Gerade noch rechtzeitig auf die Eröffnung der neuen Landi am 20. Oktober hin sind sie gekommen, die Zebrastreifen, welche die zuvor schon erstellten provisorischen Schutzinseln verbinden (siehe dazu auch den Beitrag vom 12. September). Das Bild oben zeigt, dass die Situation unter anderem wegen wartenden Fahrzeugen für alte Verkehrsteilnehmer noch nicht so übersichtlich ist, wie das wünschbar wäre. Für die Sicherheit wichtig ist, dass dem Fussverkehr diszipliniert Vortritt gewährt wird. Das gilt auch für gehetzte Lieferdienste und in den Feierabend drängelnde Handwerker… Wie sich das neue Verkehrsregime nach Inbetriebnahme der neuen Landi bewährt, wird sich weisen. würenblicker bleibt dran.
Die Umfrage über die Entsorgung von Altpapier und Karton läuft noch. Siehe rechte Randspalte.
Der Termin steht seit langem fest: Am 20. Oktober, in gut zwei Monaten also, wird die neue Landi im Gewerbegebiet südlich des Bahnhofs eröffnet. Baulich scheint dem nichts im Wege zu stehen. Doch das neue Geschäft darf streng genommen erst eröffnet werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist: Der Einmündungsbereich der Bahnhof- in die Landstrasse muss so umgestaltet sein, dass für alle Verkehrsteilnehmenden eine genügende und sichere Lösung besteht.» Bis jetzt besteht sie noch nicht.
2021 wurde der Knoten Bahnhof-/Landstrasse umgestaltet – vorerst provisorisch, weil noch nicht klar ist, wie der Kanton die Landstrasse umgestalten will. Auf der Bahnhofstrasse sind eine Linksabbiegespur (Richtung Wettingen) und eine Rechtsabbiegespur (in Richtung Dorfzentrum) markiert und zwei Schutzinseln angelegt worden. Damit besserte sich die Situation für den motorisierten Verkehr: Links- und Rechtsabbieger stehen sich nicht mehr im Wege.
Wer zu Fuss die Einmündung überquert, fühlt sich nicht sicherer als zuvor – trotz der Schutzinseln. Aus drei Richtungen fahren Autos teils in beachtlichem Tempo auf den Fussgängerübergang zu. Die Übersicht zu behalten fällt schwer. Nur mit einem Vortrittsrecht auf einem Zebrastreifen kann die Sicherheit erhöht werden, namentlich für kleinere Kinder und ältere oder sehbehinderte Personen.
Der Würenloserin E.B. ist nicht entgangen, dass in allen allen bisherigen Plänen (siehe Kasten) nebst der Einführung von Tempo 30 auf der Bahnhof-, der Grosszelgstrasse und der Grundstrasse an drei Stellen der Landi-Zufahrt Zebrastreifen vorgesehen sind. Von ihnen ist bis jetzt nichts zu sehen. Dass auf der Bahnhofstrasse bei der SBB-Barriere Zebrastreifen hingehören, ist im Gemeindehaus unbestritten. Aber weil sie die Landstrasse tangieren, würden keine markiert, so lange der Kanton dazu sein Plazet nicht gegeben habe, erklärte Bauverwalter Markus Roth im Frühjahr gegenüber würenblicker.
Die Zeit drängt. In den Sondernutzungsvorschriften steht zum Knoten Land-/Bahnhofstrasse klipp und klar: «Ein Verkaufsgeschäft in der «Gewerbezone für Verkaufsnutzungen Grosszelg» (neue Landi!, Red.) darf erst eröffnet werden, wenn eine für alle Verkehrsteilnehmer genügende und sichere (Übergangs-) Lösung besteht.» E.B. hat mit Bauverwalter Roth das Gespräch gesucht und erfahren, dass der Kanton noch eine Fussgängerzählung verlange. Die werde man in den kommenden zwei Wochen durchführen. Wurde da etwas verlauert? Schwer zu glauben, dass die Zählung erst kürzlich einverlangt wurde.
