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Alterszentrum – die traurige Vorgeschichte

Seit der Gemeindeversammlung im Juni 2013, die sich erneut für ein Alterszentrum auf der Zentrumswiese aussprach, sind schon wieder 15 Monate ins Land gegangen. Ebenso lange ist’s her, seit letztmals aus dem Gemeindehaus zum Alterszentrum offiziell informiert wurde. Ist es überhaupt vorwärts gegangen mit dem Vorhaben, das viele Würenloser für das dringlichste in der Gemeinde halten? Die Frage versucht würenblicker in einer mehrteiligen Serie zu klären. Zum Auftakt aber ein Rückblick auf die bald 50-jährige Leidensgeschichte.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts schiessen überall neue Altersheime aus dem Boden. Sie tragen dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung: Die Lebenserwartung der Menschen steigt, das Modell der Kleinfamilie setzt sich durch, in der Wohnung ist fürs Grosi oft kein Platz. Breiter Konsens besteht darüber, dass es Pflicht der Gesellschaft ist, den durch die Krisen- und Kriegsjahre geprägten alten Menschen einen schönen Lebensabend zu ermöglichen.

Seit den 1960er Jahren wird in Würenlos Geld für ein Altersheim gesammelt. Dieses wird auf zweckgebundene Konten der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde angelegt – im Altersheimfonds der Einwohnergemeinde werden Ende 2013 gut 4 Millionen Franken bereitliegen.

Konkreter wird das Vorhaben erst in den 1980er-Jahren nach einem Dorffest zugunsten des Altersheims. Die Enttäuschung folgt auf dem Fuss, Der Kanton verweigert die aus finanziellen Gründen nötige Bewilligung. Der Bedarf sei nicht ausgewiesen. 1989 empfiehlt eine regionale Arbeitsgruppe, in Würenlos doch ein Alters- und Pflegeheim zu bauen. Die Gemeindeversammlung beschliesst, ein solches auf der Zentrumswiese zu planen (Standortalternative ist das Gebiet Gatterächer). Eine Altersheimkommission erarbeitet ein Raumprogramm. Diesem stimmt der Kanton zu. Der Verein Alterszentrum Würenlos (nachfolgend Verein genannt) wird gegründet.

Das Projekt Falter der Architekten Flück und Vock. 1995 "beerdigt".
Das Projekt Falter der Architekten Flück und Vock. 1995 “beerdigt”.

1991 spricht die Gemeindeversammlung Geld für einen Projektwettbewerb. Aus diesem geht das Projekt Falter am Bach siegreich hervor. Die Gemeindeversammlung bewilligt 75 000 Franken für ein Vorprojekt und 1995 dann einen Projektierungskredit von 480’000 Franken. Dagegen wird das Referendum ergriffen. An der Urne lehnen die Stimmberechtigten den Projektierungskredit ab. «Falter» ist gestorben, nicht aber der Wunsch nach einem Alters- und Pflegeheim.

Das Projekt Ikarus der Architekten Solimann und Zurkirchen. 2010 "beerdigt".
Das Projekt Ikarus der Architekten Solimann und Zurkirchen. 2010 “beerdigt”.

Nach einer Bevölkerungsumfrage ruft der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe Dorfzentrum ins Leben. Sie rät, das Alters- und Pflegeheim nun auf dem nordöstlichsten Teil der Zentrumswiese zu bauen. Der Kanton bewilligt das überarbeitete Raumprogramm.  2001 stellt die Gemeindeversammlung          120 000 Franken für einen zweiten Projektwettbewerb bereit. Es siegt das Projekt Ikarus.  2003 genehmigt eine ausserordentliche «Gmeind» einstimmig einen Projektierungskredit von 560 000 Franken. Als Erstes soll ein Vorentscheid erwirkt werden. Denn es kommen Zweifel auf, ob Ikarus der Bauordnung  entspricht.

