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Der Gemässigtere macht das Rennen

Markus Hugi (FDP Die Liberalen) ist mit mit 665 Stimmen in den Gemeinderat gewählt worden. Sein Gegenkandidat, Thomas Zollinger von der SVP erzielte 554 Stimmen. Damit verteidigte die FDP ihren zweiten Gemeinderatssitz. Das absolute Mehr betrug 621 Stimmen, die Stimmbeteiligung 31,5 Prozent.

Neuer Gemeinderat ab Mitte Jahr: Markus Hugi
Neuer Gemeinderat ab Mitte Jahr: Markus Hugi

Mit der Wahl des 64-jährigen Markus Hugi setzen die Würenloser auf den gemässigteren von zwei klar bürgerlichen Kandidaten und auf die vermutlich risikolosere Variante. Hugi hat in der Vergangenheit in der Schulpflege und in der reformierten Kirchenpflege bewiesen, dass er das Zeug zum Exekutivmitglied hat und ein guter Teamplayer ist. Als neuer Finanzvorstand, als welcher der Doktor der Physik gesetzt sein dürfte, wird er ein Schlüsselressort übernehmen. Mit seiner vermittelnden, besonnenen Art und mit seinem Sachverstand kann er im Gemeinderat eine wichtige Rolle spielen. Sein auf Ausgleich gerichtetes Wesen darf ihn indessen nicht daran hindern, im Fünfergremium seine Stärken voll zur Geltung zu bringen. Dann kann die Behörde  an Offenheit, strategischem Denken und Führungsstärke gewinnen.

Die Wahl Hugis bedeutet keine Verjüngung des Gemeinderates. Der Gewählte ist 25 Jahre älter als sein nicht gewählter Gegenkandidat und 12 Jahre älter als seine zurücktretende Parteikollegin Karin Funk Blaser. Er wird zweitältestes Gemeinderatsmitglied. Nach seiner baldigen Pensionierung wird er indessen genügend Zeit haben für das arbeitsintensive Amt. Selbst wenn er – wie er in Interviews vor den Wahlen freimütig eingeräumt hat – manchmal etwas mehr Zeit benötigt, weil er den Sachen gerne auf den Grund geht.

Obwohl wählerstärkste Partei in Würenlos, hat es die SVP nicht geschafft, ihr vor anderthalb Jahren verlorenes zweites Gemeinderatsmandat zurückzuerobern. Ihr Kandidat Thomas Zollinger hat sich zwar als Vorkämpfer für mehr Ausgabendisziplin in der Gemeinde hervorgetan. Dadurch hat er sich aber auch das Image eines  unerbittlichen Sparpolitikers erworben, der den Fokus ausschliesslich auf das Finanzielle richtet. Als Organisator von Referenden gegen ein Kindergarten- und gegen ein Sportplatzprojekt hat der 39-jährige Familienvater vor allem jüngere Wählerinnen und Wähler vergrault – Leute seiner Generation also. Anders als bei den Wahlen vor anderthalb Jahren hat jedenfalls der Jugendbonus nicht gespielt. Möglicherweise kommt darin auch die Enttäuschung mancher Wähler zum Ausdruck, dass die beiden damals gewählten Youngsters bisher keinen wahrnehmbaren jugendlichen Drive in den Gemeinderat gebracht haben.

Für Thomas Zollinger bedeutet die Niederlage nicht den Rückzug aus der Lokalpolitik. Als Mitglied der Finanzkommission und als SVP-Präsident  kann er weiter dafür kämpfen, dass die Sparpolitik, die erste Früchte trägt, nicht voreilig aufgegeben wird. Und in zweieinhalb Jahren bietet sich ihm wohl die nächste Gemeinderatschance. Gut möglich, dass dann auch das Ammannamt neu zu besetzen sein wird.  Falls der Vollblutpolitiker auch dafür Ambitionen haben sollte, hätte ihn allerdings ein Wahlerfolg am heutigen Sonntag in eine günstigere Startposition gebracht.

Erstmals seit 29 Jahren sind die Würenloser Frauen ab Sommer nicht mehr im Gemeinderat vertreten – im Bezirk Baden ist Würenlos damit einmal mehr zum Sonderfall geworden. Das ist grundsätzlich bedauerlich, lässt sich aber in der nächsten Amtsperiode wieder korrigieren.

Jetzt kann gewählt werden

Am 26. April wählt  Würenlos ein neues Gemeinderatsmitglied anstelle der auf Mitte Jahr zurücktretenden Karin Funk  Blaser.  Soeben wurden die Wahlunterlagen verteilt. Ab sofort kann brieflich gewählt werden (nicht vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben!) Offiziell zur Wahl stehen Markus Hugi (FDP) und Thomas Zollinger (SVP)würenblicker hat sie bereits ausführlich vorgestellt.  Hier gehts zu diesem Beitrag.

