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Alterszentrum in bedrohlicher Schieflage

Dramatische Entwicklung beim Alterszentrum: Als der Gemeinderat am 10. Mai an seinem Informationsabend über den Stand des Vorhabens informierte, erweckte er den Anschein, zur Erteilung der Baubewilligung gelte es nur noch das längst fällige Okay des Kantons zum Projekt abzuwarten. Dabei wusste der Gemeinderat zu jenem Zeitpunkt seit über einem Monat, dass das Verfahren in Aarau sistiert ist. Denn die kantonale Denkmalpflege will das grosse Bauwerk auf jenem Teil der Zentrumswiese, auf dem es jetzt geplant ist, nicht zulassen.

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Der geplante Standort fürs Alterszentrum passt der kantonalen Denkmalpflege ganz und gar nicht. Sie verlangt, dass das künftige Alterszentrum auf die vom Furtbach abgewandte Seite der Zentrumswiese verschoben wird.

Bevor der Gemeinderat über das Baugesuch der gemeindeeigenen Alterszentrum Würenlos AG entscheiden kann, braucht er grünes Licht von mehreren kantonalen Amtsstellen. Diese haben mitzureden, wenn es etwa um den Furtbach, die Verkehrserschliessung oder den Ortsbildschutz geht. Die Abteilung für Baubewilligungen beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt koordiniert und sammelt die Stellungnahmen der einzelnen Ämter und ist für den Gemeinderat der Ansprechpartner.

Nun liegt würenblicker ein Schreiben der Abteilung für Baubewilligungen an den Gemeinderat vom 25. April vor. Darin wird mitgeteilt, dass das Geschäft beim Kanton sistiert ist bis das Alterszentrum vom Furtbach weg verschoben sei. Die kantonale Denkmalpflege opponiert dem Bau am vorgesehenen Ort.

Im Schreiben mit dem harmlosen Titel «Unterlagenergänzung» folgt der Hammer am Schluss der 2 A4-Seiten füllenden Erwägungen: «Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren.» Das ist exakt das, was die Einwender unter anderem fordern. Andere ihrer Argumente stehen dem Okay aus Aarau offenbar nicht im Wege. Für die Einwender ist der Brief aus Aarau trotzdem ein weiterer Teilerfolg. Sie sehen sich ihrem Ziel, das Alterszentrum auf der Zentrumswiese mindestens entlang dem Furtbach zu verhindern, wieder ein Stück näher. Und einige ihrer Exponenten fordern jetzt schon personelle Konsequenzen (Link zum nachfolgenden Gastkommentar).

Das Schreiben aus Aarau schliesst mit dem Satz: «Wir danken Ihnen für die umgehende Unterlagenergänzung, damit das Geschäft behandelt werden kann.» – «Umgehend» werden die Unterlagen wohl nicht ergänzt werden können. Das  aktuelle Projekt auf dem Computer huschhusch auf den nördlichen und westlichen Teil der Zentrumswiese zu verschieben, geht kaum. Dem steht die Geländebeschaffenheit entgegen. Aber auch der Zonenplan: Der neue Standort befände sich grösstenteils nicht mehr in der Zone für öffentliche Bauten, sondern in der Kernzone. In dieser sind so voluminöse Bauten wie die geplante nur möglich, wenn vorgängig ein Gestaltungsplan erstellt wird. Einen solchen gibt es nicht, die Erarbeitung dauert rasch einmal Jahre.

Dem Ziel, möglichst rasch zu einem Alterszentrum zu kommen, wurde insbesondere von der Alterszentrum Würenlos AG unter Leitung ihres VR-Präsidenten. Gemeindeammann Toni Möckel, und dem Lobbyverein Alterszentrum Würenlos alles andere untergeordnet. Und der Gemeinderat schaute zu. Von einem ursprünglich angekündigten Gestaltungsplan für die Zentrumswiese inklusive Rössli- und Postareal wurde sang- und klanglos abgesehen und stattdessen hurtig ein Studienwettbewerb nur fürs Alterszentrum ausgeschrieben: Siegerprojekt Margerite.  Bei dessen Bekanntgabe konnte nicht genug betont werden, Margerite haben eben gerade den Vorzug , dass nur Land in der Zone für öffentliche Bauten beansprucht und so ein Gestaltungsplan entbehrlich werde. 