Es folgt ein langes Hin und Her um Beschwerden von Anwohnern,  das der Gemeinderat schliesslich mit einem Gestaltungsplan zu beenden hofft. Doch der erste Entwurf missfällt dem Kanton. Er verlangt, dass das engere Dorfzentrum einbezogen wird. Als Grundlage lässt der Gemeinderat einen sogenannten Masterplan  ausarbeiten.

Dies bleibt bis auf Weiteres das einzige Angebot der öffentlichen Hand fürs Wohnen im Alter. Dazu kommen 2010 19 Plätze in der privaten Wohn- und Pflegegruppe Hürdli von Prosenio (gehört ab 2014 zur Gruppe Bethesta Alterszentren AG).

Die komplizierten, schwer nachvollziehbaren Planungsvorgänge auf der Zentrumswiese beunruhigen die Öffentlichkeit. Eine vom Verein lancierte Volksinitiative, welche die schnellstmögliche Realisierung von Ikarus verlangt, wird 2007 von der Gemeindeversammlung gutgeheissen – die Wirkung ist vor allem symbolisch. Ein Jahr später wird der Gestaltungsplan Dorfzentrum dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Aarau wünscht zusätzliche Abklärungen, die unterbleiben aber.

2010 bricht der Gemeinderat das Projekt Ikarus ab, weil es nicht dem neuen eidgenössischen Pflegegesetz entspreche. Im Finanzplan werden die (zusätzlich zum Altersheimfonds) vorgesehenen 3 Millionen Franken gestrichen. Die Finanzierung eines Alterszentrums sei keine Kernaufgabe der Einwohnergemeinde. Das Verfahren für den Gestaltungsplan Dorfzentrum wird sistiert und 2014 schliesslich ganz abgeblasen.

2010 regelt eine Vereinbarung zwischen Einwohnergemeinde und Verein, dass die Gemeinde das nötige Land besorgt und der Verein das Zentrum plant. 2011 segnet der Gemeinderat das Raumprogramm ab. Es umfasst ein Pflegeheim mit 24 Zimmern und 58 Einheiten (Kleinwohnungen) für betreutes Wohnen.

2013 favorisiert der Gemeinderat überraschend einen neuen Standort: das ursprünglich für den neuen Sportplatz gekaufte Land im Wiemel. Kaum wird dies bekannt, lanciert der Verein erneut eine Volksinitiative mit dem Ziel, die Gemeindeversammlung unverzüglich über den Standort entscheiden zu lassen. Die Versammlung spricht sich klar für die Zentrumswiese aus.

Verein und Gemeinde schliessen hierauf eine neue Vereinbarung ab. Der Verein erarbeitet für das Projekt ein Konzept samt Zeitplan und stellt einen professionellen Projektleiter an. Finanziert wird dies aus dem Vereinsvermögen. Die Gemeinde verspricht für den Fall eines Projektabbruchs, Projektierungskosten bis 290000 Franken zurückzuerstatten.

Ist das Vorhaben Alterszentrum nun endlich auf die Zielgerade gesteuert?  Wohl nicht. Zwischen Verein und Gemeinderat tun sich neue Gräben auf. Mehr dazu ab nächster Woche auf würenblicker.

Planung à la Würenlos

Grösstmögliche Transparenz ist die Grundlage des Vertrauens in jede Behördenarbeit. Ungut, wenn diesem Grundsatz nur nach Lust und Laune nachgelebt wird. Darum werden hier Teile einer Entwicklungsstudie veröffentlicht, welche die Einwohnergemeinde an der Gemeindeversammlung für viel Geld in Auftrag gegeben, bisher aber nicht zu sehen bekommen hat.

Das Gebiet zwischen Steinhof und Bahnhof steht vor grossen, das ganze Dorf prägenden Veränderungen. Ein klarer Fall für eine gesamtheitliche Planung, damit kein unsägliches Flickwerk entsteht. 2012 hat die Gemeindeversammlung denn auch einen hohen Kredit von 200 000 Franken bewilligt für eine Entwicklungsstudie «Im Grund», umfassend die Areale Steinhof (inkl. Liegenschaft Gruber), Im Grund, Gewerbegebiet Grosszelg und Bahnhof.

