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Der Blitzer, Frau Roth und wir

Blechpolizist auch im Aargau zulässig. (Bild: Kanton Basel-Stadt)

Das aargauische Verwaltungsgericht hat der Stadt Baden ein besonderes Ostergeschenk gemacht. Es hat entschieden, dass der von der Stadt Baden geplante Blechpolizist an der Gstühl-Kreuzung (beim BT-Hochhaus) gesetzeskonform und zu bewilligen ist. Die fest installierte Radar-Überwachungsanlage soll sowohl Rotlicht- wie Temposünder ertappen und wäre der erste fest installierte «Blitzer» im Aargau.

Es ist ein auch für Würenlos hoch interessanter Entscheid. Nicht nur, weil gelegentlich auch Würenloser Automobilistinnen und Automobilisten über die besagte Kreuzung flitzen mögen – noch rasch bei «Dunkelorange» oder ein bisschen» schneller als erlaubt.

Der vom Stadtrat Baden gegen den Aargauer Regierungsrat erstrittene Urteil zeigt, dass Gemeinden nicht generell machtlos sind, wenn der Kanton beim Verkehrsregime auf Kantonsstrassen innerorts oder in anderen Angelegenheiten auf stur schaltet. Die Gemeindeexekutiven dürfen in solchen Fällen bloss nicht vorschnell den Schwanz einziehen. Nach gründlicher Abklärung der Rechtslage kann sich der Gang vor Gericht lohnen. Das wäre oft der politischen Psychohygiene dienlicher, als die Faust im Sack zu machen und hintenrum über die Bösen in Aarau herzuziehen.

Laut AZ/Badener Tagblatt vertritt das Verwaltungsgericht die Auffassung, «dass es grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde ist, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen. Eine Ausnahme stellten lediglich die Kantonsstrassen ausserorts dar. Diese Gesetzesauslegung zugunsten einer starken Gemeindeautonomie könnte zum Beispiel auch die Einführung von Tempo 30 auf der Land- und Schulstrasse oder ein besserer Schutz für Velofahrer auf diesen Strassen in neuem Licht erscheinen lassen.

Zu früh darf man sich aber nicht freuen. Denn der Regierungsrat kann in der «Blitzer »-Causa noch das Bundesgericht anrufen. Im «Kanton der grossen autofahrerischen Freiheit» dürften «die potenziellen Opfer von Bussen also hoffen, dass der Regierungsrat noch einmal den Schutzheiligen der Automobilisten spielt», spöttelt ein Journalist. Nein, nicht im VCS- oder Pro-Velo-Cluborgan, sondern in der altehrwürdigen Neuen Zürcher Zeitung.

Franziska Roth

«Da hämmer sGeschänk» – so lässt sich auch die Tragikomödie um die Vorsteherin des aargauischen Gesundheitsdepartementes, Franziska Roth, zusammenfassen. Die im Amt vermutlich krass überforderte und deswegen unter Beschuss geratene SVP-Regierungsrätin hat nach Ostern nicht etwa das Handtuch als Regierungsrätin geworfen, sondern ihrer Partei den Rücken gekehrt. Als Regierungsrätin will sie weitermachen. Sehr zum Missfallen der SVP-Kantonalpartei. Deren Kantonalpräsident, Nationalrat Thomas Burgherr, hat das ganz grobe Schuhwerk geschnürt, um es der in Ungnade gefallenen Regierungsrätin in den A… zu treten. Die einstigen Partner würden sich so verhalten, wie enttäuschte Partner im Endstadium von Beziehungen: «Sie waschen schmutzige Wäsche» meint dazu wiederum die NZZ.

Wer auch immer die Hauptschuld am Debakel trägt – ob die offensichtlich beratungsunwillige und zu einsamen Entscheiden neigende Roth oder die SVP wegen ihrer unsorgfältigen Personalauswahl und ihrem schroffen Umgang mit dem Personal – der Kanton Aargau hätte Besseres verdient. Das wichtige Gesundheitsdepartement mit seinen vielen Baustellen hätte eine starke, politisch versierte Führungsperson an der Spitze nötig.

