Allgemeine Nutzungsplanung: Was fehlt

Gastbeitrag von Andi Pestalozzi. Er kritisiert an der Allgemeinen Nutzungsplanung, für die noch bis 30. August das öffentliche Mitwirkungsverfahren läuft, zwei Kriterien: Ein Energiekonzept sowie eine proaktive Kommunikationsplanung für unsere Gemeinde.

Am 30. Juni wurde der Allgemeine Nutzungsplan für Würenlos präsentiert. Es ist eindrücklich, was in jahrelanger Arbeit geschaffen wurde. Leider fehlen zwei wichtige Kriterien in der Nutzungsplanung:

  1. Energie-Konzept: Seit der Auflösung der Energie- und Umwelt-Kommission im Jahr 2015 ist keine gemeindeübergreifende Planung für die Ziele der Energiestrategie 2050 mehr ersichtlich. Auch der damals erarbeitete Entwurf für ein Energieleitbild Würenlos ist in der Administration verschwunden und nicht mehr aufgetaucht.

    So ist zum Beispiel bei der erfolgten Renovation des Gemeindehauses keine energetische Gesamtplanung zum Zusammenschluss für Eigenverbrauch (ZEV) der gemeindeeigenen Bauten von der Feldstrasse bis zum alten Pfarrhaus erkennbar.
  2. Proaktive Kommunikationsplanung: Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeindepolitik für eine gute kommunikative Grundversorgung einerseits und zum Schutze der Bevölkerung andererseits werden nicht genutzt. Die Gemeinde-Administration lässt sich lediglich von den Telecom-Gesellschaften durch einzelne Baueingaben für Antennen vor sich hertreiben. Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt seien, könne man die Baueingabe nur noch bewilligen, lautet die Auskunft.

Der von den Telecom-Gesellschaften forcierte Wildwuchs in der Mobilfunkinfrastruktur zeigt sich vielseitig. Dazu drei Beispiele:

▶︎ Ärztezentrum im Kreuzfeuer der Mobilfunkstrahlung! Es sind in der neuen Landi ein medizinisches Zentrum, Büros und Wohnungen geplant. Nichtsdestotrotz werden in nächster Nähe vor und hinter der neuen Landi Mobilfunkantennen aufgerüstet und neu positioniert. 

▶︎ der «Wow-Speed für Würenlos» (stark beworbenes neues Angebot von Sunrise) mit dem gesamtem Internetverkehr über Funk statt Glasfaserleitungen ist eine unsinnige Entwicklung in die falsche Richtung, obwohl wir bereits zwei Glasfasernetze in der Gemeinde haben.

▶︎ Eine grosse Überbauung mit 85 Wohnungen wächst den Antennenstandorten entgegen. Investoren befürchten die Wertverminderung der Liegenschaften und häufigere Mieterwechsel. Kreditvergebende Banken wissen bereits warum: Versicherungen decken die Haftplicht bei Strahlenrisiken nicht! Sie wissen um die Klumpenrisiken. Und Fachleute schätzen, dass ca. 10% der Bevölkerung eine erhöhte Sensibilität auf nichtionisierende Strahlung zeigt, welche ihren Alltag beeinträchtigt.

Zum postulierten Hauptziel Nr. 1 der Nutzungsplanung «Erhalten und Entwickeln der Standortattraktivität …» gehört auch ein umsichtiger Umgang mit den Risiken wachsender Strahlenbelastung. Dazu müsste die Nutzungsplanung fortschrittliche Antworten liefern für “Orte mit empfindlicher  Nutzung” (OMEN). Als solche gelten vom Gesetz her Wohnräume, Schulen, Kitas, Altersheime, Arztpraxen und ständige Arbeitsplätze. Hier muss die Langzeitbelastung möglichst niedrig gehalten werden.

Nutzungsplanung: Interesse steigt schon noch

15. Juli: Zig Würenloser Familien geniessen das langersehnte Strandleben oder wandern durch die einheimische Bergwelt. Es beginnt aber auch das öffentliche MItwirkungsverfahren zur Totalrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung unserer Gemeinde. Anderthalb Monate lang bis 30. August können die Entwürfe des Bauzonenplans, des Kulturlandplans, sowie der Bau- und Nutzungsordnung BNO) beim Bauamt eingesehen und auf der Website www.wuerenlos.ch heruntergeladen werden. 

