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Eine Hiobsbotschaft

Mitten in die politische Sommerpause platzte eine schlechte Nachricht für Würenlos und seine angeschlagenen Gemeindefinanzen. Die Gemeinde Rudolfstetten ist vor Bundesgericht unterlegen in einem Streit um viel Geld, das die Aargauische Pensionskasse (APK) von ihr, aber nicht nur von ihr, verlangt. (AZ-Bericht: «Rudolfstetten muss APK 1,46 Millionen Franken zahlen»

Würenlos ist 2007 zusammen mit anderen Gemeinden  – darunter eben Rudolfstetten – aus der APK ausgetreten (und hat zur Comunitas Vorsorgestiftung des Schweizerischen Gemeindeverbandes gewechselt). In der Folge entflammte ein hochkomplizierter Streit um die Nachschusspflicht der ausgetretenen Gemeinden. Diese weigerten sich, die von der APK verlangten Summen zu bezahlen.

Von Würenlos fordert die AKP rund 1,3 Millionen Franken, plus Zins seit Anfang 2008, insgesamt etwa 1,5 Millionen. Bis zum Bundegerichtsentscheid bestand die berechtigte Hoffnung, die Suppe werde nicht so heiss gegessen wie von der AKP gekocht. Schliesslich stützte ein von den  Gemeinden bestelltes Rechtsgutachten und ein späteres Urteil des Aargauischen Versicherungsgerichts die Position der Gemeinden.

Doch jetzt ist alles anders. Das höchstrichterliche Urteil betrifft zwar nur Rudolfstetten. Aber es ging der AKP um einen Musterprozess, der möglichst viele Streitfragen in der Auseinandersetzung auch mit den anderen Gemeinden endgültig klären sollte. 

Zwar könnten sich die anderen Gemeinden der Zahlung weiterhin widersetzen und sich ebenfalls einklagen lassen. Aber das Prozessrisiko wäre nun sehr gross. Sicher ist es richtig, wenn nun die Behörden der involvierten Gemeinden erklären, jetzt gelte es erst einmal das Bundesgerichtsurteil mit den Anwälten genau zu analysieren. Doch letztlich werden die meisten Gemeinden in den sauren Apfel beissen  und bezahlen müssen.

Im Finanzplan von Würenlos ist diese «Investition» von 1,29 Millionen Franken (also ohne Zinsen) für 2015 bereits vorgesehen. Die Ausgabe gilt als bereits bewilligt. Eine eigentliche Rückstellung, wie das offenbar einige Gemeinden gemacht haben, hat Würenlos nicht getätigt, wie Finanzministerin Karin Funk auf Anfrage erklärt. Das Geld liegt also nicht bereits in einem Sonderkässeli parat. So macht die Zahlung  immerhin fast ein Drittel der ursprünglich für 2015 geplanten Investitionen aus.

Die Hoffnung, ein günstiger Ausgang des Streits mit der APK bringe dem angespannten Gemeindehaushalt wenigstens etwas Entlastung,  ist dahin. Das finanzielle Korsett bleibt so bedrückend eng, wie es halt mit Ablehnung der Steuererhöhung für 2014 geschnürt worden ist.  Selbst mit drastischem Sparen wird es sehr schwierig, den Schuldenberg abzutragen. Somit ist das Bundesgerichtsurteil ein Argument mehr für eine raschestmögliche Korrektur des Steuerfussentscheides vom letzten Dezember!