Doch Roth ist nun mal vom Volk gewählt worden. Ausgerechnet die SVP, die bei anderen Gelegenheiten energisch darauf pocht, dass der Volkswille unbedingt durchgesetzt wird, wünscht sich nun wohl nichts sehnlicher, als dass der Volksentscheid von 2016 rückgängig gemacht werden könnte. Ironie des Schicksals.

Der SVP-Rosenkrieg darf ruhig auch jene 636 Würenloserinnen und Würenloser ins Grübeln bringen, die im zweiten Wahlgang der Regierungsratwahl 2016 Franziska Roth den Vorzug gegeben haben gegenüber ihren politisch eindeutig erfahreneren Gegenkandidatinnen, der zweitplatzierten Yvonne Feri (SP) und der drittplatzierten Maya Bally (BDP). Bei Abstimmungen und Wahlen, auch bei den kommenden National- und Ständeratswahlen, ist es halt wie beim Shopping: Viele Labels auf Produkten gaukeln Qualität nur vor. Wer Qualität will, muss schon genauer hinschauen.

Tempo 30 auf der Land- und Schulstrasse?

Auf Hauptstrassen innerorts gilt in der Schweiz grundsätzlich Tempo 50. Liegen besondere Umstände vor, ist aber auch Tempo 30 möglich. Gemeinden finden daran zunehmend Gefallen. Auch Würenlos scheint Tempo 30 auf der Land- und Schulstrasse nicht abgeneigt zu sein, wie der jüngste öffentliche Workshop zum Verkehr im Dorf gezeigt hat.

In Würenlos haben Ende März rund 80 Frauen und Männer aus der Bevölkerung – junge und alte, solche mit und ohne Stimmrecht – an einem Workshop über die künftige Verkehrspolitik der Gemeinde diskutiert – in bemerkenswert sachlicher Atmosphäre. Grundlage war der Entwurf für einen kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV), den eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe zusammen mit Verkehrsplaner Thomas Belloli (Brugg) erabeitet hat.

Aufgrund einer umfassenden Analyse der Verkehrssituation formuliert der KGV Ziele für die nächsten 15 Jahre. Diese recht allgemein formulierten Ziele werden nach der Genehmigung durch den Kanton für die Behörden verbindlich sein. «Innerhalb des Siedlungsgebietes fliesst der Verkehr mit einem angemessen tiefen Geschwindigkeitsniveau lautet zum Beispiel ein solches Ziel, «Teilnehmende des Fuss- und Veloverkehrs fühlen sich auf den Wegen innerhalb der Gemeinde wohl und sicher» ein zweites.

Wesentlich konkreter tönen die gegen 20 im KGV aufgelisteten Massnahmen, mit denen die gesteckten Ziele erreicht werden sollen. Dabei handelt es sich um blosse Vorschläge, die zumeist ein längeres Genehmigungsverfahren durchlaufen müssten, ehe sie umgesetzt werden könnten. Dann erst wird es «an Läbige gehen». Eine dieser im KGV-Entwurf vorgesehenen Massnahmen ist Tempo 30 auf Teilstücken der Land- und Schulstrasse.

Auf der Landstrasse zwischen Raiffeisen-Kreisel und SBB-Barriere sowie auf der Schulstrasse zwischen Raiffeisen-Kreisel und Büntenstrasse sind mit baulichen Massnahmen weitere Verbesserungen für die schwächeren Verkehrsteilnehmer kaum zu erreichen. Der Strassenraum bietet dafür einfach nicht genügend Platz. Deshalb drohen Verteilungskämpfe um den knappen Platz.

Für die Planung der Land- und der Schulstrasse ist der Kanton zuständig, die Gemeinde darf an Baumassnahmen nur kräftig mitzahlen. Der Kanton legt grossen Wert auf ungehinderten Fluss des motorisierten Verkehrs und scheint deshalb in seiner Planung für die Landstrasse einen Mehrzweckstreifen in der Fahrbahnmitte (der vor allem als Linksabbiegespur und somit dem Autoverkehr dienen würde) den Vorzug zu geben gegenüber durchgehenden Velostreifen. Fehlen diese, so weichen viele Velofahrende verständlicherweise aufs Trottoir aus, wo sie wiederum Fussgänger gefährden. Die Situation ist absurd, hat doch der Kanton die Landstrasse als Velo-Hauptroute klassiert.

