Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum Würenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. Schulferienwoche dann hat er seinen Entscheid zum Alterszentrum Margerite den Parteien versandt. Die Alterszentrum Würenlos AG und der Gemeinderat sind mit ihrer Beschwerde gegen die ablehnende Haltung der kantonalen Denkmalpflege vollumfänglich abgeblitzt.

Der Regierungsrat hat sich seinen am 3. Juli gefassten Beschluss nicht leicht gemacht. Auf 21 Seiten (die würenblicker vorliegen) nimmt er ausführlich Stellung zu juristischen Streit- wie Sachverhaltsfragen. Eine erhebliche Rolle spielen auch Eindrücke von einem Augenschein auf der Zentrumswiese, der am 4. Juli letzten Jahres stattfand und vom Rechtsdienst der Regierung geleitet wurde. Wer wie ich schon immer der Meinung war, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort und sei auch architektonisch nicht überzeugend, findet im Beschlussprotokoll der Regierung eine einleuchtende Bestätigung seines Bauchgefühls.
Das Bewilligungsverfahren mit seiner grotesken Note ist schon oft dargelegt worden. Weil die Kantonale Denkmalpflege sich gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, verweigerte der Gemeinderat widerwillig die Baubewilligung. Dagegen wehrte sich als Bauherrin und Beschwerdeführerin die gemeindeeigene Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG). Sie beantragte, die Sache sei an die drei Vorinstanzen – den Gemeinderat, die Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU sowie die Kantonale Denkmalpflege im Departement Bildung, Kultur und Sport – zurückzuweisen, damit die Baubewilligung doch noch erteilt werde. Dass sich im Verfahrens der Gemeinderat auf die Seite der Beschwerdeführerin schlug, war angesichts der Vorgeschichte verständlich, setzte aber der Groteske die Krone auf.
Die AZW AG und der Gemeinderat bzw. deren Anwälte setzten auf mehrere Argumentationslinien. Keine davon hat beim Regierungsrat gestochen. In erster Rekursinstanz eine Niederlage der AZW AG und des Gemeinde auf der ganzen Linie also.
Argumentationslinie 1: Die Kantonale Denkmalpflege habe den Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm (neben kath. Kirche) falsch festgelegt. Sie gehe unrichtigerweise davon aus, dass nur die Freihaltung des östlichen Teils der Zentrumswiese (zwischen Rössliweg und Furtbach) den Umgebungsschutz beider Schutzobjekte zu gewährleisten vermöge. Weil es sich beim geplanten Alterszentrum um eine öffentliche Einrichtung handle und die Umgebung damit ebenfalls allgemein zugänglich werde, werde überdies eine neue relevante Sichtbeziehung zu den Schutzobjekten entstehen.
Der Regierungsrat dazu: Gemäss dem kantonalen Kulturgesetz (samt Verordnung dazu) umfasse der Umgebungsschutz von Schutzobjekten sowohl einen Nah- wie auch einen Fernschutz. «Der historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden räumlichen Qualitäten sind besonders von der Zentrumswiese aus ‚erlebbar‘.» Durch die vorgesehene Setzung der Neubauten werde dieser bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich längs des Furtbachs geteilt. Das wirke sich so aus, «dass die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne nicht nur eingeschränkt, sondern weitestgehend aufgehoben wird und die Wirkung der Alten Mühle aus der Ferne sogar vollständig dahinfällt.»
Die Regierung zweifelt überdies daran, dass der neue öffentliche Weg auf dem schmalen Streifen entlang des Furtbachs die entfallende Sicht aus der Ferne auf Mühle und darüber thronenden Kirchbezirk kompensieren würde. Dieser Aussenraum sei wegen der Nähe zu den hohen Bauten doch eher für die Bewohner des Alterszentrums ausgelegt.
Argumentationslinie 2: Mit der Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sei faktisch ein Bauverbot im östlichen Bereich (zwischen Rössliweg und Furtbach) ausgesprochen worden.
