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Nur ja kein überhasteter Neustart beim Alterszentrum

Scherbenhaufen
Das bleibt vom Projekt Margerite, 11 Jahre nach dem Standortentscheid zugunsten der Zentrumswiese: ein Scherbenhaufen.

Jetzt haben die Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG) und der Gemeinderat also die Reissleine gezogen. Der Entscheid des Regierungsrates, dass die Baubewilligung für das Alterszentrum-Projekt Margerite zu Recht verweigert wurde, wird nicht an das kantonale Verwaltungsgericht als zweite Rekursinstanz weitergezogen. Hoffentlich bleibt es nicht beim guten Vorsatz des Gemeinderats und des AZW AG-Verwaltungsrates, aus der Niederlage die Lehre zu ziehen.

Es gibt viele Enttäuschte. Entäuschte, die noch immer an Margerite glauben, weil sie von seiner Qualität felsenfest überzeugt sind. Enttäuschte, die es bedauern, dass ältere Menschen weiter vertröstet werden müssen, bis ihnen endlich mehr Wohnraum in unserer Gemeinde angeboten werden kann. Enttäuschte auch, die das viele Geld reut, das mit dem Projekt Margerite in den Sand gesetzt worden ist – laut einem Flugblatt des Vereins Alterszentrum Würenlos vom Frühjahr 2023 sind es 1,7 Mio. Franken.

Gemeinderat und  Verwaltungsrat der AZW AG schreiben in ihrer Mitteilung vom 4. September, sie hätten im Rahmen einer intensiven Klausurtagung den Entscheid des Regierungsrates detailliert analysiert. Dabei seien zwar einige Ungereimtheiten aufgetaucht, die einen Weiterzug gerechtfertigt hätten. «Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug wurden jedoch von zwei Rechtsanwaltskanzleien als sehr gering eingeschätzt 

In diesem Punkt habe ich mich geirrt. In einem früheren Beitrag
an dieser Stelle hatte ich die Ansicht vertreten, die Erfolgschancen vor der 2. Instanz, dem kantonalen Verwaltungsgericht, könnten grösser sein als im Verfahren vor dem Regierungsrat. Insbesondere weil der Gemeinderat ja das Baugesuch für Margerite nur deshalb abgelehnt hatte, weil sich die kantonale Denkmalpflege gegen das Projekt aussprach und das Verwaltungsgericht die erste verwaltungsunabhängige Instanz gewesen wäre, welche die Streitfrage entschieden hätte.

Doch der Scherbenhaufen ist angerichtet, schauen wir nach vorne, wie das auch Gemeindeammann Toni Möckel im Interview mit dem  Badener Tagblatt tut. Trotz der Niederlage sei der Gemeinderat entschlossen, das Ziel Alterszentrum weiterzuverfolgen, «gegebenenfalls an einem passenderen Standort mit geringeren rechtlichen Hürden.»

Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZW AG wollen laut ihrer Mitteilung nun in den kommenden Wochen die möglichen Ansätze und Varianten vertieft diskutieren. Warum – verflixt nochmal – ist schon wieder von Wochen die Rede, wo doch wirklich alles auf den Tisch muss und der Zeitfaktor keine Rolle spielt. Wird es doch eher zehn statt fünf Jahre dauern, bis allenfalls gebaut werden kann.

Was jetzt keinesfalls aufkommen darf, ist Hektik. Und verfehlt wäre es, ein Alterszentrum vor allem aus Prestigegründen anzustreben, nur damit auch Würenlos eines hat.

Am Anfang aller Überlegungen muss die Frage stehen, welche Angebote fürs Wohnen im Alter Würenlos in 10 und mehr Jahren bereitstellen soll. Denn nichts veraltet so rasch wie das Konzept für ein Alterszentrum. Die Grundkonzeption des nun begrabenen Projektes etwa stammte von 2016 und erfuhr mehrfache Korrekturen. So war erst von 60 betreuten Wohnungen die Rede, dann von 40, schliesslich von noch 32, die Zahl der Pflegebetten blieb nahezu gleich.

