Der Wurm ist drin

Was ist los? Zum zweiten Mal innert eines halben Jahres werden die Würenloser Stimmberechtigten an die Urne gerufen, um über ein Geschäft der Gemeindeversammlung endgültig abzustimmen. Das ist ungewöhnlich und bestätigt die verbreitete Meinung, in der Würenloser Lokalpolitik stecke der Wurm.

Das Referendum gegen den Planungskredit für den neuen Fussballplatz im Tägerhard ist mit 612 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Am  28. September stimmen wir an der Urne ab.

Erneut ist es der SVP, diesmal zusammen mit der FDP, gelungen, weitaus mehr als die erforderliche Zahl von Unterschriften für ein Referendum zusammenzubringen. Ganz so viele wie Anfang Jahr beim Referendum gegen den Ausbau des Kindergartens Buech I waren es diesmal aber nicht. Die Kindergartenvorlage wurde an der Urne im Stimmenverhältnis 2:1 abgelehnt. So deutlich wird die Projektierung des neuen Sportplatzes kaum den Bach hinab geschickt werden.

Mehr als beim Kindergarten scheinen sich viele Stimmbürger in einem Zwiespalt zu befinden. Hin und her gerissen zwischen finanziellen Bedenken und Sympathien für Sportler, denen man die neuen Plätze gönnen würde. Dieses Dilemma hätten auch die Unterschriftensammler  zu spüren bekommen, sagte  SVP-Präsident Thomas Zollinger in einem «Limmatwelle»-Interview. Doch wer sich scheut, seine Unterschrift auf einen Referendumsbogen zu setzen, der auch noch dem Kumpel aus dem Sportverein oder der Nachbarin unter die Nase gehalten wird, ist am 28. September noch lange kein Ja-Stimmer. Die Urnenabstimmung ist anonym – Vorteil für die Gegner.

Die Abstimmung wird spannend. Obsiegen wird, wer die Bürger mit den zwei Seelen in der Brust auf seine Seite ziehen kann. würenblicker wird am 5. September seine schon früher geäusserte ablehnende Haltung nochmals begründen und gleichzeitig die Diskussion über die Vorlage eröffnen.

Ungewöhnlich sind jedenfalls zwei Referendumsabstimmungen in so kurzem Abstand. Das kommt andernorts kaum vor und muss zu denken geben.  Vor allem dann, wenn die Sportplatz-Vorlage an der Urne ebenfalls scheitern sollte.  Denn wenn die Gemeindeversammlung zu häufig nicht die Kräfteverhältnisse widerspiegelt, die im späteren Urnenabstimmungsresultat zum Ausdruck kommen, hat sie über kurz oder lang ein Glaubwürdigkeitsproblem und demontiert sich  selbst.

Warum, so fragt man sich aber auchkönnen zwei Parteien zwar mühelos Referendumsunterschriften zusammenbringen, aber nicht schon an der Gemeindeversammlung dafür sorgen, dass in ihrem Sinn entschieden und so ein Referendum gar nicht nötig wird? Das wäre effizienter und käme der lädierten Politkultur in diesem Dorf zu Gute.

Die Gemeindeversammlung kann unter diesen Bedingungen nicht das Mass aller Dinge sein. Deplaziert waren darum jene Stimmen, die versuchten, das Referendum im Vorfeld grundsätzlich als undemokratisch schlechtzureden. Nur dank der Möglichkeit des Referendums genügt die Institution Gemeindeversammlung überhaupt den minimalen Anforderungen an eine moderne Demokratie. Dem trägt das aargauische Gemeindegesetz Rechnung.  Indem es eben sagt, dass ein Entscheid der Gemeindeversammlung nur dann endgültig ist, wenn er von einer Mehrheit gefasst wird, die mindestens einem Fünftel aller Stimmberechtigten entspricht. Das wären im heutigen Würenlos rund 800 Stimmende – die blanke Unmöglichkeit.