Das Fehlen von Zebrastreifen an diesem Ort ist nicht länger hinzunehmen. Entlang der stark befahrenen Landstrasse ist nur neben der Fahrbahn in Richtung Zentrum ein Trottoir durchgehend vorhanden. Dieses benützen Bahnreisende und die Bevölkerung im Dorfteil nördlich der Barriere rege. Davon und dass es dabei gelegentlich zu brenzligen Situationen kommt, kann sich jede(r) überzeugen, ein Diplom als Verkehrsexperte ist nicht erforderlich.
Noch etwas machte E.B. stutzig. Auch ein in den Plänen vorgesehener Zebrastreifendirekt vor dem Landi-Eingang, soll in Frage gestellt sein. Sie bat nun Markus Roth schriftlich, die Situation nochmals zu überdenken, zumal die in den Planungen erwähnte Tempo-30-Zone erst in einigen Jahren kommen soll. Die Bahnhof-, die Grosszelg-und die Grundstrasse dürften also immer noch mit 50 km/h durchfahren werden.
«Deshalb wäre es umso wichtiger, wenn wir Fussgänger eine eingezeichnete Fussgängerquerung erhielten.» Ein Zebrastreifen erhöhe die Aufmerksamkeit der Auto- und Lastwagenfahrer. Und den Leuten zu Fuss würde klar, wo sie die Grosszelgstrasse überqueren sollen. Nicht gelten lässt E.B. das Argument, es würden sich so zu viele Zebrastreifen in kurzem Abstand folgen. Auf der Landstrasse seien die Abstände nicht grösser.
Gut, dass wenigstens e i n e Verbesserung für den Langsamverkehr rechtzeitig auf die Landi-Eröffnung hin eintritt. Der Fuss- und Veloweg zwischen Hürdli- und Bahnhofstrasse ist jetzt fast fertig. Er ist – mit anschliessenden Quartierstrassen – für Fussgänger und Pedaleure eine angenehme und sichere Alternative zur Landstrasse. Bloss: vom sicheren Übergang über die Grosszelgstrasse (unterhalb Glas-Sammelstelle), wo in den Plänen zumindest ein Fussgängerstreifen eingezeichnet ist, und vom kurzen Verbindungsstück zum Bahnhofplatz ist noch gar nichts zu sehen.
Das gilt auch für die Umgestaltung des Bahnhof-Vorplatzes. Autos, Lastwagen, Velos und Bahnreisende bewegen sich kreuz und quer auf dem Platz. Vor allem bei Dunkelheit und Regen eine gefährliche Situation. Doch für die Platz-Umgestaltung ist im Finanzplan erst für die Jahre 2026/27 ein Gesamtbetrag von 3,37 Millionen Franken eingestellt. Dass der Platz frühestens in fünf Jahren zum attraktiven Eingangstor ins Dorf wird, ist bedauerlich. Es ist sehr zu hoffen, dass für den motorisierten, den Velo- und den Fussverkehr gleichzeitig mit der Landi-Eröffnung wenigstens separate Verkehrsflächen auf dem Platz und entlang dem alten Landischuppen markiert werden.
Seit 2013 wurde geplant Im September 2013 beschloss der Gemeinderat, einen Entwicklungsrichtplan (ERP) für die Gebiete Bahnhof, Grosszelg, Im Grund sowie Steinhof auszuarbeiten. Anlass dazu gaben grössere Bauvorhaben: – Wohnüberbauungen im Gebiet Steinhof und Im Grund: – LANDI-Verkaufsladen mit Tankstelle und Shop zwischen Grosszelg- und Bahnhofstrasse; – Aufwertung des Bahnhofplatzes:; – Neugestaltung der Landstrasse, südlich der SBB-Barriere. Die Grösse der Verkaufsfläche in der neuen Landi erforderte eine Änderung der kommunalen Nutzungsplanung. Ein Sondernutzungsplan (Erschliessungsplan) und ein Mobilitätskonzept für das Gebiet wurden zur Pflicht. Die Sondernutzungsvorschriften, die vom Gemeinderat und vom kantonalem Departement BVU genehmigt worden sind, enthalten detaillierte Anweisungen zur Umsetzung des Erschliessungsplans.
