Tempo 30 auf der Land- und Schulstrasse?

Auf Hauptstrassen innerorts gilt in der Schweiz grundsätzlich Tempo 50. Liegen besondere Umstände vor, ist aber auch Tempo 30 möglich. Gemeinden finden daran zunehmend Gefallen. Auch Würenlos scheint Tempo 30 auf der Land- und Schulstrasse nicht abgeneigt zu sein, wie der jüngste öffentliche Workshop zum Verkehr im Dorf gezeigt hat.

In Würenlos haben Ende März rund 80 Frauen und Männer aus der Bevölkerung – junge und alte, solche mit und ohne Stimmrecht – an einem Workshop über die künftige Verkehrspolitik der Gemeinde diskutiert – in bemerkenswert sachlicher Atmosphäre. Grundlage war der Entwurf für einen kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV), den eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe zusammen mit Verkehrsplaner Thomas Belloli (Brugg) erabeitet hat.

Aufgrund einer umfassenden Analyse der Verkehrssituation formuliert der KGV Ziele für die nächsten 15 Jahre. Diese recht allgemein formulierten Ziele werden nach der Genehmigung durch den Kanton für die Behörden verbindlich sein. «Innerhalb des Siedlungsgebietes fliesst der Verkehr mit einem angemessen tiefen Geschwindigkeitsniveau lautet zum Beispiel ein solches Ziel, «Teilnehmende des Fuss- und Veloverkehrs fühlen sich auf den Wegen innerhalb der Gemeinde wohl und sicher» ein zweites.

Wesentlich konkreter tönen die gegen 20 im KGV aufgelisteten Massnahmen, mit denen die gesteckten Ziele erreicht werden sollen. Dabei handelt es sich um blosse Vorschläge, die zumeist ein längeres Genehmigungsverfahren durchlaufen müssten, ehe sie umgesetzt werden könnten. Dann erst wird es «an Läbige gehen». Eine dieser im KGV-Entwurf vorgesehenen Massnahmen ist Tempo 30 auf Teilstücken der Land- und Schulstrasse.

Auf der Landstrasse zwischen Raiffeisen-Kreisel und SBB-Barriere sowie auf der Schulstrasse zwischen Raiffeisen-Kreisel und Büntenstrasse sind mit baulichen Massnahmen weitere Verbesserungen für die schwächeren Verkehrsteilnehmer kaum zu erreichen. Der Strassenraum bietet dafür einfach nicht genügend Platz. Deshalb drohen Verteilungskämpfe um den knappen Platz.

Für die Planung der Land- und der Schulstrasse ist der Kanton zuständig, die Gemeinde darf an Baumassnahmen nur kräftig mitzahlen. Der Kanton legt grossen Wert auf ungehinderten Fluss des motorisierten Verkehrs und scheint deshalb in seiner Planung für die Landstrasse einen Mehrzweckstreifen in der Fahrbahnmitte (der vor allem als Linksabbiegespur und somit dem Autoverkehr dienen würde) den Vorzug zu geben gegenüber durchgehenden Velostreifen. Fehlen diese, so weichen viele Velofahrende verständlicherweise aufs Trottoir aus, wo sie wiederum Fussgänger gefährden. Die Situation ist absurd, hat doch der Kanton die Landstrasse als Velo-Hauptroute klassiert.

Mit Tempo 30 liesse sich die Sicherheit für die Fussgänger und Velofahrenden trotzdem erhöhen. Es käme weniger zu waghalsigen Überholmanövern mit zu kleinem seitlichen Abstand zwischen Autos oder Lastwagen und Velos. Und auf den Trottoirs und Zebrastreifen würden sich die Fussgänger sicherer fühlen. Eine tiefere Durchschnittsgeschwindigkeit käme auch der Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum zu Gute. Die heute starke Trennwirkung der Landstrasse würde abgeschwächt.

