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Anton Möckel steht in der Verantwortung (Gastkommentar)

Autor Heinrich Nüssli gehört zum Kreis der Einwender und wohnt an der Mühlegasse 15a

In einem ausführlich begründeten Schreiben vom 7.3.2013 an die Gemeinde Würenlos hatte die Kantonale Denkmalpflege erklärt, dass Würenlos im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) als “regional bedeutend’ eingestuft wird und festgestellt: «Ein Überbauen der Zentrumswiese wird auf Grund der oben genannten Überlegungen grundsätzlich in Frage gestellt».

Am 11. Juni 2013 dann hat die Einwohnergemeindeversammlung beschlossen, die Zentrumswiese solle Standort des geplanten Alterszentrums sein. Schon bei der Präsentation des Projektes ‘Margerite’ war klar ersichtlich, dass das ausgewählte Projekt nicht erschlossen ist, diametral gegen den Masterplan PLUS verstösst und sich über das ISOS hinwegsetzt. Dies bei einem gemeindeeigenen Projekt, dem die Einhaltung der Planungsgrundsätze und der räumlichen Abstimmung speziell aufgegeben ist.

Mit Schreiben vom 25.4.2022 hat die kantonale ‘Abteilung für Baubewilligungen des Departement Bau, Verkehr und Umwelt’ das von der Alterszentrum Würenlos AG eingereichte Baugesuch mit detaillierten Begründungen und folgendem Fazit zurückgewiesen: «Das Gesuch kann in der vorliegenden Form noch nicht bewilligt werden. Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren». Dies hiesse im Klartext ‘zurück auf Feld eins’. Die westlichen Parzellen der Zentrumswiese unterliegen der Gestaltungsplan-Pflicht. Zwar ist die kantonale Forderung noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Sie zeigt jedoch mit aller Deutlichkeit auf, dass es für die Realisierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese zwingend einer Sondernutzungsplanung bedurft hätte, in der alle beteiligten Interessen umfassend gegeneinander hätten abgewogen werden können. Ein nicht ausgewogenes und überrissenes Maximalprojekt am falschen Ort kann auf der Zentrumswiese nicht funktionieren.

Auch in der Alterszentrum Würenlos AG ist der Verwaltungsrat gemäss Gesetz zur Führung der Geschäfte der Aktiengesellschaft verpflichtet und steht damit in der Verantwortung. In den vier Jahren seiner Tätigkeit versuchte der Verwaltungsrat unter Präsident Anton Möckel stur und unverantwortlich, ein nicht bewilligungsfähiges Bauvorhaben durch alle Instanzen zu boxen. Resultat: Bruchlandung und die Vernichtung von geschätzten CHF 2 Millionen Steuergeldern.

Anton Möckel muss als Verwaltungsratspräsident die Verantwortung übernehmen und folglich zurückzutreten. Die Gemeinde Würenlos als Aktionär der Alterszentrum Würenlos AG sollte eine Verantwortungsklage gegenüber dem Verwaltungsrat wegen fahrlässiger Pflichtverletzung prüfen.

Weshalb wird nicht eine aussenstehende Unternehmung ohne Interessenkonflikte mit Entwicklung, Realisierung und Betrieb des gewünschten Alterszentrums beauftragt? Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Würenloser Gemeinderates, sich als Immobilienentwickler eines Alterszentrums zu versuchen.