Im Vorfeld fand eine Orientierungsversammlung statt. Die «Limmatwelle» hat am 8. Juli über die Veranstaltung geschrieben, was dazu geschrieben werden kann: Die Arbeit an der Totalrevision dauerte lang, viele haben mitgewirkt, eine Spezialkommission, Fachplaner, mehrere Arbeitsgruppen mit BürgerInnen-Beteiligung. Eine Vielzahl übergeordneter Bestimmungen waren zu beachten, Begriffe durch neue zu ersetzen, Veraltetes zu streichen. Nach den Referaten brummt mir noch jetzt der Kopf. Gibt es keine moderneren Präsentationsformen als eine Parade überladener Folien und Pläne, um ein von Fachwissen unbelastetes Publikum zu informieren? Zu informieren über ein Geschäft, worüber dereinst eine Gemeindeversammlung – vermutlich im Dezember nächsten Jahres – entscheiden wird. 

Die Nutzungsplanung spurt die weitere Entwicklung unserer Gemeinde vor. Aber im Publikum am meisten interessiert doch, ob das eigene Grundstück von Änderungen betroffen ist. Wenn ja, hoffentlich im positiven Sinn. Anders als bei früheren Revisionen der Nutzungsplanung wird es diesmal nicht zum grossen Feilschen um Einzonungen kommen. Dafür haben Bund und Kanton gesorgt. Der weiteren Zersiedelung des Landes ist Einhalt zu gebieten. Durch Wachstum nach Innen, Verdichtung der Siedlungen. Und dafür, dass diese Verdichtung und das mögliche Wachstum unserer Gemeinde moderat ausfallen werden, dafür hat der Gemeinderat mit seinen Vorgaben gesorgt. Wir wollen ja ein Dorf bleiben und als solches auch baulich wahrgenommen werden. 

Wie klärt der planungs- und baurechtlich nicht versierte Grundeigentümer – es kann auch eine um ihre günstige Altbau-Wohnung fürchtende Mieterin sein – die persönliche Betroffenheit ab?Ohne gleich «den Doktor in Baurecht zu machen»?

Ein guter Anfang ist, den neuen Bauzonenplan zu studieren. Heisst die Bauzone, in der die eigene Parzelle liegt, plötzlich W2E statt E2 oder ÜD statt D? Legt sich über die Parzelle am Furtbach blaue Farbe?  Dann ist es sicher ratsam, sich darüber schlau zu machen, was das bedeutet.

Selbst wenn das Grundstück vor und nach der Revision in der gleichen Bauzone liegt, wäre Entwarnung verfrüht. In der Zone W 2 z.B. sinkt neu die Ausnutzungsziffer von bisher 0.55 auf 0.45. Und 7.50 Meter betrug bisher die maximale Gebäudehöhe, nun darf die Fassadenhöhe maximal 7.50 Meter betragen. Wo liegt der Unterschied, was bedeuten die neuen Masse?

Hilfreich wäre es gewiss, für Erklärungen eine Architektin, ein Architekt zur Hand zu haben, etwa als Schwiegertochter oder Kegelbruder. Falls nicht, wirft die Gemeinde den Rettungsring. Auf Voranmeldung hin werden Auskünfte erteilt auf individuelle Fragen. Wann? Am Dienstag, 10. August, von 9 – 11 und von 17 – 20 Uhr, sowie am Samstag, 14 August von 8 – 12 Uhr. Die Schulferien werden dann vorbei sein.

Bis 30. August kann jede und jeder zum Entwurf der Nutzungsplanung schriftlich Stellung nehmen und Änderungen vorschlagen – es gibt hierfür ein Formular. Gemeindeammann Toni Möckel hat an der Infoveranstaltung dazu aufgerufen, davon Gebrauch zu machen, wenn man mit irgendetwas nicht einverstanden sei. Denn so könne man sich noch auf konstruktive Weise einschalten.

Wer ein Interesse gelten machen kann, kann aber später nochmals intervenieren. Der Gemeindeversammlung geht nämlich noch das eigentliche Auflageverfahren voran. Darin kann gegen missliebige Inhalte der Allgemeinen Nutzungsplanung eine  Einwendung (Einsprache) gemacht werden. Nach einer Einwendungsverhandlung entscheidet der Gemeinderat dann formell. Doch daran wird die Gemeindeversammlung nicht gebunden sein, Will sie am Entwurf wesentliche Änderungen vornehmen, so kann sie den betreffenden Teil zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückweisen.

Der mit 60 Teilnehmenden am Infoabend eher geringe Zulauf darf nicht täuschen. Das Interesse an der Revision wird wachsen, je näher die entscheidende Gemeindeversammlung rückt. Gemeindeversammlungen über Allgemeine Nutzungsplanungen erreichen in der Regel Rekordbeteiligungen.