Allgemeine Nutzungsplanung: Was fehlt

Gastbeitrag von Andi Pestalozzi. Er kritisiert an der Allgemeinen Nutzungsplanung, für die noch bis 30. August das öffentliche Mitwirkungsverfahren läuft, zwei Kriterien: Ein Energiekonzept sowie eine proaktive Kommunikationsplanung für unsere Gemeinde.

Am 30. Juni wurde der Allgemeine Nutzungsplan für Würenlos präsentiert. Es ist eindrücklich, was in jahrelanger Arbeit geschaffen wurde. Leider fehlen zwei wichtige Kriterien in der Nutzungsplanung:

  1. Energie-Konzept: Seit der Auflösung der Energie- und Umwelt-Kommission im Jahr 2015 ist keine gemeindeübergreifende Planung für die Ziele der Energiestrategie 2050 mehr ersichtlich. Auch der damals erarbeitete Entwurf für ein Energieleitbild Würenlos ist in der Administration verschwunden und nicht mehr aufgetaucht.

    So ist zum Beispiel bei der erfolgten Renovation des Gemeindehauses keine energetische Gesamtplanung zum Zusammenschluss für Eigenverbrauch (ZEV) der gemeindeeigenen Bauten von der Feldstrasse bis zum alten Pfarrhaus erkennbar.
  2. Proaktive Kommunikationsplanung: Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeindepolitik für eine gute kommunikative Grundversorgung einerseits und zum Schutze der Bevölkerung andererseits werden nicht genutzt. Die Gemeinde-Administration lässt sich lediglich von den Telecom-Gesellschaften durch einzelne Baueingaben für Antennen vor sich hertreiben. Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt seien, könne man die Baueingabe nur noch bewilligen, lautet die Auskunft.

Der von den Telecom-Gesellschaften forcierte Wildwuchs in der Mobilfunkinfrastruktur zeigt sich vielseitig. Dazu drei Beispiele:

▶︎ Ärztezentrum im Kreuzfeuer der Mobilfunkstrahlung! Es sind in der neuen Landi ein medizinisches Zentrum, Büros und Wohnungen geplant. Nichtsdestotrotz werden in nächster Nähe vor und hinter der neuen Landi Mobilfunkantennen aufgerüstet und neu positioniert. 

▶︎ der «Wow-Speed für Würenlos» (stark beworbenes neues Angebot von Sunrise) mit dem gesamtem Internetverkehr über Funk statt Glasfaserleitungen ist eine unsinnige Entwicklung in die falsche Richtung, obwohl wir bereits zwei Glasfasernetze in der Gemeinde haben.

▶︎ Eine grosse Überbauung mit 85 Wohnungen wächst den Antennenstandorten entgegen. Investoren befürchten die Wertverminderung der Liegenschaften und häufigere Mieterwechsel. Kreditvergebende Banken wissen bereits warum: Versicherungen decken die Haftplicht bei Strahlenrisiken nicht! Sie wissen um die Klumpenrisiken. Und Fachleute schätzen, dass ca. 10% der Bevölkerung eine erhöhte Sensibilität auf nichtionisierende Strahlung zeigt, welche ihren Alltag beeinträchtigt.

Zum postulierten Hauptziel Nr. 1 der Nutzungsplanung «Erhalten und Entwickeln der Standortattraktivität …» gehört auch ein umsichtiger Umgang mit den Risiken wachsender Strahlenbelastung. Dazu müsste die Nutzungsplanung fortschrittliche Antworten liefern für “Orte mit empfindlicher  Nutzung” (OMEN). Als solche gelten vom Gesetz her Wohnräume, Schulen, Kitas, Altersheime, Arztpraxen und ständige Arbeitsplätze. Hier muss die Langzeitbelastung möglichst niedrig gehalten werden.

2 Gedanken zu „Allgemeine Nutzungsplanung: Was fehlt“

  1. Ich lese den Würenblicker eigentlich sehr gerne und bin dankbar für die Insider-Infos, welche man hier erfahren kann. Schade, dass nun einem 5G- Antennen-Schwurbler eine Plattform für seine, formal subtil verpackten, Verschwörungstheorien gegeben wird.

    1. Grüezi Herr Muff. Ein offenes Forum wie der würenblicker soll auch solchen Stimmen offen stehen, soweit sie nicht grundlegende Spielregeln verletzen. Das war offenbar auch die Meinung der Limmatwelle-Redaktion, die den Beitrag in weitgehend gleicher Fassung am 15. Juli publiziert hat. Zudem ist A. Pestalozzi nicht nur auf das 5G-Thema eingegangen, sondern hat auch gerügt, dass der Nutzungsplanung kein Energie-Konzept zugrunde liegt.

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