Alterszentrum (3) – Noch eine Planungsrunde

Bevor das Alterszentrum auf der Zentrumswiese konkret geplant werden kann, muss ein neuer Gestaltungsplan her. Das geht nicht von heute auf morgen.

Für ein neues Alterszentrum-Projekt brauche es einen neuen Gestaltungsplan, erklärt Gemeindeammann und Ressortchef Planung Hans Ueli Reber. Für das gescheiterte Projekt Ikarus war zwar Jahre lang an einem Entwurf für einen Gestaltungsplan herumgeschraubt worden, rechtskäftig wurde dieser aber nie.

Mögen auch viele Würenloser meinen, es werde viel zu viel geplant, so ist in diesem Fall eine fundierte Planung sicher am Platz. Immerhin geht es um das mit Abstand grösste Bauvorhaben, das im Dorf je geplant wurde. Und das will gut in die Umgebung eingepasst sein. Der Gestaltungsplan soll zu einer gesamthaft besseren Siedlungsqualität führen. Er ermöglicht ein Abweichen von der so genannten Regelbauweise (z.B. Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe und -länge) und lässt so auch Gebäude zu, die nach der Bauordnung nicht bewilligungsfähig wären.

Fürs Alterszentrum stehen auf der Zentrumswiese 6000 Quadratmeter zur Verfügung. Der Gestaltungsplan wird festlegen, wo genau und mit welchen Kubaturen gebaut werden kann. Ein einziges, hohes Gebäude (das wohl am wirtschaftlichsten zu betreiben wäre) oder doch mehrere Trakte von unterschiedlicher Bauhöhe? Solche Fragen muss der Gestaltungsplan beantworten.

Der Gemeinderat will in den Gestaltungsplan  neben der Zentrumswiese auch die Areale Post und Rössli einbeziehen. Das Postareal darum, weil die Post das für sie heute zu grosse und unzweckmässige Gebäude loswerden möchte, und weil das Postgebäude einer besseren Erschliessung der Zentrumswiese im Wege steht. Niemand bestreitet, dass die  Auto-Zufahrt via Poststrasse verbessert werden muss, wenn die Verkehrsverhältnisse beim Coop wegen des Alterszentrums nicht noch prekärer werden sollen als sie es heute zweitweise schon sind.

Das Rössliareal soll einbezogen werden, weil dessen Eigentümer die Annexbauten hinter dem historischen Hauptgebäude durch einen Neubau ersetzen möchten. Würde dieser und ein allfälliger Ersatzbau für die heutige Post als bauliche Einheit gestaltet, könnte Platz gewonnen werden für eine bessere Alterszentrum-Zufahrt.

Für die gesamte Planungsrunde zeichnet sich folgender Ablauf ab: Als Erstes soll das Ortsbürgerland auf der Zentrumswiese durch Kauf und Schenkung an die Einwohnergemeinde übergehen (siehe Artikel von letzter Woche). Als Zweites sollen Projektideen gesammelt werden. Der Kanton empfiehlt dafür einen Ideenwettbewerb oder parallele Studienaufträge an mehrere Planer. Als Drittes wird dann auf dieser Grundlage der Gestaltungsplan ausgearbeitet. 

Beschlossen wird der Gestaltungsplan schliesslich vom Gemeinderat (nicht von der Gemeindeversammlung) und der Regierungsrat muss ihn genehmigen. Zuvor hat der Plan ein Vorprüfungsverfahren beim Kanton zu durchlaufen und in einem Mitwirkungsverfahren kann jedermann Einwendungen und Anregungen machen.  Der bereinigte Gestaltungsplan ist schliesslich öffentlich aufzulegen. Gibt es Einsprachen von Nachbarn und weiteren Berechtigten, so entscheidet in letzter Instanz das Verwaltungsgericht.

Der juristisch langen Rede kurzer Sinn: Auf der Zentrumswiese geht es wohl kaum schneller vorwärts mit dem Alterszentrum als es beim verworfenen Standort Wiemel gegangen wäre. Zudem sollte, schon bevor Ideen für den Gestaltungsplan gesammelt werden, der Bauherr (Investor) und der Betreiber des Alterszentrums feststehen. Es ist sinnvoll, wenn sie ihre Vorstellungen schon früh in die Planung einbringen. Denn die bauliche Konzeption des Alterszentrum hat direkte Auswirkungen auf die Bau- und Betriebskosten.

In einer weiteren Folge wird würenblicker den Fragen nachgehen, welche Rolle  der Verein Alterszentrum künftig spielen soll und wofür das viele Geld im Altersheimfonds verwendet werden soll.

4 Gedanken zu „Alterszentrum (3) – Noch eine Planungsrunde“

  1. Ich schätze es sehr, dass der Würenblicker das bisherige Geschehen rund um das Dorfzentrum aufgreift. Es gäbe noch vieles mehr zu berichten, insbesondere zu den bisherigen Planungen, wozu ich im Folgenden ein paar Anmerkungen machen möchte:

    Das letzte Gestaltungsplanverfahren kann nicht lediglich als ‚Entwurf‘ bezeichnet werden. Es wurde ein Mitwirkungsverfahren durchgezogen, eine (durchwegs positive) Vorprüfung des Kantons dazu liegt vor und der Gestaltungsplan wurde schliesslich auch öffentlich aufgelegt. Daraus resultierten einige Einsprachen, für die bereits Einspracheverhandlungen vorbereitet waren. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass dieser Gestaltungsplan mit dem nötigen Durchhaltewillen hätte durchgebracht werden können. Der Gemeinderat hat das Verfahren schliesslich aber abgebrochen, weil sich während des Verfahrens die Bedürfnisse an ein Würenloser Alterszentrum verändert haben.

    Schade finde ich, dass der behördenverbindliche Masterplan aus dem Jahr 2007, der dem oben erwähnten Gestaltungsplanverfahren vorgeschaltet und als Basis dazu diente, nicht erwähnt ist. Darin werden nämlich die grundsätzlichen Absichten für die künftigen Planungen im Zentrum klar formuliert und diese gelten vermutlich heute noch. Interessierte finden im Übrigen all diese Dokumente auf der Gemeindewebseite.

    Die dritte und wichtigste Anmerkung ist aber, dass der Investor (Bauherr) doch erst dann beigezogen werden soll, wenn der Ideenwettbewerb bereits durchgeführt wurde und man sich für das für Würenlos richtige Projekt entschieden hat. Gehen wir doch einfach davon aus oder – vielleicht besser – sorgen wir dafür, dass im noch zu konstituierenden Beurteilungsgremium für diesen Wettbewerb genügend Sach- und Fachverständige Einsitz haben, die einerseits die heutigen Anforderungen an ein Alterszentrum verstehen (die Optimierung der Betriebskosten gehört sicher auch dazu) und andererseits genügend sensibel sind, die Bedürfnisse und Ansprüche im Zentrum von Würenlos zu berücksichtigen. Bei Investoren wäre ich genau da eher skeptisch.

  2. Ich gehe mit Daniel Zehnder einig, man muss es hinterfragen ob der Investor bereits beim Gestaltungsplan beigezogen werden soll. Mit einem kompetenten Entscheidungsgremium, den planenden Architekten und dem Kanton, der auch ein Wort mitredet, sollte genügend Sachkompetenz vorhanden sein. Beim Investor steht die Frage der Rendite im Vordergrund. Wie und durch wen das Zentrum realisiert werden soll, muss erst entschieden werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen.

    1. Ein überaus tiefsinniger und vor allem konstruktiver Hinweis von Herrn Guido Müller, das bringt uns sicher weiter!

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