment nichts sagen.

    1. https://www.wuerenlos.ch/fileadmin/00_website/Online-Schalter/Bauverwaltung/masterplan_plus_zentrum_wuerenlos_21.01.2019.pdf
      Darin ist alles ersichtlich. Vor allem in Absatz 4.2.3 (Seite 11) Zentrumswiese/Alterszentrum mit Darstellung der Hochbauten im Randbereich, sowie im Absatz 4.3 (Seite 13) Freiraum/Langsamverkehr – grafische Darstellung der Zentrumswiese mit Erholung, Begegnung, Erlebnis.
      Dieser Masterplan vom 22.3.2019 dient dem Gemeinderat als Führungs- und Koordinationsinstrument.
      Ich wünsche Ihnen viel Spass beim Studieren dieser doch aussagekräftigen Unterlagen.

      1. Herzlichen Dank, Frau Bruggisser, für diese spontane Antwort auf meine Frage betreffs Schutzes der Zentrumswiese. 
Der Masterplan Plus ist mir im Detail bekannt. Er war Grundlage für die Ausschreibung des Architekturwettbewerbes des Alterszentrums 2019. Damit auch alle Interessierten diese Dokumente nochmals studieren können, um auf dem gleichen Wissenstand zu sein wie ich, hier der Link zu den Dokumenten auf der Homepage des Vereins Alterszentrum Würenlos, die für die Ausschreibung bindend waren. Lesbar unter «Aktueller Stand Alterszentrum/ Januar 2019 – Der Sieger des Studienauftrags steht fest». Im Programm Studienauftrag unter Kapitel 5.3 Freiraum Alterszentrum und Zentrumswiese kann nachgelesen werden, dass bei diesem Wettbewerb der Masterplan Plus ein bindendes Dokument für die Jury war. Es hiess explizit: Die im «Masterplan Plus» formulierten Grundsätze sind auf der Zentrumswiese umzusetzen und die vom Alterszentrum nicht beanspruchten Gebiete sollen als Erholungs-, Begegnungs- und Erlebnisraum konzipiert werden. (Hier der Link zum Dokument Programm Studienauftrag)
. Dann empfehle ich Ihnen noch den Beurteilungsbericht dazu zu lesen. Die Jury hat entschieden, dass für alle Auflagen des Masterplan Plus das Projekt Margerite die ideale Lösung ist. Und niemand hat etwas dazu gesagt, dass Margerite die Auflagen nicht erfüllt und die Jury nach Ihren Ansichten ein Fehlurteil gefällt hat. Verfahrenstechnisch, bei öffentlichen Ausschreibungen, wäre das der richtige Zeitpunkt gewesen. 
Damit sie sehen, dass ich mich schon einmal mit dem Thema Masterplan plus beschäftigt habe, hier noch der Link auf meinen Leserbrief in der Limmatwelle Ausgabe Woche 20/ 19. Mai 2021.
Ich hoffe, dass mir doch noch jemand eine glasklare Antwort zum Schutz der Zentrumswiese gebietsbezogen geben kann. 


        1. In näherer Zukunft wird es sich zeigen, wie die momentan verzwickte und jahrzehnte dauernde Planung eines Alterszentrums in Würenlos aussieht. Die Antwort des Kantons Aargau (der Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt) ist immer noch ausstehend.

    2. Wie wahr doch Dein Satz ist Ernst Rohrbach: “Wir das Volk sind das oberste Organ betreffs Entwicklung einer Gemeinde.” Ich erinnere gerne an Artikel 5a Subsidiaritätsprinzip unserer Bundesverfassung. Wenn ich lese, dass die Petition “nur” 483 Unterstützer/-innen fand, so wurden vermutlich viele nicht erreicht oder Herr und Frau Würenloser interessieren sich halt einfach mehr für Hobbys oder Netflix-Serien als für die Bleibe unserer älteren Generation. Damit enthaupten wir uns selbst als oberstes Organ und lassen uns von Behörden und Gesetzen gängeln, welche meist ohne unsere Zustimmung eingeführt wurden. Solange sich nicht tausende von Würenloser/-innen aus ihrem Sessel bequemen, wird sich vermutlich nur wenig daran ändern. Wir, das Volk, hätten es in der Hand, wohlbemerkt: hätten!

      1. In diesem Zusammenhang verweise ich auf einen lesenswerten Beitrag in der NZZ vom 18. Oktober 2022 mit dem Titel: “”Demokratie darf nicht alles” – Zürcher Heimatschutz rekurriert indirekt gegen Volksentscheid”. (Link zur kostenpflichtigen Online-Ausgabe: ). Thema ist ein Streit ums schutzwürdige Landhaus in Illnau (ZH). Zum gleichen Thema erschien gleichentags auch auch ein Bericht im Tages-Anzeiger.

        1. Werter Peter, ich gehe mit Dir einig, dass alle Fakten richtig beurteilt werden sollen. Und bis heute habe ich noch keine Antwort zu meiner Frage betreffs: Wo findet man in den kantonalen- oder Gemeindevorschriften eine Aussage zum Schutze der Zentrumswiese im Bereiche des Furtbaches und der Zentrumsscheune? Hier bin ich immer noch am Suchen.

      2. Neben den 483 Online-Unterschriften gab es auch noch 346 auf papiernen Unterschriftenbögen. Total 829 Unterschriften bzw. Unterstützerinnen und Unterstützer sind doch ganz beachtlich.
        Leider hat es der Regierungsrat nicht für nötig befunden, dem Verein Alterszentrum eine Antwort zu den via Petiton vorgebrachten Anliegen zu geben.

  4. Die Denkmalschutz-Behörde des Kantons sind einige wenige Leute, die völlig subjektiv etwas beurteilen. Die Beurteilungs-Kriterien sind anders als z.B. bei einer Lärmschutz-Kommission nicht messbar. Der potthässliche riesige Ersatzbau der Chilemetzg wurde von der selben Kommission offenbar als architektonisch wertvoll beurteilt und konnte so direkt neben die Kirche gestellt werden.
    Es gab ja bereits 2 Altersheimprojekte Falter am Bach und Ikarus. Wieso wurden die von der Denkmalschutzkommission nicht beanstandet? Das ist pure Willkür von einigen wenigen Personen, die unsere Gemeinde gar nicht kennen. Es wurden in unserer Gemeinde schon so viele alte Bauten durch seelenlose Neubauten ersetzt, dass ausser der Kirche und einigen wenigen anderen Bauten bald nichts mehr Originales steht. Mir persönlich gefällt das Ortsbild von Würenlos schon lange nicht mehr, weil es zu stark verbaut wurde. Deshalb ist für mich diese Beurteilung der Denkmalschutzbehörde schon äusserst fragwürdig, wenn nicht gar willkürlich und mangelhaft recherchiert. Ev. wäre ein Gegengutachten einer anderen Fachgruppe z.B. aus einem anderen Kanton noch interessant.
    Dem Gemeinderat würde ich ein persönliches Gespräch mit dem Regierungsrat empfehlen.

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