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Vom Winde verweht?

Wer hat das Strassenschild geklaut?
Wer hat das Strassenschild geklaut?

Ist das Strassenschild weggeblasen worden vom Ort, der nicht zufällig Z’Allewinde heisst? Wohl eher nicht. Von einem Sammler geklaut? Schon eher. Wäre aber keine besonders gute Idee gewesen. Strassenschilder haben ja selbst in GPS-Zeiten eine nützliche, im Extremfall lebensrettende Funktion.

Vielleicht hat sich das Schild aber auch still und heimlich davongeschlichen. Aus Scham über die nicht ganz korrekte Beschriftung. Denn mit der Allewindestrasse hat es Würenlos geschafft, selbst auf dem Gebiet der richtigen Strassenbenenung als Negativbeispiel der Fachwelt vorgeführt zu werden.

Es sei zwar zu begrüssen, so steht auf GISpunkt Wiki, der Website zum Thema Geografische Informationssysteme (GIS) der Hochschule Rapperswil , dass Flurnamen für die Benennung von neuen Strassen verwendet werden. «Allerdings», so die Experten, «ist die Schreibweise Allewindestrasse unüblich. In der Schweiz wurden bisher alle Strassen mit Allenwinden als Allenwinden geschrieben, keine einzige mit Allewinde.»

Der Flurname Z’Allewinde existiere zwar noch, sei jedoch nicht weisungskonform geschrieben. Man hätte es bei der schon 1733 verwendeten Schreibweise Allenwinden belassen sollen. Strassennamen in Mundart-Schreibweise seien allgemein schlecht verständlich, besonders für Fremdsprachige, geben die Rapperswiler zu bedenken. «Mundartschreibweise ist deshalb grundsätzlich nicht zu empfehlen.»

Ebenso wenig empfohlen seien auch Mischformen aus Schriftsprache und Mundart. Auch da wurde bei uns gefrevelt: Haldeweg, Chileweg. Letzterer müsste also Kirchweg heissen. Ausser man gäbe dem Namen des Weges durch die Zentrumswiese eine andere Bedeutung: Etwa, indem man die Spazierwege des künftigen Alterszentrums auf Peru- und Bolivienweg tauft…

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Planung à la Würenlos

Grösstmögliche Transparenz ist die Grundlage des Vertrauens in jede Behördenarbeit. Ungut, wenn diesem Grundsatz nur nach Lust und Laune nachgelebt wird. Darum werden hier Teile einer Entwicklungsstudie veröffentlicht, welche die Einwohnergemeinde an der Gemeindeversammlung für viel Geld in Auftrag gegeben, bisher aber nicht zu sehen bekommen hat.

Das Gebiet zwischen Steinhof und Bahnhof steht vor grossen, das ganze Dorf prägenden Veränderungen. Ein klarer Fall für eine gesamtheitliche Planung, damit kein unsägliches Flickwerk entsteht. 2012 hat die Gemeindeversammlung denn auch einen hohen Kredit von 200 000 Franken bewilligt für eine Entwicklungsstudie «Im Grund», umfassend die Areale Steinhof (inkl. Liegenschaft Gruber), Im Grund, Gewerbegebiet Grosszelg und Bahnhof.

Drei Teams mit renommierten Planern verschiedener Fachrichtungen haben in der Folge Vorstellungen entwickelt und Vorschläge gemacht, wie das Gebiet baulich zu entwickeln wäre und was es dabei alles zu beachten und vorzukehren gilt. Seit Herbst 2013 liegen die Studienresultate vor. Doch jede Information über sie wurden der Öffentlichkeit bisher vorenthalten. Dabei schlug das Gremium, das zur Begleitung der Studie gebildet worden war und dem auch Gemeindeammann Hans Ulrich Reber angehörte, wenigstens eine summarische Information vor. Sie wird hier teilweise nachgeliefert: Ein Erkenntnisbericht des Begleitgremiums und eine Synthese (gewichtete Zusammenfassung) finden Sie als PDF-Dateien mittels Link am Schluss dieses Artikels.

