Alterszentrum – die traurige Vorgeschichte

Seit der Gemeindeversammlung im Juni 2013, die sich erneut für ein Alterszentrum auf der Zentrumswiese aussprach, sind schon wieder 15 Monate ins Land gegangen. Ebenso lange ist’s her, seit letztmals aus dem Gemeindehaus zum Alterszentrum offiziell informiert wurde. Ist es überhaupt vorwärts gegangen mit dem Vorhaben, das viele Würenloser für das dringlichste in der Gemeinde halten? Die Frage versucht würenblicker in einer mehrteiligen Serie zu klären. Zum Auftakt aber ein Rückblick auf die bald 50-jährige Leidensgeschichte.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts schiessen überall neue Altersheime aus dem Boden. Sie tragen dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung: Die Lebenserwartung der Menschen steigt, das Modell der Kleinfamilie setzt sich durch, in der Wohnung ist fürs Grosi oft kein Platz. Breiter Konsens besteht darüber, dass es Pflicht der Gesellschaft ist, den durch die Krisen- und Kriegsjahre geprägten alten Menschen einen schönen Lebensabend zu ermöglichen.

Seit den 1960er Jahren wird in Würenlos Geld für ein Altersheim gesammelt. Dieses wird auf zweckgebundene Konten der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde angelegt – im Altersheimfonds der Einwohnergemeinde werden Ende 2013 gut 4 Millionen Franken bereitliegen.

Konkreter wird das Vorhaben erst in den 1980er-Jahren nach einem Dorffest zugunsten des Altersheims. Die Enttäuschung folgt auf dem Fuss, Der Kanton verweigert die aus finanziellen Gründen nötige Bewilligung. Der Bedarf sei nicht ausgewiesen. 1989 empfiehlt eine regionale Arbeitsgruppe, in Würenlos doch ein Alters- und Pflegeheim zu bauen. Die Gemeindeversammlung beschliesst, ein solches auf der Zentrumswiese zu planen (Standortalternative ist das Gebiet Gatterächer). Eine Altersheimkommission erarbeitet ein Raumprogramm. Diesem stimmt der Kanton zu. Der Verein Alterszentrum Würenlos (nachfolgend Verein genannt) wird gegründet.

Das Projekt Falter der Architekten Flück und Vock. 1995 "beerdigt".
Das Projekt Falter der Architekten Flück und Vock. 1995 “beerdigt”.

1991 spricht die Gemeindeversammlung Geld für einen Projektwettbewerb. Aus diesem geht das Projekt Falter am Bach siegreich hervor. Die Gemeindeversammlung bewilligt 75 000 Franken für ein Vorprojekt und 1995 dann einen Projektierungskredit von 480’000 Franken. Dagegen wird das Referendum ergriffen. An der Urne lehnen die Stimmberechtigten den Projektierungskredit ab. «Falter» ist gestorben, nicht aber der Wunsch nach einem Alters- und Pflegeheim.

Das Projekt Ikarus der Architekten Solimann und Zurkirchen. 2010 "beerdigt".
Das Projekt Ikarus der Architekten Solimann und Zurkirchen. 2010 “beerdigt”.

Nach einer Bevölkerungsumfrage ruft der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe Dorfzentrum ins Leben. Sie rät, das Alters- und Pflegeheim nun auf dem nordöstlichsten Teil der Zentrumswiese zu bauen. Der Kanton bewilligt das überarbeitete Raumprogramm.  2001 stellt die Gemeindeversammlung          120 000 Franken für einen zweiten Projektwettbewerb bereit. Es siegt das Projekt Ikarus.  2003 genehmigt eine ausserordentliche «Gmeind» einstimmig einen Projektierungskredit von 560 000 Franken. Als Erstes soll ein Vorentscheid erwirkt werden. Denn es kommen Zweifel auf, ob Ikarus der Bauordnung  entspricht.

Es folgt ein langes Hin und Her um Beschwerden von Anwohnern,  das der Gemeinderat schliesslich mit einem Gestaltungsplan zu beenden hofft. Doch der erste Entwurf missfällt dem Kanton. Er verlangt, dass das engere Dorfzentrum einbezogen wird. Als Grundlage lässt der Gemeinderat einen sogenannten Masterplan  ausarbeiten.

Dies bleibt bis auf Weiteres das einzige Angebot der öffentlichen Hand fürs Wohnen im Alter. Dazu kommen 2010 19 Plätze in der privaten Wohn- und Pflegegruppe Hürdli von Prosenio (gehört ab 2014 zur Gruppe Bethesta Alterszentren AG).

Die komplizierten, schwer nachvollziehbaren Planungsvorgänge auf der Zentrumswiese beunruhigen die Öffentlichkeit. Eine vom Verein lancierte Volksinitiative, welche die schnellstmögliche Realisierung von Ikarus verlangt, wird 2007 von der Gemeindeversammlung gutgeheissen – die Wirkung ist vor allem symbolisch. Ein Jahr später wird der Gestaltungsplan Dorfzentrum dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Aarau wünscht zusätzliche Abklärungen, die unterbleiben aber.