Welche Ironie des Schicksals! Die Beschleunigung des Planungsprozesses kehrt sich spätestens jetzt ins Gegenteil. Das Alterszentrum verzögert sich weiter, ja droht gar zu scheitern. Denkmalpflegerische Aspekte wurden bei der Planung von Anfang an zu wenig beachtet. Dabei hatte die kantonale Denkmalpflege schon 2013 in einem Brief an den Gemeinderat die gleiche Haltung wie heute vertreten. Später kam ein vom Gemeinderat bestelltes Ortsbildgutachten zum Schluss, dass Margerite abgespeckt werden müsse, was dann auch erfolgte. Doch das genügte offenbar nicht. 

Hauptproblematik beim aktuellen-Projekt ist für die kantonale Denkmalpflege, «dass die vorgesehene Platzierung der Neubauten die Zentrumswiese in eine Restfläche nördlich des Rössliweges und in einen verhältnismässig schmalen Bereich entlang des Furtbach teilt.» Die Identität der historischen Zentrumswiese ändere sich dadurch «fundamental»: Der Furtbach wäre nicht mehr Teil der Zentrumswiese. Diese stelle aber seit je her das Vorfeld der Mühle, des Ortskerns jenseits am Furtbach und den darüber sich erhebenden Kirchenbauten samt dem einzigartigen Turm dar. Mühle wie Turm stehen unter kantonalem Schutz.

Ihren Entscheid stützt die kantonale Denkmalpflege ab auf das aargauische Kulturgesetz (samt Verordnung dazu). Demnach können Bauten in der Umgebung von unter Schutz gestellten Denkmälern untersagt werden, wenn sie ein Denkmal in seiner Wirkung beeinträchtigen. «In nicht ausreichendem Ausmass in die Planung eingeflossen» sind laut Denkmalpflege die Erkenntnisse des vom Gemeinderat beschlossenen und für ihn verbindlichen Masterplans Plus «Zentrum Würenlos» vom März 2019. Der weise explizit darauf hin, dass die Zentrumswiese mit dem Furtbach und dem historischen Ortskern mit Schutzobjekten räumlich-visuell verknüpft bleiben sollte.

Es ist zu vermuten, dass hinter den Kulissen bereits lobbyiert wird, damit die kantonale Denkmalpflege von ihrer Haltung abrückt. Doch auch wenn der Gemeinderat letztlich das Okay erhielte, die Baubewilligung zu erteilen, so wäre das Alterszentrum längst noch nicht gebaut. Für die Einwender im Baubewilligungsverfahren ist der Brief der Abteilung für Baubewilligungen allemal eine «Steilvorlage». Er erhöht ihre Chancen auf dem allenfalls zu beschreitenden Weg durch die Beschwerdeinstanzen markant.

Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG wurden am Samstag, 4. Juni, 18 h, per Mail um Stellungnahmen zum Brief aus Aarau ersucht. Bis18. Juni, 18h, ist keine offizielle Reaktion erfolgt.

Anton Möckel steht in der Verantwortung (Gastkommentar)

Autor Heinrich Nüssli gehört zum Kreis der Einwender und wohnt an der Mühlegasse 15a

In einem ausführlich begründeten Schreiben vom 7.3.2013 an die Gemeinde Würenlos hatte die Kantonale Denkmalpflege erklärt, dass Würenlos im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) als “regional bedeutend’ eingestuft wird und festgestellt: «Ein Überbauen der Zentrumswiese wird auf Grund der oben genannten Überlegungen grundsätzlich in Frage gestellt».

Am 11. Juni 2013 dann hat die Einwohnergemeindeversammlung beschlossen, die Zentrumswiese solle Standort des geplanten Alterszentrums sein. Schon bei der Präsentation des Projektes ‘Margerite’ war klar ersichtlich, dass das ausgewählte Projekt nicht erschlossen ist, diametral gegen den Masterplan PLUS verstösst und sich über das ISOS hinwegsetzt. Dies bei einem gemeindeeigenen Projekt, dem die Einhaltung der Planungsgrundsätze und der räumlichen Abstimmung speziell aufgegeben ist.

