Schlagwort-Archive: Siedlungsgebiet

Plan-los im «letzten Kampf um den Buechrai»?

Am 24. März hat der Aargauer Grosse Rat das Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan festgelegt. Zum dritten Mal nach 2002 und 2005 hat er es abgelehnt, den Würenloser Buechrai dem Siedlungsgebiet zuzuschlagen. Dafür kämpfen die Grundeigentümer am Buechrai seit Jahren. Und vor dem jetzigen Grossratsentscheid hat ihnen dabei auch der Gemeinderat unter die Arme gegriffen. Laut AZ Badener Tagblatt hat er mit einem Brief an alle Grossräte versucht, im Sinne der Grundeigentümer Einfluss aufs Kantonsparlament zu nehmen. Wieso aber der Entscheid des Grossen Rates sinnvoll ist, zeigt der folgende Beitrag.

Der Buechrai unterhalb des Waldrandes, vom Brunnenweg aus gesehen

Der Buechrai unterhalb des Waldrandes, vom Brunnenweg aus gesehen.

Ist der Gemeinderat Würenlos, wie im Leserbrief von Roger Wiederkehr in der AZ vom 18. März 2015 suggeriert, tatsächlich planungs- und respektlos, wenn es um die Zuweisung des Buechrai zum Siedlungsgebiet geht? Ich wäre eher geneigt zu sagen: beratungsresistent!

Tatsache ist, dass die seit der Genehmigung der aktuellen Bau- und Nutzungsordnung im Jahre 2002 hängige rechtskräftige Zonierung des Gebiets Buechrai nicht tragbar ist. Allerdings ist die Ausgangslage – entgegen des unkritischen Artikels von Dieter Minder in der Aargauer Zeitung vom 13. März 2015 – relativ klar: Der Grosse Rat hat die Zuweisung des Buechrai zum Baugebiet zweimal (2002 und 2005) abgelehnt. Die Gemeinde wurde aufgefordert, das Gebiet einer anderen, Nicht-Bauzone zuzuweisen. Seither wird versucht, das Gebiet doch noch in die Bauzone zu«murksen». Dass die Grundeigentümer dies versuchen, ist ihr gutes Recht. Dass sich der Gemeinderat vor deren Karren spannt und nun aus eigener Initiative die Grossräte beackert und Briefe zuschickt, wirft aber zumindest Fragezeichen auf. Dies umso mehr, als die 2010 durchgeführte Testplanung Würenlos ganz klar zum Schluss kam, dass der Buechrai nicht eingezont werden sollte.

Wem ist der Gemeinderat nun denn in erster Linie verpflichtet? Einer sinnvollen, gezielten Dorfentwicklung oder einzelnen Interessenvertretern? Allen Leuten recht getan… natürlich ist das schwierig. Der Umgang mit «unerwünschten» Planungsresultaten wie z.B. aus der Testplanung oder der Entwicklungsstudieb«im Grund» zeugt zumindest von einer massiven Skepsis gegenüber Planungsfachleuten.

Was aber spricht denn tatsächlich gegen eine Einzonung des Buechrai?

  • Das Gebot der Innenverdichtung, wie es im revidierten Raumplanungsgesetz verankert wurde. Dieses hat hier zwei Aspekte: Ersten sollten Neu-Einzonungen nur mit grosser Zurückhaltung erfolgen. Zum anderen sind Einzonungen dort sinnvoll, wo verdichtet gebaut und zahlreicher Wohnraum erstellt werden kann. Gebiete wie der Buechrai, die sich aufgrund ihrer Topographie nur für wenig dichte Zonen wie E2 oder allenfalls W2 eignen, sind nicht (mehr) einzuzonen.
  • Die (verkehrliche) Erschliessung ist, anders als im AZ-Artikel suggeriert, nicht gesichert. Die Zelglistrasse kann dazu nicht dienen, da eine Erschliessung über Landwirtschaftsland (beim «Obersten»-Bauernhof) nicht zulässig ist. Diese etwas legalistische Argumentation kann mit einer inhaltlichen ergänzt werden: Die Notwendigkeit eines Fahrverbots für den Durchgangsverkehr auf der Zelglistrasse, wie es kürzlich publiziert wurde, zeigt, dass kein zusätzlicher Verkehr verkraftet werden kann. Eine Erschliessung durch den Kempfhof muss aus den gleichen Gründen kritisch beurteilt werden.
  • Der Buechrai liegt falsch. Würenlos soll nicht am Dorfrand wachsen, da hier Zwangs-Automobilität generiert wird. Die öV-Erschliessung ist miserabel und ausser von ökologischen «Überzeugungstätern» wird von hier nicht zu Fuss oder mit dem Rad, sondern mit dem Auto eingekauft. Das ist nicht per se «des Teufels», aber aus Planungssicht sollte an zentraler, gut erschlossener Lage gebaut werden. Das ist z.B. hinter dem Steinhof der Fall. Aus den gleichen Überlegungen wurde eine Zuweisung der Bebauungslücke in der Bünte zum Siedlungsgebiet verworfen.
  • Kein Bedarf in Würenlos für weitere E2-/W2-Zonen. Das Argument, dass hier «gute» Steuerzahler einziehen werden, die die Würenloser Gemeindefinanzen zur Gesundung bringen, ist nicht realistisch und wird querbeet in den Agglomerationsgemeinden der Schweiz widerlegt (vergleiche dazu den „RGB-Simulator“ der Hochschule Luzern). Wer wirklich finanzkräftig ist, wünscht sich eine schönere Aussicht als aufs Furttal und die Bahnlinie. Zudem wünscht auch der Gemeinderat eine moderate Bevölkerungsentwicklung, was grosszügige Einzonungen kurzfristig ausschliessen sollte. Nur schon die Entwicklung in den verbleibenden rechtskräftigen Bauzonen (Gatterächer, Steinhof-Areal) wird zu einer Belastung für die Gemeindefinanzen werden. Es braucht keine zusätzlichen Bauzonen.
  • Aspekte wie Exposition (Ost bis Südost) und zwingende Lärmschutz-Architektur sind ein bisschen Geschmackssache, aber sprechen sicher nicht für eine bevorzugte Einzonung.

Mit dem Entscheid des Grossen Rates vom 24. März (vgl. Aargauer Zeitung) scheint «der letzte Kampf» um den Buechrai vorerst (Zeithorizont 2040) geschlagen zu sein, eine Zuweisung zum Siedlungsgebiet und damit zur Bauzone nicht möglich. Der Gemeinderat wäre jetzt gut beraten, nicht über die Hintertüre des kantonalen Kontingents für «örtlich nicht zugewiesenes Siedlungsgebiet» dennoch eine Einzonung anzustreben. Eine Weisheit der Dakota-Indianer besagt, dass man ein totes Pferd nicht weiter reiten, sondern von ihm absteigen solle. Lassen wir den Buechrai-Gaul nun ruhen!