Eine AG für das Alterszentrum

Bis das Alterszentrum auf die Zielgerade einbiegen kann, sind noch einige Knacknüsse zu bewältigen.
In kleinen, aber wichtigen Schritten geht es vorwärts in Richtung Alterszentrum.

Am 8. Dezember fallen an der Gemeinde-
versammlung wichtige
Entscheide zum Alterszentrum. Erstens die Gründung einer gemeinnützigen, im Besitz der Einwohnergemeinde bleibenden Aktiengesellschaft. Sie wird das Alterszentrum projektieren und bauen und es dann  an einen Betreiber vermieten. Und zweitens der Kauf des Postgebäudes – zwecks besserer Erschliessung des Alterszentrums.

Den Bau des Alterszentrum einem privaten Investor zu überlassen, wie auch schon erwogen, ist kein Thema mehr. Möglich als Bauträgerin wären aber auch ein Verein oder eine Stiftung. Doch der Gemeinderat zieht die AG vor und begründet dies unter anderem wie folgt:

  • Sehr gut geeignete und flexible Leitungs- und Aufsichtsstruktur;
  • Rasche Entscheidungswege;
  • detaillierte gesetzliche Regelung und umfassende Best-Practice-Regeln (vorbildliche Methoden und Praktiken zur Unternehmensführung);
  • Haftungsbeschränkung.

Als einzigen Nachteil erwähnt der Gemeinderat einen tendenziell höheren administrativen Aufwand. Als gemeinnützig wird die AG übrigens darum bezeichnet, weil sie einem gemeinnützigen Zweck dient und nicht gewinnorientiert, aber dennoch wirtschaftlich handelt. In dieser Rechtsform organisiert sind zum Beispiel auch das Alterszentrum Kehl in Baden und das St. Bernhard in Wettingen.

Woher kommt das Kapital für die neue AG? Vorab vom sogenannten Altersheimfonds, in welchem sich in all den jahren rund 4 Millionen Franken angesammelt haben. Die Gemeindeversammlung muss einen entsprechenden Verpflichtungskredit beschliessen. Das Gründungskapital der AG beträgt 1,5 Mio. Franken, weitere 2,5 Mio. werden nach Erteilung der Baubewilligung einbezahlt.

Zudem soll die Gemeindeversammlung später darüber entscheiden, ob das fürs Alterszentrum benötigte Gemeindeland (ca. 6000 Quadratmeter) als Sacheinlage in die AG eingebracht oder  im Baurecht (vernünftigerweise  zu einem  symbolischen Baurechtszins) überlassen wird. Wahrscheinlich wäre  die Sacheinlage geringfügig vorteilhafter, ich halte aber beide Wege für gangbar. Mit der Sacheinlage erhielte die AG mehr Eigenmittel, bei der Abgabe im Baurecht bliebe die Gemeinde dem Grundsatz treu, möglichst kein eigenes Land zu veräussern. Das Land bleibt so oder so faktisch Gemeindeland, weil die Gemeinde zu 100% Eigentümerin der AG bleiben soll. Gelegentlich hört man, bei einem Baurecht müsse die AG fürs benötigte Fremdkapital mehr bezahlen – doch gross kann der Unterschied nicht sein angesichts rekordtiefer Zinsen.

Sagt die Gemeindeversammlung Ja zur Aktiengesellschaft, so wird der Gemeinderat  den Verwaltungsrat bestimmen müssen. Alles andere als eine Formsache. Die gemeinnützige AG kann ihre Vorteile nur dann voll ausspielen, wenn der Verwaltungsrat nicht zu gross ist und seine Mitglieder primär nach fachlichen Kompetenzen und nicht nach politischen Gesichtspunkten ausgewählt werden. Verwaltungsrat dieser AG zu sein, darf  kein Ehren- und Kopfnickerpöschtli sein. Heutige Verwaltungsräte bringenaus ihrer beruflichen Tätigkeit  ein hohes Mass an Kompetenz in einem Bereich ein (z.B. im Finanzwesen, im Rechtswesen, im Bau und im Betrieb von Alters- und Pflegeeinrichtungen).

Aufhorchen lässt in diesem Zusammenhang, dass dem Verein Alterszentrum Würenlos in den Statuten der AG das Recht eingeräumt wird, zwei Verwaltungsräte zu stellen. Auch diese werden besonders qualifiziert sein müssen, da steht der Verein Alterszentrum in der Pflicht. Sinnvollerweise ist auch der Gemeinderat im Verwaltungsrat vertreten, damit der direkte Informationsfluss zwischen Verwaltungsrat und Gemeinderat sichergestellt ist. Ein Verschleiss knapper Ressourcen wäre es aber, gleich mehrere Gemeinderäte in dieses arbeitsintensive Gremium zu wählen. Eine Entlastungsmöglichkeit bietet sich da, die der Gemeinderat wahrnehmen sollte!

Wer das Alterszentrum betreiben wird– allenfalls auch als Filiale –, darüber wird ebenfalls erst später entschieden. Zwischen der Gemeinde und dem Betreiber wird eine Leistungsvereinbarung getroffen. Das Auswahlverfahren muss  ergebnisoffen sein. Sich vorschnell und ohne mehrere Offerten seriös geprüft zu haben, auf einen Betreiber festzulegen, wäre nicht im Interesse der Bevölkerung.Dennoch hört man bereits immer wieder den Namen St. Bernhard. Im Verwaltungsrat dieser AG sitzt (noch immer) der Würenloser Vizeammann Toni Möckel – ein zu grosser Interessenkonflikt, wie ich meine. Auch bei striktester Einhaltung der Ausstandsregeln.

Bis zur Eröffnung des Alterszentrums werden noch Jahre vergehen. Bis dahin muss auch auf planerischer Ebene noch viel passieren: Studienauftrag, Gestaltungsplan für das ganze Zentrumsgebiet (inklusive Post und Rössli), Detailprojekt, Baubewilligungsverfahren. Mögliche Stolpersteine noch und noch.

Wenigstens, was die Erschliessung des Alterszentrums betrifft, kann die Gemeindeversammlung nun einen Pflock einschlagen. Das Areal mit der heutigen Post soll für 1,9 Mio. Franken erworben werden – ein «vernünftiger Preis», der in der Mitte zweier unabhängiger Schätzungen liege, so der Gemeinderat. Warum der Kauf? Die Haupterschliessung des Alterszentrum kann nur über die Poststrasse erfolgen, doch die Verkehrssituation beim Coop ist heute schon unbefriedigend und würde sich künftig weiter zuspitzen. Kann das Postareal in die Planung einbezogen werden, ergeben sich neue Möglichkeiten. Die Poststelle soll vorerst im jetzigen Gebäude bleiben. Wo sie dereinst hinkommt, soll die erwähnte Gesamtplanung aufzeigen. Falls die Post dann überhaupt noch eigene Geschäftsstellen betreibt…

Den Traktandenbericht zur Einwohnergemeindeversammlung finden Sie hier.

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