Archiv der Kategorie: Dorfpolitik

Hochrisikospiel um Fussballplatz

Am Tag, an dem Brasilien und Kroatien das Eröffnungsspiel der Fussball-WM bestreiten, geht’s auch für die Würenloser Fussballer um viel. Am
12. Juni steht ein weiterer Zwischenentscheid über den neuen Fussballplatz im Tägerhard an.

Torjubel am 12. Juni? Schafft die neue Sportanlage im Tägerhard am 12. Juni eine weitere Hürde?
Torjubel am 12. Juni? Schafft die neue Sportanlage im Tägerhard eine weitere Hürde?

Der Gemeindeversammlung unterbreitet wird der Projektierungskredit. Der Gemeinderat spricht sich – wie die Finanzkommission – gegen die
160 000 Franken-Ausgabe
im jetzigen Zeitpunkt aus. Warum bringt er das Geschäft dennoch zur Abstimmung? Kluge Taktik oder eher ein Hochrisikospiel?

Die finanzpolitische Begründung der ablehnenden Haltung durch den Gemeinderat ist plausibel. Die finanzielle Lage der Gemeinde wird nicht schlechter dargestellt als sie ist. Dass die Finanzkommission der Gemeindeversammlung Ablehnung einer Vorlage empfiehlt, ist nicht aussergewöhnlich. Doch schwer verständlich ist, dass der Gemeinderat ein Geschäft auf die Traktandenliste setzt, hinter das er sich selbst gar nicht stellen mag.

Ist der Gemeinderat dem Druck aus Fussballerkreisen erlegen, endlich vorwärts zu machen? Oder versteht er sich sich mehr als Verwalter denn als Gestalter der Lokalpolitik? Schleunigst und ohne zur Sache selber klar Stellung nehmen zu müssen, reicht der Gemeinderat die heisse Kartoffel weiter an die Basis. Deren Verhalten aber ist unberechenbar, eine öffentliche Diskussion fand bisher nicht statt. – Ein Hochrisikospiel für alle Beteiligten!

Vielen im Dorf ist es unwohl vor dieser Gemeindeversammlung. Denn wieder einmal ist «Turnverein-» oder eben «Fussballclub-Demokratie» angesagt. Fussballer und Rugbyspieler werden en masse aufmarschieren und in ihrem eigenen Interesse Ja  stimmen. Das ist ihr gutes Recht. Doch in Frage gestellt werden darf ebenso, ob ein Ja auch im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Fussball ist populär –gerade jetzt wieder. Ein Ja ist möglich, wenn nicht wahrscheinlich. Doch im Dorf sind auch recht viele Sportplatz-kritische Stimmen zu hören. Für die Gegnerschaft wäre ein Ja zum Projektierungskredit an der Gemeindeversammlung ein aufgelegter Ball für ein neues Referendum. Es wäre aus finanzieller Sicht nicht weniger berechtigt wie zuvor die Referenden gegen die Aula und die Renovation des Kindergartens Buech I. Ist es der referendumsfreudigen SVP ernst mit der Sorge um unsere Gemeindefinanzen, dann müsste sie die Unterschriftenbögen schon gedruckt haben . . .

Das könnte das taktische Kalkül des Gemeinderats sein. Er hofft, dass der Souverän nach dem Referendums-Nein zu Aula und Kindergarten nun auch den Fussballplatz auf die lange Bank schiebt. Wenn nicht schon am 12. Juni, dann halt an der Urne.

Doch diese Rechnung muss nicht zwingend aufgehen. Erstens sind die Rasensportler eine starke Lobby. Selbst wenn viele im SV Würenlos oder im Rugbyclub gar nicht in unserer Gemeinde wohnhaft oder stimmberechtigt sind.

Zweitens ist der Weg zum neuen Fussballplatz fast ebenso lang und dornenvoll wie jener zum Alterszentrum. Das Mitleid mit der sportlichen Jugend könnte darum auch an der Urne den Ausschlag geben für ein Ja. Denn was hat man den Fussballern nicht schon alles versprochen. Doch statt ihnen mehr Trainingsplätze zu schaffen, hat man gar einen arg verkleinert fürs Schulhaus. Die heutigen Sportanlagen reichen für den Vereinssport nicht aus. Das sieht an sich auch der Gemeinderat so.

Schafft der Projektierungskredit alle Hürden – und die Fussballer sind sehr zuversichtlich – , müsste sinnvollerweise an einer nächsten Gemeindeversammlung der Baukredit folgen. Im Detail zu projektieren lohnt sich nur, wenn man einen Bau auch zügig realisieren will. Wir brauchen nicht noch mehr Planungsleichen!

