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Lex Landi schadet dem Dorf

Für die Landi geht es an an der Gemeinderversammlung vom 7. Juni um viel. Lehnen die Stimmberechtigten die Teiländerung Nutzungsplanung «Grosszelg» (Lex Landi) ab, muss sie ihr Vorhaben begraben, den heutigen Laden bei der Barriere durch einen Grossmarkt mit Tankstelle und Shop zu ersetzen.

Gewerbegebiet Grosszelg mit Standort der neuen Landi (schwarz umrandet).
Seit bald 10 Jahren beschäftigen die Baupläne der mittlerweile zur überregionalen landwirtschaftlichen Genossenschaft mutierten LANDI Furt- und Limmattal mit Sitz in Regensdorf ZH Behörden, Planungsbüros und Arbeitsgruppen. (Siehe dazu auch frühere würenblicker-Artikel hier und hier.) Die lange Planungsgeschichte zeigt: Es geht um ein heikles Vorhaben. Nur mit der Nutzungsplanänderung wird eine grossflächigere Verkaufsnutzung im Gewerbegebiet Grosszelg südlich des Bahnhofs überhaupt zulässig. Doch damit handelt sich Würenlos mehr Nachteile als Vorteile ein.

Grundsätzlich wertet das Bauvorhaben die Bahnhofsumgebung nicht auf – die Hälfte des grossen Areals werden oberirdische Parkierflächen beanspruchen. Dies ist ein krasser Verstoss gegen das Gebot des haushälterischen Umgangs mit Bauland im Weichbild einer Ortschaft. Die Hauptkrux ist aber die strassenseitige Erschliessung – ein Problem, das auch mit allen Mobilitäts- und Erschliessungskonzepten nicht annähernd zufriedenstellend zu lösen ist.

Heutige Situation beim Problemknoten Land-/Bahnhofstrasse bei der Bahnschranke.

Die heutige Landi mit dem Laden vis—vis der Barriere und den übers südliche Bahnhofareal verstreuten Lagerschuppen und Freilagerflächen ist gewiss nicht mehr zeitgemäss, und das unter allen Gesichtspunkten. Sicher passt sie nicht mehr in das Shop-Konzept des mächtigen Agrokonzerns Landi. Der Laden mit den Parkplätzen davor sowie der gegenüberliegende Lagerschuppen mit einer Freilagerfläche sind aber auch ursächlich für das hässliche und gefährliche Verkehrs-Chrüsimüsi am Hauptzugang zum Bahnhof und zum Gewerbegebiet.

Aber leider ist es nicht so, dass mit dem Neubau weiter hinten im Gewerbegebiet alles besser wird. Zwar eröffnet sich die Chance, das Chrüsimüsi im Zugangsbereich des Bahnhofs etwas zu entwirren. Weil aber der neue Fachmarkt samt Tankstelle und Lebensmittelshop (auch Sonntags- und Spätabend-Verkauf möglich!) erheblichen Mehrverkehr generiert – man spricht von über 1000 Fahrten (500 Zu- und 500 Wegfahrten) pro Tag – entstehen neue Probleme.

Gemäss einem Verkehrsgutachten wird der Betrieb der neuen Landi nicht gleich zu einem totalen Verkehrschaos führen. In der Morgen- und vor allem in der Abendspitze, wo heute schon oft ziemlich prekäre Verhältnisse herrschen, wird die Belastung des Knotens Land-/Bahnhofstrasse kritisch. Baulichen Massnahmen sollen das totale Chaos verhindern. Eine Linksabbiegespur in der Bahnhofstrasse soll bei geschlossener Barriere die freie Wegfahrt in Richtung Dorf ermöglichen, und auf einem Mehrzweckstreifen zwischen den Fahrbahnen der Landstrasse (von der Einmündung der Dorfstrasse bis zur Barriere) sollen Linksabbieger einspuren und den Verkehr in Richtung Wettingen nicht zusätzlich behindern.

Selbst wenn dadurch das totale Chaos verhindert werden kann: Passt ein neu verursachtes Fast-Chaos in ein Dorf, das sich eine Verbesserung der Lebensqualität seiner Bevölkerung auf die Fahne geschrieben hat?

Das Kernproblem ist und bleibt, dass das Gewerbegebiet Grosszelg aus heutiger Sicht eigentlich am falschen Ort liegt. Früher war die Bahnhofsnähe für die Spedition von Gütern noch wichtig. Heute ist die Bahnnähe nur noch ein Hindernis. Für die strassenseitige Erschliessung des Gewerbegebietes lässt sich so nahe der SBB-Barriere nie und nimmer eine auch nur einigermassen befriedigende Lösung finden.