Warum das Haus Schaut im Wege steht

1977 stand der Abbruch der Liegenschaft Schaut an der Landstrasse 70 zur Diskussion. Das Haus sollte einem Trottoir weichen. Der Gemeinderat beauftragte einen Architekten zu prüfen, wie die Fassade des angebauten Hauses Haas nach einem Abbruch gestaltet werden sollte. Auch eine andere Möglichkeit statt eines Abbruches sei zu prüfen. Anhand von Fotos und Fotomontagen zeigte der Gutachter auf, was ein allfälliger Abbruch bewirken könnte.

vor Abbruch 1

Vor dem Abbruch: Durch das Vordrängen des gut proportionierten Hauses Schaut wird der Strassenraum verengt. Zusammen mit dem Rössli, sowie den Häusern an der Mühlegasse entsteht eine einheitliche Häusergruppe, die nur durch das Flachdach der Post gestört wird.

nach Abbruch 1

Nach dem Abbruch fällt die Häusergruppe auseinander, die Strasse dominiert. Die gute Übersicht verleitet die Automobilisten zum schnellerem fahren.

vor Abbruch 2

Vor dem Abbruch: Auch von dieser Seite her gesehen wird durch das Haus Schaut ein schöner Strassenraum gebildet. Auffallend sind die, in ihren Proportionen ähnlich wirkenden Häuser Schaut/Haas, Rössli, Müllerhaus sowie das ehemalige Wiedemeierhaus im Hintergrund (heute Coop).

nach Abbruch 2

Nach dem Abbruch: Ähnlich wie von der anderen Seite gesehen, fällt die Häusergruppe auseinander, der Strassenraum dominiert.

Der Gemeinderat folgte dem Antrag des Architekten, liess das Haus stehen und führte das Trottoir durch eine Galerie unter dem Haus hindurch.Galerie

 

 

 

 

 

 

April, April! Natürlich haben Sie es gemerkt. würenblicker hat nun mal kluge Leserinnen und Leser. Der gestern Mittwoch, 1. 4., während 24 Stunden online geschaltete Artikel «Schon heute wird für ‘Schweiz aktuell’ gedreht» war unser Aprilscherz. Wenn Sie ihn gerne nachlesen möchten, so können Sie ihn als Word-Dokument herunterladen. Hier anklicken: 1. April

Plan-los im «letzten Kampf um den Buechrai»?

Am 24. März hat der Aargauer Grosse Rat das Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan festgelegt. Zum dritten Mal nach 2002 und 2005 hat er es abgelehnt, den Würenloser Buechrai dem Siedlungsgebiet zuzuschlagen. Dafür kämpfen die Grundeigentümer am Buechrai seit Jahren. Und vor dem jetzigen Grossratsentscheid hat ihnen dabei auch der Gemeinderat unter die Arme gegriffen. Laut AZ Badener Tagblatt hat er mit einem Brief an alle Grossräte versucht, im Sinne der Grundeigentümer Einfluss aufs Kantonsparlament zu nehmen. Wieso aber der Entscheid des Grossen Rates sinnvoll ist, zeigt der folgende Beitrag.

Der Buechrai unterhalb des Waldrandes, vom Brunnenweg aus gesehen

Der Buechrai unterhalb des Waldrandes, vom Brunnenweg aus gesehen.

Ist der Gemeinderat Würenlos, wie im Leserbrief von Roger Wiederkehr in der AZ vom 18. März 2015 suggeriert, tatsächlich planungs- und respektlos, wenn es um die Zuweisung des Buechrai zum Siedlungsgebiet geht? Ich wäre eher geneigt zu sagen: beratungsresistent!

Tatsache ist, dass die seit der Genehmigung der aktuellen Bau- und Nutzungsordnung im Jahre 2002 hängige rechtskräftige Zonierung des Gebiets Buechrai nicht tragbar ist. Allerdings ist die Ausgangslage – entgegen des unkritischen Artikels von Dieter Minder in der Aargauer Zeitung vom 13. März 2015 – relativ klar: Der Grosse Rat hat die Zuweisung des Buechrai zum Baugebiet zweimal (2002 und 2005) abgelehnt. Die Gemeinde wurde aufgefordert, das Gebiet einer anderen, Nicht-Bauzone zuzuweisen. Seither wird versucht, das Gebiet doch noch in die Bauzone zu«murksen». Dass die Grundeigentümer dies versuchen, ist ihr gutes Recht. Dass sich der Gemeinderat vor deren Karren spannt und nun aus eigener Initiative die Grossräte beackert und Briefe zuschickt, wirft aber zumindest Fragezeichen auf. Dies umso mehr, als die 2010 durchgeführte Testplanung Würenlos ganz klar zum Schluss kam, dass der Buechrai nicht eingezont werden sollte.