Es war eigentlich nur eine Frage der Zeit. Auf der Landstrasse nahe der Furttalkreuzung verunglückte am Abend des 2. März ein 59-jähriger Fussgänger so schwer, dass er nun seinen Verletzungen erlegen ist. Beim Überqueren der Strasse war er von einem Roller angefahren worden. Die dortige Bushaltestelle Flüefeld der RVBW-Linie 1 (Fahrtrichtung Baden) ist die am wenigsten sicher erreichbare Bushaltestelle auf unserem Gemeindegebiet. Allerdings ist auch der Zugang zu anderen Haltestellen nicht ungefährlich.
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sollten eigentlich zu Fuss gefahrlos erreicht werden können. Denn gerade ältere Menschen und solche mit eingeschränkter Mobilität sind auf öffentliche Verkehrsmittel besonders angewiesen. Doch die Haltestelle Flüefeld des Einers nach Wettingen und Baden erreichen schon jüngere und flinke Fussgänger nur mit einem mulmigen Gefühl, vor allem in verkehrsreichen Zeiten. Denn um zum kleinen Wartehäuslein zu gelangen, ist eine vierspurige Strasse zu überqueren – je zwei Spuren pro Fahrtrichtung. Es gibt zwar eine Mittelinsel, aber weder Fussgängerstreifen noch irgendwelche Warnungen, dass hier regelmässig Fussgänger die Fahrbahn queren müssen. Ziemlich wenig Schutz also. Dabei werden hier von Fahrzeuglenkern teilweise hohe Geschwindigkeiten gefahren, zum Beispiel wenn sie bei Orange oder Dunkelorange noch schnell über die Kreuzung kommen wollen.
Auf Rang zwei der gefährlichsten Zugänge zu Bushaltestellen rangiert der Zugang von der oberen Bünte und dem Schwimmbad zur Endhaltestelle Bettlen. Schätzungsweise ein Drittel der Passagiere benützen diesen Zugang über die stark befahrene Schulstrasse. Ohne jegliche Schutzmassnahme, obwohl auch hier oft zu hohe Tempi gefahren werden. Die Fussgänger müssen zudem den Einmündungsbereich der Kempfhofstrasse benützen und sind so auch durch ein- und abbiegende Autos gefährdet.
Auf den Rängen 3 und vier der gefährlichsten Zugänge folgen die Haltestellen Post und Raiffeisenbank. Bei der Post ist die Sicht wegen des vorspringenden Hauses Landstrasse 70 eingeschränkt. Immerhin gibts hier eine Schutzinsel. Bei der Raiffeisenbank entsprechen die Sichterhältnisse beim Fussgängerstreifen ebenfalls nicht den Normen. Die vom Kreisel her nahenden Fahrzeuglenker können den Fussgängerstreifen viel zu spät überblicken, und Fussgänger, die von der Raiffeisenbank her den Zebrastreifen betreten, müssen jederzeit damit rechnen, dass ein noch nicht sichtbarer Fahrzeuglenker aus Fahrtrichtung Oetwil wie ein Idiot in die Schulstrasse einbiegt und auf den Zebrastreifen zu donnert.
Diese Gefahrenstellen sind den Verkehrsplanern seit Jahren bekannt, doch ist guter Rat teuer. Bei den Haltestellen Post und Raiffeisenbank stand wohl für bessere Lösungen schlicht nicht genügend Platz zur Verfügung. Die Zebrastreifen dort sind Kompromisse. Bei der Post kann man immerhin hoffen, mit der angestrebten Gesamtplanung für das Alterszentrum und dem vorgesehenen Erwerb und Abbruch der heutigen Post lasse sich die Situation für die Fussgänger entscheidend verbessern. Bei der Raiffeisenbank könnte man sich ein über der Fahrbahn angebrachtes Signal “Achtung Fussgänger” , allenfalls kombiniert mit einem Blinklicht, vorstellen.
Und bei der Haltestelle Flüefeld? Da läge zumindest ein Spurabbau, eine Verschmälerung der Fahrbahn in Richtung Würenlos, drin. Denn übermütige Planer haben seinerzeit eine völlig unnötige Linksabbiegespur ins Gebiet Biefig erstellen lassen. Sie wird pro Tag wohl von nicht mehr als 15 Fahrzeugen benützt.
Doch auch ohne zusätzliche Schutzmassnahmen können wir Würenloserinnen und Würenloser einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung leisten. Gehen wenigstens wir als ortskundige Fahrzeuglenkerinnen und -lenker an diesen neuralgischen Punkten rechtzeitig vom Gas!