Weshalb die Funkstille? Dem Gemeinderat passten die Ergebnisse nicht in den Kram. So nahm er auch die Studie nicht als Grundlage für einen Entwicklungsrichtplan, der als nächster Schritt folgen sollte. Über dieses Planungsinstrument, das vom Gemeinderat zu beschliessen und für ihn dann auch verbindlich ist, sollte nach ursprünglichen Plänen breit informiert werden, ja sogar von einem öffentlichen Auflageverfahren war die Rede.

Ein Entwicklungsrichtplan soll nun als Entwurf trotzdem vorliegen. Verfasst hat ihn – wohl nach dem Gusto des Gemeinderates (und der interessierten Bauherrschaften) – ein an der Studie nicht beteiligter Planer. Doch beim Kanton fiel dieser Entwurf durch. Der Kanton war im Begleitgremium der Entwicklungsstudie vertreten, er hat bei der Verkehrserschliessung (Landstrasse!) ein gewichtiges Wort mitzureden.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass der Gemeinderat das Auflageverfahren für die Nutzungsplanänderung Grosszelg, die für den Landi-Neubau nötig ist, bereits durchgeführt hat und das Geschäft schon im September an einer Extra-Gemeindversammlung vom Stimmbürger absegnen lassen will. Damit würde wohl genau das erreicht, was man mit der Entwicklungsstudie zu vermeiden versuchte: ein Flickwerk, das die grossen Zusammenhänge ausser Acht lässt.

Der Regionalplanungsverband Baden Regio äussert denn auch in der Stellungnahme zuhanden des kantonalen Baudepartements sein Befremden darüber, dass die Entwicklungsstudie «Im Grund» bei der Nutzungsplanänderung pro Landi nicht berücksichtigt worden ist.

Bürger fühlen sich schlecht informiert, Bauherrschaften blockiert, «Aarau» zeigt sich sperrig. Doch wer handelte hier konzeptlos? Und wer hat von den Steuerzahlern eine Fünftelmillion Franken beantragt für eine Studie, um diese zu schubladisieren, kaum war sie erstellt?

Schlussbemerkung:  Im  Auflageverfahren zur Landi-Nutzungsplanänderung war es möglich, einen Teil der Berichte zur Entwicklungsstudie «Im Grund» einzusehen. Keine leichtverständliche Kost. Doch Studien, welche die Gemeindeversammlung in Auftrag gegeben hat, sind der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen und zwar ungefiltert! Interessant sind sie allemal und unerlässlich als Grundlage für eine breite Debatte. Es ist zu wünschen, dass der Gemeinderat eine solche für das ganze Gebiet «Im Grund» doch noch eröffnet – raschmöglichst, und nicht erst, wenn alle Fakten schon geschaffen sind.
Entwicklungsstudie im Grund
Synthese Entwicklungsstudie Im Grund

Land verkaufen zum Schuldenabbau?

An der Sommer-Gemeindeversammlung muss der Gemeinderat aufzeigen, wie er die Finanzlage unserer Gemeinde verbessern will. Wetten, dass dann mindestens ein Stimmbürger fordern wird, zum raschen Schuldenabbau sei gemeindeeigenes Bauland zu verkaufen? Land verkaufen, das in naher Zukunft nicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Schulhäuser, Sportanlagen usw.) benötigt wird –  verlockend ist dieser Ausweg aus dem Finanzloch. Löcher stopfen ohne jemandem weh zu tun. Das Ei des Kolumbus?

Die Einwohnergemeinde Würenlos besitzt wenig Land im Baugebiet, und noch weniger solches, das sie in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung eigener Aufgaben benötigt. Drei grössere, noch unüberbaute Areale sind es im Wesentlichen:

  1. Zentrumswiese (künftiger Standort Alterszentrum, steht nicht zur Disposition).
  2. Gatterächer Ost, ein Landstreifen entlang der Bahnlinie.
  3. Im Wiemel, ursprünglich für den neuen Fussballplatz gekauft –  ein Vorhaben, das sich an diesem Ort bekanntlich nicht realisieren lässt.