Ausgerechnet in einem solchen Gebiet neu eine Verkaufsnutzung auf grosser Fläche zu ermöglichen, ist mehr als fragwürdig. Der Landi-Fachmarkt ist ja nicht allein für die Würenloser Kundschaft gedacht. Für diese bräuchte es nicht rund 50 Parkplätze – rund fünfmal mehr als beim heutigen Laden. Wenn der Gemeinderat die Meinung vertritt, die Ansiedlung der Landi am neuen Standort liege im öffentlichen Interesse, hat er das Wohlergehen der Gemeinde aus den Augen verloren. Es geht primär ums Wohlergehen des Landi-Konzerns. Unter einem noch grösseren Verkehrspuff bei der Barriere werden nicht zuletzt die heute schon im “Grosszelg” ansässigen Gewerbebetriebe leiden.

Dazu kommt, dass die vom Kanton im Zusammenhang mit dem Landi-Bauvorhaben energisch geforderte Privilegierung des Verkehrs auf der Landstrasse weitreichende Folgen hat. Der Kanton hat das in einer ersten Fassung längst vorliegende Konzept für eine Neugestaltung der Landstrasse überarbeitet. Bei Publikation dieses Artikels, 10 Tage vor der Abstimmung über die Lex Landi, weiss die Öffentlichkeit noch nicht, wie es im Detail aussieht. Zu erwarten ist, dass wegen des langen Mehrzweckstreifens im Landstrassenabschnitt Dorfstrasse bis Barriere keine Radstreifen mehr Platz finden. Wegen der neuen Landi also null Sicherheitsgewinn für den Langsamverkehr (z.B. Bez-Schüler)!

Wesentlich mehr im öffentlichen Interesse als die Lex Landi liegt die Doppelvorlage für einen zentralen Werkhof des Bauamtes und der Technischen Betriebe im neuen Gewerbegebiet Tägerhard. Mit einem zweifachen Ja – zum Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde und zum Verpflichtungskredit von rund 5 Millionen Franken (1,9 Mio. Franken hat die Einwohnergemeinde zu übernehmen) können TBW und Bauamt ihren Betrieb effizienter gestalten. Heute sind ihr Material, ihre Fahrzeuge und Maschinen an diversen, teils eher ungeeigneten Standorten untergebracht.

Nach Bezug des Werkhofs wird eine ziemlich grosse Fläche im Gemeindehaus frei für andere Nutzungen durch die Gemeindeverwaltung. Zudem entfallen Mietausgaben und auch für die Nutzung der historischen Zentrumsscheune eröffnen sich neue Möglichkeiten.

Was sich südlich des Bahnhofs tun soll

Der Gemeinderat hat den Entwicklungsrichtplan für die Gebiete Bahnhof, Gewerbe Grosszelg und Im Grund sowie Wohngebiet Steinhof /Im Grund veröffentlicht. Mit dem Planwerk sagt der Gemeinderat, wie sich dieses Baugebiet, das teils stark unternutzt, teils noch nicht überbaut ist, in den nächsten Jahrzehnten entwickeln soll. Diese Zielvorstellung spurt nächste Planungsschritte vor.

Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).
Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).


Das Wichtigste in Kürze:

Nutzung (Download Richtplankarte : entwicklungsrichtplan_im_grund_nutzungen_zonen_ortsbild:

  • Wohn- und Gewerbezone WG3 im vorderen Areal Steinhof (entlang Landstrasse). Gasthof-Kopfbau und Gartenwirtschaft sollen erhalten bleiben.
  • Wohnzone im hinteren Areal Steinhof und im angrenzenden Gebiet Im Grund, dreigeschossig, in einem Streifen links und rechts der Grundstrasse zweigeschossig (je plus Attika). Damit wird die Siedlungsstruktur des Quartiers Hürdli grossomodo übernommen. Das Land westlich der Grundstrasse müsste aber erst eingezont werden.
  • Gewerbezone Bahnhof sowie Grosszelg. Vorrangig bleibt die gewerbliche Nutzung. Wohnungen dürfen nur für Hauswarte bzw, Betriebsinhaber gebaut werden. Im Dreieck südlich des Bahnhofs (heute Tankstelle und Lagerschuppen) soll die neue Landi gebaut werden.