Der Regierungsrat dazu: Die Überbauung des östlichen Bereichs der Zentrumswiese sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aus den Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege im Verfahren gehe explizit hervor, dass die Überbauung grundsätzlich möglich sei, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeinträchtigung führe. Beispielsweise wenn es sich dabei um ein wesentlich kleineres Volumen mit einer erheblich grösseren räumlichen und visuellen Durchlässigkeit zu den geschützten Baudenkmälern handle.
Argumentationslinie 3: Die Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege habe unverhältnismässige Folgen und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Das Projekt könne nicht einfach verschoben werden. Vielmehr wäre eine komplette Neuentwicklung des Unter- und Erdgeschosses nötig. Eine Projektänderung führe zudem zu einer weiteren Verzögerung der Realisierung des Alterszentrums und höheren Projektkosten.
Die Regierung dazu: «Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegen Eigentumsbeschränkungen, die dem Schutz von Baudenkmälern dienen, allgemein im öffentlichen Interesse». Die ablehnende Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege sei nicht unverhältnismässig, weil nicht ersichtlich sei, wie das angestrebte Ergebnis (hier der Umgebungsschutz zweier kantonaler Schutzobjekte) durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden könnte und weil die Einschränkung nicht über das angestrebte Ziel hinausgehe. In einer Interessenabwägung wiegen laut Regierung die «privaten Interessen» der AZW AG zwar nicht leicht, insbesondere in Anbetracht der längeren Planungsgeschichte und der damit bereits entstandenen Kosten. Doch dieses Interesse vermöge das erhebliche öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der Baudenkmäler nicht zu überwiegen.
Bei der Interesseabwägung ist gemäss Regierung zu berücksichtigen, dass es die AZW AG unterlassen hat, die Kantonale Denkmalpflege in die Projektierung einzubeziehen. Sie habe es somit selbst zu verantworten, «dass sich das vorliegenden Projekt in Bezug auf die denkmalpflegerischen Anforderungen als rechtswidrig erweist» Denn die Denkmalpflege habe zuvor mehrmals auf die denkmalpflegerischen Anliegen bei einer allfälligen Überbauung der Zentrumswiese hingewiesen. Auch im seinerzeitigen Studienwettbewerb, aus dem das Projekt Margerite siegreich hervorging, sei die Kantonale Denkmalpflege nicht involviert gewesen und habe weder bei der Erarbeitung des Pflichtenhefts/Programms noch bei der Jurierung ihre Anliegen einbringen können.
Das «Badener Tagblatt» hat am 12./13. Juli erstmals über die Ablehnung der Würenloser Beschwerde berichtet. Laut «BT» hat der Verwaltungsrat der AZW AG bereits online getagt. Kommende Woche soll sodann eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat stattfinden. Thema: Wie weiter? Wegen der Gerichtsferien haben AZW AG und Gemeinderat gut einen Monat länger Zeit, das Verwaltungsgericht anzurufen.
Mit dem negativen Regierungsentscheid, bei dem übrigens zwei von fünf Regierungsräten (BKS-Vorsteher Alex Hürzeler und BVU-Vorsteher Stephan Attiger) in den Ausstand traten, weil Amtsstellen von ihnen in den Fall involviert sind, mussten die AZW AG und der Gemeinderat rechnen. Weil das Baurecht, insbesondere in Denkmalschutzfällen, komplex und unberechenbar ist und vorliegend Amtsstellen zweier Regierungsräte involviert waren. Und welches fünfköpfige Gremium lässt schon gerne zwei seiner Mitglieder im Regen stehen? Darum mögen die Prozesschancen vor dem Verwaltungsgericht gar etwas grösser sein.
Ein heikles Unterfangen wäre es überdies, einen Verzicht auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges den Würenloserinnen und Würenlosern zu erklären. Hat doch Anfang dieses Jahres eine satte Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden in einer Referendumsabstimmung die Mittel für das Beschreiten des Rechtsweges im Fall Margerite bewilligt. Das könnte durchaus als Wählerauftrag interpretiert werden, Margerite durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht «durchzustieren», koste es was es wolle.
Neustart oder Durchstieren? Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Beschwerde der Alterszentrum Würenlos AG (AZW) auf der ganzen Linie abgewiesen. Die Steuerzahler hoffen, dass es die Gemeinderäte und die Verwaltungsräte der AZW im Sinne der Sache schaffen werden, sich von ihren unverantwortlich handelnden Anführern zu emanzipieren.