Das Land im Gatterächer Ost steht grundsätzlich zur Disposition. Allerdings hat der Gemeinderat die Erschliessung des ganzen Baufeldes, das auch privates Bauland umfasst, um mehrere Jahre hinausgeschoben. – Einer der klügsten planerischen Entscheide, die er in den letzten Jahren getroffen hat. Denn so belasten die Erschliessungskosten nicht schon heute die Gemeinderechnung und das rasante Bevölkerungswachstum mit seinen fatalen Kostenfolgen (z.B. immer mehr neuer Schulraum, Lehrkräfte und Gemeindepersonal) wird etwas gebremst.

Im Wiemel ist die letzte, 5658 Quadratmeter grosse Parzelle erst 2001 von der Gemeinde für 2,546 Mio. Franken erstanden worden. Quadratmeterpreis 450 Franken. Heute wird in diesem Gebiet mehr als das Doppelte für Bauland bezahlt. Auf den ersten Blick könnte also die Gemeinde mit dem Verkauf einen schönen Gewinn realisieren. Doch abgesehen davon, dass die Gemeinde einen Teil noch immer für eine öffentliche Nutzung benötigen dürfte (z.B. Schulsportanlage), müsste das Land vorher noch von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in eine Wohnzone umgeteilt werden.

Doch wäre ein Verkauf jetzt sinnvoll? Finanzvorsteherin Karin Funk hat wiederholt erklärt, ein  Verkauf des Familiensilbers sei nicht beabsichtigt. Zum Glück! Denn:

  1. Schuldenabbau mittels Landverkauf ist nicht nachhaltig. Um grössere Ausgabendisziplin und  eine Steuererhöhung kommt man auch bei einem Landverkauf nicht herum, sonst wird der Schuldenberg bald wieder auf die alte Höhe anwachsen.
  2. Beim Landverkauf  kommt’s zum Negativeffekt, dass bei sofortiger Überbauung der Bauboom und das Bevölkerungswachstum noch angeheizt werden. Mit hohen Folgekosten (siehe letzte Jahre).
  3. Landreserven haben hohe strategische Bedeutung. Landbesitz ist für die Gemeinde weit mehr als eine (gute) Kapitalanlage. Er ist eines der effizientesten Mittel, um die bauliche Entwicklung zu steuern (siehe Gatterächer Ost). Dies vor allem dann, wenn eine Behörde (wie der Würenloser Gemeinderat), das ganze Instrumentarium, welches ihr Raumplanungs- und Baurecht zur Steuerung in die Hand geben, eher zögerlich einsetzt.
  4. Landreserven können in fernerer Zukunft für die Gemeinde von höchstem Nutzen sein. Das Baugebiet zu erweitern wird in Zukunft sehr viel schwieriger. Hat aber die Gemeinde dereinst bauliche Bedürfnisse, die heute noch gar nicht absehbar sind, wirds sehr teuer, wenn nicht auf eigenes Land zurückgegriffen werden kann.

Verkehrschaos dank neuer Landi?

Südlich des Bahnhofs plant die Landi einen grossen neuen Laden. Die Verkehrserschliessung ist heikel. Eine erste Weiche gestellt wird mit einer Nutzungsplanänderung, für die ein öffentliches Mitwirkungsverfahren noch bis 7. April läuft. Schliesslich wird die Gemeindeversammlung darüber befinden.

Die fusionierte Genossenschaft Landi Furt- und Limmattal will die Filiale eingangs Bahnhofstrasse an einen neuen Standort in der Gewerbezone Grosszelg (anstelle der Lagerschuppen südlich des Bahnhofs) verlegen. Geplant sind eine Verkaufsfläche von total 1730 m² (einschliesslich eines Tankstellenshops), eine neue Tankstelle und 75 Parkplätze. Eine öffentlicher Fussweg wird das langgestreckte Firmenareal teilen.

