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Abschaffung der Schulpflege – Milizsystem stirbt in Raten

Einst war unser Land stolz darauf, dass viele Aufgaben von Bürgerinnen und Bürgern im Nebenamt erledigt wurden und der Beamtenapparat so vergleichsweise klein gehalten werden konnte. Seit einiger Zeit aber verliert das Milizsystem an Bedeutung. Im Aargau dürfte nun am 27. September, dem nächsten Abstimmungstermin, ein weiteres Kapitel dieses langsamen Sterbens geschrieben werden. Wir stimmen über die Abschaffung der örtlichen Schulpflegen ab.  Gibt ein Ja Anlass zu Freude? Wohl eher zu zu Nachdenklichkeit.

Der Volksschule misst auch die Bevölkerung im Aargau zu Recht hohe Bedeutung bei. 170 Jahre war darum die vom Volk gewählte Schulpflege neben dem Gemeinderat die wohl einflussreichste und wichtigste Behörde in jeder Gemeinde. Das änderte sich 2006 mit der kantonsweiten Einführung der geleiteten Schulen. Die Schulleitungen übernahmen von den Schulpflegen die operative Schulführung. Diese umfasst mannigfache Aufgaben – von der Personalplanung und -führung bis zur Organisation grosser Schulanlässe.

Die Schulpflegen wurden zwar nicht gänzlich überflüssig, doch deutlich abgewertet. Ihnen blieb neben der formellen Funktion als Anstellungsbehörde fürs schulische Personal das, was strategische Führung genannt wird und inhaltlich stets vage blieb. Denn die strategische Führung der Volksschule war grösstenteils längst an den Kanton übergegangen. Nur so ist kantonsweit eine hohe Schulqualität und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten . 

Seit Einführung der geleiteten Schulen lag die Abschaffung der Schulpflegen in der Luft. Mit der Abschaffung nicht abfinden wollte sich der Verband aargauischer Schulpflegepräsidentinnen und -präsidenten. Doch Vorschläge zur Wiederaufwertung der Schulpflegen (etwa durch ein direktes Antragsrecht an die Gemeindeversammlung oder durch die Hoheit über ein Globalbudget der Schule) wurden vom Kanton nur halbherzig geprüft. Vorangetrieben wurde stattdessen das Grossprojekt «Optimierung der Führungsstrukturen der Volksschule». In der Corona-bedingt vom März auf den 27. September verschobenen kantonalen Abstimmung über Änderungen der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes entscheiden nun die Stimmberechtigten über das Schicksal der Traditionsbehörde Schulpflege.

Die bisherigen Zuständigkeiten der Schulpflege würden an den Gemeinderat übertragen. Er kann einen Teil davon wiederum an ein einzelnes Gemeinderatsmitglied oder an die Schulleitung delegieren. Ausserdem hätte er die Option, eine rein beratende Schulkommission einzusetzen. – Die Organisationsreform mag aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht und angesichts des stark eingeschränkten Handlungsspielraums der Schulpflege sinnvoll sein. Aber sie lässt das Milizsystem auch auf Stufe Gemeinde wegschmelzen. Selbst wenn sie möchten, können immer weniger Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen. Erwünscht ist ihr Know-how allenfalls noch in beratenden Kommissionen, die aber keine oder nur kleine Entscheidungsbefugnis haben.

Der Gemeinderat als Gesamtbehörde wird dank der Aufgabendelegation die Zusatzarbeit, die bisher eine fünfköpfige Kommission erledigte, vielleicht ebenso gut erledigen können. Über zu wenig Arbeit hat er sich allerdings bis anhin nie beklagt. Aber dass in absehbarer Zeit der Ruf nach höheren Pensen für Schulleitung und Gemeinderat ertönen wird, scheint mir wahrscheinlich.

Nur noch Wenige haben Entscheidungsmacht

Demokratisch heikel ist die Konzentration der politischen Macht. Neben dem Gemeinderat verbleiben als vom Volk gewählte Kommissionen noch die Finanzkommission (5 Mitglieder), die Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied) sowie die StimmenzählerInnen (je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder). Ein politisches Gremium ist eigentlich nur die Finanzkommission, die Steuerkommission und die Stimmenzähler erfüllen Aufgaben, bei denen politische Haltungen keine Rolle spielen dürfen. 

Konkrete gestalterische Entscheidungsbefugnis kraft eines politischen Amtes haben nur noch der Gemeindeammann und die 4 Gemeinderatsmitglieder. Da stellt sich die Frage, ob alle politischen Meinungen und Strömungen in der Gemeindepolitik die ihnen gebührende Beachtung finden. Meinungsvielfalt statt Einheitsbrei – das ist das Lebenselixier der Politik in der direkten Demokratie. 

Gewiss, die Gemeindeversammlung hat gegenüber dem Gemeinderat eine Aufsichts- und Korrekturfunktion. Doch diese ist schwach, schwächer jedenfalls als jene des Einwohnerrates in Parlamentsgemeinden. Im Sinne einer besseren Machtbalance halte ich es für prüfenswert, ob in Würenlos die Finanzkommission nicht zu einer Geschäftsprüfungskommission ausgebaut oder um eine solche ergänzt werden soll (wie z.B. in Möhlin bzw. Spreitenbach, beides Gemeinden mit Gemeindeversammlung). So könnte zuhanden der Gemeindeversammlung vertieft geprüft werden, wie gut der Gemeinderat seine Arbeit insgesamt erledigt. 

Das läge nicht zuletzt im Interesse des Gemeinderates selbst. Konzentriert sich politische Macht auf Wenige, so ist rasch einmal von politischem Filz und Mauscheleien die Rede. Und das ist Gift für jede Behördentätigkeit. Vertrauen in den Gemeinderat ist auch Voraussetzung dafür, dass die Volksschule nach einer Abschaffung der Schulpflege in der Bevölkerung so gut verankert bleibt wie heute.