Ein baldiger Bau des neuen Fussballplatzes im jetzigen Zeitpunkt ist eine hohe Zusatzbelastung für die Gemeindekasse – auch wenn die Einwohnergemeinde bei Gesamtkosten von 5,4 Millionen «nur» 2,8 Millionen zu tragen hätte. Doch der Kostenverteiler birgt Unwägbarkeiten. Bringt der SV wirklich 250 000 Franken zusammen, goutieren die Otelfinger und Hüttiker Stimmberechtigten die Absichtserklärungen ihrer Exekutiven, Beiträge zu leisten?

Sagt das Stimmvolk Ja zu einer Neuinvestition in solcher Höhe und zu diesem Zeitpunkt, wäre das ein Waterloo für den Gemeinderat. Damit würde ihm das politische Heft der Gemeinde vollends aus der Hand genommen. Noch mehr als heute schon müsste er seine Kräfte auf die Finanzierung all der gebundenen Aufgaben konzentrieren, die von Gesetzes wegen zu erfüllen und von der Einwohnergemeinde kaum beeinflussbar sind. Mikroskopisch klein würden die Möglichkeiten der Gemeinde, eigenständig etwas zu gestalten. Adieu Gemeindeautonomie!

Eine Steuerhöhung um gut und gern 5 Prozent, wie vom Gemeinderat im Weisungsbüchlein leise angetönt, wird bei einem Ja unvermeidlich – und zwar nicht in ferner Zukunft, sondern meiner Meinung nach schon für 2015. Denn die Rekord- Verschuldung ist im letzten Jahr nochmals angestiegen. Die Rechnung 2013 hat trotz Sparbemühungen noch schlechter abgeschlossen als budgetiert. – Was aber, sollte der Souverän von höheren Steuern wieder nichts wissen wollen? Guet Nacht am Sächsi!

Ein Hochrisikospiel ist die Abstimmung aber auch für die andere Seite. Wird nämlich der Projektierungskredit jetzt abgelehnt, so ist das Desaster für die Fussballer perfekt. Heutige E-Junioren könnten dann wohl bestenfalls als Senioren auf dem Rasen im Tägerhard kicken. Denn solange die Gemeindefinanzen nicht wieder einigermassen im Lot sind, würden viele Stimmbürger einen neuerlichen Anpfiff dieses Spiels auf dem politischen Rasen nicht goutieren und als Zwängerei empfinden.

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Steinhof: Würenlos in Geiselhaft

Ein Bericht in der AZ hat vielen Würenlosern die Augen geöffnet: Für den Abbruch des Gasthofes Steinhof inklusive aller Nebengebäude liegt eine Abbruchbewilligung vor. Sie ist – wertfrei formuliert – vom Gemeinderat äusserst speditiv erteilt worden.

Der Kopfbau des seit dem Tod der langjährigen Eigentümerin geschlossenen Gasthofes Steinhof. links die Terrasse mit .den Kastanienbäumen
Der Kopfbau des seit dem Tod der langjährigen Eigentümerin geschlossenen Gasthofes Steinhof. links die Terrasse mit .den Kastanienbäumen.

Über die Eile, mit der die Abbruchbewilligung erteilt wurde, wundern sich auch Planungsfachleute. Sie sagen, es wäre möglich gewesen, über das ganze Gebiet südlich des Bahnhofs (Perimeter der Entwicklungsstudie im Grund), also auch über das Steinhof-Areal, eine Planungszone zu verfügen. Das hätte ein weitgehendes Moratorium für baurechtliche Bewilligungen bedeutet. Doch dafür fand sich im früheren Gemeinderat keine Mehrheit. Und Bemühungen, wenigstens den Kopfbau des Gasthofs unter Schutz zu stellen oder von der Abbruchbewilligung auszunehmen, scheinen nicht unternommen worden zu sein. Jedenfalls wurden nie solche Versuche kommuniziert.