Das Bauvorhaben ist an sich zonenkonform. Das jetzige Verfahren braucht es, weil Verkaufsnutzungen dieser Grösse im Nutzungsplan zwingend als solche bezeichnet werden müssen. Es geht also also darum, ob die Gemeinde eine so grosse Verkaufsfläche an diesem Ort überhaupt will. Details zur Änderung der Nutzungsordnung findet man auf der Homepage der Gemeinde, so auch ein Planungsbericht sowie ein 2011 erstelltes Gutachten zur Verkehrsverträglichkeit.

Achillesferse des Projekts ist die Erschliessung über den Knoten Land-/Bahnhofstrasse. Wegen der SBB-Barriere und der Strassengestaltung ist die dortige Situation  prekär für alle Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrsströme sind kaum getrennt, die Situation ist unübersichtlich, teilweise chaotisch.

Seit 2010 liegt ein Verkehrs-, Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Landstrasse vor. Laut Planungsbericht empfiehlt der Gemeinderat, zur ausreichenden Erschliessung der neuen Landi den Knoten Land-/Bahnhofstrasse auf der Basis dieses Konzeptes umzugestalten: Die Landstrasse würde ausgebaut, beidseitig mit einem Trottoir und einer Linksabbiegespur aus Richtung Dorf versehen. Beim Steinhof wären Buchten für neue Bushaltestellen vorgesehen und in der Bahnhofstrasse (bei der heutigen Landi) ein Fussgängerstreifen samt Mittelinsel. Nicht klar ersichtlich ist, was für die Sicherheit der Velofahrer (Bezirksschüler und SBB-Passagiere) vorgekehrt wird.

75 Parkplätze, etwa 7x mehr als heute – die Landi rechnet also am neuen Ort mit einer viel grösseren Autokundschaft. Laden und Tankstelle generieren zwar heute schon  einigen Verkehr, doch der Knoten Land-/Bahnhofstrasse würde künftig deutlich mehr belastet. Das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2010 rechnet für die neue Landi mit  durchschnittlich 1080 Autofahrten pro Tag.

Doch dem Knoten Land-/Bahnhofstrasse soll in Zukunft noch mehr zugemutet werden. Aus dem Planungsbericht geht hervor, dass die künftige Steinhof-Wohnüberbauung und neu auch der Gasthof via Bahnhofstrasse-Grundstrasse erschlossen werden sollen. Wie entwickelt sich das Verkehrsgeschehen, wenn Landi und Steinhofareal über den neuralgischen Punkt bei der SBB-Barriere erschlossen werden?

Die Berechnungen des Verkehrsgutachtens von 2011 sind kaum zum Nennwert zu nehmen. Doch schon dieses Gutachten kam zum Schluss, dass sich in Spitzenstunden  eine ungenügende Situation ergeben wird, namentlich für die Linksabbieger aus Richtung Dorf. Ihre Zeitverluste werden in der Morgenspitze auf 46 und in der Abendspitze auf 65 Sekunden geschätzt. Betroffen davon ist auch der Ortsbus mit knappem Anschluss an die S6 und – kommt’s zum Stau auf der Landstrasse, auch die RVBW-Linie 1.

Viele offene Fragen. Wir Stimmbürger wollen keine Katze im Sack kaufen und uns am Schluss die Augen reiben über eine Verkehrsentwicklung, die wir so nie gewollt haben. Immerhin wird die Strassen- und Knotenkapazität im Rahmen einer parallel zum jetzigen Mitwirkungsverfahren laufenden Vorprüfung durch kantonale Stellen überprüft. Um die Entwicklung im fraglichen Gebiet besser steuern zu können, haben wir im Juni 2012 einen Kredit von 202 000 Franken bewilligt für eine Entwicklungssstudie «Im Grund».  Sie wurde für Herbst 2013 versprochen, ist bisher aber nicht veröffentlicht worden. Vielleicht schafft sie mehr Klarheit.