Verkehr–Download Richtplankarte Mobilität, Verkehr, Parkierung und Erschliessung: entwicklungsrichtplan_im_grund_mobilitaet_verkehr_erschliessung_parkierung

  • Ganzes Gebiet Bahnhof (mit P&R und neuer Landi) + Gewerbegebiet Grosszelg: Zu- und Wegfahrt via Bahnhofstrasse.
  • Gebiet Steinhof: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse mit neuer Stichstrasse. Parkplatz Gasthof wie bisher.
  • Wohngebiet Im Grund: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse via Lättenstrasse-Hürdlistrasse.
  • Neue Fusswege zwischen Hürdlistrasse und Bahnhof, zwischen Juch- und Lättenstrasse sowie Unterführung für Langsamverkehr bei der SBB-Barriere.
  • Neue Streckenführung des Ortsbusses: ab Bahnhof via Grosszelgstrasse-Grundstrasse-Hungerbühlstrasse-Lättenstrasse in die Landstrasse. Alternative: Ab Hungerbühlstrasse via Juchstrasse.
  • Als blosse Option: Bahnüberführung Grundstrasse – Tägerhardweg für Velos und allenfalls Busse.

Der Entwicklungsrichtplan enthält auf den ersten Blick viele vernünftige Ideen und  Anordnungen. So werden für fürs Wohngebiet Im Grund sowie das gesamte Steinhof-Areal Sondernutzungspläne (Erschliessungs- und Gestaltungspläne) vorgeschrieben. Die Parkierung soll hier unterirdisch sein und es ist Raum für einen Kindergarten (allenfalls Kindertagesstätte) vorzusehen. Download Bestimmungen: entwicklungsrichtplan_im_grund_bestimmungen

Der nun vorgelegte  Entwicklungsrichtplan ist der Versuch, möglichst allen der sich teilweise widersprechenden Interessen Rechnung zu tragen.  Damit soll wohl eine noch längere Blockierung von Bauvorhaben in einzelnen Gebieten (z.B. Steinhof) vermieden werden. Der Kompromiss hat Schwachstellen. So sollen bestehende Wohngebiete durch den entstehenden Mehrverkehr möglichst wenig belastet werden. Mit der Erschliessung des neuen Wohngebiets im Grund (via Hürdlistrasse) geschieht aber genau das im Quartier Hürdli. Wäre aber die an sich sinnvollere Verkehrserschliessung via Bahnhof- und Grosszelglistrasse gewählt worden, hätte wohl die Landi ihren Grossmarkt nie bauen können. Auch so wird sie zuwarten müssen, bis für die schwierige Verkehrssituation bei der Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse eine Lösung nicht nur gefunden, sondern auch realisiert ist. .

Überhaupt: Die Verkehrserschliessung ist – wie schon wiederholt dargestellt – die Krux bei diesem Planungsvorhaben. Die schwierigen Rahmenbedingungen und auseinandergehenden Meinungen von Gemeinderat und Kanton erschweren den Planungsprozess wohl auch weiterhin.

Der Entwicklungsrichtplan hat eine längere Vorgeschichte. Im Rahmen eines sogenannten Testplanverfahrens machte ein Expertenteam schon 2010 Vorschläge für die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet. Dem Gemeinderat passten diese Ideen aber nicht und er beauftragte die Zürcher Raumentwicklungsfirma SwissSpaGroup (Ex-Würenloser Rolf Wieland ist Mitglied der Geschäftsleitung) mit der Ausarbeitung des Entwicklungsrichtplans.

Mitgeredet hat eine 14-köpfigen Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Gemeindeammann Hans Ueli Reber. Ihre Besetzung ist beachtenswert: Dabei waren je zwei Vertreter des Bauamtes, der Planungskommission, des mit der Ortsplanung beauftragten Büros Minikus Vogt & Partner AG,  je ein Vertreter der Steinhof-Grundstücke und des Expertenteams im Testplanverfahren sowie – man staune – volle vier  Landi-Interessenvertreter (wobei bei einem im Bericht der SwissSpaGroup die enge Beziehung zur Landi unerwähnt bleibt.)

In einem sogenannten Mitwirkungsverfahren können nun Landeigentümer und Anstösser, denen das Planwerk an einer Versammlung vorgestellt wurde, bis 1. Oktober schriftlich Stellung nehmen. Die Eingaben werde der Gemeinderat bewerten und beurteilen und im Entwicklungsrichtplan berücksichtigen, heisst es in der Mitteilung auf der Gemeinde-Homepage. In einem Mitwirkungsbericht wird der Gemeinderat sagen, wie er die Eingaben bewertet hat.