Mit Schreiben vom 25.4.2022 hat die kantonale ‘Abteilung für Baubewilligungen des Departement Bau, Verkehr und Umwelt’ das von der Alterszentrum Würenlos AG eingereichte Baugesuch mit detaillierten Begründungen und folgendem Fazit zurückgewiesen: «Das Gesuch kann in der vorliegenden Form noch nicht bewilligt werden. Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren». Dies hiesse im Klartext ‘zurück auf Feld eins’. Die westlichen Parzellen der Zentrumswiese unterliegen der Gestaltungsplan-Pflicht. Zwar ist die kantonale Forderung noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Sie zeigt jedoch mit aller Deutlichkeit auf, dass es für die Realisierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese zwingend einer Sondernutzungsplanung bedurft hätte, in der alle beteiligten Interessen umfassend gegeneinander hätten abgewogen werden können. Ein nicht ausgewogenes und überrissenes Maximalprojekt am falschen Ort kann auf der Zentrumswiese nicht funktionieren.

Auch in der Alterszentrum Würenlos AG ist der Verwaltungsrat gemäss Gesetz zur Führung der Geschäfte der Aktiengesellschaft verpflichtet und steht damit in der Verantwortung. In den vier Jahren seiner Tätigkeit versuchte der Verwaltungsrat unter Präsident Anton Möckel stur und unverantwortlich, ein nicht bewilligungsfähiges Bauvorhaben durch alle Instanzen zu boxen. Resultat: Bruchlandung und die Vernichtung von geschätzten CHF 2 Millionen Steuergeldern.

Anton Möckel muss als Verwaltungsratspräsident die Verantwortung übernehmen und folglich zurückzutreten. Die Gemeinde Würenlos als Aktionär der Alterszentrum Würenlos AG sollte eine Verantwortungsklage gegenüber dem Verwaltungsrat wegen fahrlässiger Pflichtverletzung prüfen.

Weshalb wird nicht eine aussenstehende Unternehmung ohne Interessenkonflikte mit Entwicklung, Realisierung und Betrieb des gewünschten Alterszentrums beauftragt? Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Würenloser Gemeinderates, sich als Immobilienentwickler eines Alterszentrums zu versuchen.

Strapazierte Geduld

Wir Würenloserinnen und Würenloser haben ja nicht den Ruf, politisch besonders flink zu agieren. Doch sogar unsere Geduld kann gehörig strapaziert werden. Etwa, wenn der Kanton in einer Gemeindeangelegenheit ein wichtiges Wort mitzureden hat. An der Info-Veranstaltung des Gemeinderats im Vorfeld der Sommer-Gemeindeversammlung ist das an zwei Beispielen illustriert worden.

Das Geld für die Revision der Allgemeinen Nutzungs
planung ist schon 2018 bewilligt worden.

7 Monate wird es gedauert haben, wenn der Kanton voraussichtlich im August zum Projekt Alterszentrum Würenlos Stellung nehmen wird, wie der neue Hochbauvorstand Consuelo Senn dem spärlich erschienen Pubikum am Info-Abend vorrechnete. Die Abteilung für Baubewilligungen des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt prüft Baugesuche für ein Projekt, wenn dieses etwa die Verkehrsverhältnisse auf Kantonsstrassen (Landstrasse) beeinflusst oder Gewässer (Furtbach) tangiert. Die Projektunterlagen seien dem Kanton im Januar – parallel zur öffentlichen Auflage im Baubewilligungsverfahren – unterbreitet worden.. Bis die Stellungnahme aus Aarau eintreffe, sei der Gemeinderat als Baubehörde «auf Stand-by», so Senn.

Dass der Kanton für die Prüfung des Bauprojektes sieben oder mehr Monate brauche, sei unverständlich, sagte Sigi Zihlmann (Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum) an der Info-Veranstaltung. Es sei schliesslich davon auszugehen, dass der Kanton schon lange vor dem Januar 2022  in die Projektierung einbezogen worden sei. 