Dabei ist viel Bewegung in der Pflegeheimszene. Einerseits stellen Heime in gewissen Regionen, von denen man das vor wenigen Jahren nicht erwartet hat, ihren Betrieb ein. Anderseits war auf dem Höhepunkt der Tiefzinsperiode der private Bau von Wohnraum für Betagte eine hoch interessante Anlagemöglichkeit. Doch nun sind Neu- und Umbauten spürbar teurer geworden, der Personalmangel hat sich verschärft. Das trifft Vorhaben von privaten und kommunalen Trägern gleichermassen.  

Im Kanton Aargau gibt es immer mehr Pflegebetten, gleichzeitig sinkt deren Auslastung seit 2011 stetig, wie 2023 aus der Antwort des Regierungsrates auf einen Vorstoss im Grossen Rat hervorging. Hauptverantwortlich sei für den Rückgang der Belegung der Trend zu ambulanten Angeboten, hiess es dazu aus dem Departement Gesundheit und Soziales.  

Hat vor diesem Hintergrund ein eigenes Pflegeheim in Würenlos wirklich die gleiche Priorität wie der Bau von betreuten Wohnungen oder ist es nur «nice to have»? Die bisherige Haltung dazu muss jetzt unvoreingenommen ebenso in Frage gestellt werden wie vieles anderes, was bisher tabu war: etwa die Möglichkeit der Realisierung in Etappen, die Konzentration an einem Standort, viel mehr Koordination mit anderen Gemeinden in der Region. 

Sind erst einmal diese Grundsatzfragen gewissenhaft geklärt, ist ein Projekt mit Umsicht aufzugleisen. Ohne planerische Sonderzügli und jede Hast. Wenn’s einen Gestaltungsplan braucht, brauchts halt einen. Wenns sich ein Architekturwettbewerb aufdrängt, ist er durchzuführen. Externe BeraterInnen sind mit grösster Sorgfalt auszuwählen. Für all das hat man sich die nötige Zeit zu nehmen. Das ist die wichtigste Lehre, die aus Margerite zu ziehen ist.    

Bei Margerite hatten einzelne Verantwortungstragende sich in extrem hohem Mass mit dem Projekt identifiziert und sich mit Kritik an diesem schwer getan. Ihnen ist nicht ohne Weiteres zuzutrauen,  neuen, anderen Ideen unvoreingenommen zu begegnen. Sie sollten sich nun kritisch hinterfragen, ob sie imstande sind, Margerite vollständig hinter sich zu lassen. Es wäre psychologisch durchaus verständlich, wenn sie nicht über ihren eigenen Schatten springen könnten. Dann hätten sie allerdings die Konsequenzen so rasch als möglich zu ziehen.

Jetzt entscheidet der Regierungsrat

Die Alterszentrum Würenlos AG kann die ihr vom Gemeinderat wider Willen verweigerte Baubewilligung für das Projekt Margerite auf dem Rechtsweg erstreiten. Eine bis gegen Mitternacht dauernde Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember das dafür nötige Geld bereitgestellt. Zudem hat die Versammlung das Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 101 % (bisher 103%) genehmigt. 

Je näher Traktandum 7 rückte, desto spürbarer knisterte es vor Spannung bei den 207 anwesenden Stimmberechtigten, den Verwaltungsräten der Alterszentrum Würenlos AG (AZ AG) und den Gemeinderäten vorne am Tisch. Die AZ AG war, wie in diesem Blog mehrfach geschildert, letztes Jahr mangels Kostenkontrolle kurzzeitig illiquid. Für das Projekt Margerite sind bisher 1,737 Mio. Franken ausgegeben worden, doch erst 1,5 Mio. Franken waren bis anhin vom Souverän der AZ AG zur Verfügung gestellt worden. Nun stand Schadensbegrenzung auf dem Programm. 

Von einem 2016 bewilligten Verpflichtungskredit in der Höhe von 4 Mio. Franken gab die Versammlung nach langer, ausufernder Debatte zwei weitere Tranchen frei. Mit  104 bzw. 103 Ja gegen jeweils 69 Nein:

  1. 350’000 Franken für bereits angefallene Kosten des Baugesuchverfahrens. Mit dem Geld werden zwei Notdarlehen zurückbezahlt. Kreditgeberin war die Firma von Toni Möckel, Gemeindeammann  und Verwaltungsratspräsident der AZ AG in einer Person..
  1. 250’000 Franken für zukünftige Kosten des Baugesuchs- und Rechtsmittelverfahrens: davon 170’000 Franken für juristische Beratung und Verfahrenskosten, 80’000 Franken für den Betrieb der AZ AG (VR-Honorare etc.) bis 2024.