Den Entwicklungsrichtplan beschliessen kann der Gemeinderat. Damit wird der Plan für den Gemeinderat, nicht aber für die Grundeigentümer verbindlich. Der Regionalplanung und dem Kanton wird er zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Gemeindeversammlung kommt erst zum Zug, wenn die Bauordnung und der Zonenplan abgeändert oder Projektierungs- und Baukredite nötig werden (z.B für Strassen).

Vision Würenlos

Was meint der Titel dieses Beitrags? Im Gegensatz zu einem Leitbild, das häufig angewendet wird und das einem Gemeinwesen den Weg weist, wie es sich in der Zukunft weiterentwickeln soll, setzt die Vision ein Ziel, wohin der Weg gehen könnte. Dieses Ziel kann realistisch sein oder auch nur eine Hoffnung, dass man irgendeinmal dort ankommt. Eine Vision kann ein Blick in die nähere, aber auch in die fernere Zukunft sein.

Mit der Vision Würenlos versuche ich fünf visionäre Ziele zu formulieren und zu beschreiben, wie man diese Ziele erreichen könnte.

1. SBB-Linie Wettingen-Würenlos-Otelfingen: Diese Bahnlinie mit der S6 ist Teil unserer guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Der Nachteil ist, dass das Dorf zerschnitten wird und grosse Teile davon unter zunehmender Lärmbelastung durch den Güterverkehr leiden. Die Barriere verursacht regelmässig Verkehrsstaus durch das ganze Dorf.

  • Vision: Ein Bahntunnel ab Kempfhof bis zum Bahnhof. Diese Idee ist nicht neu, sie wird immer wieder diskutiert.
  • Was ist zu tun? Diese Vision in die Leitlinien der Gemeinde aufnehmen, damit das Ziel immer präsent bleibt. Denn irgendwann in der Zukunft muss eine neue Lösung für die Kreuzung von Bahn und Strasse gefunden werden.
  • Was erreichen wir? Rund 15 000 Quadratmeter Grünfläche würden gewonnen, die auf unterschiedliche Art genutzt werden könnten. Keine Lärmbelastung durch den Güterverkehr und keine Verkehrsstaus wegen geschlossener Barriere und damit eine Verbesserung der Wohnqualität.

2. Beim Bauen mehr aufs Gesamtbild achten: Schaut man sich die Bebauung von Würenlos an, stellt man fest, dass sich die meisten Einzelobjekte oder Überbauungen weitgehend nach den Bedürfnissen der Bauwilligen richten. Es wird wenig Rücksicht auf ein harmonisches Gesamtbild genommen. Dadurch entstand ein Sammelsurium von unterschiedlichster und sich oft gegenseitig «beissender Architektur». Gebäude stehen 50 bis 100 Jahre und wenn sie falsch geplant sind, sind sie dann noch da, wenn der Bauherr schon lange gestorben ist.

  • Vision: Würenlos strebt eine Siedlungsstruktur von guter Architektur, hoher Wohn- Siedlungs- und Lebensqualität an. Bei der Verdichtung des bestehenden Baugebietes werden diese Kriterien besonders beachtet.
  • Was ist zu tun? In der Bau- und Zonenordnung wird eine Beratungspflicht eingeführt. Vor Planungsbeginn soll mit der Baubehörde geklärt werden, welches die Bedürfnisse der Allgemeinheit sind. Damit soll eine ganzheitliche Betrachtung von Aussenraum und Gebäude gewährleisten werden. Auch externe Fachleute wären beizuziehen. Beratungspflicht ist keine neue Idee: Die Gemeinde Bergell, die kürzlich den Wakkerpreis des Schweizer Heimatschutzes erhalten hat, kennt die Beratungspflicht.
  • Was erreichen wir? Die Qualität der Quartiere und des Dorfes wird langfristig aufgewertet. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Bauwilligen selbst. 

3. Autonome Energieversorgung. Es ist kaum noch bestritten, dass die Umwelt durch den grossen Energieverbrauch immer stärker belastet wird. Anzeichen einer Klimaänderung sind unverkennbar.

