Beiträge an Kinderbetreuung: Grosszügige Gmeind

Regenbecken, Dükerleitung, Entwässerungsplan, Cashflow – eine Gemeindeversammlung wie ein «Tatort» aus Münster ohne Leiche und ohne Gerichtsmediziner – zum Glück dauerte das Ganze auch nicht länger als jeweils der sonntägliche Fernseh-Krimi. Für eine Prise Spannung sorgte die SVP mit einem Änderungsantrag zum Elternbeitragsreglement bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Das Budget 2019 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 106 % – diskussionslos genehmigt ohne Gegenstimme. Ebenfalls keine Gegenstimmen
– beim Kredit von 790 000 Franken für die Sanierung des Regenbeckens Träntsch und

– beim Bruttokredit von 1,436 Mio. Franken für den Ausbau des Regenbeckens Schyderhau in Killwangen,
– beim Kredit für den Einkauf von Würenlos in Selbiges,
– beim 655000 Franken-Kredit für die Generelle Entwässerungsplanung sowie
– beim Kredit von 1,331 Mio. Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung Buechzelglistrasse (Abschnitt Ländli bis Altwiesenstrasse),
– bei allen 14 Einbürgerungen.

Diskussionslos, aber doch mit wenigen Gegenstimmen bewilligt wurde auch der Würenloser Beitrag von 445 000 Franken an die Sanierung und Erweiterung des Sport- und Erholungszentrums Tägi in Wettingen.

Der Kredit von 860 000 Franken für die dringliche Flachdachsanierung der Schulhäuser Ländli 1 und 2 sowie der Alten Turnhalle wurde mit nur 2 Gegenstimmen zwar ebenfalls deutlich gutgeheissen. Doch stellten zwei Stimmbürgerinnen kritische Fragen zum Umstand, dass der Gemeinderat darauf verzichtet hat, die grossen Dachflächen im Zuge der Sanierung auch gleich mit Sonnenenergie-Anlagen auszustatten. Gemeindeammann Toni Möckel antwortete, das habe man geprüft, sei der Sanierungskredit erst angenommen, könne man solches erneut ins Auge fassen. – Soviel zum Elan für eine Würenloser Energiewende. Und zur Gedächtnisauffrischung ein Link zu einem früheren Beitrag über eine verpasste Riesenschance diesbezüglich.

Das 2016 vom Aargauer Volk gutgeheissene Kinderbetreuungsgesetz gab Anlass zu einer Änderung der Gemeinde-Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und über die Gemeindebeiträge daran. Bisher wurden Beiträge nur an die Betreuung von Kindern in der Würenloser Kinderoase ausgerichtet. Neu werden auch Beiträge bezahlt für Kinder, die in anderen, auch auswärtigen, Einrichtungen oder Tagesfamilien betreut werden.

Massgeblich für Beiträge an die externe Kinderbetreuung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Ihr Einkommen und Vermögen darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Im neuen Elternbeitragsreglement wählte der Gemeinderat als Bemessungsgundlage das steuerbare Einkommen. Dieses ist aber aus Sicht der SVP die falsche Bemessungsgrundlage. “Gutbetuchte Leute, die es gar nicht nötig haben, können so Beiträge geltend machen. Beiträge sollen aber nur Eltern bekommen, die es wirklich nötig haben”, so Pascal Pfeffer, der einen Abänderungsantrag des SVP begründete. Zu übernehmen sei das massgebliche Einkommen, das der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung nun als Berechnungsgrundlage nehme. Das schone auch die Gemeindefinanzen.

Tatsächlich kann das steuerbare Einkommen unter Umständen erheblich tiefer sein als das Bruttoeinkommen. Denn es dürfen in der Steuererklärung happige Abzüge gemacht werden, etwa für den Unterhalt eines Eigenheims oder für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Darum rechne nun der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung diese und weitere Abzüge wieder zum steuerbaren Einkommen hinzu. Das Berechnen dieses massgeblichen Einkommens verursache keinen grossen administrativen Mehraufwand. Dies stellte aber Steuerexperte Andreas Schorno (CVP) in Abrede. Zudem werde nur eine Scheingerechtigkeit hergestellt.

Wie auch immer: Der SVP-Antrag unterlag jenem des Gemeinderates klar mit 38 gegen 88 Stimmen. In unserer Gemeinde mit vielen Mittelstandfamilien, die in Eigenheimen leben, können sich nun mehr Väter und Mütter auf einen Zustupf freuen. Ein rigider Sparkurs mag zwar anders aussehen, aber der Zustupf mag ein Anreiz für gutausgebildete Mütter sein, wenigstens teilzeitlich berufstätig zu bleiben.

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