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Ein neues Wohnquartier

Die Überbauung von einer der letzten grossen Baulandreserven in Würenlos rückt näher. Der Gemeinderat hat kürzlich den Gestaltungsplan Huebacher verabschiedet. Gibt nun auch der Regierungsrat noch sein Okay, dann wird der Bau eines neuen Quartiers mit 40 bis 50 Wohneinheiten zwischen der Bachwiesenstrasse und der Gärtnerei Möckel konkreter.

Auch dieses Planungsvorhaben hat eine längere Geschichte. Es ist Teil einer grösseren Arealüberbauung, zu der auch der Rosenpark sowie die daran angrenzenden Mehrfamilienhäuser ob der Bachstrasse (alle bereits realisiert) gehören. Schon 2010 hat die Gemeindeversammlung einen Bruttokredit von 2,13 Millionen Franken für die Erschliessung bewilligt. Effektiv zu übernehmen hat die Gemeinde aber nur ein Drittel der Kosten, zwei Drittel bezahlen die Grundeigentümer. Die Erschliessungsbauten (insbesondere eine Stichstrasse in T-Form ab der Buechzelglistrasse sowie ein Teil der Fusswege) sind längst erstellt.

2010 wurde zudem festgelegt, dass für das jetzt zur Diskussion stehende Land in der Zone E 2 ein Gestaltungsplan ausgearbeitet werden muss. Es war dies eine Lehre aus der ziemlich missglückten Arealüberbauung Bickacher –im Volksmund Baumusterzentrale oder Hässlikon genannt. Der Gestaltungsplan für den Huebacher, dem eine Bebauungsstudie und ein Referenzprojekt von Walker Architekten AG Brugg zugrunde liegt, lag bereits vor einem Jahr öffentlich auf. Es gab dagegen relativ wenig Einwendungen, die zu gewisse Änderungen  am Gestaltungsplan führten. Sie betreffen unter anderem die grössere Parzelle im nordöstlichsten Teil des Planungsgebietes (vis-à-vis der bereits erstellten Mehrfamilienhäuser). Link zu den Planungsunterlagen, in denen auch Pläne und Modelle zu finden sind.

Entstehen soll im im ruhigen Huebacher ein qualitativ hochwertiges Quartier mit unterschiedlich grossen Wohneinheiten für eine vielfältige Käuferschaft. Als Gebäudetypen vorgesehen sind Einfamilienhäuser, Duplexhäuser und Geschosswohnungen – alle mit Flachdächern, die entweder begehbar oder begrünt sind. In den Einfamilienhäusern sind Einliegerwohnungen möglich. Dies entspricht der Forderung nach Verdichtung und kann dazu beitragen, den Mangel an Kleinwohnungen in Würenlos zu mildern. Die Parkierung erfolgt grösstenteils zentral und unterirdisch.

Dass Ausarbeitung und Bereinigung des Gestaltungsplans mehrere Jahre dauerten, ist aus Sicht der Gemeinde wohl ein Segen. Eine frühere Überbauung des Areals hätte zum Beispiel die Schülerzahlen noch mächtiger anschwellen lassen. Jetzt ergibt sich zumindest eine gewisse zeitliche Staffelung bei der Fertigstellung der letzten  grösseren Wohnüberbauungen, die gemäss dem aktuellen Zonenplan noch möglich waren und sind. Zuerst wurden das Hürdli, dann der Flüehügel bezugsbereit, jetzt ist es Gatterächer West, als Nächstes dürfte  der Huebacher folgen und schliesslich Gatterächer Ost und Steinhof/Im Grund. Sollte diese Staffelung den Verzicht auf zusätzliche Kindergärten und Schulräume ermöglichen, so würde  dies  zur weiteren Gesundung der Gemeindefinanzen beitragen.

Alterszentrum (3) – Noch eine Planungsrunde

Bevor das Alterszentrum auf der Zentrumswiese konkret geplant werden kann, muss ein neuer Gestaltungsplan her. Das geht nicht von heute auf morgen.

Für ein neues Alterszentrum-Projekt brauche es einen neuen Gestaltungsplan, erklärt Gemeindeammann und Ressortchef Planung Hans Ueli Reber. Für das gescheiterte Projekt Ikarus war zwar Jahre lang an einem Entwurf für einen Gestaltungsplan herumgeschraubt worden, rechtskäftig wurde dieser aber nie.

