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Wachstumskosten dürften weiter steigen

Mit einigem Stolz verkündete die Schulpflege anfangs dieses ziemlich verregneten Sommers, die Schule Würenlos habe eine zweite Evaluation durch externe Fachleute der Pädagogischen Hochschule FHNW mit Bravour bestanden. Die vom Kanton beauftragten Experten bewerten, ob eine Schule die grundlegenden Anforderungen an eine zeitgemässe Schule erfüllt, mit den Farben der Verkehrsampeln grün, gelb und rot. Die Schule Würenlos wurde in allen geprüften Bereichen mit grün bewertet.

Das spricht für alle Schulverantwortlichen, für die Schulleitung ebenso wie für die Schulpflege und in hohem Masse für die mittlerweile rund 90 Lehrerinnen und Lehrer. Die gute Bewertung ist nicht selbstverständlich, denn wie die Gemeinde als Ganzes befindet sich auch die Schule in einem rasanten Wachstum. Allein seit Anfang des Schuljahres 2012/13 ist die Zahl aller Kinder und Jugendlichen, die in Würenlos zur Schule gehen (vom Kindergärtler bis zum Oberstüfler, aber ohne Bezirksschüler) um rund 16 Prozent gestiegen. von 627 auf 726. Hundert Schülerinnen und Schüler mehr also in nur zwei Jahren.

Das hat natürlich Folgen. Die dank des Baus des Oberstufenschulhauses und des Umbaues des reformierten Pfarrhauses gewonnenen Raumreserven sind bereits wieder aufgebraucht. Was nun, wenn auch in den in der Bauphase steckenden Grossüberbauungen Flüehügel und Gatterächer West vorwiegend Familien mit Kindern einziehen? Und sich der Trend der letzten Jahre fortsetzt, dass die Steuereinnahmen nicht in gleichem Verhältnis zunehmen wie die Einwohnerzahlen?

Finanzplan und Investitionsprogramm der Einwohnergemeinde sehen zwar je 4 Millionen Franken vor für ein weiteres neues Schulhaus – mit dessen Bau wird aber erst in den Jahren 2019/20 gerechnet. Was aber, wenn der Bedarf an Schulraum diese hohen Investitionen schon früher bedingt? Und steigende Schülerzahlen benötigen ja nicht nur mehr Platz für den Unterricht, sie bedeuten generell höhere Kosten für das Bildungswesen – von höheren Gemeindebeiträgen an die Löhne der Lehrpersonen bis hin zu höheren Aufwendungen für die Musikschule. Die meisten dieser möglichen Mehrkosten kann die Einwohnergemeinde kaum beeinflussen.

Allein vor diesem Hintergrund eines einzigen Aufgabenbereichs der Gemeinde wirkt es mehr als salopp, wenn die Befürworter des Projektierungskredits für die neue Sportanlage im Tägerhard behaupten, die Finanzlage der Gemeinde werde unnötig dramatisiert, in Wirklichkeit sei alles nur halb so wild. An der Zweifelhaftigkeit solcher Aussagen ändert auch wenig, dass sich die fussballerische Prominenz für die neue Sportanlage in die Schanze wirft, siehe AZ von diesem Samstag.

Ein Nein ist hart, aber nötig

Die Würenloser Fussballer und Rugbyspieler haben Platzmangel. Dem will die Gemeindeversammlung jetzt, gegen den Willen des Gemeinderates, mit einem neuen Kunstrasenplatz im Tägerhard abhelfen. Doch es gibt gute Gründe für ein Nein gegen den Projektierungskredit in der Referendumsabstimmung vom 28. September.

Soll der Ball auch bald im Tägerhard rollen?
Soll der Ball auch bald im Tägerhard rollen?

Eigentlich mag ich sie nicht, die kleinkarierten Rappenspalter. Ebensowenig die ewigen Neinsager und ihr Argument, ein bestimmtes Vorhaben sei an sich ja gut, nur komme es leider zur falschen Zeit. – Und jetzt sehe ich mich im gleichen Boot wie sie.