Eine Hiobsbotschaft

Mitten in die politische Sommerpause platzte eine schlechte Nachricht für Würenlos und seine angeschlagenen Gemeindefinanzen. Die Gemeinde Rudolfstetten ist vor Bundesgericht unterlegen in einem Streit um viel Geld, das die Aargauische Pensionskasse (APK) von ihr, aber nicht nur von ihr, verlangt. (AZ-Bericht: «Rudolfstetten muss APK 1,46 Millionen Franken zahlen»

Würenlos ist 2007 zusammen mit anderen Gemeinden  – darunter eben Rudolfstetten – aus der APK ausgetreten (und hat zur Comunitas Vorsorgestiftung des Schweizerischen Gemeindeverbandes gewechselt). In der Folge entflammte ein hochkomplizierter Streit um die Nachschusspflicht der ausgetretenen Gemeinden. Diese weigerten sich, die von der APK verlangten Summen zu bezahlen.

Von Würenlos fordert die AKP rund 1,3 Millionen Franken, plus Zins seit Anfang 2008, insgesamt etwa 1,5 Millionen. Bis zum Bundegerichtsentscheid bestand die berechtigte Hoffnung, die Suppe werde nicht so heiss gegessen wie von der AKP gekocht. Schliesslich stützte ein von den  Gemeinden bestelltes Rechtsgutachten und ein späteres Urteil des Aargauischen Versicherungsgerichts die Position der Gemeinden.

Doch jetzt ist alles anders. Das höchstrichterliche Urteil betrifft zwar nur Rudolfstetten. Aber es ging der AKP um einen Musterprozess, der möglichst viele Streitfragen in der Auseinandersetzung auch mit den anderen Gemeinden endgültig klären sollte. 

Zwar könnten sich die anderen Gemeinden der Zahlung weiterhin widersetzen und sich ebenfalls einklagen lassen. Aber das Prozessrisiko wäre nun sehr gross. Sicher ist es richtig, wenn nun die Behörden der involvierten Gemeinden erklären, jetzt gelte es erst einmal das Bundesgerichtsurteil mit den Anwälten genau zu analysieren. Doch letztlich werden die meisten Gemeinden in den sauren Apfel beissen  und bezahlen müssen.

Im Finanzplan von Würenlos ist diese «Investition» von 1,29 Millionen Franken (also ohne Zinsen) für 2015 bereits vorgesehen. Die Ausgabe gilt als bereits bewilligt. Eine eigentliche Rückstellung, wie das offenbar einige Gemeinden gemacht haben, hat Würenlos nicht getätigt, wie Finanzministerin Karin Funk auf Anfrage erklärt. Das Geld liegt also nicht bereits in einem Sonderkässeli parat. So macht die Zahlung  immerhin fast ein Drittel der ursprünglich für 2015 geplanten Investitionen aus.

Die Hoffnung, ein günstiger Ausgang des Streits mit der APK bringe dem angespannten Gemeindehaushalt wenigstens etwas Entlastung,  ist dahin. Das finanzielle Korsett bleibt so bedrückend eng, wie es halt mit Ablehnung der Steuererhöhung für 2014 geschnürt worden ist.  Selbst mit drastischem Sparen wird es sehr schwierig, den Schuldenberg abzutragen. Somit ist das Bundesgerichtsurteil ein Argument mehr für eine raschestmögliche Korrektur des Steuerfussentscheides vom letzten Dezember!

Blick in Würenloser Stuben (3)

In der 3. und vorläufig letzten Folge gewährt würenblicker noch einmal Blicke in Wohn- und Schlafzimmer von Würenloserinnen und Würenlosern. Zum Vergrössern bitte anklicken.

Ab 31. August erscheinen an dieser Stelle wieder Blogs zum aktuellen Geschehen in unserem Dorf.

 

Der Würenlos-Blog zum Mitreden