Rechtlich ist also der Zug abgefahren, um den Steinhof als Ganzes oder wenigstens in Teilen zu erhalten. Zwar wird dem Gasthof in der Buchreihe «Die Kunstdenkmäler des Kantons Aargau» im Kapitel über Würenlos keine einzige Zeile gewidmet. Doch für viele ist der Gasthof aus dem Dorf nicht wegzudenken. In einem sich baulich verändernden Umfeld seien solche identitätsstiftende Objekte wichtig, steht in der Entwicklungsstudie im Grund. Und die Empfehlung daraus: «Der Gasthof Steinhof (im Minimum der Kopfbau und die Terrasse mit den Bäumen) muss zwingend erhalten werden. Der Kopfbau mit der markanten Gartenterrasse muss auch künftig im Strassenraum der Landstrasse als identitätsstiftendes Objekt wahrgenommen werden.»

Diese Sätze sind bereits Makulatur. Behörden und Öffentlichkeit sind nun ganz auf den Goodwill des Eigentümers und der öffentlich für ihn sprechenden Immobilienunternehmer angewiesen. Diese haben den Gemeinderat und damit die Öffentlichkeit in der Hand und können mehr oder weniger subtil Druck machen: Entweder ihr gebt uns, was wir wollen, oder wir brechen den Steinhof ab. Von der AZ befragt, drohte der beteiligte Architekt Martin Thalmann bereits: «Sollte sich das ganze Landgeschäft nicht bald realisiert lassen, müsste der gesamt Steinhof abgebrochen werden, um Kosten zu sparen.»

Es geht aber um viel mehr als nur um den Gasthof mit der lauschigen Kastanienterrasse und dessen hohen Unterhaltskosten. Es geht um die bauliche Zukunft des noch unüberbauten (und unerschlossenen) Gebiets Steinhof/Im Grund. Und da scheint der Druck bereits zu wirken. Mit ihren Ideen ins Leere laufen liess der Gemeinderat jedenfalls jene Fachleute, die im Auftrag der Gemeindeversammlung die Entwicklungsstudie im Grund erstellt haben. Ihre Empfehlungen weichen ab von den Plänen der Steinhof-Unternehmer.

Gemeindeammann Hans Ulrich Reber spricht in der AZ von einem planerischen «Verfeinerungsverfahren, in dem man zur Zeit stecke. Zweckoptimismus in einer vermutlich ziemlich verfuhrwerkten Situation. Streitpunkt ist eine durchgehende Strassenverbindung quer durchs Steinhofareal zum Bahnhof. Eine solche Strasse halten sowohl der Kanton wie die Entwicklungsstudie im Grund für nötig. Doch käme sie, müsste bei der Planung und Anordnung der Wohnbauten darauf reagiert werden. Die Entwicklungsstudie schlägt einen mit Nebengebäuden bebauten erweiterten Strassenraum, einen sogenannten Anger vor.

Der Gemeinderat ist gegen die durchgehende Strasse, weil er laut Reber Schleichverkehr aus dem Gebiet Bahnhof durchs neue Wohnquartier befürchtet. Das klingt vernünftig – wenn nur der grössere Zusammenhang nicht wäre. So hat der Gemeinderat auch eine Nutzungsplanänderung aufgegleist, die der Landi ermöglichen würde, im Gewerbegebiet einen Grossmarkt mit 70 Parkplätzen zu bauen. Der Verzicht auf eine durchgehende Strasse bis zum Bahnhof könnte das definitive Ende für den Landi-Neubau bedeuten.

Denn bis heute ist nicht überzeugend aufgezeigt worden, wie die alleinige Erschliessung des Gewerbegebietes über den Knoten Land-/Bahnhofstrasse bei der SBB-Barriere künftig funktionieren könnte. Das Verkehrsgutachten, das die Landi dazu eingereicht hat, ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde. Darin ist von durchschnittlich zwei Barrierenschliessungen pro Stunde die Rede. Bereits heute sind es aber (inkl. Güterzüge) mindestens vier. Überdies werden bauliche Lösungen, die ein Verkehrschaos wirklich verhindern, nach Ansicht von Fachleuten sehr teuer und entlang der Landstrasse viel privates Land beanspruchen.

Die planerische Situation ist also äusserst komplex. Alle Entscheide haben über Generationen hinaus direkte Konsequenzen für ganz Würenlos und wollen gründlich überlegt sein. Darum verbietet sich beim Steinhof-Areal jede Eile und erst recht jeder aus taktischen Gründen erzeugte Zeitdruck. Das öffentliche Interesse an einer guten Lösung der Erschliessungsfrage, die für Jahrzehnte halten muss, geht privaten Interessen vor. Auch wenn das mit Härte verbunden ist. Wie für den Erben der letzten Steinhof-Wirtin, ihren früheren Koch. Um die hohen Erbschaftssteuern zu bezahlen und um den Gasthof renovieren und wieder betreiben zu können, ist er darauf angewiesen, den Rest des Areals verkaufen zu können.