Lang und heiss wurde nochmals der ganze Planungsprozess beim Projekt Margerite diskutiert. Was alles hätte man besser machen müssen? – Nun, dass man die kantonale Denkmalpflege viel früher in die Planung hätte einbeziehen müssen, hatten Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZ AG schon vorher eingeräumt. Und das Geld war ja schon ausgegeben, der Verpflichtungskredit noch lange nicht ausgeschöpft und die Darlehen sind irgendwann zurückzuzahlen. Den Nein-Stimmenden ging es wohl vor allem darum, ein Zeichen gegen Misswirtschaft und fehlende Transparenz zu setzen. 

Um die Wurst ging es bei der zweiten Tranche: Wäre sie verweigert worden, so wäre das Projekt Margerite wohl gestorben. Es sei denn, der offenbar gut betuchte Verein Alterszentrum Würenlos hätte die Anwalts- und Verfahrenskosten gesponsert. Schliesslich stellt er – ohne Aktionär zu sein – 2 Vertreter im Verwaltungsrat der AZ AG und die tragen Mitverantwortung.

Für die Gegner der Vorlage stellte sich die Frage, ob dem guten Geld noch schlechtes hinterher geworfen werden sollte. Denn das Risiko ist gross, dass das Schlussresultat lauten wird «ausser Spesen nix gewesen». Der VR der AZ AG selbst hat erklärt, die Erfolgschancen im Rechtsmittelverfahren seien «knapp 50 %»

Vor erster Instanz, dem Regierungsrat, heisst es Alterszentrum Würenlos AG versus Einwohnergemeinde Würenlos. Auf dem juristischen Prüfstand aber stehen die Argumente der kantonalen Denkmalpflege. Die lehnt das Projekt Margerite ab, weswegen die kantonale Abteilung für Baubewilligungen den Gemeinderat quasi gezwungen hat, die Baubewilligung zu verweigern. 

Die privaten Einwender sind vorläufige Gewinner im Baubewilligungsverfahren. Sie können ihre Kriegskasse schonen für den Fall, dass der Regierungsrat zugunsten Margerite entscheidet. Dann würden die Einwender mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Verwaltungs- und nötigenfalls auch vor Bundesgericht ziehen. Dieses hat in den letzten Jahren mehrfach Beschwerden gegen Gemeindebeschlüsse in Sachen Denkmal- und Ortsbildschutz gutgeheissen. 

Dass sich nur 60 % der Stimmenden hinter den Gemeinderat und den von ihm gewählten Verwaltungsrat der AZ AG gestellt haben, hat viel mit verlorenem Vertrauen zu tun. Eine Planung – von schwer erklärlichen Kehrtwendungen geprägt – und als Tüpfchen aufs i die vernachlässigte Kostenkontrolle haben Zweifel aufkommen lassen, ob diese Gremien ihrer Rolle gewachsen sind.

Die AZ AG war seit ihrer Gründung 2017 eine Blackbox. Die Zahlen der AG im Alleineigentum der Gemeinde wurden nie publiziert. Ja, bei Problemen sei sogar die Finanzkommission nur zögerlich informiert worden, wurde aus deren Reihen scharf kritisiert. Und wir Steuerzahlenden? Wir erfuhren bis zum vergangenen November nie, wie es finanziell um unsere AG stand. Dafür verriet uns der jährliche Geschäftsbericht der Einwohnergemeinde auf die Kommastelle genau, wieviele Hühner und Geissen in Würenlos herumgackern bzw.-gumpen, 

Das soll sich ändern. Deutlich angenommen wurde ein Antrag aus der Versammlung, wonach Geschäftsbericht und Rechnung  der AZ AG alljährlich nach Verabschiedung durch die Generalversammlung (=Gemeinderat) der Gemeindeversammlung vorzulegen sind.

Mehr Vertrauen haben die Würenloserinnen und Würenloser in die gemeinderätliche Finanzpolitik. Das Budget mit dem Steuerfuss von neu 101 % wurde mit nur wenigen Gegenstimmen gutgeheissen.