Allerdings kommt vielleicht die Verzögerung gerade recht, hat doch auch auch die Gemeinde noch Hausaufgaben zu erledigen. Die verkehrsmässige Erschliessung der Zentrumswiese ist noch nicht endgültig geregelt. Für den Ausbau der Poststrasse im Süden ist das Baugesuch eben publiziert worden. Und über die Norderschliessung (Rössliweg bei Kinderoase) wird noch gehirnt. Ein erstes Projekt hat die Gemeindeversammlung Ende 2021 zurückgewiesen, weil für den Ausbaug  des Rössliwegs nicht nur angrenzendes Privatland beansprucht werden solle.

7 Monate – von Juni 2021 bis Februar 2022 – lag  auch die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung beim Kanton zur Vorprüfung. Nach der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung Ende 2016 gings im Januar 2018 richtig los. Das beauftragte Planungsbüro, Fachspezialisten, eine Spezialkommission und Arbeitsgruppen, für welche sich über 40 Bürgerinnen und Bürger beworben hatten, nahmen ihre Arbeit auf. Gemäss damaligem Ablaufplan hätte die Gesamtrevision von der Sommergmeind 2021 verabschiedet und bis Ende 2021 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt werden sollen.
 
Doch Ende letzten Jahres war das kantonale Baudepartement (Abteilung für Baubewilligungen) noch an der Vorprüfung des Entwurfs. Im Februar 22 dann die Stellungnahme aus Aarau mit 25 Vorbehalten und 50 so genannten Hinweisen. Ins Gewicht fallen vor allem die Vorbehalte. Dazu zwei Beispiele: Aarau hält das Würenloser Bevölkerungsziel von 7300 Personen für den Planungszeitraum von 15 – 20 Jahren für zu tief –  Stichwort innere Verdichtung.  Und verlangt wird die Einführung der Grünflächenziffer (zwecks besserer Durchgrünung des Siedlungsgebiets) nicht nur in Wohnzonen, sondern auch in gemischten Wohn- und Gewerbezonen. Im Juni treffen sich Gemeinde- und Kantonsvertreter zu einer ersten Besprechung. Wird die neue Nutzungsplanung teilweise noch korrigiert, unterzieht sie der Kanton einer zweiten Vorprüfung . Man hofft, sie möge weniger lang dauern als die erste.

Parallel zur Vorprüfung lief im Juli und August 2021 das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Dabei wurden 60 Anträge zu insgesamt 200 diversen Punkten der Nutzungsplanung gestellt. Nach den Sommerferien will der Gemeinderat über die Anträge beschliessen und seine Entscheide in einem Mitwirkungsbericht zusammenfassen und begründen. Es folgen zwei Info-Veranstaltungen, eine Im August 22 für alle Grundeigentümer und eine im Herbst für die Furtbachanstösser, welche teilweise durch einen neu festgelegten «Gewässerraum» eingeschränkt werden.

Die weiteren Etappen, bis die geänderte Nutzungsplanung rechtskräftig wird, sind:

  • öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit für alle. 
  • Verabschiedung durch die —Gemeindeversammlung. Laut Senn könnte  sie bestenfalls im Dezember 2023 stattfinden – der zweitgenannte Termin vom Sommer 2024 scheint mir realistischer. 
  • Inkraftsetzung durch den Regierungsrat. Wird’s Anfang 2024? Mit zweijähriger Verspätung auf den ursprünglichen Zeitplan, wovon ein Teil auf pandemiebedingte Erschwernisse zurückzuführen sein mag

Ein sechsjähriger Planungs- und Entscheidungsprozess ist zu lang für eine Nutzungsplanung, die laut Raumplanungsrecht auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten ist. Viele der zugrundeliegenden Fakten und Annahmen sind nach sechs Jahren  durch die Wirklichkeit längst überholt. Sollte man nicht schon 2024 die nächste Gesamtrevision einleiten, ganz nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig. Soll ich sie gleich flicken?»….