2010 bricht der Gemeinderat das Projekt Ikarus ab, weil es nicht dem neuen eidgenössischen Pflegegesetz entspreche. Im Finanzplan werden die (zusätzlich zum Altersheimfonds) vorgesehenen 3 Millionen Franken gestrichen. Die Finanzierung eines Alterszentrums sei keine Kernaufgabe der Einwohnergemeinde. Das Verfahren für den Gestaltungsplan Dorfzentrum wird sistiert und 2014 schliesslich ganz abgeblasen.

2010 regelt eine Vereinbarung zwischen Einwohnergemeinde und Verein, dass die Gemeinde das nötige Land besorgt und der Verein das Zentrum plant. 2011 segnet der Gemeinderat das Raumprogramm ab. Es umfasst ein Pflegeheim mit 24 Zimmern und 58 Einheiten (Kleinwohnungen) für betreutes Wohnen.

2013 favorisiert der Gemeinderat überraschend einen neuen Standort: das ursprünglich für den neuen Sportplatz gekaufte Land im Wiemel. Kaum wird dies bekannt, lanciert der Verein erneut eine Volksinitiative mit dem Ziel, die Gemeindeversammlung unverzüglich über den Standort entscheiden zu lassen. Die Versammlung spricht sich klar für die Zentrumswiese aus.

Verein und Gemeinde schliessen hierauf eine neue Vereinbarung ab. Der Verein erarbeitet für das Projekt ein Konzept samt Zeitplan und stellt einen professionellen Projektleiter an. Finanziert wird dies aus dem Vereinsvermögen. Die Gemeinde verspricht für den Fall eines Projektabbruchs, Projektierungskosten bis 290000 Franken zurückzuerstatten.

Ist das Vorhaben Alterszentrum nun endlich auf die Zielgerade gesteuert?  Wohl nicht. Zwischen Verein und Gemeinderat tun sich neue Gräben auf. Mehr dazu ab nächster Woche auf würenblicker.

2 Gedanken zu „Alterszentrum – die traurige Vorgeschichte“

  1. Das Alterszentrum Würenlos hat nicht nur eine traurige Vor-, sondern auch eine traurige Nachgeschichte. Die würenloser Steuerzahler haben die Zentrumswiese gekauft, um darauf ein Alteszentrum zu erstellen. Die Gemeindeversammlung hat dazu klar Stellung genommen. Die Gemeinde und der Gemeinderat haben die Kosten für die Investition aus dem Finanzplan gestrichen, darum ist der Verein Alterszentrum Würenlos eingestiegen. Wenn der Investor (Verein Alterszentrum oder eine gemeinnützige AG) dieses Land nicht bekommt, ist ein Alterszentrum für die nächsten 30 Jahren gestorben.
    Es gibt kaum eine Gemeinde in der Schweiz, die ein solch beschämendes Debakel inszeniert wie Würenlos. Wir werden in der ganzen Region nicht mehr ernst genommen. Zurzeit erhält eine gemeinnützige AG für den Bau eines Alterszentrums Kredite von 1 % für 10 Jahre Festhypotheken. Wer glaubt, dass die Gemeinde 3 % Baurechtzinse verlangen könne, lebt noch in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Keine Bank würde bei einem Baurechtzins von 3 % einen Kredit erteilen.
    Wenn schon im Baurecht, dann ist das benötigte Land zu max. 0.5 % Zins für 60 oder mehr Jahre oder eben als Beitrag zu Nullzinsen für ein Alterszentrum zur Verfügung zu stellen. Für alle Pflegefälle der Gemeinde Würenlos, die ausserhalb der Gemeinde betreut werden, wird der Steuerzahler zu Kasse gebeten, was den erträumten Profit von 3 % Baurechtzinsen um ein deutliches Mehr übersteigt.

  2. Lieber Sigi. Es ist heute sicher nicht die Frage, ob der Verein Alterszentrum oder eine andere gemeinnützige Institution das Land von der Gemeinde erhält, sondern zu welchen Konditionen dies der Fall sein wird. Wenn die politische Gemeinde bereit ist, das Land entschädigungslos abzutreten, kann sie es ebensogut ohne Baurechtzins abgeben. Will sie es nur gegen eine Entschädigung abgeben, müssten Verkaufspreis resp. Baurechtszins in einem angemessenen Verhältnis stehen.
    In beiden Fällen wird eine Gemeindeversammlung darüber entscheiden, ob das Land verkauft und wenn ja zu welchem Preis, oder ob es im Baurecht abgegeben wird und wenn ja, wie hoch dieser sein soll. Im Falle eines Kaufes durch die Alterseinrichtung müsste der Kaufpreis finanziert werden, im Falle des Baurechtes hingegen, ist das Land bereits “finanziert” da es nicht erworben werden muss. Auf die übrige Finanzierung hat das wenig Einfluss.
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