Mögen auch viele Würenloser meinen, es werde viel zu viel geplant, so ist in diesem Fall eine fundierte Planung sicher am Platz. Immerhin geht es um das mit Abstand grösste Bauvorhaben, das im Dorf je geplant wurde. Und das will gut in die Umgebung eingepasst sein. Der Gestaltungsplan soll zu einer gesamthaft besseren Siedlungsqualität führen. Er ermöglicht ein Abweichen von der so genannten Regelbauweise (z.B. Ausnützungsziffer, Gebäudehöhe und -länge) und lässt so auch Gebäude zu, die nach der Bauordnung nicht bewilligungsfähig wären.

Fürs Alterszentrum stehen auf der Zentrumswiese 6000 Quadratmeter zur Verfügung. Der Gestaltungsplan wird festlegen, wo genau und mit welchen Kubaturen gebaut werden kann. Ein einziges, hohes Gebäude (das wohl am wirtschaftlichsten zu betreiben wäre) oder doch mehrere Trakte von unterschiedlicher Bauhöhe? Solche Fragen muss der Gestaltungsplan beantworten.

Der Gemeinderat will in den Gestaltungsplan  neben der Zentrumswiese auch die Areale Post und Rössli einbeziehen. Das Postareal darum, weil die Post das für sie heute zu grosse und unzweckmässige Gebäude loswerden möchte, und weil das Postgebäude einer besseren Erschliessung der Zentrumswiese im Wege steht. Niemand bestreitet, dass die  Auto-Zufahrt via Poststrasse verbessert werden muss, wenn die Verkehrsverhältnisse beim Coop wegen des Alterszentrums nicht noch prekärer werden sollen als sie es heute zweitweise schon sind.

Das Rössliareal soll einbezogen werden, weil dessen Eigentümer die Annexbauten hinter dem historischen Hauptgebäude durch einen Neubau ersetzen möchten. Würde dieser und ein allfälliger Ersatzbau für die heutige Post als bauliche Einheit gestaltet, könnte Platz gewonnen werden für eine bessere Alterszentrum-Zufahrt.

Für die gesamte Planungsrunde zeichnet sich folgender Ablauf ab: Als Erstes soll das Ortsbürgerland auf der Zentrumswiese durch Kauf und Schenkung an die Einwohnergemeinde übergehen (siehe Artikel von letzter Woche). Als Zweites sollen Projektideen gesammelt werden. Der Kanton empfiehlt dafür einen Ideenwettbewerb oder parallele Studienaufträge an mehrere Planer. Als Drittes wird dann auf dieser Grundlage der Gestaltungsplan ausgearbeitet. 

Beschlossen wird der Gestaltungsplan schliesslich vom Gemeinderat (nicht von der Gemeindeversammlung) und der Regierungsrat muss ihn genehmigen. Zuvor hat der Plan ein Vorprüfungsverfahren beim Kanton zu durchlaufen und in einem Mitwirkungsverfahren kann jedermann Einwendungen und Anregungen machen.  Der bereinigte Gestaltungsplan ist schliesslich öffentlich aufzulegen. Gibt es Einsprachen von Nachbarn und weiteren Berechtigten, so entscheidet in letzter Instanz das Verwaltungsgericht.

Der juristisch langen Rede kurzer Sinn: Auf der Zentrumswiese geht es wohl kaum schneller vorwärts mit dem Alterszentrum als es beim verworfenen Standort Wiemel gegangen wäre. Zudem sollte, schon bevor Ideen für den Gestaltungsplan gesammelt werden, der Bauherr (Investor) und der Betreiber des Alterszentrums feststehen. Es ist sinnvoll, wenn sie ihre Vorstellungen schon früh in die Planung einbringen. Denn die bauliche Konzeption des Alterszentrum hat direkte Auswirkungen auf die Bau- und Betriebskosten.

In einer weiteren Folge wird würenblicker den Fragen nachgehen, welche Rolle  der Verein Alterszentrum künftig spielen soll und wofür das viele Geld im Altersheimfonds verwendet werden soll.