Der neue Sportplatz ist an sich nötig und kann wohl auch nicht für noch weniger Geld realisiert werden. Aber er kommt im denkbar dümmsten Moment. Der Einwohnergemeinde fehlt das Geld dafür.

Es soll niemand sagen, es gehe vorerst ja nur um einen kleinen Projektierungskredit von 160 000 Franken, den Bau könne man später ja immer noch hinausschieben. Entweder brauchen die Rasensportler den neuen Platz möglichst rasch oder man lässt gescheiter auch das Projektieren sein. Wir haben in den letzten Jahren eh schon viel zu viele Planungsleichen in die Schubladen der Gemeindeverwaltung geschaufelt und damit Geld verlocht.

Der Zeitpunkt für die Vorlage hätte kaum schlechter gewählt werden können. Die Finanzen der Einwohnergemeinde sind in Schieflage. An der letzten Dezember-Gemeindeversammlung ist zu Recht kritisiert worden, dass  der Gemeinde bisher eine  Finanzstrategie vermissen liess. Der Gemeinderat ist nun daran, ein Gesamtkonzept zur Sanierung der Finanzen vorzubereiten. Noch bevor wir Bürger wissen, wie dieses Gesamtkonzept aussehen wird und es diskutieren können,  sollen wir nun eine Einzelinvestition in Millionenhöhe für einen zusätzlichen Fussballplatz aufgleisen. So geht es nicht!

Der Sportplatzbau wird die Einwohnergemeinde mindestens 2,8 Millionen Franken kosten, dazu kämen noch jährliche Betriebskosten und Abschreibungen, die durchaus über 200 000 Franken pro Jahr betragen könnten. Ausgaben, über deren Dringlichkeit man getrost geteilter Meinung sein darf.

Warum jetzt ein Vorhaben zu priorisieren, das hauptsächlich einer nicht eben grossen Interessengruppe (etwa 300 Würenloser Vereinssportlern) zu Gute käme? Not tut jetzt erst einmal eine finanzielle Auslegeordnung, wo alle Bedürfnisse und Wünsche auf den Tisch kommen und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft werden müssen. Sonst fehlt plötzlich das Geld für Aufgaben, die von der Allgemeinheit für wirklich dringlich eingestuft werden.

Der Verzicht auf den neuen Sportplatzes im jetzigen Zeitpunkt ist hart für den Sportverein und den Rugbyclub. Beide sehen ihre Existenz gefährdet, falls ihrer Platznot nicht rasch abgeholfen wird. Sie sehen zu Recht die Einwohnergemeinde in der Pflicht, für Ersatz jenes Rasenplatzes zu sorgen, der dem Kindergarten Feldstrasse und dem neuen Oberstufenschulhaus geopfert werden musste.

Dieses Interesse ist aber gegen das Interesse der ganzen Gemeinde an einem gesunden Finanzhaushalt abzuwägen. Und guten Gewissens darf man zum Schluss kommen, das Interesse an einem gesunden Finanzhaushalt habe jetzt Vorrang.

Ein Nein ist nicht gegen die Jugend gerichtet. Zwar leisten beide Clubs einen wichtigen Beitrag zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen, möglicherweise auch zur Förderung ihrer Gesundheit und ihrer gesellschaftlichen Integration. Doch halten wir Augenmass: Fussball mag die beliebteste Sportart sein. Aber Jugend + Sport, das Sportförderungswerk des Bundes, listet noch etwa 65 weitere Sportarten auf, die auch von vielen jungen Würenlosern betrieben, aber (mit Ausnahme des Turnvereins) von der Gemeinde weniger oder gar nicht subventioniert werden.

Allen heutigen Kindern und Jugendlichen wird ein schlechter Dienst erwiesen, wenn wir ihnen einen hohen Schuldenberg hinterlassen, den sie dereinst mühsam, unter noch nicht bekannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abtragen müssen.

