Archiv der Kategorie: Planen, bauen, wohnen

Blick in Würenloser Stuben (3)

In der 3. und vorläufig letzten Folge gewährt würenblicker noch einmal Blicke in Wohn- und Schlafzimmer von Würenloserinnen und Würenlosern. Zum Vergrössern bitte anklicken.

Ab 31. August erscheinen an dieser Stelle wieder Blogs zum aktuellen Geschehen in unserem Dorf.

 

Blick in Würenloser Stuben (1)

Wie leben Herr und Frau Würenloser in ihren eigenen vier Wänden? würenblicker hat in den vergangenen Jahren die auf Internet-Immobilienportalen zur Vermietung oder zum Verkauf ausgeschriebenen Angebote aufmerksam studiert und die  Bilder der gezeigten Räume archiviert. In den kommenden Wochen werden – sofern nicht Aktualitäten nach einer aktuellen Kommentierung rufen – jeweils zehn Beispiele pro Woche präsentiert.  Neun Wohnzmmer und, quasi durchs Schlüsselloch geguckt, ein Schlafzimmer. Es wird lediglich die Strasse genannt, an welcher die betreffende Liegenschaft liegt, nicht aber aus Datenschutzgründen die Hausnummer. Für eine vergrösserte Ansicht die Bilder anklicken!

25 000 m² neues Bauland bis 2040

Würenlos wächst. Soll es immer weiter ins Grüne hinaus wuchern? Neu sagt der Kanton, wo’s lang geht, um wie viel das  Baugebiet noch wachsen darf. Und er steht «auf den Schlauch».

Bei der Einzonung neuen Baulandes kommt es im Aargau zu einem markanten Wechsel im Vorgehen. Nicht mehr die Gemeinde kann in einem ersten Schritt festlegen, wo und wie viel Land sie neu einzonen will. Und der Grosse Rat gibt dann seinen Segen dazu (oder auch nicht).

Neu berechnet zuerst der Kanton, wie viel neues Bauland aufgrund der Bevölkerungsprognosen in den nächsten 25 Jahren im ganzen Kanton benötigt wird. Und dann legt er (in  Absprache mit den Regionalplanungsverbänden und Gemeinden) im kantonalen Richtplan das Siedlungsgebiet jeder einzelnen Gemeinde fest. Aus dem Richtplan geht auch hervor, ob und um wie viele Quadratmeter eine Gemeinde ihr Baugebiet ausdehnen darf – oder reduzieren muss, wenn es überdimensioniert ist. Diese Richtplananpassung Siedlungsgebiet ist momentan im Gange.

Oberste Devise ist der haushälterische Umgang mit der rarer werdenden Ressource Boden. Im ganzen Bezirk Baden, also auch in Würenlos, werden keine Auszonungen verlangt. Würenlos gehört nach kantonaler Definition zum urbanen Entwicklungsraum, wo grösseres Bevölkerungswachstum weiterhin möglich sein soll. Und darum gehört es auch zu den nur 23 Gemeinden im ganzen Kanton, die ihr Siedlungsgebiet bis zum Jahr 2040 überhaupt noch ausdehnen können.

Die Wiese an der Ecke Schul-/Büntenstrasse ist das grösste Areal, das bis 2040 noch eingezont werden dürfte.
Die Wiese an der Ecke Schul-/Büntenstrasse ist das grösste Areal, das bis 2040 noch eingezont werden dürfte.

Allzu sehr wird die Siedlungsfläche in Würenlos in den nächsten 25 Jahren aber nicht mehr wachsen können: Genau um noch 2,5 Hektaren oder 25 000 Quadratmeter. Allein 1,9 Hektaren misst die grosse Wiese an der Ecke Bünten-/Schulstrasse, die Baugebiet werden dürfte. Weitere kleine Einzonungen wären  beim Bickguet (0,3 ha), am Ende des Schliffenenwegs und im Gebiet Halde (je 0,1 ha) möglich. (Einen Link zum Download einer Übersicht mit Kartenauschnitten zur Siedlungsgebieterweiterung in Würenlos und in weiteren Gemeinden finden Sie am Schluss dieses Artikels.)

Die im Richtplan zur Einzonung vorgesehenen Gebiete sind für die Gemeinde nicht absolut verbindlich. Wie die kantonalen Raumplaner an einer Info-Veranstaltung von Baden Regio betonten, soll Land eines Bauern, der sein Land weiter bewirtschaften will, nicht partout eingezont werden. Vielmehr hätte die Gemeinde die Möglichkeit, dieses Land mit solchem von vergleichbarer Standortqualität zu tauschen. Das Land in der Bünten grenzt an drei Seiten an Baugebiet und es wurde vor allem wegen der guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr zur Einzonung auserkoren. Areale dieser Grösse und von vergleichbarer Standortqualität gibt in Würenlos allerdings kaum mehr – am ehesten noch beim Bauernhof Markwalder an der Zelglistrasse.

Bei der Ermittlung des Flächenbedarfs an Wohnzonen in Würenlos bereits eingerechnet sind im künftigen kantonalen Richtplan 1,2 Hektaren Wohn- und Gewerbezone im Gebiet Im Grund, die in eine reine Wohnzone umgewandelt werden können.

Neu eingezontes Land muss einer Wohn- oder Mischzone (Wohnen/Gewerbe) zugeteilt werden. Reine Arbeitsplatzgebiete hat’s im Aargau mehr als genug, sie können nur noch ausnahmsweise und im Rahmen eines knappen kantonalen Kontingents neu eingezont werden. Für neu eingezontes Bauland schreibt der Kanton eine generell höhere Mindestdichte vor als bisher. Stichwort: Wachstum nach Innen.

Wie geht es weiter? Zur Richtplananpassung Siedlungsgebiet, die in Absprache mit Regionalplanungsverbänden und Gemeinden erarbeitet worden ist, kann sich jedermann  bis 20. September in einem Mitwirkungsverfahren äussern (zum Formular für Online-Mitwirkung). Im Verlauf des nächsten Jahres soll der Grosse Rat den Richtplan verabschieden, so dass Ende 2015 die Genehmigung durch den Bundesrat erfolgen könnte. Damit fände das heute geltende Moratorium für Neueinzonungen ein Ende.

Doch eingezont wäre das neue Bauland damit noch keineswegs. Dafür muss – ähnlich wie bisher – in der Gemeinde und im Kanton noch das Einzonungsverfahren (Gemeindeversammlung etc.) durchgespielt werden. Und eingezont werden darf nur, wenn mehrere restriktive Bedingungen erfüllt sind – vor allem muss dannzumal der aktuelle Bedarf an neuem Bauland auf 15 Jahre hinaus nachgewiesen werden.

Erweiterung Siedlungsgebiet Kant. Richtplan