Sperrzone Ötlikon

Es war einmal. Während Jahrzehnten war der Müliwiesenweg längs der historischen Mühle im Weiler Ötlikon Teil der beliebten Spazier- und Veloroute entlang des Furtbachs. Das Teilstück war sogar signalisiertes Teilstück der nationalen Veloroute Nummer 5 vom Boden- bis zum Genfersee. Jetzt versperren rot-weisse Abschrankungen einer Baufirma den Zugang von beiden Seiten. (Nachtrag am Schluss des Artikels beachten.)

Das gesperrte Wegstück ist eine Privatstrasse und gehört zur Mühle. Ein Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten der Allgemeinheit besteht nicht, die Grundeigentümerin ist also berechtigt, den Weg abzusperren. «Uns sind die Hände gebunden», heisst es bei der Bauverwaltung.

Neben der Abschrankung ein altes Schild mit einem richterlichen Verbot aus den 1970er-Jahren, das schon immer da war: Unbefugten ist das Befahren des Wegstückes unter Androhung von Busse untersagt. Vom Richter nicht verboten wurde damals das Begehen des Weges. Dies zu verbieten fanden die damaligen Eigentümer, das Ehepaar Eric und Ruth Funk, wohl unnötig oder unverhältnismässig. Später haben sie auch das Befahren mit Velos grosszügig toleriert. Jetzt verbietet ein zweites Schild auch das Begehen, doch ein richterliches Verbot ist das nicht.

Auch auf der anderen Seite ist der Zutritt verboten.
Eigentümerin der Mühle und damit auch des Wegstücks ist nun die Erbengemeinschaft der verstorbenen Ruth Funk-Hardmeier. Ihr gehören die frühere Würenloser FDP-Gemeinderätin Karin Funk Blaser und deren zwei Geschwister an. Karin Funk hat mit ihrer Familie früher einen Teil des Mühlengebäudes bewohnt. Von 2009 bis 2015 war sie Gemeinderätin der FDP, 2013 hatte sie die Wiederwahl nur knapp geschafft, 2015 trat sie aus beruflichen Gründen zurück.

Die Erbengemeinschaft möchte die Mühle, die seinerzeit vom erfolgreichen Reinigungsunternehmer Funk erworben und 1971 umfassend umgebaut und saniert wurde, loswerden. Auf dem Internetportal Homegate steht die 4400 Quadratmeter grosse Liegenschaft zum Verkauf. Den Preis für das «herrschaftliche Anwesen mit dem Charme früherer Jahrhunderte», so der Inserattext, gibt die Maklerfirma Walde und Partner nur auf Anfrage bekannt. Die Wohnfläche des Gebäudes mit Baujahr 1637 beträgt 753 Quadratmeter. Im parkartigen Garten befindet sich eine Schwimmhalle.

Was veranlasste die Erbengemeinschaft zur Sperrung des Weges? Errichtet wurden die Sperren im Zusammenhang mit einer Erneuerung des Daches im Sommer. Weshalb sie jetzt weiterhin bestehen, darüber kann man nur mutmassen. Wenn nicht mehr Kretipleti am Gebäude vorbei marschiert oder radelt, mag das den Wert der Liegenschaft und deren Verkaufschancen erhöhen. Vielleicht will man auch nur neugierige Gaffer oder gar mögliche Besetzer fern halten. Oder will man einfach jegliche Haftung ausschliessen, falls jemand auf dem Privatweg verunfallt?

Jedenfalls werden Fussgänger und Velofahrer nun auf einen Umweg geschickt, Er führt hinter dem Bauernhaus von Ueli Markwalder auf die Otelfingerstrasse. Die ist in Spitzenzeiten ziemlich stark befahren. Es gilt zwar Tempo 30, doch das mit einem gelben Streifen markierte sogenannte «Aargauer»- (oder besser Alibi-) «Trottoir» bietet Familien mit Kindern nur unzureichenden Schutz und lässt alte Menschen sich unsicher fühlen.

Der Gemeinderat hat bisher über die Sperrung des viel benützten Wegstücks nicht informiert. Will er keinen Staub aufwirbeln, um mögliche Verhandlungen mit der Eigentümerschaft um ein Wegrecht nicht zu gefährden? Oder ist es den Gemeindebehörden gar etwas peinlich, dass sich die Gemeinde nie um eine rechtliche Absicherung eines Fuss- und Fahrwegrechts gekümmert hat? Spätestens mit der Markierung als nationale Veloroute hätte Anlass dazu bestanden.