Drei Teams mit renommierten Planern verschiedener Fachrichtungen haben in der Folge Vorstellungen entwickelt und Vorschläge gemacht, wie das Gebiet baulich zu entwickeln wäre und was es dabei alles zu beachten und vorzukehren gilt. Seit Herbst 2013 liegen die Studienresultate vor. Doch jede Information über sie wurden der Öffentlichkeit bisher vorenthalten. Dabei schlug das Gremium, das zur Begleitung der Studie gebildet worden war und dem auch Gemeindeammann Hans Ulrich Reber angehörte, wenigstens eine summarische Information vor. Sie wird hier teilweise nachgeliefert: Ein Erkenntnisbericht des Begleitgremiums und eine Synthese (gewichtete Zusammenfassung) finden Sie als PDF-Dateien mittels Link am Schluss dieses Artikels.

Weshalb die Funkstille? Dem Gemeinderat passten die Ergebnisse nicht in den Kram. So nahm er auch die Studie nicht als Grundlage für einen Entwicklungsrichtplan, der als nächster Schritt folgen sollte. Über dieses Planungsinstrument, das vom Gemeinderat zu beschliessen und für ihn dann auch verbindlich ist, sollte nach ursprünglichen Plänen breit informiert werden, ja sogar von einem öffentlichen Auflageverfahren war die Rede.

Ein Entwicklungsrichtplan soll nun als Entwurf trotzdem vorliegen. Verfasst hat ihn – wohl nach dem Gusto des Gemeinderates (und der interessierten Bauherrschaften) – ein an der Studie nicht beteiligter Planer. Doch beim Kanton fiel dieser Entwurf durch. Der Kanton war im Begleitgremium der Entwicklungsstudie vertreten, er hat bei der Verkehrserschliessung (Landstrasse!) ein gewichtiges Wort mitzureden.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass der Gemeinderat das Auflageverfahren für die Nutzungsplanänderung Grosszelg, die für den Landi-Neubau nötig ist, bereits durchgeführt hat und das Geschäft schon im September an einer Extra-Gemeindversammlung vom Stimmbürger absegnen lassen will. Damit würde wohl genau das erreicht, was man mit der Entwicklungsstudie zu vermeiden versuchte: ein Flickwerk, das die grossen Zusammenhänge ausser Acht lässt.

Der Regionalplanungsverband Baden Regio äussert denn auch in der Stellungnahme zuhanden des kantonalen Baudepartements sein Befremden darüber, dass die Entwicklungsstudie «Im Grund» bei der Nutzungsplanänderung pro Landi nicht berücksichtigt worden ist.

Bürger fühlen sich schlecht informiert, Bauherrschaften blockiert, «Aarau» zeigt sich sperrig. Doch wer handelte hier konzeptlos? Und wer hat von den Steuerzahlern eine Fünftelmillion Franken beantragt für eine Studie, um diese zu schubladisieren, kaum war sie erstellt?

Schlussbemerkung:  Im  Auflageverfahren zur Landi-Nutzungsplanänderung war es möglich, einen Teil der Berichte zur Entwicklungsstudie «Im Grund» einzusehen. Keine leichtverständliche Kost. Doch Studien, welche die Gemeindeversammlung in Auftrag gegeben hat, sind der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen und zwar ungefiltert! Interessant sind sie allemal und unerlässlich als Grundlage für eine breite Debatte. Es ist zu wünschen, dass der Gemeinderat eine solche für das ganze Gebiet «Im Grund» doch noch eröffnet – raschmöglichst, und nicht erst, wenn alle Fakten schon geschaffen sind.
Entwicklungsstudie im Grund
Synthese Entwicklungsstudie Im Grund