Planung à la Würenlos

Grösstmögliche Transparenz ist die Grundlage des Vertrauens in jede Behördenarbeit. Ungut, wenn diesem Grundsatz nur nach Lust und Laune nachgelebt wird. Darum werden hier Teile einer Entwicklungsstudie veröffentlicht, welche die Einwohnergemeinde an der Gemeindeversammlung für viel Geld in Auftrag gegeben, bisher aber nicht zu sehen bekommen hat.

Das Gebiet zwischen Steinhof und Bahnhof steht vor grossen, das ganze Dorf prägenden Veränderungen. Ein klarer Fall für eine gesamtheitliche Planung, damit kein unsägliches Flickwerk entsteht. 2012 hat die Gemeindeversammlung denn auch einen hohen Kredit von 200 000 Franken bewilligt für eine Entwicklungsstudie «Im Grund», umfassend die Areale Steinhof (inkl. Liegenschaft Gruber), Im Grund, Gewerbegebiet Grosszelg und Bahnhof.

Drei Teams mit renommierten Planern verschiedener Fachrichtungen haben in der Folge Vorstellungen entwickelt und Vorschläge gemacht, wie das Gebiet baulich zu entwickeln wäre und was es dabei alles zu beachten und vorzukehren gilt. Seit Herbst 2013 liegen die Studienresultate vor. Doch jede Information über sie wurden der Öffentlichkeit bisher vorenthalten. Dabei schlug das Gremium, das zur Begleitung der Studie gebildet worden war und dem auch Gemeindeammann Hans Ulrich Reber angehörte, wenigstens eine summarische Information vor. Sie wird hier teilweise nachgeliefert: Ein Erkenntnisbericht des Begleitgremiums und eine Synthese (gewichtete Zusammenfassung) finden Sie als PDF-Dateien mittels Link am Schluss dieses Artikels.

Weshalb die Funkstille? Dem Gemeinderat passten die Ergebnisse nicht in den Kram. So nahm er auch die Studie nicht als Grundlage für einen Entwicklungsrichtplan, der als nächster Schritt folgen sollte. Über dieses Planungsinstrument, das vom Gemeinderat zu beschliessen und für ihn dann auch verbindlich ist, sollte nach ursprünglichen Plänen breit informiert werden, ja sogar von einem öffentlichen Auflageverfahren war die Rede.

Ein Entwicklungsrichtplan soll nun als Entwurf trotzdem vorliegen. Verfasst hat ihn – wohl nach dem Gusto des Gemeinderates (und der interessierten Bauherrschaften) – ein an der Studie nicht beteiligter Planer. Doch beim Kanton fiel dieser Entwurf durch. Der Kanton war im Begleitgremium der Entwicklungsstudie vertreten, er hat bei der Verkehrserschliessung (Landstrasse!) ein gewichtiges Wort mitzureden.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass der Gemeinderat das Auflageverfahren für die Nutzungsplanänderung Grosszelg, die für den Landi-Neubau nötig ist, bereits durchgeführt hat und das Geschäft schon im September an einer Extra-Gemeindversammlung vom Stimmbürger absegnen lassen will. Damit würde wohl genau das erreicht, was man mit der Entwicklungsstudie zu vermeiden versuchte: ein Flickwerk, das die grossen Zusammenhänge ausser Acht lässt.

Der Regionalplanungsverband Baden Regio äussert denn auch in der Stellungnahme zuhanden des kantonalen Baudepartements sein Befremden darüber, dass die Entwicklungsstudie «Im Grund» bei der Nutzungsplanänderung pro Landi nicht berücksichtigt worden ist.

Bürger fühlen sich schlecht informiert, Bauherrschaften blockiert, «Aarau» zeigt sich sperrig. Doch wer handelte hier konzeptlos? Und wer hat von den Steuerzahlern eine Fünftelmillion Franken beantragt für eine Studie, um diese zu schubladisieren, kaum war sie erstellt?

Schlussbemerkung:  Im  Auflageverfahren zur Landi-Nutzungsplanänderung war es möglich, einen Teil der Berichte zur Entwicklungsstudie «Im Grund» einzusehen. Keine leichtverständliche Kost. Doch Studien, welche die Gemeindeversammlung in Auftrag gegeben hat, sind der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen und zwar ungefiltert! Interessant sind sie allemal und unerlässlich als Grundlage für eine breite Debatte. Es ist zu wünschen, dass der Gemeinderat eine solche für das ganze Gebiet «Im Grund» doch noch eröffnet – raschmöglichst, und nicht erst, wenn alle Fakten schon geschaffen sind.
Entwicklungsstudie im Grund
Synthese Entwicklungsstudie Im Grund

Land verkaufen zum Schuldenabbau?