Mit Tempo 30 liesse sich die Sicherheit für die Fussgänger und Velofahrenden trotzdem erhöhen. Es käme weniger zu waghalsigen Überholmanövern mit zu kleinem seitlichen Abstand zwischen Autos oder Lastwagen und Velos. Und auf den Trottoirs und Zebrastreifen würden sich die Fussgänger sicherer fühlen. Eine tiefere Durchschnittsgeschwindigkeit käme auch der Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum zu Gute. Die heute starke Trennwirkung der Landstrasse würde abgeschwächt.

Ähnliches gilt auch für die Schulstrasse, die an der Schulanlage vorbeiführt. In Zeiten, da keine Lotsen die Übergänge sichern, ist das Überqueren der Strasse vorab für kleinere Schüler ein heikles Unterfangen. Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Feldstrasse/Dorfstrasse ist trotz Verengung der Schulstrasse komplex und wäre mit Tempo 30 von Kindern, aber auch von älteren Menschen leichter zu erfassen.

In Würenlos dürfte in den nächsten 15 Jahren nicht nur die Bevölkerung weiter wachsen, sondern auch der Verkehr. Der Kanton prognostiziert eine 25-prozentige Verkehrszunahme. Die Wohn- und Lebensqualität im Dorf wird stark davon abhängen, mit welchen Fortbewegungsmitteln diese Zunahme bewältigt wird. Im Workshop kristallisierte sich deutlich heraus, dass die Wahl umweltverträglicherer Verkehrsmittel weniger durch Verbote erzwungen als durch Attraktivitätssteigerungen gefördert werden soll.

Gegen Tempo 30 auf den beiden Hauptstrassenabschnitten wurde überraschend wenig grundsätzliche Kritik laut. Am ehesten wurde bezweifelt, ob die Massnahme überhaupt Realisierungschancen habe. In der Tat ist der Kanton Aargau im Vergleich mit anderen Kantonen (etwa Bern oder Luzern) überaus zurückhaltend mit der Signalisation von Tempo 30 auf Hauptstrassen. Bis Mitte 2018 sind laut AZ vom 4.6.2018 nur zwei Ausnahmen bewilligt worden, in Windisch und Olsberg – beide aus Sicherheitsgründen.

Ob die restriktive Bewilligungspraxis auf Dauer Bestand haben wird, ist fraglich. Denn verkehrstechnische Fakten stützen sie nicht. «Eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat in den meisten Fällen keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstrasse», steht in einer Publikation des deutschen Bundesamtes für Umwelt aus dem Jahre 2016. Andere Faktoren wie ein hoher Schwerverkehrsanteil, geringe Fahrstreifenbreiten oder Abbiegeradien sowie starker Fuss- und Radverkehr hätten in der Regel einen grösseren Einfluss.

Auch ein Vorstoss des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz, der bei Tempo 30 auf Hauptstrassen innerorts zurückbuchstabieren möchte, würde der Massnahme in Würenlos nicht unbedingt gefährlich. Denn Rutz möchte vor allem erreichen, dass Tempo 30 auf Hauptstrassen innerorts aus Lärmschutzgründen nicht mehr eigeführt werden dürfte, und er hat wohl vor allem die Stadt Zürich im Visier, die auf etlichen Haupstrassenabschnitten zwecks Lärmschutz Tempo 30 eingeführt hat. Auf unserer Land- und Schulstrasse ginge es aber weniger um Lärmschutz als um die Verkehrssicherheit. Auch wenn das Ortsbild gewiss keinen Schaden nähme, wenn nicht noch mehr Häuser hinter Lärmschutzwänden verschwinden müssten.

Am Workshop war auch die Idee zu hören, das Tempo auf der Land- und Schulstrasse nur temporär, wenn viele Schüler unterwegs sind, auf 30 km/h zu reduzieren. Das wäre meiner Meinung nach eine Scheinlösung. Der Langsamverkehr als Ganzes würde nicht gefördert. Während der meisten Stunden am Tag und am Abend bliebe die Situation so unbefriedigend wie sie heute ist.

würenblicker wird in loser Folge weitere Massnahmen aus dem KGV, die am Workshop vorgestellt wurden, näher beleuchten.