Die Schulden der Einwohnergemeinde sollen nicht erst am Sanktnimmerleinstag auf ein vertretbares Mass heruntergefahren sein. Das bedingt ein schmerzliches Vorgehen, das wir sorgfältig prüfen müssen. Hüten wir uns vor voreiligen und wohlfeilen Patentrezepten! So fordern die örtliche CVP und ihr Präsident Sigi Zihlmann, man müsse nur gemeindeeigenes Land im Gatterächer und im Wiemel raschmöglichst verkaufen (und überbauen lassen), dann sei der neue Sportplatz finanzierbar. Weshalb ein solcher Landverkauf nicht das Ei des Kolumbus ist, wurde hier bereits früher dargelegt.

Der Wurm ist drin

Was ist los? Zum zweiten Mal innert eines halben Jahres werden die Würenloser Stimmberechtigten an die Urne gerufen, um über ein Geschäft der Gemeindeversammlung endgültig abzustimmen. Das ist ungewöhnlich und bestätigt die verbreitete Meinung, in der Würenloser Lokalpolitik stecke der Wurm.

Das Referendum gegen den Planungskredit für den neuen Fussballplatz im Tägerhard ist mit 612 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Am  28. September stimmen wir an der Urne ab.

Erneut ist es der SVP, diesmal zusammen mit der FDP, gelungen, weitaus mehr als die erforderliche Zahl von Unterschriften für ein Referendum zusammenzubringen. Ganz so viele wie Anfang Jahr beim Referendum gegen den Ausbau des Kindergartens Buech I waren es diesmal aber nicht. Die Kindergartenvorlage wurde an der Urne im Stimmenverhältnis 2:1 abgelehnt. So deutlich wird die Projektierung des neuen Sportplatzes kaum den Bach hinab geschickt werden.

Mehr als beim Kindergarten scheinen sich viele Stimmbürger in einem Zwiespalt zu befinden. Hin und her gerissen zwischen finanziellen Bedenken und Sympathien für Sportler, denen man die neuen Plätze gönnen würde. Dieses Dilemma hätten auch die Unterschriftensammler  zu spüren bekommen, sagte  SVP-Präsident Thomas Zollinger in einem «Limmatwelle»-Interview. Doch wer sich scheut, seine Unterschrift auf einen Referendumsbogen zu setzen, der auch noch dem Kumpel aus dem Sportverein oder der Nachbarin unter die Nase gehalten wird, ist am 28. September noch lange kein Ja-Stimmer. Die Urnenabstimmung ist anonym – Vorteil für die Gegner.

Die Abstimmung wird spannend. Obsiegen wird, wer die Bürger mit den zwei Seelen in der Brust auf seine Seite ziehen kann. würenblicker wird am 5. September seine schon früher geäusserte ablehnende Haltung nochmals begründen und gleichzeitig die Diskussion über die Vorlage eröffnen.

Ungewöhnlich sind jedenfalls zwei Referendumsabstimmungen in so kurzem Abstand. Das kommt andernorts kaum vor und muss zu denken geben.  Vor allem dann, wenn die Sportplatz-Vorlage an der Urne ebenfalls scheitern sollte.  Denn wenn die Gemeindeversammlung zu häufig nicht die Kräfteverhältnisse widerspiegelt, die im späteren Urnenabstimmungsresultat zum Ausdruck kommen, hat sie über kurz oder lang ein Glaubwürdigkeitsproblem und demontiert sich  selbst.

Warum, so fragt man sich aber auchkönnen zwei Parteien zwar mühelos Referendumsunterschriften zusammenbringen, aber nicht schon an der Gemeindeversammlung dafür sorgen, dass in ihrem Sinn entschieden und so ein Referendum gar nicht nötig wird? Das wäre effizienter und käme der lädierten Politkultur in diesem Dorf zu Gute.