Wem ist der Gemeinderat nun denn in erster Linie verpflichtet? Einer sinnvollen, gezielten Dorfentwicklung oder einzelnen Interessenvertretern? Allen Leuten recht getan… natürlich ist das schwierig. Der Umgang mit «unerwünschten» Planungsresultaten wie z.B. aus der Testplanung oder der Entwicklungsstudieb«im Grund» zeugt zumindest von einer massiven Skepsis gegenüber Planungsfachleuten.

Was aber spricht denn tatsächlich gegen eine Einzonung des Buechrai?

  • Das Gebot der Innenverdichtung, wie es im revidierten Raumplanungsgesetz verankert wurde. Dieses hat hier zwei Aspekte: Ersten sollten Neu-Einzonungen nur mit grosser Zurückhaltung erfolgen. Zum anderen sind Einzonungen dort sinnvoll, wo verdichtet gebaut und zahlreicher Wohnraum erstellt werden kann. Gebiete wie der Buechrai, die sich aufgrund ihrer Topographie nur für wenig dichte Zonen wie E2 oder allenfalls W2 eignen, sind nicht (mehr) einzuzonen.
  • Die (verkehrliche) Erschliessung ist, anders als im AZ-Artikel suggeriert, nicht gesichert. Die Zelglistrasse kann dazu nicht dienen, da eine Erschliessung über Landwirtschaftsland (beim «Obersten»-Bauernhof) nicht zulässig ist. Diese etwas legalistische Argumentation kann mit einer inhaltlichen ergänzt werden: Die Notwendigkeit eines Fahrverbots für den Durchgangsverkehr auf der Zelglistrasse, wie es kürzlich publiziert wurde, zeigt, dass kein zusätzlicher Verkehr verkraftet werden kann. Eine Erschliessung durch den Kempfhof muss aus den gleichen Gründen kritisch beurteilt werden.
  • Der Buechrai liegt falsch. Würenlos soll nicht am Dorfrand wachsen, da hier Zwangs-Automobilität generiert wird. Die öV-Erschliessung ist miserabel und ausser von ökologischen «Überzeugungstätern» wird von hier nicht zu Fuss oder mit dem Rad, sondern mit dem Auto eingekauft. Das ist nicht per se «des Teufels», aber aus Planungssicht sollte an zentraler, gut erschlossener Lage gebaut werden. Das ist z.B. hinter dem Steinhof der Fall. Aus den gleichen Überlegungen wurde eine Zuweisung der Bebauungslücke in der Bünte zum Siedlungsgebiet verworfen.
  • Kein Bedarf in Würenlos für weitere E2-/W2-Zonen. Das Argument, dass hier «gute» Steuerzahler einziehen werden, die die Würenloser Gemeindefinanzen zur Gesundung bringen, ist nicht realistisch und wird querbeet in den Agglomerationsgemeinden der Schweiz widerlegt (vergleiche dazu den „RGB-Simulator“ der Hochschule Luzern). Wer wirklich finanzkräftig ist, wünscht sich eine schönere Aussicht als aufs Furttal und die Bahnlinie. Zudem wünscht auch der Gemeinderat eine moderate Bevölkerungsentwicklung, was grosszügige Einzonungen kurzfristig ausschliessen sollte. Nur schon die Entwicklung in den verbleibenden rechtskräftigen Bauzonen (Gatterächer, Steinhof-Areal) wird zu einer Belastung für die Gemeindefinanzen werden. Es braucht keine zusätzlichen Bauzonen.
  • Aspekte wie Exposition (Ost bis Südost) und zwingende Lärmschutz-Architektur sind ein bisschen Geschmackssache, aber sprechen sicher nicht für eine bevorzugte Einzonung.

Mit dem Entscheid des Grossen Rates vom 24. März (vgl. Aargauer Zeitung) scheint «der letzte Kampf» um den Buechrai vorerst (Zeithorizont 2040) geschlagen zu sein, eine Zuweisung zum Siedlungsgebiet und damit zur Bauzone nicht möglich. Der Gemeinderat wäre jetzt gut beraten, nicht über die Hintertüre des kantonalen Kontingents für «örtlich nicht zugewiesenes Siedlungsgebiet» dennoch eine Einzonung anzustreben. Eine Weisheit der Dakota-Indianer besagt, dass man ein totes Pferd nicht weiter reiten, sondern von ihm absteigen solle. Lassen wir den Buechrai-Gaul nun ruhen!