Nur ein Neustart wird zur raschen Realisierung eines Alterszentrums führen.
Neustart….. Davon gab es doch schon genug! Es frisst es keine Geiss weg, aber ein solches Trauerspiel dürfte Schweizweit einzigartig sein! Würenlos wie es leibt und lebt. Ein Traurerspiel in unzähligen Akten.
Sehr guter Artikel. Ja, wie es scheint wurden schon in der Vergangenheit gravierende Fehler gemacht. Nun gegen den Regierungsrat “täubelen”, wie der Gemeinderat und die Alterszentrum Würenlos AG es in ihrer Stellungnahme vom 16. Juli tun, zeugt von wenig Reflexion vonseiten der Verantwortlichen. Statt weiter den unsicheren, teuren und vermutlich noch langen Rechtsweg zu beschreiten, wäre es zielführender, eine Neuplanung, diesmal unter Einbezug des Denkmalschutzes, auf der Zentrumswiese an die Hand zu nehmen. Vielleicht sollte man überlegen, ob eine Neuplanung an einem weniger heiklen Ort in der Gemeinde nicht doch sinnvoller wäre.
Einmal mehr beweist unser Gemeinderat keine Weitsicht in dieser Sache. Hier wird einfach davon ausgegangen, man sei im Recht, also muss man nur solange Widerstand Leisten, bis man Recht bekommt, die anderen sind ja im Unrecht. Das zeigt sich ja nun gut an der naiven Aussage, „Stein“ sei für den Regierungsrat wichtiger als „Menschen“.
Grösse im Leben zeigt sich eben auch eine Niederlage zu akzeptieren, abzuschliessen und auf einem neuen Weg weiterzugehen. Das heisst, neues Alterszentrum an einem neuen Standort oder die Frage an die (alle) Einwohner stellen, ob es überhaupt noch gewünscht wird.
„Seit bald 60 Jahren warten die Bewohner-innen auf ein Alterszentrum“ sagt der Gemeinderat. Vor 60 Jahren gab es aber noch keine Spitex, welche alte Leute betreut. Diese gibt es erst seit 25 Jahren und sie betreut heute schon fast 350’000 Personen, doppelt soviele, wie in Alterszentren gepflegt und betreut werden. Der Trend heute ist also ganz klar, so lange wie möglich zu Hause (also bis zum Ableben) zu bleiben und von der Spitex betreut werden und nicht in ein Alterszentrum zu gehen. Diese Fakten ignoriert aber unser Gemeinderat.
Liebe Würenloserinnen und Würenloser, es stellen sich grundsätzlich zwei Fragen. Wollen wir ein Altersheim oder wollen wir ein Altersheim auf Biegen und Brechen auf der Zentrumswiese? Ich bin für ein Altersheim, und ohne damit weiter Zeit und Geld mit unnötigen Rechtsstreitigkeiten zu verlieren. Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Bau und Nutzungsordnung (BNO) könnten kluge Köpfe beispielsweise im Grund eine Zone für öffentliche Bauten vorsehen, um zumindest als Plan B dort Platz für ein Altersheim zu reservieren.
Anstatt eines „all in“ erwarte ich nun von unserem geschätzten Gemeinderat und vom Verein Alterszentrum endlich einen vernünftigen Plan B mit weniger Risiken und mehr Erfolgsschancen. Aus den bisherigen Erfahrungen sollte man nun genug gelernt haben, um endlich ein neues Altersheimprojekt erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Das sind wir unseren älteren Mitmenschen schuldig und vielleicht können sich so auch unsere jüngeren Mitmenschen inskünftig wieder an einem tollen Dorffest auf unserer wunderschönen Zentrumswiese erfreuen, die es anderswo schon lange nicht mehr gibt, weil Zentren generell überall zugebaut worden sind.
Es stellt sich mir schon die Frage, wer hier mehr am teubeln ist, die Befürworter, die 2/3 der Bevölkerung ausmachen oder die wenigen, die noch übrig bleiben. Es wurde schon einmal von den Gegnern versucht, die älteren Würenloser in die Wüste zu verbannen.