Die Gemeindeversammlung kann unter diesen Bedingungen nicht das Mass aller Dinge sein. Deplaziert waren darum jene Stimmen, die versuchten, das Referendum im Vorfeld grundsätzlich als undemokratisch schlechtzureden. Nur dank der Möglichkeit des Referendums genügt die Institution Gemeindeversammlung überhaupt den minimalen Anforderungen an eine moderne Demokratie. Dem trägt das aargauische Gemeindegesetz Rechnung.  Indem es eben sagt, dass ein Entscheid der Gemeindeversammlung nur dann endgültig ist, wenn er von einer Mehrheit gefasst wird, die mindestens einem Fünftel aller Stimmberechtigten entspricht. Das wären im heutigen Würenlos rund 800 Stimmende – die blanke Unmöglichkeit.

Eine Hiobsbotschaft

Mitten in die politische Sommerpause platzte eine schlechte Nachricht für Würenlos und seine angeschlagenen Gemeindefinanzen. Die Gemeinde Rudolfstetten ist vor Bundesgericht unterlegen in einem Streit um viel Geld, das die Aargauische Pensionskasse (APK) von ihr, aber nicht nur von ihr, verlangt. (AZ-Bericht: «Rudolfstetten muss APK 1,46 Millionen Franken zahlen»

Würenlos ist 2007 zusammen mit anderen Gemeinden  – darunter eben Rudolfstetten – aus der APK ausgetreten (und hat zur Comunitas Vorsorgestiftung des Schweizerischen Gemeindeverbandes gewechselt). In der Folge entflammte ein hochkomplizierter Streit um die Nachschusspflicht der ausgetretenen Gemeinden. Diese weigerten sich, die von der APK verlangten Summen zu bezahlen.

Von Würenlos fordert die AKP rund 1,3 Millionen Franken, plus Zins seit Anfang 2008, insgesamt etwa 1,5 Millionen. Bis zum Bundegerichtsentscheid bestand die berechtigte Hoffnung, die Suppe werde nicht so heiss gegessen wie von der AKP gekocht. Schliesslich stützte ein von den  Gemeinden bestelltes Rechtsgutachten und ein späteres Urteil des Aargauischen Versicherungsgerichts die Position der Gemeinden.

Doch jetzt ist alles anders. Das höchstrichterliche Urteil betrifft zwar nur Rudolfstetten. Aber es ging der AKP um einen Musterprozess, der möglichst viele Streitfragen in der Auseinandersetzung auch mit den anderen Gemeinden endgültig klären sollte. 

Zwar könnten sich die anderen Gemeinden der Zahlung weiterhin widersetzen und sich ebenfalls einklagen lassen. Aber das Prozessrisiko wäre nun sehr gross. Sicher ist es richtig, wenn nun die Behörden der involvierten Gemeinden erklären, jetzt gelte es erst einmal das Bundesgerichtsurteil mit den Anwälten genau zu analysieren. Doch letztlich werden die meisten Gemeinden in den sauren Apfel beissen  und bezahlen müssen.

Im Finanzplan von Würenlos ist diese «Investition» von 1,29 Millionen Franken (also ohne Zinsen) für 2015 bereits vorgesehen. Die Ausgabe gilt als bereits bewilligt. Eine eigentliche Rückstellung, wie das offenbar einige Gemeinden gemacht haben, hat Würenlos nicht getätigt, wie Finanzministerin Karin Funk auf Anfrage erklärt. Das Geld liegt also nicht bereits in einem Sonderkässeli parat. So macht die Zahlung  immerhin fast ein Drittel der ursprünglich für 2015 geplanten Investitionen aus.

Die Hoffnung, ein günstiger Ausgang des Streits mit der APK bringe dem angespannten Gemeindehaushalt wenigstens etwas Entlastung,  ist dahin. Das finanzielle Korsett bleibt so bedrückend eng, wie es halt mit Ablehnung der Steuererhöhung für 2014 geschnürt worden ist.  Selbst mit drastischem Sparen wird es sehr schwierig, den Schuldenberg abzutragen. Somit ist das Bundesgerichtsurteil ein Argument mehr für eine raschestmögliche Korrektur des Steuerfussentscheides vom letzten Dezember!