Die arrogant wirkende Sperrung des Müliwiesenweges erinnert an die mittlerweile wieder aufgehobene Sperrung des Fussweges zwischen der Florastrasse und dem Emma-Kunz-Zentrum. Das in Ötlikon gesperrte Wegstück ist pittoresk – ein Highlight an der beliebten Wander- und Veloroute entlang des Furtbachs. Die Öffentlichkeit sollte nicht darauf verzichten müssen.

Der Gemeinderat schöpft hoffentlich all seine rechtlichen und politischen Möglichkeiten aus, um ein Fuss- und Fahrwegrecht zu erwirken. Von der jetzigen und künftigen Eigentümerschaft darf ein grosszügiges Entgegenkommen erwartet werden. Allenfalls wäre der Bau eines Weges oder Steges auf dem schmalen Uferstreifen entlang der Mühle eine Notlösung. Dieser Streifen am Furtbach gehört nämlich dem Kanton und nicht der Erbengemeinschaft.
(Mitarbeit: Ernst Rohrbach. Alle Eigentümerangaben gemäss Geografisches Informationssystem Kanton Aargau, agis, Stand 1.11.2018)

Nachtrag vom 27.11.18: “Ein Weihnachtswunder” jubelt ein Leser. Und auch andere Würenloserinnen und Würenloser haben es auf einem Spaziergang bereits freudig bemerkt: Die Sperren auf dem Wegstück vor der Mühle Ötlikon sind weg. Ganz so wie zum vergangenen Sommer präsentiert sich die Situation aber nicht, wie ein anderer Leser richtig bemerkt hat. Weiterhin verbietet ein kleines weisses Schild den Durchgang. Und statt des früheren Fahrverbots für Motorfahrzeuge hängt weiterhin das runde Schild “Allgemeines Fahrverbot”. Die Benützung des Wegstücks ist somit Fussgängern und Velofahrern faktisch zwar wieder möglich, bleibt aber rechtlich verboten. Verzichtet die Erbengemeinschaft wie seinerzeit die Eltern grosszügig darauf, das Verbot durchzusetzen, dann ist ihr für ihr Entgegenkommen der uneingeschränkte Dank der Öffentlichkeit gewiss.

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5 Gedanken zu „Sperrzone Ötlikon“

  1. Leider ein schlecht recherchierter Artikel ohne Wissen zu den Gegebenheiten und der Kommunikation zwischen Gemeinde und der Erbengemeinschaft.

  2. Es wäre für Dich, Peter Früh, ein Leichtes gewesen, mehr zu wissen. Du und Ernst Rohrbach kennt mich persönlich. Ein Griff zum Telefon oder eine Kontaktnahme per Mail hätten gereicht. Es würde journalistischem Kodex, zumindest aber dem Gebot der Fairness entsprechen, Betroffene zu Wort kommen zu lassen, bevor man sie mit Mutmassungen, unterschwelligen Andeutungen und negativen Adjektiven in ein schlechtes Licht stellt.
    Ich darf Dir versichern, dass wir die Mühle keineswegs „loswerden“ wollen, sondern hoffen, einen Käufer zu finden, der dieses Haus so liebt und schätzt wie unsere Eltern und wir Geschwister das gemacht haben. Ob dieser dannzumal die grosszügige Haltung unserer Eltern teilen wird oder auch teilen kann, wird sich zeigen. Die Zeiten haben sich bedauerlicherweise geändert und gerade haftpflichtrechtliche Problematiken können u.U. zu nicht gewünschten Einschränkungen zwingen. Von der Gemeinde behauptete und auch gegen aussen falsch kommunizierte Wegrechte haben den von uns beauftragten Verwalter veranlasst, die aufgrund von Renovierungsarbeiten aus Sicherheitsgründen erstellte Sperrung noch nicht entfernen zu lassen. Die Fragen konnten inzwischen mit der Gemeinde geklärt werden. Sobald das von der Gemeinde versprochene Berichtigungsschreiben erfolgt ist, wird auch die Sperrung entfernt.

  3. Meine Frau und ich haben über Jahrzehnte, zu Fuss oder mit dem Velo, diesen Weg benutzt. Nie wurden wir von den Eltern Funk oder von Frau Karin Funk selber daran behindert, und dafür gebührt Ihnen Dank.

  4. Würenlos Life: Sprich Barriere an der viel befahrenen Landstrasse, sprich dadurch täglicher Stau durch das halbe Dorf, sprich Fussgänger-Verbot beim Emma-Kunz-Zentrum ( jetzt wieder aufgehoben.) sprich Verkehrssalat nach Killwangen, sprich Durchgangs- Blockade bei der alten Mühle Oetlikon und der neuste Streich: Gemeinderätliches Wohlwollen für den Flughafen, als ob wir nicht schon genug Lärm hätten.

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