Im Spätherbst hatte die SVP für Aufsehen gesorgt mit der Lancierung einer Spar- und Schuldenabbau-Initiative . Von der war nun nicht mehr die Rede. Mit dem Budget 2023, das trotz Steuersenkung einen Schuldenabbau um 833’000 Franken vorsieht, nahm der Gemeinderat der SVP wohl den Wind aus den Segeln. 

Warnende Worte zu hören gab es dennoch – von der Finanzkommission (FiKo). Der Vorsitzende Thomas Zollinger (auch SVP Präsident) und mehrere Mitglieder teilten sich in die Aufgabe, den Voranschlag zu kommentieren. Sie wiesen etwa auf die Eigentümlichkeit hin, dass Würenlos zu den 30 Gemeinden im Kanton mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung gehört, aber bezüglich Steuertrag pro Kopf zu den 30 stärksten Gemeinden gehört. Die Kommission sieht auf der Aufwandseite noch Sparpotenzial, Und bei einigen geplanten Investitionen könne man sich fragen, wie nötig sie wirklich seien.

Eine ganz andere Sicht vertrat das Mitte-Mitglied Franz Müller. Die Finanzlage sei weit besser sei als sie seit Jahren von Finanzvorstand Lukas Wopmann und der Finanzkommission dargestellt werde. Von Müllers Antrag, die Steuern gleich um 4 % zu senken, wollte die  Versammlung aber nichts wissen.

Kurzen Prozess machte die Versammlung zu später Stunde mit einem 1-Millionen-Kredit für eine neue Trafostation auf der Autobahn-Raststätte Süd. Auf Antrag von Markus Städler (FiKo-Mitglied) wurde der Kredit abgelehnt. Weshalb die Gemeinde eine Million investieren soll, damit weitere Zapfsäulen für E-Autos aufgestellt werden können, konnten sich zu viele Stimmberechtigte auch nicht recht erklären.

Alle anderen Traktanden wurden gemäss Antrag des Gemeinderates gutgeheissen

Alterszentrum (2): Möckels Doppelrolle ein Gewinn?

Grundsätzlich war alles vernünftig aufgegleist, als 2016 die Gemeindeversammlung der Gründung einer Aktiengesellschaft Alterszentrum Würenlos (AZ AG) und damit auch der Trennung von Bau und Betrieb des Alterszentrums zustimmte. Die Organisationsstruktur stimmt noch immer, nur hat sie ihre Vorteile bisher nicht richtig zur Geltung bringen können.

Die Strukturen

Eine AG, die zu 100% der Gemeinde gehört und nicht profitorientiert ist, plant und baut das Altersheim – dies anstelle des bis 2016 federführenden Vereins Alterszentrum Würenlos (VAZW). Der Betrieb aber wird einer geeignete Betreiberin übertragen (mittlerweile ist diese in der Oase AG gefunden worden). Die Struktur stimmt immer noch und sie hat nicht zwangsläufig zum jetzigen, amtlich verordneten Marschhalt geführt.

Die Rechtsform der gemeinnützigen AG hat Vorteile gegenüber anderen denkbaren Rechtsformen ( Verein, Stiftung, Gemeindebetrieb). Nur muss man sie auch ausnützen. In den Verwaltungsrat sollten möglichst Personen gewählt werden, die unterschiedliche Fachkompetenzen nutzbringend für die AG einbringen können. Und weniger Leute, die einfach brennend an dem von der AG angestrebten Ziel interessiert sind. Und schon gar nicht sollten sie sich von vorgefassten Meinungen oder gar Animositäten leiten lassen.

Der Verwaltungsrat

Doch mit anfänglich je zwei Vertretern des Gemeinderates und des Vereins Alterszentrum (der vertreten sein muss) war der sechsköpfige Verwaltungsrat von Anfang an verpolitisiert. Getoppt noch dadurch, dass sich der Gemeindeammann gleich als VR-Präsident installieren liess. Die politische Dominanz dauertfort, auch wenn der Gemeinderat aktuell nur noch einen Vertreter im jetzt 5-köpfigen VR stellt.

Ums Alterszentrum wird seit Jahren hoch emotional gestritten. Mit der erwähnten Zusammensetzung wurde leider die Chance vertan, dass mehr Verwaltungsräte eine Sicht von aussen und frischen Wind hätten bringen können. So hätte das ganze Gremium weniger belastet von der leidvollen Vergangenheit 2017 die Planung offener angehen können. Und sich so nicht alsbald in alten Querelen verheddert.