Ähnliches gilt auch für die Schulstrasse, die an der Schulanlage vorbeiführt. In Zeiten, da keine Lotsen die Übergänge sichern, ist das Überqueren der Strasse vorab für kleinere Schüler ein heikles Unterfangen. Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Feldstrasse/Dorfstrasse ist trotz Verengung der Schulstrasse komplex und wäre mit Tempo 30 von Kindern, aber auch von älteren Menschen leichter zu erfassen.

In Würenlos dürfte in den nächsten 15 Jahren nicht nur die Bevölkerung weiter wachsen, sondern auch der Verkehr. Der Kanton prognostiziert eine 25-prozentige Verkehrszunahme. Die Wohn- und Lebensqualität im Dorf wird stark davon abhängen, mit welchen Fortbewegungsmitteln diese Zunahme bewältigt wird. Im Workshop kristallisierte sich deutlich heraus, dass die Wahl umweltverträglicherer Verkehrsmittel weniger durch Verbote erzwungen als durch Attraktivitätssteigerungen gefördert werden soll.

Gegen Tempo 30 auf den beiden Hauptstrassenabschnitten wurde überraschend wenig grundsätzliche Kritik laut. Am ehesten wurde bezweifelt, ob die Massnahme überhaupt Realisierungschancen habe. In der Tat ist der Kanton Aargau im Vergleich mit anderen Kantonen (etwa Bern oder Luzern) überaus zurückhaltend mit der Signalisation von Tempo 30 auf Hauptstrassen. Bis Mitte 2018 sind laut AZ vom 4.6.2018 nur zwei Ausnahmen bewilligt worden, in Windisch und Olsberg – beide aus Sicherheitsgründen.

Ob die restriktive Bewilligungspraxis auf Dauer Bestand haben wird, ist fraglich. Denn verkehrstechnische Fakten stützen sie nicht. «Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat in den meisten Fällen keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstrasse», steht in einer Publikation des deutschen Bundesamtes für Umwelt aus dem Jahre 2016. Andere Faktoren wie ein hoher Schwerverkehrsanteil, geringe Fahrstreifenbreiten oder Abbiegeradien sowie starker Fuss- und Radverkehr hätten in der Regel einen grösseren Einfluss.

Auch ein Vorstoss des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz, der bei Tempo 30 auf Hauptstrassen innerorts zurückbuchstabieren möchte, würde der Massnahme in Würenlos nicht unbedingt gefährlich. Denn Rutz möchte vor allem erreichen, dass Tempo 30 auf Hauptstrassen innerorts aus Lärmschutzgründen nicht mehr eigeführt werden dürfte, und er hat wohl vor allem die Stadt Zürich im Visier, die auf etlichen Haupstrassenabschnitten zwecks Lärmschutz Tempo 30 eingeführt hat. Auf unserer Land- und Schulstrasse ginge es aber weniger um Lärmschutz als um die Verkehrssicherheit. Auch wenn das Ortsbild gewiss keinen Schaden nähme, wenn nicht noch mehr Häuser hinter Lärmschutzwänden verschwinden müssten.

Am Workshop war auch die Idee zu hören, das Tempo auf der Land- und Schulstrasse nur temporär, wenn viele Schüler unterwegs sind, auf 30 km/h zu reduzieren. Das wäre meiner Meinung nach eine Scheinlösung. Der Langsamverkehr als Ganzes würde nicht gefördert. Während der meisten Stunden am Tag und am Abend bliebe die Situation so unbefriedigend wie sie heute ist.

würenblicker wird in loser Folge weitere Massnahmen aus dem KGV, die am Workshop vorgestellt wurden, näher beleuchten.

2 Gedanken zu „Tempo 30 auf der Land- und Schulstrasse?“

  1. Tempo 30 auf den beiden Strassen finde ich eine gute Sache. Zeitlich begrenzt von z.B. Morgens 07:00 bis Abends um 19:00, dann wenn die Velofahrer und Fussgänger unterwegs sind und man so oder so kaum schneller fahren kann oder sollte…

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