  • Vision: Würenlos strebt eine autonome Energieversorgung bis im Jahre 2040 an.
  • Was erreichen wir? Wir leisten einen angemessenen Beitrag an den Klimaschutz. Längerfristig sparen wir Energiekosten und werden unabhängig von Marktpreisen.
  • Was ist zu tun? Das Minergiehaus soll in der Gemeinde Standard werden. Ziel ist das Nullenergiehaus. Auch bei Umbauten und Renovationen soll dieses Ziel angestrebt werden. Erzeugung der notwendigen Energie mit Solaranlagen, Erdwärme, Wärme-Kraftkopplung,  Holzschnitzelheizungen etc. Die Gemeinde fördert diese Entwicklung mit Beratung und Auflagen in  der Bauordnung. Sie geht mit dem guten Beispiel voran, indem sie ihre eigenen Gebäude nach diesem Standard baut und aufrüstet.

4. Wohn- statt Gewerbezone Grosszelg: Sie läge an bester Wohnlage (Bahnhofsnähe, ruhige, sonnige Lage in der Nähe der Erholungsräume Tägerhardwald und Gmeumeri.

  • Vision: Umwandlung der Gewerbezone Grosszelg in eine Wohnzone.  Als Kompensation Schaffung einer Unterniveau-Gewerbezone im Gebiet Tägerhard.     Diese Vision wurde im Testplanverfahren 2010 postuliert.
  • Was ist zu tun? In der Bauordnung vermerken, dass es das Ziel ist, dieses Gebiet langfristig in eine Wohnzone umzuwandeln. Dem bestehenden Gewerbe kann eine Bestandesgarantie von 30-50 Jahren gewährt werden. Gewerbeneubauten werden ab
    z.B. 5 Jahren nicht mehr zugelassen. Wohnbauten oder Umwandlung von Gewerbe in Wohnbauten wären möglich.  Als Kompensation für die wegfallende Gewerbezone würde eine Unterniveaugewerbezone in die Planung der Landschaftsspange   Wettingen- Würenlos eingebracht (siehe unten).
  • Was erreichen wir? Würenlos könnte auch in der Zukunft moderat wachsen, ohne neues Land einzuzonen. Die Gemeinde würde teilweise vom Gewerbeverkehr entlastet. Gewerbe könnte sich in der Nähe ansiedeln. Viele Gewerbebauten, Einkaufszentren und Lager benötigen wenig bis kein natürliches Licht, verstellen aber mit grossen Kuben unsere Landschaft.
Die Vision einer unterirdischen Gewerbezone im Bereich des Autobahnanschlusses Wettingen-Ost, mit Lichthöfen auf der Grünfläche links und rechts der Furttalstrasse.
Die Vision einer unterirdischen Gewerbezone im Bereich des Autobahnanschlusses Wettingen-Ost, mit Lichthöfen auf der Grünfläche links und rechts der Furttalstrasse.

5. Das unterirdische Gewerbegebiet Tägerhard: Beidseits der Autobahnausfahrt Wettingen-Ost/Würenlos wird eine 3-4-geschossige Unterniveau-Gewerbezone geplant, Nutzfläche ca. 650 000 Quadratmeter. Dies würde etwa einem dreigeschossigen Kubus von 20 Meter Breite und 1,2 Kilometer Länge entsprechen, der sonst oberirdisch die Landschaft verstellen würde. Das Gebiet ist sehr gut erschlossen und könnte noch besser erschlossen werden (Autobahn A1, S6, 2 Buslinien 1 und 8). Hier könnten sich Gewerbe, Lagerräume, Detailhandel etc. ansiedeln. Lichthöfe bringen natürliches Licht in Räume, die solches benötigen. Diese Vision würde die geplante Landschaftsspange kaum beeinträchtigen.

Wie könnten solche Vision gefördert werden? 

  • Sie finden das, liebe Leserin, lieber Leser, utopisch? Der Glaube kann Berge versetzen oder durchbohren. Haben Sie visionäre Ideen? Senden Sie uns diese, der würenblicker würde sich darüber freuen und sie gerne publizieren.
  • Der Gemeinderat sollte Leitlinien verfassen, die die Weiterentwicklung der Gemeinde aufzeigt.
  • Eine Gruppe von kreativen Leuten könnte einen Katalog von Visionen ausarbeiten, die in die weitere Zukunft weisen.

Sowohl dieser Visionen-Katalog wie die Leitlinien des Gemeinderates müssten an öffentlichen Veranstaltungen diskutiert werden.

Ein späterer Beitrag wird aufzeigen, wie sinnvoll es wäre, wenn sich der Gemeinderat bei seinem Handeln an einem aktuellen Leitbild und an Regierungsrichtlinien orientieren könnte. Ein letztes solches Papier stammt aus dem Jahre 2004.