An der Sommer-Gemeindeversammlung muss der Gemeinderat aufzeigen, wie er die Finanzlage unserer Gemeinde verbessern will. Wetten, dass dann mindestens ein Stimmbürger fordern wird, zum raschen Schuldenabbau sei gemeindeeigenes Bauland zu verkaufen? Land verkaufen, das in naher Zukunft nicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Schulhäuser, Sportanlagen usw.) benötigt wird –  verlockend ist dieser Ausweg aus dem Finanzloch. Löcher stopfen ohne jemandem weh zu tun. Das Ei des Kolumbus?

Die Einwohnergemeinde Würenlos besitzt wenig Land im Baugebiet, und noch weniger solches, das sie in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung eigener Aufgaben benötigt. Drei grössere, noch unüberbaute Areale sind es im Wesentlichen:

  1. Zentrumswiese (künftiger Standort Alterszentrum, steht nicht zur Disposition).
  2. Gatterächer Ost, ein Landstreifen entlang der Bahnlinie.
  3. Im Wiemel, ursprünglich für den neuen Fussballplatz gekauft –  ein Vorhaben, das sich an diesem Ort bekanntlich nicht realisieren lässt.

Das Land im Gatterächer Ost steht grundsätzlich zur Disposition. Allerdings hat der Gemeinderat die Erschliessung des ganzen Baufeldes, das auch privates Bauland umfasst, um mehrere Jahre hinausgeschoben. – Einer der klügsten planerischen Entscheide, die er in den letzten Jahren getroffen hat. Denn so belasten die Erschliessungskosten nicht schon heute die Gemeinderechnung und das rasante Bevölkerungswachstum mit seinen fatalen Kostenfolgen (z.B. immer mehr neuer Schulraum, Lehrkräfte und Gemeindepersonal) wird etwas gebremst.

Im Wiemel ist die letzte, 5658 Quadratmeter grosse Parzelle erst 2001 von der Gemeinde für 2,546 Mio. Franken erstanden worden. Quadratmeterpreis 450 Franken. Heute wird in diesem Gebiet mehr als das Doppelte für Bauland bezahlt. Auf den ersten Blick könnte also die Gemeinde mit dem Verkauf einen schönen Gewinn realisieren. Doch abgesehen davon, dass die Gemeinde einen Teil noch immer für eine öffentliche Nutzung benötigen dürfte (z.B. Schulsportanlage), müsste das Land vorher noch von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in eine Wohnzone umgeteilt werden.

Doch wäre ein Verkauf jetzt sinnvoll? Finanzvorsteherin Karin Funk hat wiederholt erklärt, ein  Verkauf des Familiensilbers sei nicht beabsichtigt. Zum Glück! Denn:

  1. Schuldenabbau mittels Landverkauf ist nicht nachhaltig. Um grössere Ausgabendisziplin und  eine Steuererhöhung kommt man auch bei einem Landverkauf nicht herum, sonst wird der Schuldenberg bald wieder auf die alte Höhe anwachsen.
  2. Beim Landverkauf  kommt’s zum Negativeffekt, dass bei sofortiger Überbauung der Bauboom und das Bevölkerungswachstum noch angeheizt werden. Mit hohen Folgekosten (siehe letzte Jahre).
  3. Landreserven haben hohe strategische Bedeutung. Landbesitz ist für die Gemeinde weit mehr als eine (gute) Kapitalanlage. Er ist eines der effizientesten Mittel, um die bauliche Entwicklung zu steuern (siehe Gatterächer Ost). Dies vor allem dann, wenn eine Behörde (wie der Würenloser Gemeinderat), das ganze Instrumentarium, welches ihr Raumplanungs- und Baurecht zur Steuerung in die Hand geben, eher zögerlich einsetzt.
  4. Landreserven können in fernerer Zukunft für die Gemeinde von höchstem Nutzen sein. Das Baugebiet zu erweitern wird in Zukunft sehr viel schwieriger. Hat aber die Gemeinde dereinst bauliche Bedürfnisse, die heute noch gar nicht absehbar sind, wirds sehr teuer, wenn nicht auf eigenes Land zurückgegriffen werden kann.