Nun aber wirkte der ganze VR zeitweise überfordert. Im Gremium fehlte jemand mit dem Know-how, wie heutzutags grössere Arealentwicklungen und Infrastrukturprojekte von hoher Komplexität erfolgreich zu planen und realisieren sind. Das hätte teures Lehrgeld erspart. Zu amateurhaft, zu wenig transparent, von zu vielen Kehrtwendungen und zuletzt noch von finanziellem Kontrollverlust geprägt verlief die Projektentwicklung. Dass es auch anders ginge, zeigt etwa das neue Eishockeystadion in Zürich. Leider scheint auch der vom VAZW übernommene externe Projektleiter nicht über das nötige Rüstzeug verfügt zu haben für ein in vielerlei Hinsicht so anspruchsvolles Projekt.

Der Mann mit den zwei Hüten

An der Orientierungsversammlung vom 14. November wurde dargelegt, dass die Doppelrolle von Toni Möckel als Gemeindeammann und Verwaltungsratspräsident ein Thema im Verwaltungsrat war. Man sei der Meinung, dass die Doppelrolle «ein Mehrwert für das Projekt» darstelle, sagte Moderatorin Käthrin Härdi (Möriken). Allerdings sei die Rolle als VR-Präsident zu überdenken bezüglich einer Entlastung Möckels. Wie eine solche aussehen könnte, sagte Härdi nicht.

Brachte die Doppelrolle einen «Mehrwert» fürs Alterszentrum? Für Aussenstehende schwer zu beurteilen. Wie kann die Frage mit Ja beantwortet werden, wo doch dem Projekt bisher der Erfolg versagt blieb? Oder andersrum gefragt: Würde es ums Alterszentrum schlechter stehen als es dies heute tut, wenn jemand anders die AZ AG angeführt hätte?

Die Ressorts im Gemeinderat scheinen momentan recht gut verteilt zu sein. Doch die Liste von Möckels Aufgabenbereichen ist sehr lang. Darunter sind auch arbeitsintensive Ressorts wie das Planungs- und das Sozialwesen. Wie sinnvoll ist es da, wenn der Ammann auch noch den Lead beim grössten Bauvorhaben der Gemeinde aller Zeiten persönlich übernimmt?

Der Kapitän gehört doch auf die Kommandobrücke des Tankers, um umsichtig den Kurs zu halten, und nicht in den Maschinenraum. Würenlos hat nicht bloss e i n e «Grossbaustelle», das Alterszentrum. Viel Anderes wie etwa die neue Allgemeine Nutzungsplanung ist für unsere Zukunft wichtig, rückt aber in den Hintergrund.

Möckel hat seine Doppelrolle gesucht. Wohl aus einer Mischung von Machtstreben, was er was er aber sofort in Abrede stellen würde,und von Selbstüberschätzung. Er war zweifellos überzeugt, mit ihm an der Spitze der AG käme Würenlos am schnellsten zu seinem Alterszentrum. Doch hätte er dem Anliegen vielleicht mehr geholfen, wenn er mit seiner umgänglichen Art sich als Gemeindeammann auf die Rolle eines einfühlsamen und um Unabhängigkeit bemühten Vermittlers in der Sache beschränkt hätte. Sein VR-Präsidentenhut aber hat jenen, die dem Projekt Margerite skeptisch bis ablehnend gegenüber standen, von Anfang an signalisiert, dass der Gemeindeammann auf der anderen, moralisch richtigen Seite kämpfe. Ein taktischer Lapsus.

Nicht zum ersten Mal zeigte sich ein nicht sehr ausgeprägtes Sensorium für problematische Ämterkumulation. 2012 war Möckel als Gemeinderat zuständig für unser Alterszentrumsprojekt und sass im Vorstand des Verein Alterszentrum Würenlos. Trotzdem liess er sich in den Verwaltungsrat der St. Bernhard AG wählen, der grössten Wettinger Einrichtung fürs Wohnen im Alter. Selbst als er Anfang 2017 – nunmehr Gemeindeammann – VR-Präsident der AZ AG geworden war, blieb er länger als ein Jahr noch VR-Mitglied des St. Bernhard AG. Mögliche Interessenkollisionen? Nein, Mehrwert.

Sollen Köpfe rollen?

Im jetzigen Zeitpunkt zu fordern, Möckel solle den Hut nehmen, macht keinen Sinn. Welchen Hut von beiden? Dass er als Gemeindeammann vor Ablauf der Amtsdauer 22-25 zurücktritt, ist kaum anzunehmen. Ob er zur Entlastung gewisse Ressorts an KollegInnen abtreten soll, hat der Gemeinderat zu entscheiden. Im Verwaltungsrat der AZ AG wären personelle Rochaden verfrüht. Der VR-Präsident und das jetzige, soeben um zwei neue Mitglieder ergänzte Gremium sollten die Verantwortung tragen, wenigstens so lange, bis das Projekt Margerite auf dem Gerichtsweg ein gutes oder ein böses Ende gefunden hat. Solange die Juristen am Zug sind und die Weiterplanung sinnvollerweise ruht, nehmen ja auch Arbeitsbelastung und Einfluss automatisch ab.

Anton Möckel steht in der Verantwortung (Gastkommentar)

Autor Heinrich Nüssli gehört zum Kreis der Einwender und wohnt an der Mühlegasse 15a

In einem ausführlich begründeten Schreiben vom 7.3.2013 an die Gemeinde Würenlos hatte die Kantonale Denkmalpflege erklärt, dass Würenlos im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) als „regional bedeutend’ eingestuft wird und festgestellt: «Ein Überbauen der Zentrumswiese wird auf Grund der oben genannten Überlegungen grundsätzlich in Frage gestellt».

Am 11. Juni 2013 dann hat die Einwohnergemeindeversammlung beschlossen, die Zentrumswiese solle Standort des geplanten Alterszentrums sein. Schon bei der Präsentation des Projektes ‘Margerite’ war klar ersichtlich, dass das ausgewählte Projekt nicht erschlossen ist, diametral gegen den Masterplan PLUS verstösst und sich über das ISOS hinwegsetzt. Dies bei einem gemeindeeigenen Projekt, dem die Einhaltung der Planungsgrundsätze und der räumlichen Abstimmung speziell aufgegeben ist.

Mit Schreiben vom 25.4.2022 hat die kantonale ‘Abteilung für Baubewilligungen des Departement Bau, Verkehr und Umwelt’ das von der Alterszentrum Würenlos AG eingereichte Baugesuch mit detaillierten Begründungen und folgendem Fazit zurückgewiesen: «Das Gesuch kann in der vorliegenden Form noch nicht bewilligt werden. Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren». Dies hiesse im Klartext ‘zurück auf Feld eins’. Die westlichen Parzellen der Zentrumswiese unterliegen der Gestaltungsplan-Pflicht. Zwar ist die kantonale Forderung noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Sie zeigt jedoch mit aller Deutlichkeit auf, dass es für die Realisierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese zwingend einer Sondernutzungsplanung bedurft hätte, in der alle beteiligten Interessen umfassend gegeneinander hätten abgewogen werden können. Ein nicht ausgewogenes und überrissenes Maximalprojekt am falschen Ort kann auf der Zentrumswiese nicht funktionieren.

Auch in der Alterszentrum Würenlos AG ist der Verwaltungsrat gemäss Gesetz zur Führung der Geschäfte der Aktiengesellschaft verpflichtet und steht damit in der Verantwortung. In den vier Jahren seiner Tätigkeit versuchte der Verwaltungsrat unter Präsident Anton Möckel stur und unverantwortlich, ein nicht bewilligungsfähiges Bauvorhaben durch alle Instanzen zu boxen. Resultat: Bruchlandung und die Vernichtung von geschätzten CHF 2 Millionen Steuergeldern.

Anton Möckel muss als Verwaltungsratspräsident die Verantwortung übernehmen und folglich zurückzutreten. Die Gemeinde Würenlos als Aktionär der Alterszentrum Würenlos AG sollte eine Verantwortungsklage gegenüber dem Verwaltungsrat wegen fahrlässiger Pflichtverletzung prüfen.

Weshalb wird nicht eine aussenstehende Unternehmung ohne Interessenkonflikte mit Entwicklung, Realisierung und Betrieb des gewünschten Alterszentrums beauftragt? Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Würenloser Gemeinderates, sich als Immobilienentwickler eines Alterszentrums zu versuchen.